Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden?
#21
Jungs, ich hole den Thread zurück, da ich eure Hilfe brauche.


Kurzfassung des Antrages der Exe. Sie will das alleinige Sorgerecht (ABR hat sie mit  einer Lüge vor Gericht bereits in der Tasche), weil:

- ich das Kind schon lange nicht mehr gesehen habe
- ich kein Interesse an dem Kind habe
- ich ins Ausland gezogen bin
- etwas diffuses über meine Rachegelüste. Nix konkretes, die Strafanzeigen sind bisher immer von ihr gekommen
- keinen KU zahle (leicht widerlegbare Lüge)
- ihr angeblich "gegen das Kind gedroht habe", ohne weitere Beweise (full bullshit, wir haben seit Jahren nicht geredet, ausser bei Gerichten und ich habe ihr nie gedroht)
- sie und das Kind angeblich observiere. Ausser zwei offenen Besuchen im Kindergarten und der Grundschule war nichts was man als Spionieren bezeichnen kann
- das Kind ins Ausland entführen möchte
- jemand hat angeblich das Kind mehrfach beobachtet. Auch hat es einen Besuch zu Hause gegeben - Tochter war alleine zu Hause, hat aber die Tür nicht aufgemacht.
- ich kriminell bin und entweder selber oder meine genauso kriminelle Landsleute angeheuert habe um das Kind zu observieren/entführen
 
Jo.. Zu den letzten Punkten (observieren, zu Hause besuchen) habe ich echt keine Ahnung: entweder hat sie das komplett ausgedacht (sie lügt  gern vor Gericht und erzielt damit oft das gewünschte Ergebnis) oder es gibt tatsächlich einen Gestörten bei denen im Dorf. Ist definitiv nicht mein Mann, ich schwöre es  Big Grin In den angehängten Stellungnahmen bei der Polizei wird dieser Mann als mir sehr unähnlich beschrieben.

Sollte diese Story tatsächlich wahr sein, dann ist es vermutlich der Grund für den Antrag der Exe - sie hat den Antrag ungefähr einen Monat nach diesem Fall gestellt. Sie ist psychisch etwas labil und vermutet mich oft hinter allem was in Iíhrem Leben schief läuft. 
 
Kurzfassung meiner Antwort:
- ich widerspreche dem Antrag. Auch werde ich keine Vollmacht ausstellen. Ggfl. werde ich alle Instanzen durchlaufen
- "fehlendes Interesse" ist im Umgangsboykott begründet (welches in DE bekanntlich nicht überwindbar ist), nicht weil im Ausland bin
- die Exe übt bereits das SR alleine aus. Ich bin kein einziges Mal zu den SR-Fragen befragt worden. Somit könnte ich, wenn ich's wollte, auch nicht widersprechen. Es hat also keine Streitigkeiten gegeben – sie behauptet es nicht, aber ich betone es extra
- diese Verletzungen des GSR haben für sie keine Folgen, ausser dass sie bei den Fragen über die SR-Verhältnisse alle paar Jahre lügen muss. Aber Lügen ist ihr Hobby, also eher ein Vorteil
- meine Entführungsabsichten sind unbegründet und einfach ein Vorwand für die Umgangsblokade. Ist schon seit Anfang an so. Beweisen müsste sie bisher nichts, steht aber überall in den Akten. Vor Jahren könnte ich das Kind entführen, wenn ich es wollte. Ich war oft mit ihr über mehrere Stunden alleine. Ich möchte dass das Kind mit der Mutter bleibt, es hat schon genug erlebt. Davon abgesehen, ich habe bereits kein ABR, also würde ich mich bei einer Entführung jetzt schon strafbar machen. Die Übertragung des restlichen SR's ändert nichts an der Rechtslage
- ich bin seit Jahren nachweislich im Ausland (Stichwort Observieren). Eine kriminelle Agentur habe ich im D-Land nicht. Ich selbst bin auch nicht kriminell, siehe Führungszeugnis
- das ASR soll dem Kindeswohl dienen, nicht dem Wohl der Mutter. Auch bei psychischen Störungen der Mutter oder jemanden aus der Nachbarschaft sollten der Vater und das Kind  nicht bestraft werden
- mir ist bewusst, dass mein Teil des SR nur eine symbolische Bedeutung hat. Ich möchte es trotzdem nicht abgeben, da zu der faktischen Entfremdung, noch die juristische dazukommt. SR hat in diesem "Rechtsstaat" in bestimmten Situationen schon eine Bedeutung

Optional:
-[font=Times New Roman]  [/font]mir juckt es unter den Fingern paar Strafanzeigen gegen die Exe zu erstatten, z.B. wegen der zahlreichen Lügen in diversen Prozessen oder wegen der Misshandlung meines Kindes durch Ihren Lebensgefährten (es gibt Hinweise). Das GSR ist ein wichtiger Grund, dass es nicht bisher geschehen ist
- der Entzug des SR könnte meine Leistungsfähigkeit stark mindern  Rolleyes Noch fliesst ja der KU
Hier werden 10 Gründe genannt, wann das SR entzogen werden sollte. Keines davon ist in meinem Fall anwendbar



Was davon soll ich lieber weglassen oder extra betonen?
Etwas anderes anführen?

Danke vorab Wink
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden? - von zeitgenosse - 26-10-2014, 12:46
RE: Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden? - von FreiHerr - 29-03-2015, 23:43

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  In welchen Abständen kann ich einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen? Ali Mony 11 6.111 09-03-2020, 12:17
Letzter Beitrag: VaterOhneKind
  Scheidungstermin vor Gericht - Risiken bei Abwesenheit? Maestro 7 4.683 07-04-2017, 19:11
Letzter Beitrag: Pfanne
  Wie kann ein Verfahren verzögert werden? Linum 8 8.056 21-05-2016, 23:19
Letzter Beitrag: Bruno
  §170 Wie oft kann man verknackt werden meiloheilo 8 8.737 27-11-2015, 08:46
Letzter Beitrag: meiloheilo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste