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Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden?
#38
Update zu meinem Fall. 
Das SR habe ich verloren. Die Richterin war der Meinung, dass wenn die Kommunikation nicht klappt (die Mama mag mich nicht), dann sollte sie unnötig gemacht werden, mittels SR-Entzug. Mein Einwand, man könne es so lassen wie es ist (mein SR wird de facto ignoriert und ich habe das SR nur auf dem Papier) hat sie nicht überzeugt. Auch meine Beteuerung ich bin offen für alle Fragen hatte keine Wirkung. 

Die zweite Instanz hat kurz und bündig dieses Urteil bestätigt. Ohne erneute Anhörung. 

Jetzt, nach 2,5 Jahren kommt es evtl. zur zweiten Instanz in dem Strafverfahren nach 170er. In der ersten Instanz gab es 8 Monate, wobei 6 wegen dem Trennungsunterhalt geurteilt wurden. 

Wenn mich mein Anwalt nicht täuscht, hat die Richterin (wieder -IN, sogar im Strafverfahren  Undecided ) angedeutet, dass sie bereit wäre das Verfahren einzustellen, wenn ich die betitelten 120% KU zahlen würde. Ich bin nicht in der Lage dies zu tun. 

Ich zahle seit ca. einem Jahr 195€, davor war es  irgendwas zwischen 250 und 300.  Ich lebe im nicht EU-Ausland (armes osteuropäisches Land) und beabsichtige nicht "ins Reich" zurückzukommen. Familäre Umstände könnte ich als Gründe angeben. 

Da laut dem ersten Urteil der TU  die grössere Sünde zu sein scheint, wollte ich mich  darauf konzentrieren. Paar Fragen dazu:
- kann ich den Beweisantrag stellen, dass die Staatsanwaltschaft das Einkommen der Exe im Tatzeitraum etwas genauer untersucht? 
- kann ich selber etwas machen? Z.B. die Anfragen bei Bundesknappschaft/Rentenkasse/Finanzamt? Wo sonst muss ein 400€ Job angemeldet werden? Sonstige Tipps bzgl. des Nachweises des Einkommens?
- wie kann man erfahren wann jemand den Führerschein gemacht hat?
- kann jemand guten Anwalt im Raum Freiburg/Breisgau empfehlen?
- wo sind die "Internationalen Themen" hin? Gibt es sonst gute Foren zum Thema Ausland/Unterhaltsflucht?

Hier paar Details zu meinem Verfahren aus dem alten Posting.

(25-10-2014, 17:59)FreiHerr schrieb: Die Sache ist etwas weiter, als aus meinem Eingangspost erkennbar ist.
Ich bin in der ersten Instanz zu mehr als 6 Monaten verurteil worden - WEGEN TU!!! Dazu sind noch paar Monate wegen KU gekommen.

Paar Details, lasst es euch an der Zunge zergehen Blush:

- der TU im Tatzeitraum war nicht betitelt. Der Titel ist erst später entstanden, rückwirkend. Ich wurde im Prinzip für die Nicht-Rückzahlung der Schulden bestraft
- die Exe hat mindestens 2/3 des Tatzeitraums mit dem Neuen zusammen gewohnt. Um zu ihm zu ziehen hat sie vor Gericht gelogen um das ABR zu bekommen
- beim Auszug hat die Wohnung beinahe komplett geleert. Der Wert des Hausrates ist vergleichbar mit den TU-Schulden. Die Einrichtung wurde von mir vor der Eheschliessung gekauft, sie hat keinen Cent dazu beigetragen
- mein Sorgerecht wurde im Tatzeitraum komplett missachtet. Das ABR habe ich ja wegen Prozessbetrug verloren
- Umgangsrecht wurde 50% des Tatzeitraumes blockiert - trotz einer gültigen Gerichtsentscheidung. Erst nach dem Wegzug 300km weiter hat es auf einmal funktioniert
- die Exe hat kurz nach der Trennung (Anfang des TZR) einen Uni-Abschluss gemacht, könnte also anfangen zu arbeiten. Sie behauptet aber, sie sieht keine Alternative zu einem Zweitstudium. Sie macht sicher keins, aber erzählt davon bei Gerichten, als Begründung dafür warum sie nicht arbeiten geht
- tatsächlich arbeitet sie beim Mr. Next irgendwo in der Gastronomie, verschweigt aber dies
- die Pfändungen der Steuererstattungen wurden nicht als KU angerechnet (die Höhe des Gepfändeten übersteigt den KU-Vorschuss), sondern für die Tilgung der TU-Schuld. Deswegen bekam ich paar Monate wegen KU
- sie hat im Antrag auf KU-Vorschuss falsche Angaben gemacht, z.B. Pfändungen und andere Geldflüsse verschwiegen
- ich hatte, laut Akte, kein nachgewiesenes Einkommen im Tatzeitraum. Den Richter hat es nicht weiter gestört, in der Begründung steht so etwas wie "hat gut bezahlten Job aufgegeben" und "er hat eine UG gegründet, also müsste er Geld haben".
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RE: Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden? - von FreiHerr - 02-08-2016, 20:53
RE: Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden? - von zeitgenosse - 26-10-2014, 12:46

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