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Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden?
#46
Noch ein Update zu meinem Fall, konkret geht us um 170er. Vielleicht einen extra Thread wert...

Also ende letztes Jahres wurde die 2. Instanz durchgezogen. 2,5 Jahre zwischen der ersten und der zweiten

Das Gericht hält mich immer noch für schuldig, vor allem in Sachen (unbetitelten!) TU. Allerdings hat es keine Haftstrafe mehr gegeben, sondern "nur" eine Geldstrafe, ca. 3,5 k€.

In der ersten Instanz ist folgende Argumentation der StA durchgegangen: ich war anwaltlich (in anderen Fragen!) beraten, deswegen war mir meine TU-Pflicht bekannt. Auch wenn es keinen Titel gegeben hat, hätte ich zahlen müssen. Deswegen gibt es 6 Monate Knast, +2 Monate für KU.

In der zweiten Instanz hat mir sehr ein Schreiben von meinem damaligen RA geholfen, in dem er geschrieben hat, dass ich aus seiner Sicht nicht mehr TU-pflichtig bin, da die Exe einen Neuen hat und zu ihm gezogen ist. Somit sollte das Hauptargument der StA etwas entkraftet. Allerdings war das Gericht der Meinung ich bin ins Ausland gegangen, um die TU-Schulden nicht abbauen zu müssen. Generell hat die Richter und die StA sichtlich genervt, das ein qualifizierter  den gutbezahlten Job aufgibt und ins Ausland geht, offensichtlich als Folge deren Familienrecht-Verständnisses.

Das Gericht sehr an die 2 Jahre die nötig sind zu Verfestigung einer Lebensgemeinschaft geklammert und hat vehement alle anderen Verwirkungsgründe nach §1579 BGB abgelehnt, genauer gesagt ignoriert. "Spielt keine Rolle, hier geht es um Unterhalt".  Als ginge es im §1579 nicht um Unterhalt.

Revision wurde abgelehnt, wieder kurz und bündig. Wobei ich vermute, es lag an der schlechten Arbeit meines Anwaltes. Er hat die Revision gar nicht begründet, so wie es aussieht.

Ist die Sache somit abgeschlossen? Oder kann man da noch weitere Instanzen bemühen?
Wie ist es mit der Geldstrafe, wie wird sie vollstreckt? Wie alle anderen Zivilschulden oder gibt es in diesem Fall härtere Methoden?
KU zahle ich noch, 200€ bei einem 120% Titel, das Kind ist 9 Jahre alt. Was passiert wenn ich jetzt die Zahlungen einstelle oder halbiere? Ich lebe im nicht-EU-Ausland, allerdings ist der Justiz meine Adresse hier bekannt.
Werden solche Strafen im Führungszeugnis sichtbar?
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RE: Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden? - von zeitgenosse - 26-10-2014, 12:46
RE: Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden? - von FreiHerr - 25-04-2017, 10:23

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