30-10-2014, 21:48
Einkommensfiktionen gibt es im ganzen deutschen Unterhaltsrecht, so zum Beispiel auch umgekehrt. Für Unterhaltsberechtigte. Wenn der Unterhalt Begehrenden ein Vollzeitjob zumutbar ist und sie macht ihn nicht, dann wird sie so gestellt, als würde sie ihn machen. Der Begriff "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" hat damit nichts zu tun, dessen Handhabung ist enger.
Sie kann das vor dem OLG jedenfalls beantragen. Du kannst dich dagegen verteidigen. Da die genauen Umstände nicht bekannt sind, kann man nicht mehr dazu sagen.
Sie kann das vor dem OLG jedenfalls beantragen. Du kannst dich dagegen verteidigen. Da die genauen Umstände nicht bekannt sind, kann man nicht mehr dazu sagen.