Na, das sind wieder Wunder-Tüten-Träume.....
Du musst halt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen
1. tatsächlich arbeitslos sein, d.h. weniger als 15 Wochenstunden am arbeiten
2. die Anwartschaft, d.h mindestens 6 Monate beschäftigt gewesen sein in 2 Jahres Rahmenfrist
3. persönlich (live, vor Ort) arbeitslos melden.
Scheint, dass alles bei dir nicht gegeben ist.
Du musst halt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen
1. tatsächlich arbeitslos sein, d.h. weniger als 15 Wochenstunden am arbeiten
2. die Anwartschaft, d.h mindestens 6 Monate beschäftigt gewesen sein in 2 Jahres Rahmenfrist
3. persönlich (live, vor Ort) arbeitslos melden.
Scheint, dass alles bei dir nicht gegeben ist.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #