Würde an Deiner Stelle die Wohnung als Verhandlungsmasse hernehmen:
Du bietest Deiner LG an, Dir eine neue Wohnung zu suchen und die gemeinsame Wohnung ihr zu überlassen, falls sie einer umfangsreichen Umgangsregelung, die schriftlich fixiert wird, zustimmt.
Das wäre meines Erachtens das Beste, das Du für Dich herausholen kannst.
Zudem: Wenn Du ausziehst, entscheidest Du, wie nahe Du bei Eurem Kind wohnen bleibst, denn Du suchst die neue Wohnung. Wenn sie sich eine neue Wohnung sucht, kann es sein, dass die Entfernung für Dich sehr viel ungünstiger ist.
Du bietest Deiner LG an, Dir eine neue Wohnung zu suchen und die gemeinsame Wohnung ihr zu überlassen, falls sie einer umfangsreichen Umgangsregelung, die schriftlich fixiert wird, zustimmt.
Das wäre meines Erachtens das Beste, das Du für Dich herausholen kannst.
Zudem: Wenn Du ausziehst, entscheidest Du, wie nahe Du bei Eurem Kind wohnen bleibst, denn Du suchst die neue Wohnung. Wenn sie sich eine neue Wohnung sucht, kann es sein, dass die Entfernung für Dich sehr viel ungünstiger ist.