18-12-2014, 17:48
(18-12-2014, 15:34)ernesto254 schrieb: Und am 06.01. haben wir einen Termin bei einer Beratungsstelle, weil sie auch keinen Plan hat, wie die Einteilungen für den Kleinen am besten sind. Wechselmodell will sie (erstmal) nicht, da wohl der Kleine (bald 4) noch zu jung dafür ist. Aber so richtig sicher ist sie da auch nicht, das soll das Gespräch zeigen.
Mach nicht den Fehler, explizit ein Wechselmodell zu fordern. Exen und ihre Jugendamtsverbündetinnen sprudeln dann gleich hyperventilierend Salzsäure hervor. Das Kind ist dabei natürlich piepegal, aber die Unterhaltsfelle und der schöne Alleinerziehendenstatus sehen sie sich davonschwimmen. Privilegien, auf die jede Ex besteht. Wozu denn sonst die Mühe mit der Trennung? Steuerklasse 2, kostenlose Beistandschaft Jugendamt, Alleinvertretung Kind...
Sowas geht man still und leise an, wenn man eine schwache Position hat. Man spricht von seiner Bereitschaft, Mitverantwortung zu übernehmen, die Mutter zu entlasten, kooperativ zu erziehen, dem Kind die Fortsetzung des Vorhandenseins seiner beiden Bezugspersonen zu bieten. "Grosszügig" sei man bereit, trotzdem nicht den Wohnsitz des Kindes bei der Mutter in Frage zu stellen. Und dann gehts an eine Umgangsregelung. Wichtig sind die Tage unter der Woche. Kannst du das Kind nach Fremdbetreuungsende an einem festen Wochentagsnachmittag nehmen und es am nächsten Tag selbst in den Kindergarten bringen? Schlage das vor, weite es um einen weiteren halben Tag aus und du bist in Kombination mit der üblichen 14-Tage Regelung plus 50% Ferien schon bei 40% "Kind bei dir".
Sage nicht "ich will das Kind am Montag", sondern sage z.B. zur Ex "damit du weiterhin Montag deinen Jogaabend machen kannst, helfe ich dir und mache jeden Montag Babysitter".