27-01-2015, 15:53
Es ist ganz einfach: Bei Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung nur INPOL, nicht SIS - d.h. Einreise über Schengen kein Problem, nur bei direkter Einreise nach Deutschland wird man zum Aufenthalt befragt. Bei weiteren Straftaten ggf. SIS Eintrag, aber nur relevant wenn erwartete Freiheitsstrafe über 1 Jahr. In normalen Unterhaltsfällen läuft i.d.R. kein SIS Eintrag. Also "einreisen nach D" über Salzburg, Brüssel, Prag oder Amsterdam.