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Antrag auf erweitertes Umgangsrecht
#1
Hallo zusammen,

nach Monaten des Wartens und  beobachten möchte ich jetzt für meine Tochter das erweiterte Umgangsrecht für mich beantragen.
Ausschlaggebend ist die mütterlich Dominanz und meines Erachtens der emotionale Missbrauch den mein Kind ausgesetzt ist. Hinzu kommt jetzt die vermehrten Übernachtungen meiner Tochter bei Bekannten, da ihre Mutter jetzt 25 Stunden statt 20 Stunden wöchentlich arbeitet.  Im Durchschnitt sind das 9-10 Nächte im Monat. Von einer Kontinuität ist hier nicht mehr zu reden.
Fakt ist, der schulische Absturz und das geringe Selbstbewusstsein kann von mir so nicht mehr mitgetragen werden.
Ich versuche daher die Umgangszeiten per Beschluss maximal auszuweiten.

Bisher habe ich sie alle 14 Tage , freitags ab 17.30 Uhr- bis Sonntag 17.30 Uhr. Dazwischen darf ich sie nicht anrufen und ihr (laut Mutter)  nicht begegnen und zuwinken. Meine Tochter selbst möchte dies auch nicht, da sonst Mama auf mich ja sauer wird uns es ja verboten hat!

Zum bisherigen Umgangsrecht gehört die Hälfte der Schulferien welche sich von Jahr zu Jahr dahingehend ändern, dass entweder die erste Hälfte oder die zweite Hälfte dann mir gehört. Dieses Jahr bin ich mit der ersten Hälfte dran.

Damit ist der bisherige Umgang schnell dargestellt.

Jetzt ist es wie eingangs schon erwähnt genug. Ich versuche wie folgt meinen Antrag wie folgt auf dem Weg bringen.

Alle 14 Tage - Umgangsbeginn ab Donnerstag 17.30 Uhr bis Montag 7.30 Uhr.
In der umgangsfreien Woche z.B. jeweils Donnerstag Umgang von 16.00 Uhr - 19.00 Uhr.

Weihnachtsregelung 24.12. im Wechselturnus ab 2015 - Umgangszeiten entweder 8.00 Uhr - 15.30 Uhr, darauffolgendes Jahr 15.30 Uhr bis 1. Weihnachtsfeiertag 10.00 Uhr.
Danach normale Ferienregelung wie bisher.

Zusätzlich:

Muttertag ab 08.00 Uhr bei ihr.
Vatertag ab 08.00 Uhr bei mir.
An meinem Geburtstag außerhalb meiner Umgangszeit. Von 15.30 Uhr - 19.00 Uhr bei mir.
Geburtstag der Mutter. Innerhalb meiner Umgangszeit von 15.30 Uhr- 19.00 Uhr bei Mutter.

Anderweitige Absprachen mit der Mutter werden nicht funktionieren.

Die Höhe der Unterhaltskosten bleibt so wie bisher bestehen. Das ist das Zuckerl für mein Anliegen.


Passt alles wunderbar auf eine DIN A 4 - Seite.

Langt das in meiner pragmatischen Denkensweise?
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#2
Ich weiss dass es in Deutschland anders zu sein scheint, Standard hier ist 2 x die Woche Nachmittags, jedes 2. Wochenende und Haeltfte Ferien und Haelfte Feiertage. Vielleicht waere das auch eine gute Regelung, speziell mit dem Hinweis auf Hilfe bei Hausaufgaben etc.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
Prinzipiell ja!
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#4
Wenn du mit der Tochter in Mathe oder sonst wo was reißen willst, musst du noch den Dienstag dazu nehmen.

Gleiche Uhrzeit wie Donnerstags

Zum Lernen kann es eigentlich eine Stunde kürzer sein; drei Stunden hält niemand durch
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Don´t let the bastards get you down!

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(Donovan)
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#5
at knecht

Viel Erfolg und gute Nerven.
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#6
Lieben Dank
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#7
Im Gespräch mit meiner Lebensgefährtin war sie heute der Meinung, dass meine Chancen mit der Forderung eher gering seien und ich lieber die Nächte an deren meine Ex in der Arbeit ist, die Betreuung meiner Tochter einfordern solle.
Nur! Wer weiß wie lange sie den Job noch ausübt.
Das viele Arbeiten liegt ihr nicht so.
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#8
Vielleicht solltest du dann dienstags und donnerstags jeweils ab 16 Uhr bis nächsten Tag Schule wählen und dafür dein Umgangswochenende weiterhin Freitags beginnen und am Montag zur Schule enden lassen?

Das wären auf 14 Tage insgesamt 7 Übernachtungen!

Mit dem vielen Wechseln wird man dir vorwerfen, das sei zu viel Unruhe fürs Kind. Lerntechnisch wäre es optimal.

Vielleicht würde ich aber so ins Rennen gehen und als Kompromiss unter der Woche zwei zusammenhängende Tage Di/Mi oder Mi/Do vorschlagen? ... die anderen darauf bringen ...

Tochter wäre dann teilweise Mi-Mo bei Vater am Stück, da darf sie natürlich unter Tags sich auch mit KM treffen.

Kommuniziere ganz offen, du willst hier kein Wechselmodell implementieren und selbst wenn die Zeiten für eine hälftige Betreuung sprechen, du würdest der Ex auch im Fall eines Wechselmodells den vollen Kindesunterhalt bezahlen. Das würde ich in einer Art Garantieerklärung dem Antrag beifügen und damit dokumentieren, dass es dir nicht darum geht, unterhalt zu sparen sondern Tochter optimal zu fördern.

Uns ist klar, wenn du die Tochter in diesem Umfang unterstützen könntest, wäre sie bald komplett bei dir.

Noch kurze Anmerkung: zumindest die ADS Diagnose meines Kindes glaube ich nicht. Da könnte Kind keine zwei Stunden am Stück lernen! Habe jetzt keine Ahnung, ob es sich mit Dyskalkulie genau so verhalten kann? Nur Fernsehen und wenig anregende Umgebung bei KM zeigt halt auch Langzeitfolgen.
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(Donovan)
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#9
Das erscheint mir optional auch überlegenswert zu sein.
Ich habe heute meinen Termin beim Anwalt um seine Einschätzung zu meinem Vorhaben zu bekommen.
Wie Du schon geschrieben hast, will ich definitiv im Antrag einen Verzicht auf eine Kürzung des Unterhaltes stehen haben.
Das kann die Gegenseite mir schonmal nicht zum Vorwurf machen.?
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#10
Knecht, zumindest hier wuerde Dir so ein Vorschlag mit dem Verzicht auf Kuerzung hoch angerechnet werden. Ich glaube damit koenntest Du punkten....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#11
Und als nächstes ist zu überlegen, ob du da mit Anwalt hin gehst oder ganz allein?

Auf alle Fälle kommt ja jetzt die Schleife über das Jugendamt. Würde denen aber nur zwei Wochen Zeit für Vermittlung geben und ansonsten den Antrag raus hauen, wenn du dich schon mal entschieden hast!
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(Donovan)
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#12
Das Gespräch mit dem Anwalt war soweit in Ordnung.
Er hatte den Vorschlag, dass meine Tochter zu den Nachtdiensten meiner Ex stets bei mir verbringt, präferiert.
Begründung:
Hier kann die Mutter nicht glaubhaft dagegen intervenieren, da ja bisher eine Fremdbetreuung bestand. Kontinuität- Fehlanzeige.
Erschwerend dagegen ein Veto seitens der Mutter einzulegen, sieht er darin, dass die schulischen Leistungen eingebrochen sind und die Lehrer im Bericht vorsichtig einen größeren Einfluss durch den Vater als wünschenswert sehen.
Die Karte mit den Lehrern will er noch nicht nicht spielen.
Er verfasst erstmal einen Brief direkt an meine Ex adressiert.
Wir gehen davon aus, dass darauf keine Antwort folgen wird. Der nächste Schritt ist dann der Antrag ans Gericht.
Er sieht mit dieser Forderung und dem Wissen wie der Richter aktuell reagiert als sehr positiv an.
Einzig- wie von den meisten hier im Forum wahrscheinlich ähnlich sehen, ist die Gefahr, dass meine Kleine direkt dazu befragt werden könnte.
Er will sowas wohlweislich vermeiden.
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#13
Willst du da wirklich das Jugendamt außen vor lassen und gleich Antrag zu Gericht?
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(Donovan)
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#14
Der zuständige Richter kommuniziert kaum mit dem HERREN vom JA.?
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#15
Knecht,

Du führst gute Gründe an, die für eine U-Ausweitung, für mehr Verantwortung Deinerseits sprechen.

Mir fehlen aber Gedanken, wie Du das zusammen MIT der Mutter organisieren , wie Du sie für Deine Ideen GEWINNEN könntest.

Wie stehst Du grundsätzlich zum sog. Dreisprung, also kontrolliert und flach bis ins Gericht, wenn die verherigen Sprünge nix bringen.

Jetzt gleich mit Anwaltsschreiben auf die Mutter feuern...

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#16
Sprung 1 vielleicht so:

"Hallo Agnes,
unsere Tochter fällt in der Schule deutlich ab. Ihr Klassenlehrer sprach mich neulich darauf an und schlug vor, ob wir Eltern für Michelle zusätzliche Unterstützungen organisieren könnten.

Dies finde ich eine gute Idee und möchte mit Dir zusammen überlegen, wie wir die Hinweise des Lehrer aufgreifen könnten.

Michelle berichtet hier, vermehrt auswärts zu übernachte. Dazu macht sie keinen allzu glücklichen Eindruck auf mich.

Meine Idee ist nun, sie bei mir in schulischen Dingen zu unterstützen und gleichzeitig Dich zu entlasten, indem ich sie an zusätzlich zwei Tagen der Woche zu mir nehme.

Ich für meinen Teil kann das gut organisieren, bitte sage mir doch bis zum nächsten Wochenende, ob auch Du Dich mit diesen Gedanken abfreunden kannst.

Liebe Grüße
"

Sowas könnte dann auch gut Dritten in Sprung 2 und 3 vorgelegt werden.
Bin mir ziemlich sicher, daß es nicht gut ankommt, wenn sich die Mutter dem versperrt.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#17
Hallo Skipper,

leider haben schon in der Vergangenheit diese Briefe und die daraus resultierenden Ideen/Vorschläge nie Beachtung gefunden. Ich habe eigentlich 1,5 Jahren nichts anderes gemacht und wollte stets meine Ex mit ins Boot nehmen und zusammen im Sinne unseres Kindes etwaige Einigungen finden.
Egal mit welchen Fragen, Anregungen oder Vorschlägen ich gekommen bin, seit genau 2,5 Jahren reagiert sie auf keine Briefe, E- Mails oder SMS.
Ich musste leider feststellen, dass sie genau wie schon in der Vergangenheit mit Ihren Eltern und ihren Geschwistern (Freundeskreis, Berufskollegen usw.) genauso mit mir verfahren ist. Sie bricht irgendwann mit den damals von ihr geliebten Menschen.
Es gibt für sie nur schwarz oder weiß, dazwischenliegende Grautöne haben bei Ihr keinen Platz noch Verständnis. Es geht sogar soweit, dass sie lieber auf ihr Kind verzichtet wenn diese Geburtstag obwohl ich zuvor mehrmals angeboten hatte die Kleine wenigstens zwei Stunden zu ihr zu bringen.
Es geht leider nicht anders, so gern ich mir einen anderen Weg wünschen würde.

Und es soll ein Schreiben erst direkt an meine Ex mit der Bitte um Einigung gehen. Da sie nicht darauf regieren wird geht es eben danach als Antrag ans Gericht.
Wie sollte es sonst anders gehen?

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#18
So viel Zeit hast Du gar nicht. Das Schuljahr ist schon halb vorbei!
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(Donovan)
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#19
Eben.
Der Brief an meine Ex geht am Montag raus!
Dann hat 10 Tage Zeit darauf zu reagieren.
Die Zeit wird wie immer verstreichen und daher wird parallel schon mal der Antrag angefertigt.
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#20
Hi Knecht,

so ein Dreisprung soll und hat mE nicht nur Ziele nach innen, will mit den 'Angesprungenen' ins Gespräch zu kommen, sie für die eigenen Ideen gewinnen, sondern kann und soll auch, und ich denke ganz besonders, Wirkung nach außen entfalten.
Er soll dokumentieren, das Verhalten der Beteiligten belegen, soll letztlich auch dem familiären Verfahrensrecht genügen, das dem Gericht die gütliche Einigung auferlegt.

Mir wäre daher an Deiner Stelle völlig wurscht, wie die Mutter in der Vergangenheit drauf war, sie erhält immer wieder Gelegenheit zur Besserung bzw. sich richtig zu blamieren.

Gerade bei einer Krawall-Mutter wäre mir der Dreispruch wichtig, in dem ich MICH als besonnener und auf das Kind blickender Elternteil zeigen kann, der stets um Entwicklung guter Elternschaft bemüht ist.

Wenn die Mutter dabei nicht mitspielt, bitteschön, das kann dann das Gericht anhand des gut dokumentierten Dreisprungs 'würdigen'.

Ich halte einen gut eingefädelten Dreisprung für eine recht scharfe 'Waffe', wenn ich mir diese häßliche Vokabel als nur-kuscheln-mit-Mutter-Vater mal erlauben darf.

Wird einem Richter der obige Brief an die Mutter vorgelegt, bin mir ziemlich sicher, der wird sich zur Mutter wenden "... das hört sich recht vernünftig an, was der Vater für's Knd vorschlägt und wie er die Mutter entlasten möchte..."
Aus DEM Bild muß die Mutter ersteinmal begründet rauskommen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#21
Hi Skipper,

Per Einschreiben gesendete Briefe kommen ungeöffnet zurück.
Und dennoch werde ich mir Deinen Vorschlag genauestens überdenken.

?
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#22
Prinzipiell gebe ich Dir Recht. Das Jugendamt wird von mir in Kenntnis gesetzt. Mehr aber auch nicht. Der liebe Mann knickt regelmäßig vor den Müttern ein und hat es damit zu trauriger Berühmtheit in unserem Landkreis geschafft.
Der Brief wie gesagt ist erstmal sehr wohlwollend formuliert und soll als Bitte verstanden werden.?
Nach der ausbleibenden Antwort geht's dann halt wieder vor Gericht.
So läuft es immer!
Diesmal ist meine Forderung klar und deutlich.
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#23
Hallo zusammen,
so geht der Brief jetzt an meine Exfrau:
Knecht / Exfrau
wegen Abänderung der Regelung des Umgangs
Sehr geehrte Frau Exfrau,
unter anwaltlicher Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung zeigen wir an, dass
uns Ihr geschiedener Ehemann Knecht damit beauftragt hat, hinsichtlich der weiteren
schulischen und persönlichen Entwicklung Ihres gemeinsamen Kindes Kindsname an einer Verbesserung
der gegenwärtigen Situation mitzuwirken und - insbesondere im Hinblick auf das
Kindeswohl von Kindsname - Ihnen nachfolgenden Vorschlag zu unterbreiten:
Wie Ihnen bekannt ist, liegt zwischenzeitlich die Auswertung der Beratungslehrerin Frau  XY
der Grundschule Ort über die aktuelle soziale und schulische Situation von Kindsname vor.
Wie Ihnen weiter bekannt ist, kommt darin Frau XY zu dem Ergebnis, dass Kindsname nicht nur
unter einer starken Rechenschwäche / Dyskalkulie leidet, sondern auch erhebliche Mängel
beim Sprachverständnis zeigt, was vermutlich auch das festgestellte geringe Selbstwertgefühl
von Kindsname erklärt.
Nachdem unser Mandant vor der Zeit der Trennung den in der Schule durchgenommenen Unterrichtsstoff sowie die anfallenden Hausaufgaben weitgehend mit Kindsname zusammen erarbeitete
und auf diese Weise regelmäßig gute bis zufriedenstellende Ergebnisse erzielt werden
konnten, bietet unser Mandant gerne an, diesen Bereich an den Tagen bzw. Abenden,
an welchen Sie berufsbedingt hierzu nicht in der Lage sind, wieder zu übernehmen.


Im Hinblick auf den anstehenden Handlungsbedarf und die weitere persönliche und schulische
Entwicklung des Kindes schlägt unser Mandant aus diesem Grund vor, Kindsname an den
Tagen und Abenden, an denen sie derzeit von Dritten betreut wird, zu sich zu nehmen und bei dieser Gelegenheit Kindsname auch in schulischer Hinsicht zu unterstützen und zu betreuen.
Namens und im Auftrag unseres Mandanten dürfen wir Sie bitten, auch unter Berücksichtigung des dringenden Handlungsbedarfs den Vorschlag unseres Klienten zu Überdenken und
uns bzw. unserem Mandanten bis Donnerstag, den 12. Februar 2015, Ihre Antwort zu übermitteln
Mit freundlichen Grüßen
Herr Rechtsanwalt

Nachdem dann der Termin ohne Antwort verstreichen wird, geht es leider mit erheblicher Wartezeit wieder mal vor Gericht.
Egal. Dann ist es eben so.
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#24
Es ist doch dringend, oder? Da genuegt dann auch eine Frist von einer Woche wuerde ich sagen. Ausserdem koennte ein guter Anwalt versuchen, einen baldigen Termin bei Gericht zu bekommen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#25
Das wird er sicherlich machen. Er sagte selber dass es eilt!
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