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Antrag auf erweitertes Umgangsrecht
#20
Hi Knecht,

so ein Dreisprung soll und hat mE nicht nur Ziele nach innen, will mit den 'Angesprungenen' ins Gespräch zu kommen, sie für die eigenen Ideen gewinnen, sondern kann und soll auch, und ich denke ganz besonders, Wirkung nach außen entfalten.
Er soll dokumentieren, das Verhalten der Beteiligten belegen, soll letztlich auch dem familiären Verfahrensrecht genügen, das dem Gericht die gütliche Einigung auferlegt.

Mir wäre daher an Deiner Stelle völlig wurscht, wie die Mutter in der Vergangenheit drauf war, sie erhält immer wieder Gelegenheit zur Besserung bzw. sich richtig zu blamieren.

Gerade bei einer Krawall-Mutter wäre mir der Dreispruch wichtig, in dem ich MICH als besonnener und auf das Kind blickender Elternteil zeigen kann, der stets um Entwicklung guter Elternschaft bemüht ist.

Wenn die Mutter dabei nicht mitspielt, bitteschön, das kann dann das Gericht anhand des gut dokumentierten Dreisprungs 'würdigen'.

Ich halte einen gut eingefädelten Dreisprung für eine recht scharfe 'Waffe', wenn ich mir diese häßliche Vokabel als nur-kuscheln-mit-Mutter-Vater mal erlauben darf.

Wird einem Richter der obige Brief an die Mutter vorgelegt, bin mir ziemlich sicher, der wird sich zur Mutter wenden "... das hört sich recht vernünftig an, was der Vater für's Knd vorschlägt und wie er die Mutter entlasten möchte..."
Aus DEM Bild muß die Mutter ersteinmal begründet rauskommen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: Antrag auf erweitertes Umgangsrecht - von zeitgenosse - 29-01-2015, 20:39
RE: Antrag auf erweitertes Umgangsrecht - von Skipper - 30-01-2015, 23:15
RE: Antrag auf erweitertes Umgangsrecht - von zeitgenosse - 03-02-2015, 19:46
RE: Antrag auf erweitertes Umgangsrecht - von Ibykus - 21-06-2015, 10:05

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