02-02-2015, 20:00
[quote='Gualterius' pid='153630' dateline='1422879810']
Zitat:Schon bei einer Sechzig-vierzig-Aufteilung ist wieder allein einer der Elternteile – in der Regel der Vater – zahlungspflichtig.51 zu 49 reicht schon. Da wird sehr genau gerechnet. ;-)