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Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen
#9
Nur für mich zum Verständnis:

nachdem ich schon Jahre weg bin aus Deutschland, kann mein ehemaliger Nachbar z.B. oder sonst ein Fremder hergehen und mich anschreiben, ich solle ihm Auskunft erteilen über mein Einkommen?

Lt. § 1605 BGB, der in Deutschland gilt, haben Verwandte ersten Grades (dazu gehören Ex-Freundinnen nicht) Anspruch auf Auskunft. Ob es überhaupt einen vergleichbaren Anspruch gibt gegenüber jemandem, der sich gar nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes und dieses Paragraphen aufhält - ist das so selbstverständlich? Oder sollte nicht doch erst mal ein Gericht an meinem Wohnort darüber entscheiden, ob denn die Bestimmungen eines deutschen Paragraphen auch in Frankreich gelten?

Natürlich hat man zunächst Ruhe, wenn man jedem, der danach verlangt, sein Einkommen offen legt. Zunächst - aber dann? Was kommt dann?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen - von blue - 04-02-2015, 17:05
RE: Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen - von Austriake - 04-02-2015, 23:22
RE: Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen - von blue - 05-02-2015, 18:06
RE: Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen - von g_r - 09-02-2015, 16:15

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