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ARGE Anspruchsübergang
#3
(22-03-2009, 15:36)p schrieb: Mir sind aber einige Zwischenschritte in diesem Mechanismus nicht klar bzw. nicht belegt. … Ex und Kind leben zwar in Bedarfsgemeinschaft, aber wo steht dass das einen Anspruchsübergang für Kindesunterhalt begründet?

Ist es nicht inzwischen so, dass der Beamtenstadl Familie immer gerade so definiert, wie es gerade in den Kram passt?

Die (nach Artikel 6 GG zu schützende) Familie ist doch inzwischen tot, es leben die Bedarfsgemeinschaft bzw. Lebensabschnittsgemeinschaft, etc.
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ARGE Anspruchsübergang - von p__ - 22-03-2009, 15:36
RE: ARGE Anspruchsübergang - von blue - 22-03-2009, 16:46
Neudefinition von Familie - von Gast1 - 22-03-2009, 17:18
RE: ARGE Anspruchsübergang - von Max - 22-03-2009, 17:25
RE: ARGE Anspruchsübergang - von p__ - 22-03-2009, 17:42
RE: ARGE Anspruchsübergang - von blue - 22-03-2009, 19:00
RE: ARGE Anspruchsübergang - von p__ - 22-03-2009, 19:17
RE: ARGE Anspruchsübergang - von blue - 22-03-2009, 19:31
RE: ARGE Anspruchsübergang - von beppo - 22-03-2009, 19:54

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