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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#1
Guten Morgen

Hallo an alle, ich bin neu hier, aber hab hier schon so einiges gelesen und brauch jetzt selber mal Rat.

Ich wurde wegen Verletzung der Unterhaltspflicht in Abwesenheit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, wegen Bewährungswiderruf stand ich dann zur Fahndung und als die Polizei mich geschnappt hat, haben die mich vom Fleck weg verhaftet und ins nächste Gefängnis gebracht. Nachdem ich dann meine Zeit im Gefängnis abgesessen hatte, bekam ich dann einen Brief von der Gerichtskasse, mit der Forderung innerhalb 2 Wochen 1.000 Euro für meine Verurteilung bezahlen soll, da sonst Zwangsmaßnahmen gegen mich eingeleitet werden würden. Ja, aber leider ist bei mir der Karren komplett gegen die Wand gefahren und nichts mehr zu holen. Meine Motivation diese Situation zu ändern ist ehrlich gesagt in Anbetracht der Zahllast und der damit verbundenen Knechtschaft, sehr gering.

Meine Frage lautet, was ich dem Gericht antworten soll. Wenn ich ja nicht mal Geld habe um titulierten Unterhalt zu bezahlen, wie soll ich da die Gerichtskosten zahlen? Ist das überhaupt legal, wenn ich anstatt meiner Unterhaltsschulden, die Gerichtsschulden zahle?

P.S.
Ich will nicht wieder gegen das Gesetz verstoßen und diesmal mit den Behörden kooperieren, damit ich nicht nochmal in die Mühlen der Justiz gerate.

MfG/Karl
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#2
Freu dich über das Anzündpapier. Bei dir ist doch sicher nichts zu pfänden? Es gibt keine Gerichtkostenbezahlpflichtverletzung, nicht bezahlte Gerichtskosten wandern mit auf den anderen (Unterhalts-)Schuldenhaufen.

Deine Geschichte klingt aber insgesamt recht bewegt. Erzählt doch mal, wie genau das bei dir ablief. Bist du innerhalb Deutschlands untergetaucht?
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#3
Amüsant, wenn gegen jemanden, der bereits inhaftiert wurde, Zwangsmaßnahmen angedroht werden - wollen sie Dich dann waterboarden oder in verschärfte Einzelhaft stecken?
https://t.me/GenderFukc
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#4
Die Frage ist, was du jetzt erreichen willst.

Gerichtskosten nach Strafhaft sind mehrheitlich uneinbringlich. Das Gefängnis ist meist auch das finanzielle Ende, wenn es nicht schon vorher bestand. Deshalb sind die Justizkassen äusserst zugeständnisfreudig, wenn jemand Ratenzahlung anbietet, auch wenn die Raten nur sehr gering sind, z.B. 10 EUR pro Monat. Der Erfolg für dich wäre, damit die Vermögensaukunft zu vermeiden. Ob dir das in deiner jetzigen Lebenssituation einen Vorteil bringt, weiss ich natürlich nicht. Vielleicht musst du eh die Vermögensauskunft abgeben, weil vermutlich auch unbezahlte Unterhaltsforderungen weiterlaufen, dann kann man sich die Briefeschreiberei an die Juristen auch sparen.

Beim Gericht, das verurteilt hat kann man auch einen Erlass beantragen. Ist aber meist erfolglos. Pleite zu sein ist keine Begründung. Es muss unbillig sein, die Kosten zu bezahlen.

Privatinsolvenz kann man probieren, ist aber erschwert bis unmöglich geworden, Unterhaltsschulden nach Verurteilung kriegt man damit nicht mehr los. Der sicherliche kleinere Haufen Gerichtskosten alleine würde keine Privatinsolvenz lohnen, selbst wenn sie möglich wäre.
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#5
(06-02-2015, 09:08)Karl schrieb: haben die mich vom Fleck weg verhaftet und ins nächste Gefängnis gebracht. Nachdem ich dann meine Zeit im Gefängnis abgesessen hatte,
Wie lange hast du gesessen?
ein paar Tage, Wochen, Monate?
(06-02-2015, 09:08)Karl schrieb: Meine Frage lautet, was ich dem Gericht antworten soll.
Am Besten gar nichts.
Mich würde es aber reizen denen Wachtmeister Hund, Hund wie Katze, aus Hals über Kopf zu zitieren: "Das wird nicht billig!"
(06-02-2015, 09:08)Karl schrieb: Ich will nicht wieder gegen das Gesetz verstoßen und diesmal mit den Behörden kooperieren, damit ich nicht nochmal in die Mühlen der Justiz gerate.
Was ist schlimmer?
Im Knast zu sitzen, oder irgend eine Maloche zu verrichten und auch keine Freizeit zu haben?
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#6
Gibts für 170er im Knast Internetanschluss?

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#7
Hallo

Danke für die Antworten.

3 Monate durfte ich gesiebte Luft einatmen.

Ich hab der Gerichtskasse schon mal geschrieben, dass ich kein Geld habe und deshalb nicht bezahlen kann. Dann kam eine Antwort von denen, wo ein Vordruck drinnen war, wo ich um Stundung bitten soll. Kann ich denen in meiner neuen Antwort mitteilen, dass solange ich Unterhaltsschuldenschulden habe, deren Rechnung nicht begleichen kann, weil diese Schulden vorgehen?

Übrigens bin ich nicht interessiert irgendwas zu zahlen, auch nicht 10 Euro pro Monat. Für mich sind die Schulden nur Zahlen auf ein Stück Papier und es ist mir egal ob da noch 3 oder 5 Nullen mehr dran gehängt, oder abgezogen werden. Auch die PI ist nicht interessant für mich. Die ganze Sache heißt nicht, dass ich auf meine Lebensqualität verzichten muss. Ich habe aber keine Lust mehr auf Stress und deswegen will ich mich nicht mehr in einen Kampf gegen das System verzehren.
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#8
Dann mach gar nichts. Die verlangen daraufhin die Vermögensauskunft. Musst du abgeben und dann bist du offiziell bankrott. Damit ist erst mal Ruhe, auch vor anderen Gläubigern. Wenn du auch sonst Ruhe haben willst, musst du aber Unterhalt bezahlen. Der einfachste Weg in deiner Lage ist die Aufstockermethode. Einen ruhigen Job, der nicht genug einbringt um über der Pfändungsgrenze zu sein. Unterhalt zahlst du und holst ihn dir als Aufstocker wieder vom Staat.

Anzeigen nach §170 StGB führen ganz selten zu etwas, wenn man richtig reagiert. Untertauchen (ausser, man ist wirklich dauerhaft unerreichbar im Ausland) ist keine erfolgreiche Methode.

Wie wars in der Vollpension? Wie steht die zugrundeliegende Unterhaltssache jetzt, existiert ein Titel, hast du vielleicht bereits eine Vermögensauskunft abgegeben? Wenn das noch nicht lange her ist, musst du keine neue abgeben. Hast du Kontakt zu den Kindern?
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#9
@Karl
Eine gesunde Einstellung. Aber dem System entkommt man nur auf zwei Wegen (wenn Du einen dritten hast, dann poste ihn bitte hier):
1. man ist nicht mehr leistungsfähig und kann eine Bescheinigung vom Doktor dazu vorlegen oder begibt sich in die Klapse und pflegt seine Depresionen
2. man meldet sich ab und verschwindet aus dem Exekutionsbereich der Vollstreckungsbehörden.

Der goldene Weg ist natürlich, die Situation gar nicht erst so weit eskalieren zu lassen, dass man nur noch verschwinden kann. Aber das ist, wie mit dem Blitzschlag - der fragt auch nicht, wo er einschlagen soll.
https://t.me/GenderFukc
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#10
@p_
Wenn man richtig reagiert...

Was bedeutet das konkret?

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#11
(06-02-2015, 15:07)p__ schrieb: Dann mach gar nichts. Die verlangen daraufhin die Vermögensauskunft. Musst du abgeben und dann bist du offiziell bankrott. Damit ist erst mal Ruhe, auch vor anderen Gläubigern.

So wird es kommen. Ist eh nur alles heiße Luft die von denen kommt.

Offtopic:
Das es so gekommen ist, dass ich inhaftiert wurde, ist mein Eigenverschulden. Weil ich total blockiert hab, nervlich bedingt. Wenn man seine Nerven behalten kann, muss es nicht soweit kommen. Aber es hat mir nicht geschadet muss ich zugeben. 3 Monate hab ich mit Fortbildung verbracht und ein Buch nach dem anderem verschlungen. Auch konnte ich dann in mich gehen und Seiten an mir entdecken, die ich vorher nicht kannte. Durch viel Lesen und Pläne schmieden, war mir nicht 1x da drinnen langweilig. Von den anderen Häftlingen hab ich mich distanziert, auch am Hofgang hab ich nur 5x teilgenommen. Aber nochmal brauch ich das nicht mehr und werde auch garantiert nicht mehr einfahren.

Trotz allem was passiert ist liebe ich Deutschland, dass ist meine Heimat und das lass ich mir nicht mehr von irgendwelchen unterbelichteten Beamten vermiesen. Den unnötigen Hass, den ich vorher hegte und der mich kaputt gemacht hat, den hab ich abgestriffen.
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#12
Zitat:Was bedeutet das konkret?

Steht in der faq. Nicht entwischen wollen, sondern mittenrein latschen und die Waffen des Gegners auf Kosten des Gegners nutzen. Auf einem Pflichtverteidiger bestehen, auf die in der faq aufgeführten Punkte, keine halbgaren Ausgänge akzeptieren, den Instanzenweg ausschreiten.

Was anderes ist nur zu empfehlen, wenn man zu der kleinen Minderheit gehört, der trotz nichtbezahltem Unterhalt tatsächlich erhebliche Einnahmen nachgewiesen worden sind. Dann kanns auch zu einem kleinen Urlaub mit viel Lesestoff kommen.
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#13
OK passt danke.
Auf mich trifft der 1. Absatz zu.

Wollte nur nochmal sicher gehen. Hab nächste Woche Hauptverhandlung wegen 170er.
Mit exe als Zeuge, frag mich warum.

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#14
Reine Show. Man lässt sie zwar antanzen, aber meistens werden Zeugen in diesem Verfahren gar nicht gehört. Wenn sonst kein Besucher im Saal sitzt, wird die Ex nicht erfahren, wie es ausgeht, sie muss draussen warten. Sag ihr ebenfalls kein Wort. Berichte lieber hier im Forum :-)
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#15
ich würde dennen was husten. Von mir gibt es nichts ich will Geld von d .
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#16
Die Schulden die ich habe sind ausschließlich Gerichts- und Unterhaltsschulden! Deswegen lass ich mir davon auch gar nicht meine Laune verderben. 1 Monat Urlaub gestern gebucht um mich zu erholen.
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#17
Ist der eventuell weiterlaufende Kindesunterhalt geklärt? Du kannst jederzeit wieder angezeigt werden.
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#18
Ich äußere mich evtl. noch mal separat über meinen Fall. Meine Frage ist ja geklärt. Dafür vielen Dank an alle. Ich werde bestimmt noch hier und da Fragen haben und auch mal was berichten können, z.B. über mein Umgang mit dem Jugendamt. Ich freue mich wenn Ämter mir schreiben, weil es mich sehr amüsiert, leider kam seit meiner letzten Antwort ans JA noch nichts, wird aber bestimmt noch. Ich schaue jeden Freitag sehnsüchtig in den Briefkasten, der mich zuvor in Schrecken versetzt hat. Ich nenne das "Unterhaltungspost". Die sind überzeugt, dass irgendwann noch Geld bei mir zu holen ist. Ich finde das lustig. Wie gesagt, man darf es nicht persönlich nehmen, das sind meist unqualifizierte Arbeitnehmer die sich irgendwelcher Textbausteine bedienen, aber selber keine Ahnung von jeglicher Materie haben. Für jemanden der alles gegen die Wand gesetzt und sich abgefunden hat, absolut keine Bedrohung und kein Grund traurig zu sein. Mein Ziel ist es mich nicht an unnütze Dingen zu verzehren, sondern meine Energie in positive Dinge zu investieren.
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#19
(06-02-2015, 15:27)Karl schrieb: Aber es hat mir nicht geschadet muss ich zugeben. 3 Monate hab ich mit Fortbildung verbracht und ein Buch nach dem anderem verschlungen. Auch konnte ich dann in mich gehen und Seiten an mir entdecken, die ich vorher nicht kannte. Durch viel Lesen und Pläne schmieden, war mir nicht 1x da drinnen langweilig. Von den anderen Häftlingen hab ich mich distanziert, auch am Hofgang hab ich nur 5x teilgenommen.  

Klingt gar nicht so schlecht so eine gratis-Vollpension auf Staatskosten. Smile

Wenn sie mich auch erwischen, dann hoffe ich dass es auch so "produktiv" verläuft wie bei dir. Was ist mit Internet drinnen? Gibt es ein Fitnessraum?
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#20
Wenn andere hier bereit sind Erfahrungen über ihren 170er Gefängnisaufenthalt zu berichten, dann kann ja ein neues Thema eröffnet werden, zwecks Klärung aller Fragen.
Aber das kann ich dir hier sagen, Internet gab es nicht, aber Telefon, Bibliothek (Bringservice) und Fitnessraum. Auch zig andere Beschäftigungsmöglichkeiten, z.B. fuer 1,12 € die Stunde Schrauben drücken, Servietten falten und Kabel ziehen. Also denkt mal nächstes mal wenn ihr euch im Restaurant die Soße vom Mund abwischt an die Häftlinge, welche die mit Sorgfalt gefaltet haben.

Ach ja, ich vergaß, im Gefängnis kann man alle Sprachen lernen wenn man lange genug drinnen ist, nur nicht deutsch :-)
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#21
(06-02-2015, 21:40)Karl schrieb: Aber das kann ich dir hier sagen, Internet gab es nicht, aber Telefon, Bibliothek (Bringservice) und Fitnessraum.
Darf man einen Laptop mitnehmen? Falls ja, dann würde mir schon was einfallen, damit Internet zu bekommen.
Mir würde die Bibliothek reichen. Es gibt viele Bücher, die ich noch nicht gelesen habe, und mal gerne lesen würde.
(06-02-2015, 21:40)Karl schrieb: Auch zig andere Beschäftigungsmöglichkeiten, z.B. fuer 1,12 € die Stunde Schrauben drücken, Servietten falten und Kabel ziehen.
Wenn man Aussicht auf Haftentschädigung hat, muss man Arbeit vermeiden. Der Lohn wird nämlich von der Entschädigung abgezogen - genauso wie das Essen.
(06-02-2015, 21:40)Karl schrieb: Also denkt mal nächstes mal wenn ihr euch im Restaurant die Soße vom Mund abwischt an die Häftlinge, welche die mit Sorgfalt gefaltet haben.
Es kann auch sein, dass die von Häftlingen gefalteten Servieten weggeworfen werden. Mir ist so etwas von einem erzählt worden, der in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet hat.
Es geht nicht darum, irgend etwas herzustellen. Es geht darum, die Inhaftieren arbeiten zu lassen.
(06-02-2015, 21:40)Karl schrieb: Ach ja, ich vergaß, im Gefängnis kann man alle Sprachen lernen wenn man lange genug drinnen ist, nur nicht deutsch :-)
Das habe ich auch mal gelesen. Es ging um eine Stellenausschreibung als Lehrer für Knastinsassen, die einen Hauptschulabschluss machen. Arabisch, Russisch und/oder Türkisch sollte jemand können, der sich darauf bewirbt.
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#22
(06-02-2015, 21:40)Karl schrieb:   Ach ja, ich vergaß, im Gefängnis kann man alle Sprachen lernen wenn man lange genug drinnen ist, nur nicht deutsch :-)

Na, denn ist es gut, denn gerade die eine brauchen die meistens hier nicht mehr.
Und Bücherei mit "Bringservice", das klingt ja wie 'ne echte Bildungsreise. Big Grin

@DNO, ja Internet bekommt man auch so.
Einfacher wäre natürlich wenn man so ein USB-Zeug mit Sim reinkriegt. Handy braucht man nich.
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#23
(06-02-2015, 09:08)Karl schrieb: Meine Frage lautet, was ich dem Gericht antworten soll. Wenn ich ja nicht mal Geld habe um titulierten Unterhalt zu bezahlen, wie soll ich da die Gerichtskosten zahlen? Ist das überhaupt legal, wenn ich anstatt meiner Unterhaltsschulden, die Gerichtsschulden zahle?

Also auf den Gutachter- bzw. Gerichtskosten sitze ich auch noch. Bisher ist aber niemand gekommen und hat Zwangsmaßnahmen angekündigt, um die Gerichtskosten zu betreiben. Und bei mir sind es immerhin über 3.000 €, die ich zahlen soll.

Dass Du drei Monate durchgehalten hast, alle Achtung!!!!. Ich bin schon nach drei Tagen fast verrückt geworden.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#24
Wie läuftn des als schwerbehinderter in haft? @camper

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#25
Der Thread lautet "Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB".
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