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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#29
(26-02-2015, 17:49)raid schrieb:
(26-02-2015, 16:23)Karl schrieb: [...]und ich dem Jugendamt schrieb, dass es denen nichts angeht, wovon ich meinen Lebensunterhalt bestreite.

Bitte nicht falsch verstehen, aber das halte ich auf Dauer nicht für zielführend. Ein gewisses Maß an Kooperation(swillen) ggü. dem Jugendamt schont vor allem deine Nerven.

Hallo Raid.

Dass das Jugendamt meine Leistungsfähigkeit bzw. mein Einkommen wissen möchte, ist klar. Aber wie ich meinen Lebensunterhalt bestreite, das geht niemanden was an, außer mir selber und den involvierten Leuten. Ich komme mit wenig Geld besser klar, als die meisten anderen, wie ich das hin bekomme, das obliegt alleine mir, wen ich das mitteile. Als nächstes fragt die Beamte mich noch, auf welche Rasse Frau ich so stehe, das sind Sachen, die niemanden außer mir etwas angehen.

(26-02-2015, 17:49) p_ schrieb: Offenbare denen überhaupt nichts, Aktenzeichen verlangen, Akteneinsicht. Die sollen selber ermitteln.

Also soll ich einfach nur zur Polizei gehen und weder was sagen, noch meine wirtschaftlichen Verhältnisse offenbaren? Also rein gar nichts sagen? Mit welcher Begründung kann ich Akteneinsicht ohne einen Anwalt beantragen? Dass das online geht, weiß ich. Aber solange kein Verfahren eröffnet ist, möchte ich keinen Anwalt einschalten.
Ich werde mir den Link heute Abend noch in Ruhe durchlesen.

Vielen Dank. Ich werde euch auf den Laufenden halten.

(26-02-2015, 17:49)raid schrieb: Es ist schwierig sich detailliert zu einem Fall zu äußern, insofern die genauen Umständen z.B. auch Bewährungsauflagen, Einkommen, etc. nicht bekannt sind.

Wie gesagt, ich habe meine Strafe abgesessen. Da ist nichts mehr mit Bewährung. Mein wirtschaftlichen Verhältnisse liegen unterhalb des pfändungsfreien Betrages. Vollzeitarbeiten gehen ist auch nicht drinnen, wegen ärztlichen Behandlungen.

Ich weiß, dass ich Aufstocken könnte und den Unterhalt vom Amt bezahlen lassen. Aber ich vertrete die Meinung, dass sich Verbrechen nicht lohnen darf und das meine geldgeile Exalte mehr arbeiten soll, wenn sie mehr Geld haben will. Deswegen fällt Unterhalt zum Nulltarif für mich flach. Es ist ja nicht grad so, dass die um ihre Existenz kämpfen muss.
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von Karl - 26-02-2015, 19:14
Unterhalt geht vor - von Mahatu - 10-08-2015, 09:00
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 19-10-2015, 21:50
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 13:09
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