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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#30
(26-02-2015, 19:14)Karl schrieb: Mit welcher Begründung kann ich Akteneinsicht ohne einen Anwalt beantragen?

Mit der Begründung §147 Abs. 7 Strafprozessordnung. Sollte man grundsätzlich machen. Sieh dir auch die anderen Fälle im Forum an. Im übrigen musst nicht du deine Unschuld nachweisen, sondern der Staatsanwalt deine Schuld. Nicht du musst deinen geringen Verdienst nachweisen, sondern der Staatsanwalt deinen hohen Verdienst, der dich unterhaltspflichtig gemacht hat.

Nach Lage der Dinge (vorausgesetzt du hast keine Leichen im Keller, verstecktes Vermögen das gefunden wurde oder so was) kannst du alles ganz entspannt sehen. Eine Anzeige, die kein Verfahren mit Verurteilung ergibt kann man machen, aber das nutzt sich schnell ab. Die werden das nochmal probieren und dann wird der Staatswalt schon deutlich genervter sein und beim Dritten mal hat er dann keine Lust mehr, denselben Schmu zu "ermitteln".
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von p__ - 26-02-2015, 19:48
Unterhalt geht vor - von Mahatu - 10-08-2015, 09:00
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