23-03-2009, 10:34
(23-03-2009, 10:23)ali mente schrieb: Wie p schon bemerkt hat, wird, eine 6 monatige Befristung in der Regel nicht anerkannt.
Eigentlich muss es anerkannt werden. Aber Richter halten sich am allerwenigsten an Recht. Die Frage ist, ob man auch dazu bereit ist, das nachdrücklich zu vertreten. Auf jeden Fall sollte eine Begründung für den Titulierungszeitraum geliefert werden. Für Nichtselbständige könnte das anstehende Kurzarbeit, ein OP-Termin mit ungewisser Reha-Zeit oder sonstwas sein.