15-02-2015, 16:36
Das Jugendamt fragt, weil sie sich Arbeit sparen wollen.
Da kann ja jeder kommen. Er soll erstmal Nachweise fordern, dass der Arbeitnehmer überhaupt Vater eines Kindes ist, für das das Jugendamt eine Beistandschaft innehat. Immerhin trauen sie sich nicht mehr, von Pflicht zu reden, sondern geben zu: "Auskunft freiwillig".
Auskünfte, ob sich eine Pfändung lohnt würde ich keinesfalls geben. Die anderen Auskünfte kann das Jugendamt direkt beim Verpflichteten abfragen, er soll fragen wieso sie den Weg über Dritte gehen, statt mit dem auskunftspflichtigen Vater zu sprechen.
Da kann ja jeder kommen. Er soll erstmal Nachweise fordern, dass der Arbeitnehmer überhaupt Vater eines Kindes ist, für das das Jugendamt eine Beistandschaft innehat. Immerhin trauen sie sich nicht mehr, von Pflicht zu reden, sondern geben zu: "Auskunft freiwillig".
Auskünfte, ob sich eine Pfändung lohnt würde ich keinesfalls geben. Die anderen Auskünfte kann das Jugendamt direkt beim Verpflichteten abfragen, er soll fragen wieso sie den Weg über Dritte gehen, statt mit dem auskunftspflichtigen Vater zu sprechen.