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Auskunft des AG wegen Beistandschaft
#12
Das Jobcenter bescheinigt erstens gar nichts und zweitens funktioniert das so auch nicht.

Wenn man keine Gläubiger hat, die einem im Nacken sitzen, kann man selbstverständlich bis weit über die Freigrenze aufstocken. Aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein. Da gibt es bessere Lösungen. Sobald Gläubiger an der Quelle pfänden können oder erfolgreich Konten pfänden können, ist man nicht mehr handlungs- und gestaltungsfähig und da machen diese ganzen Mätzchen wenig Sinn.

Vielleicht hat er auch nur den einen Gläubiger, dann wäre das auch nicht so wahnsinnig tragisch. Aber in aller Regel haben Leute mit Unterhaltsschulden auch eine Masse anderer Schulden und dann geht es eben rund, wenn auf einmal etwas zu holen ist. Das macht dann auch wieder so viel arbeit und Stress, dass man mit anderen Lösungen besser bedient ist.
Es macht auch nicht jede Bank und jeder Arbeitgeber mit, wenn ständig irgendwelche Pfändungen eintrudeln und dann hat man die nächsten Probleme an der Backe und kommt möglicherweise nie wieder auf die Beine schon aus psychologischen Gründen von den praktischen ganz zu schweigen.
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Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von Nappo - 15-02-2015, 15:37
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von blue - 15-02-2015, 20:17
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von Nappo - 22-03-2015, 04:28
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von Nappo - 22-03-2015, 16:06
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RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von the notorious iglu - 23-03-2015, 14:45
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von the notorious iglu - 23-03-2015, 17:39
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von the notorious iglu - 23-03-2015, 18:02
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von Nappo - 23-03-2015, 21:41
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von the notorious iglu - 23-03-2015, 22:46
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von Nappo - 23-03-2015, 23:47

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