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Marschrichtung T R E N N U N G
Ihr Freund hat Haus und Kind (auch im WM) in seiner Stadt.

Ja, das soziale Umfeld ist eindeutig hier ... Großeltern sind aktiv in die Betreuung eingebunden ... Schule, Kita sind hier ... Onkel, Tante, Cousin und Cousine leben ein Haus weiter ... ich habe extra meinen Job in meine Stadt verlagert (vor etwa einem dreiviertel Jahr) hab ein recht großes Haus ... die Kinder haben ihre Zimmer

Das RM würde ich auch hinbekommen.

Bei Ihrem Freund haben die Kids kein soz. Umfeld, ein Wegzug widerspräche unserer Elternvereinbarung usw. usf ...

Hans ... wir haben nix beim Unterhalt gemauschelt ... wir haben uns gegenseitig freigestellt ... weil jeder ein Kind in seinem Haushalt hat geht das ... jeder verpflichtet sich, Unterhaltsforderungen des bei sich lebenden Kindes gegen den anderen Elternteil selbst zu tragen. Das geht.

Welchen Einfluß hat die Meldeadresse aufs ABR?

Ihr Freund ist Krankenpfleger in der Ki- und Ju-Psychiatire ... hat selbst ein Kind etc ...
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Versuche Ihr es irgendwie zu "vegolden" dass beide Kinder dann bei Dir bleiben. Entweder direkt mit Geld, Verzicht auf Unterhalt oder z. B. mit Dienstleistungen, Du wuerdest sie an ihren Umgangstagen zu ihr biringen und abholen..... Mit Gericht etc. wirst Du nicht weit kommen, das gibt nur Aerger, Unfrieden und Geld kostet es auch.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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(24-03-2017, 13:53)Nachtwanderer schrieb: Welchen Einfluß hat die Meldeadresse aufs ABR?

Die Meldeadresse kann entscheidend sein für Unterhalt etc etc
Der KAY hat gute Vorschläge gemacht.

Ihr Freund hat ein halbes Kind.
Der will keine 2,5 Kinder haben ...
Sorge dafür, dass sie in Frieden ohne Kinder weg zieht und warte 6 Monate ab.
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so ... ich werde erstmal hören, was Madame zu sagen hat ... ich glaub es zwar nicht wirklich, aber vielleicht ist es ja sogar in meinem Sinne
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Vielleicht haben sich nach dem Gespräch die meisten der Punkte schon erledigt, über die du dir jetzt den Kopf zerbrichst.
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relaxed sehen....jedenfalls versuchen, nicht während des schuljahres oder kindergartensaison
zu wechseln.

wenn dein sohn bei dir ist -wirds so bleiben, wenn tochter mit zu neuem LG, evtl. nix dagegen
sagen, sondern bindungstolerant sein, das zieht mehr! wenn du das deiner kleinen signalisierst,
passiert nix! ihr seht euch ja!

evtl. mit dem neuen deiner LG nett sprechen, scheint ja ok zu sein, wenn er in so einem schwierigen
gebiet arbeitet!

bb
netlover
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Über 80km ist jedenfalls ein Wechselmodell kaum aufrecht zu erhalten. Es gibt nur die Möglichkeiten:

1. Sie nimmt die Kinder mit
2. Sie lässt die Kinder bei dir
3. Geschwistertrennung.

Wenn ihr das Kindeswohl wichtig ist, kann sie nur 2) wollen. Sie ist dann nicht mehr und nicht weniger, was zwei Millionen Väter ohne mit der Wimper zu zucken zugemutet wird: Umgangselternteil. Wenn sie Schiss vor Unterhalt hat und sie das auch über die Geschwisterbindung sowie die soziale Verwurzelung am Wohnort des mitgenommenen Kindes stellt, will sie 3). Wenn sie gedenkt, Geld zu kassieren und ihr die die soziale Verwurzelung am Wohnort ebenfalls egal ist, dann 1).
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einspruch!

in so einer config bleibt wegen des kontinuitätsgrundsatzes der junge beim vater.

so entschieden bei einem ex-kollegen, zu 90% sich deckende konstellation!

bb
netlover
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sie will meine Tochter mitnehmen .... Sohn soll bei mir bleiben ...

Wir haben eine notariell beglaubigte Eltervereinbarung. Die ist auch Bestandteil des Scheidungsbeschlusses und wurde in der Sitzung verlesen. Darin bekennen wir uns beide zum Lebensmittelpunkt, dort wo er aktuell ist und sagen auch Beide, dass wenn einer wegzieht die Kinder beim zurückbleibenden Elternteil bleiben. Ich habe in seit der Trennung die Hauptlast der Betreuung getragen ...


Seht Ihr realistische Ansatzpunkte?
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Wie oben schon geschrieben, Du musst ihr den Verbleib der Tochter bei Dir schmackhaft machen. Bei Frauen zieht meistens Geld oder Bequemlichkeit. Sprich 1. auf Unterhalt verzichten 2. anbieten die Kleine zu ihr zu bringen und von ihr abzuholen wenn Umgang ansteht. 3. zur Not Cash auf den Tisch legen falls moeglich. Ev. kannst Du ja auch mit dem Next reden, der ist sicherlich nicht sonderlich erpicht darauf dass Deine Tochter bei ihm mit einzieht. Ansonsten bleibt Dir im Zweifellsfall nur die gerichtliche Auseinandersetzung mit allen Konsequenzen, unsicherem Ausgang und Kosten.
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Was sagt sie denn zu ihrer eigenen Unterschrift auf der notariellen Vereinbarung?
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(25-03-2017, 12:26)Nachtwanderer schrieb: Wir haben eine notariell beglaubigte Eltervereinbarung. Die ist auch Bestandteil des Scheidungsbeschlusses und wurde in der Sitzung verlesen. Darin bekennen wir uns beide zum Lebensmittelpunkt, dort wo er aktuell ist und sagen auch Beide, dass wenn einer wegzieht die Kinder beim zurückbleibenden Elternteil bleiben.

Beim FG leider wertlos, dass ist eine reine unverbindliche Absichtserklärung.
Ihr hättet auch schreiben können "wir wünschen uns gutes Wetter".

Streit vermeiden, wie oben schon beschrieben Geld indirekt anbieten ...

Wie lautet ihr monatliches Einkommen heute und nach dem Umzug ?
Wie lautet dein monatliches Einkommen ?
Bei Hartz4 ist der neue Partner mit gefangen ...
Bei UHV hat sie ein Problem, da sie es nicht kriegen würde.

Bekommt sie VKH ?
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Die Vereinbarung ist keinesfalls wertlos. Sie dokumentiert einen Elternwillen, stellt einen Lebensmittelpunkt fest. Es ist richtig, dass solche Vereinbarungen nicht in Stein gemeisselt sind, aber um sie zu kippen müssen erst einmal kindbezogene Gründe festgestellt werden. Die Chancen sind vergleichweise gut, dass beide Kinder beim Vater bleiben. Das Problem ist eher, dass die Mutter auch von "nur" selbstbezogen auf rücksichtslos schalten kann. Sie kann das Kind einfach mitnehmen. In der Theorie würde das Ärger geben, in der Praxis bleibt es sanktionslos und wird in einer späteren Auseinandersetzung mit dem ABR belohnt. Ein Fall, für den kaum Vorsorge getroffen werden kann.

Ich würde mir jetzt erst überlegen, was ich will, was das Beste für die Kinder ist. Dann sich einen Plan A, einen B zurechtlegen. Mit der Mutter verhandeln. Aufgrund der früheren Vereinbarung würde ich auch vor einem gerichtlichen Entscheid nicht zurückschrecken. Die Chancen sind klar besser wie bei den meisten anderen Vätern.
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nochmals aus meiner vergangenheit:

wenn ein elternteil das/die kind/er ohne genehmigung des anderen
elternteils zum neuen lebensmittelpunkt mitnimmt, handelt er rechts-
widrig.

schon mal ein dicker minuspunkt!

sprich mit den kindern, hol evtl. den freund der ex ins boot!

bb
netlover
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den Neuen der Ex mit ins Boot holen fällt aus wegen Bodennebel ... eine Bekannte von mir war mit dem zusammen ... die Usche hat auch zwei Kinder ... ist schon paar Jahre her ... die zog auch für paar Monate zu dem (mit Kindern) ... als sie auszog gabs wenig später fürs größere von Beiden einen Platz in der Tagesklinik ... der Typ ist hochmanipulativ.

Wie könnte es ausgehen, wenn sie alleiniges ABR beantragt und ich mit Elternvereinbarung, Geschwisterverhältnis, Kontinuitätsprinzip und soz. Netz gegenhalte? Nichts von dem hat sie zu bieten ...

@p ... zu ihrer Unterschrift auf der Elternvereinbarung sagt sie, dass die ja damals unter ganz anderen Bedingungen und Voraussetzungen entstanden sei ... sinngemäß interessiert sie das nicht mehr ...

Plan "A" ist, dass Beide bei mir bleiben ... Plan "B" ist durch die übliche Väterentsorgungmaschinerie nicht womöglich beide an sie zu verlieren ...
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Deine Pläne sollten keine blossen Wunschlisten sein. Wie reagierst du, wenn sie ein Kind einfach mitnimmt?

(26-03-2017, 08:45)Nachtwanderer schrieb: Wie könnte es ausgehen, wenn sie alleiniges ABR beantragt und ich mit Elternvereinbarung, Geschwisterverhältnis, Kontinuitätsprinzip und soz. Netz gegenhalte? Nichts von dem hat sie zu bieten ...

Habe ich oben schon geschrieben, auf dem braven, legalen Weg stehen die Chancen für den Verbleib der Kinder nicht schlecht, jedenfalls deutlich besser wie beiden meisten Vätern. Der eigenmächtige Bruch ist das Problem. Versuch mal, als Vater ein mitgenommenes Kind zurückzuholen. Hier kommen immer die polternden Ratschläge mit "illegal!", "sofort einstweilige Anordnung beantragen!", "Kindesentziehung!", gefolgt von der üblichen Reinfallserie, an deren Ende du um viel Geld erleichtert bist, das Kind aber weg bleibt.

Die Ex wird schnell von ihren Beratern lernen, vielleicht vom neuen Freund, was man als Mutter ungestraft treiben kann. Auch wenn sie jetzt noch die eigenmächtige Schaffung von Fakten meidet, das hängt wie ein Damoklesschwert über zukünftigen Tagen.

(26-03-2017, 08:45)Nachtwanderer schrieb: @p ... zu ihrer Unterschrift auf der Elternvereinbarung sagt sie, dass die ja damals unter ganz anderen Bedingungen und Voraussetzungen entstanden sei ... sinngemäß interessiert sie das nicht mehr ....

Für die Kinder hat sich überhaupt nichts geändert. Nur bei ihr, also dem Zentrum des Universums :-)
Die Vereinbarung existiert, um Stabilität für die Kinder gegen solche plötzlichen Meinungsumschwünge zu schaffen.
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(26-03-2017, 08:45)Nachtwanderer schrieb: den Neuen der Ex mit ins Boot holen fällt aus wegen Bodennebel ... eine Bekannte von mir war mit dem zusammen ... die Usche hat auch zwei Kinder ... ist schon paar Jahre her ... die zog auch für paar Monate zu dem (mit Kindern) ... als sie auszog gabs wenig später fürs größere von Beiden einen Platz in der Tagesklinik ... der Typ ist hochmanipulativ.

Bitte dringend mehr Text genau hierzu !!!
Das wird ggf. deine zukünftige Planungen massivst beeinflussen !
Hat die Bekannte Töchter oder Söhne ?
Was war das Ergebnis der Tagesklinik ?
Laut deiner Beschreibung klingt das nach Problemfall auf seiten des Mannes.
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