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Marschrichtung T R E N N U N G
Wie kommt s , dass die Freundin so eine verzogene Göre hat. Alleinerziehend? Vater entsorgt? ... Dann vielleicht besser Finger weg davon. Schau mal nur, was du jetzt machst: Ihr Problem machst du zu deinem. Das kann fast nicht gut gehen.
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Die falschen Freunde sind erwiesen der Grund Nr. 1, wieso Kinder auf krumme Bahnen geraten. Mit Paul ist dem Kind eine Katastrophe passiert, die alles andere als eine harmlose Phase sein kann.

Eine 17jährige zwingt auch keiner mehr, zu Hause zu wohnen. Rechtliche Grenzen spielen da nur noch eine sehr theoretische Rolle und ab 18 nicht einmal mehr das. Einer 17jährigen schreibt keiner mehr die Freunde vor. Was da schiefgelaufen ist, ist längst nicht mehr ändern.

Irgendeine Konzilianz ist fehl am Platz, wie es Austriake schon gesagt hat. Das beste für die Tochter wäre eine in jeder Hinsicht harte Landung. Erziehen kann man sie nicht mehr, sie muss Gelegenheit haben, selbst zu lernen.
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(19-02-2016, 18:28)zeitgenosse schrieb: Wie kommt s , dass die Freundin so eine verzogene Göre hat. Alleinerziehend? Vater entsorgt? ... Dann vielleicht besser Finger weg davon. Schau mal nur, was du jetzt machst: Ihr Problem machst du zu deinem. Das kann fast nicht gut gehen.

falscher Umgang ... ganz einfach ...

Alleinerziehend: ja ... Va(ä)ter entsorgt: nein

Vater der großen Tochter wurde schon während des Zusammenlebens zum gewalttätigen Alki ... und nach der Trennung erst Recht ... sie wurde grün und blau geschlagen ... und vom Vater in besoffenen Zustand vergewaltigt (als sie noch zusammen lebten) ... trotzdem hielt sie alle Jahre den Kontakt zur Oma väterlicherseits ihrer Tochter und dem Rest der Familie ihres Ex ... und selbst die (die Oma) hält ihren Sohn für einen Taugenichts ... dem lief sie ebenso hinterher, dass er sich um die Tochter kümmert ... wie sie es jetzt mit ihrer Einjährigen und deren Vater tut ... sie wäre froh, wenn die Väter ihr die Kinder mal abnehmen würden ... sie arbeitet selbst 40h die Woche und nimmt jede Entlastung an ... sie ist nicht die "typische Kreidekreismutter" ... und die Väter sind nicht unbedingt die Vorzeigebeispiele

Die Zustände scheinen sich zu verfestigen ...

Spinner Paul erhält von seinem Jugendamtsbetreuer (dort ist er seit Jahren Kunde aufgrund seines eigenen Elternhauses) Unterstützung bei der Suche nach einer Absteige.
Meine Freundin hat mich gebeten ihr Wohnungsschloss auszutauschen ... was ich auch tat ... sie hat den Vater der Tochter über der eigenmächtigen Auszug informiert
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(22-02-2016, 12:03)Nachtwanderer schrieb: die Väter sind nicht unbedingt die Vorzeigebeispiele

Solche Männer zu Vätern zu machen spricht natürlich auch nicht für die Mutter. So wie man Männer im Unterhalts- und Kinderkrieg aufgrund gestörter Exen fragt, wieso sie solche Beziehungen zugelassen und beibehalten haben.

In Richtung grosser Tochter ist jetzt Pause und Distanz angesagt.
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Die grosse Tochter wird eines Tages Geld brauchen.
Schülerbafög oder so....
Sie ist auch schon zu alt, damit sie richtig erzogen werden könnte.
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So ... mal wieder eine Frage ins Forum in eigener Sache ...

gibt es Möglichkeiten mir den Neuen der EX von der Pelle zu halten? Zum Beispiel das er bei der Übergabe der Kinder nicht anwesend ist?
Oder das er sich von meinem Grundstück X Meter entfernt aufzuhalten hat?
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(05-04-2016, 15:28)Nachtwanderer schrieb: gibt es Möglichkeiten mir den Neuen der EX von der Pelle zu halten? Zum Beispiel das er bei der Übergabe der Kinder nicht anwesend ist?
Oder das er sich von meinem Grundstück X Meter entfernt aufzuhalten hat?

Kommt drauf an, wo die Übergabe stattfindet.

Übergabe bei der KM: Nö, nicht, daß ich wüßte.

Übergabe bei Dir auf Deinem Grundstück: Betretungsverbot aussprechen. Allerdings kannst Du damit nicht verhindern, daß er z.B. am Auto der KM wartet.

Simon II
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(05-04-2016, 15:28)Nachtwanderer schrieb: So ... mal wieder eine Frage ins Forum in eigener Sache ...

gibt es Möglichkeiten mir den Neuen der EX von der Pelle zu halten? Zum Beispiel dass er bei der Übergabe der Kinder nicht anwesend ist?
Nein

(05-04-2016, 15:28)Nachtwanderer schrieb: Oder dass er sich von meinem Grundstück X Meter entfernt aufzuhalten hat?
Wie schon geschrieben wurde, kannst Du ihm das Betreten Deines Grundstücks verbieten, nicht aber dass er sich unmittelbar außerhalb desselben aufhält.

Mach jetzt nicht durch Eifersüchteleien Dein gutes Verhältnis zur Ex zunichte
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Hallo zusammen,

so ... nachdem meine zukünftige Exe und ich bei einer Anwältin waren steht nun, in circa 3 Wochen, der Scheidungstermin fest.

Vor der Anwältin herrschte Einigkeit über das weitere Prozedere ... einvernehmliche Scheidung weil Ehe gescheitert ... (notarieller) Ehefolgenvertrag (incl. mitbeurkundeter Elternvereinbarung) als Anlage zum Scheidungsantrag. Keine Anträge wegen Unterhalt/Kindschaftssachen ... es bleibt wie seit einem Jahr praktiziert ... die Kurzen sind 4-5 Nächte die Woche bei mir und den Rest bei ihr. Kinder bei mir gemeldet etc. pp.

Vom Gericht kam ein Ladungsschreiben zur "Anhörung" in Sache der Ehescheidung. Ist das die Scheidung oder kommt ein weiterer Termin zur "offiziellen" Scheidung?

Die Anwältin meinte, das wird ein 5-10 Minuten-Termin ... Personalien verlesen, Ausweise vorlegen, Frage der Richterin ob wir in die Scheidung einwilligen ... bei beiderseitigem "Ja" ergeht Ehescheidungsbeschluss ... fertig ...

Ist das so? Sollte ich irgendwas beachten ... gibt es bei solchen "einvernehmlichen unkomplizierten" Terminen Fallstricke/Spitzfindigkeiten? Worauf soll ich achten ... was sollte ich auf keinen Fall tun?
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(17-06-2016, 08:39)Nachtwanderer schrieb: Vom Gericht kam ein Ladungsschreiben zur "Anhörung" in Sache der Ehescheidung. Ist das die Scheidung oder kommt ein weiterer Termin zur "offiziellen" Scheidung?

Das wird wohl der Scheidungstermin sein. Da will das Gericht "hören" ob die Scheidungsabsicht ausgesprochen wird und nicht vielleicht einer Bierlaune entsprungen ist.

(17-06-2016, 08:39)Nachtwanderer schrieb: Die Anwältin meinte, das wird ein 5-10 Minuten-Termin ... Personalien verlesen, Ausweise vorlegen, Frage der Richterin ob wir in die Scheidung einwilligen ... bei beiderseitigem "Ja" ergeht Ehescheidungsbeschluss ... fertig ...

Wenn sonst Einigkeit herrscht, wird das nicht lange dauern. Der Rest ist formales Prozedere.

(17-06-2016, 08:39)Nachtwanderer schrieb: Ist das so? Sollte ich irgendwas beachten ... gibt es bei solchen "einvernehmlichen unkomplizierten" Terminen Fallstricke/Spitzfindigkeiten? Worauf soll ich achten ... was sollte ich auf keinen Fall tun?

Ihr könnt gegenseitigen Rechtsmittelverzicht bei dem Scheidungsbeschluß aussprechen. Dann ist die Scheidung ab sofort gültig. Wenn das die Gegenseite nicht macht, dann machst du das natürlich auch nicht. Ihr habt dann vier Wochen Zeit, gegen die Entscheidung des Gerichts vorzugehen. Aber wozu, wenn ihr euch einig seid?
Bei mir war Polen noch offen, weil meine Ex über mich krankenversichert war. Damit hat sie noch ein bisschen Zeit geschunden.

Glückwunsch, das du so ein gutes Agreement mit deiner Ex gefunden hast. Wie geht es den Kindern damit?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(17-06-2016, 08:39)Nachtwanderer schrieb: Die Anwältin meinte, das wird ein 5-10 Minuten-Termin ... Personalien verlesen, Ausweise vorlegen, Frage der Richterin ob wir in die Scheidung einwilligen ... bei beiderseitigem "Ja" ergeht Ehescheidungsbeschluss ... fertig ... 

Ist das so?  

Ja. 
Hingehen, alles der Anwältin überlassen und brav im richtigen Augenblick "ja" sagen. 

(17-06-2016, 08:39)Nachtwanderer schrieb:   was sollte ich auf keinen Fall tun?

Provozieren. Und davon abweichen, was vereinbart wurde. Beispielsweise braucht nur einer sagen, dass Ihr Euch erst vor zwei Wochen getrennt habt, erfordert das weitere Klärungen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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Wenn es so zum Abschluss kommt, hast du eine bestmögliche Trennung erlebt.
Trotzdem nioch ein paar Fragen:

- Wer ist Mandant der Anwältin? Du oder die Ex? Es kann nur einer sein.
- Was wurde bezüglich Zugewinn und vor allem Versorgungsausgleich vereinbart?
- Wie gehts der grossen Tochter mittlerweile und den anderen Kindern, wie es 16t schon gefragt hat? Ist Euer eingehaltenes System stabil?
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(17-06-2016, 09:06)p__ schrieb: - Wer ist Mandant der Anwältin? Du oder die Ex? Es kann nur einer sein.

die Exe ist die Mandantin, ich bin der, obwohl antragsbefürwortend, Antragsgegner ... steht auch so im Scheidungsantrag

(17-06-2016, 09:06)p__ schrieb: - Was wurde bezüglich Zugewinn und vor allem Versorgungsausgleich vereinbart?

Zugewinn- und Versorgungsausgleich wurde notariell ausgeschlossen und ist als Passusdes Notarvertrages (Ehefolgenvertrag) Bestandteil des Scheidungsantrages.
Vom Kindesunterhalt haben wir uns gegenseitig freigestellt ... Verzicht geht nicht ... Freistellung schon ...

(17-06-2016, 09:06)p__ schrieb: - Wie gehts der grossen Tochter mittlerweile und den anderen Kindern, wie es 16t schon gefragt hat? Ist Euer eingehaltenes System stabil?

Ja, seit etwa einem Jahr läuft das System stabil ... obwohl wir uns auf 50:50 geeinigt haben scheint die Sache mehr zu mir zu kippen ... kann sich auch wieder umkehren ... ist mir klar ... allerdings läuft es momentan gut ...

Die Kinder kommen damit augenscheinlich ganz gut zurecht ...
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dann kann ich mir die worte des richters vorstellen:

1. feststellen der personalien
2. frage, ob der scheidung zugestimmt wird
3. finanzielles erledigt

beide parteien bejahen...dann bittet der richter die tür zu schließen

bitte erheben sie sich

im namen des volkes ergeht folgender beschluß

1. die ehe zwischen nachtwanderer und zukünftiger exfrau, geschlossen am ...... wird hirmit rechtskräftig geschieden
2. alle nachehelichen verpflichtungen sind gegeneinander aufgehoben, weitere ansprüche der eheleute gegeneinander sind ausgeschlossen
3. das verbleiben der kinder wurde geregelt und vom FG gebilligt. weitere ansprüche ggü der eheleute sind ausgeschlossen

beschluß: auf rechtsmittel wird verzichtet

darauf der richtier:

sie dürfen ihre exfrau jetzt küssen

das gericht bittet die exeheleute sich auf dem weg aus dem gerichtsgebäude keine gegenseitigen verletzungen zuzufügen. evtl.
kosten der stadtreinigigung werden durch die stadtverwaltung den exeheleuten in rechnung gestellt.

noch fragen - hauser?

bb
netlover
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(17-06-2016, 08:39)Nachtwanderer schrieb: Sollte ich irgendwas beachten ... Fallstricke/Spitzfindigkeiten?
Erstmal vorab ich habe nicht deinen kompletten Fall gelesen. Wenn ich mich nicht verlesen haben sollte sehe ich folgende Problemmöglichkeit:
Wenn aber der RA deine Dame vertritt und du ohne antanzen solltest kann es passieren das der RA bei der bisher völlig unproblematisch klingenden Geschichte für dich überraschend in der Verhandlung irgend einen Antrag stellt. Und wenn du ohne RA auf kreuzt, kannst du keinen eventuell in der Situation für dich sinnvollen anderen Antrag stellen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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Moin zusammen ...

also meine Scheidung ging reibungslos durch ... keine komischen Anträge der Gegenseite .. nix haarsträubendes.

ich hab da nur mal ne Frage ...

Streitwert 10.800,00€

Wie hoch sind Anwalts- und Gerichtskosten?

Die Anwältin der Gegenseite hat nach Aufsetzung des Scheidungsantrages eine Rechnung von ~860,00 € gestellt ... die hälftig (vereinbarungsgemäß) von meine Exe und mir beglichen wurde. Ich dachte das war es ... und es folgen jetzt "nur noch" die Gerichtskosten. Nun war die Anhörung zur Scheidung und prompt kommt von der Anwältin eine zweite Rechnung über 860,00 €. Ich frage die Exe was das ist und sie meint das sind zwei Teilrechnungen ... und hätte schon so seine Richtigkeit. Ach so ... die beiden Rechnungsbeträge sind incl. MwSt.

Ist die Anwaltsrechnung beim Streitwert von 10.800,00 € circa 1720,00€ brutto (also circa 1450,00 netto)??

Wie hoch sind die Gerichtskosten, die noch folgen?

Grüße, Nachtwanderer
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also....m.e. - wenn es die anwältin deiner frau war, und du keinen hattest,
und deine ex-ehe die anwältin beauftragt hat - dann zahlt das entweder
deine exe oder das gericht, wenn pkh beantragt wurde!

oder steht im scheidungsurteil etwas drin? kommt da noch was wegen
der kinder nach?

gerichtskosten habe ich auch keine bekommen!

so war es bei mir auch!

erst mal nicht zahlen!

bb
netlover
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(14-07-2016, 12:12)Nachtwanderer schrieb: Streitwert 10.800,00€

Wie hoch sind Anwalts- und Gerichtskosten?

Die 1.820,70 Euro Gesamt-Anwaltskosten sind korrekt. Gerichtskosten liegen bei rund 540 Euro.
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Glückwunsch!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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(18-06-2016, 21:54)netlover schrieb: sie dürfen ihre exfrau jetzt küssen

Mein Highlight des Tages, vom Wetter abgesehen !

Ganz schön teuer so eine Scheidung heute geworden.
Ich bin da damals wesentlich billiger mit Prozesskostenhilfe weg gekommen.
500 DM Vorschuss, um den mich mein damaliger Anwalt betrogen hatte, das wars.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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Hallo zusammen ...

so langsam verstehe ich, wieso die Threads hier ewig laufen ... und mittendrin auch mal ewig "ruhen"

Mit meiner "Ruhephase" scheint es langsam vorbei zu sein.

Also kurzes Update um mich in Erinnerung zu bringen. Ich bin seit Juni 2015 (offiziell, faktisch seit Februar 2015) getrennt und seit Juli 2016 geschieden ... habe zwei Kinder Sohn (7) und Tochter (4). Wir haben notariell eine Elternvereinbarung gemacht, in der wir uns auf 50:50 WM verständigt haben und als Lebensmittelpunkt den aktuellen Wohnort der Kinder fixiert. Diese Elternvereinbarung ist Bestandteil des Scheidungsbeschlusses und wurde während der Scheidung verlesen. Mein Sohn ist in meinem Haushalt gemeldet und meine Tochter bei der KM im Nachbarort (2,5km Luftlinie entfernt). Sohn geht in die zuständige Amtsschule und Tochter in den Kindergarten in der Stadt (circa 6 km entfernt).  Die KM hatte das gemeinsame Haus zur Trennung verlassen. Das WM läuft problemlos seit der Trennung. Real ist es nicht 50:50 ... sondern die Kinder sind 4 Nächte die Woche bei mir und 3 Nächte bei der KM ...

Die KM hat seit etwa 1 1/4 Jahren einen neuen Partner in einer 80 km entfernten Stadt. Dort ist sie im Normalfall, wenn sie die Kinder nicht bei sich hat ... ihre Wohnung ist momentan nur ihre "Absteige" wenn sie die Kids hat.

Es gab bisher keine Streitigkeiten und das JA war auch noch nicht nennenswert involviert. Unterhalt fließt nicht.

Nun zum "emotionalen" Teil ... Sohn ist ein absolutes Papakind und will von der Mutter kaum etwas wissen ... Tochter tendiert auch stark zur Mutter hat aber nichts destotrotz einen starken Bezug zu mir.

Nun will sie dringend "wichtige Dinge" mit mir bereden. Meine starke Vermutung ist, dass sie nun ihren Wohnort zu ihrem Freund verlagern will.

Meine Frage an Euch ... wie sollte ich mich in der Situation verhalten? Ihr Gedanke wird sein, dass sie wegzieht und unsere Tochter mitnimmt und unseren Sohn bei mir lässt.

Alleiniges ABR beantragen um ggf. den Wegzug von Tochter mit der Mutter zu verhindern ist Quark, das weiß ich ... aber seht Ihr Möglichkeiten, dass ich mich dagegen wehren kann den guten, intensiven und regelmäßigen Kontakt meiner Tochter zu mir nicht zu verlieren? Könnte sie meinen Sohn (der in meinem Haushalt gemeldet ist) einfach ummelden und mitnehmen?

An welcher Stelle wären Ansatzpunkte, dass sie zwar zu ihrem Freund zieht, unsere Tochter aber hier bleibt?

Faktisch wird sie versuchen ein notariell beurkundetes und Fam-gerichtlich gebilligtes funktionierendes Betreuungs- und Umgangsmodell abändern zu wollen. Gibt es Ansatzpunkte?

Könnte ich, als sorgeberechtigter Elternteil, beim zuständigen Meldeamt (in dessen Zuständigkeit sie ziehen will) einen Widerspruch gegen eine Anmeldung meiner Tochter einlegen?
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hab gerade die Bestätigung erhalten ... ja, es geht um einen Umzug zum Freund
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Erstmal würde ich mir anhören, was sie vorschlägt. Am besten sollte sie es schriftlich vorschlagen. Wenn sie es nur mündlich machen will, hör es dir an, kommentiere es nicht, falle nicht gleich in den Verhandlungsmodus. Sag ihr, du musst drüber nachdenken.
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Kinder zu trennen kommt selten vor!

Könntest du beide Kinder im Residenzmodell betreuen?

Das Soziale Umfeld ist bei Dir.

Wenn sie geht, dann legt sie den Schalter um, nicht Du!

Ihr Lover könnte ja her ziehen ;-)
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Die Kinder sind unter 12 Jahre und haben noch kein Mitspracherecht bezüglich Wohnsitz.
Tendenziell sollte somit das Kontinuitätsprinzip gelten.
Dieses gilt in Deutschland automatisch pro Mutter und contra Vater.
Somit möglichst Streit mit der KM vermeiden und das Kontinuitätsprinzip stärken.
KM kann gerne wegziehen und die Kinder wann immer sie will sehen.
Aber beide Kinder sind am heutigen Wohnort (hoffentlich) gut vernetzt etc.

Ihr habt bei der Scheidung irgend etwas mit dem Kindesunterhalt gemauschelt.
Das habe ich nicht verstanden.
Auf Kindesunterhalt können Eltern offiziell nicht verzichten.
Das ist möglicherweise rechtlich ungültig.

Der neue Partner der KM - was ist das für ein Mensch ?
Einkommen ?
Kinder ?
Beruf ?
Tinder ?
Facebook ?
Hier solltest du ganz dringend mal weiter forschen !!!!!!!!!!
Das kann Unterhaltsrelevant sein beim UHV.
Vertragt ihr beiden Männer euch ???
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