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Haftbefehl
#26
(26-03-2009, 02:09)Trinco schrieb: Allzu große Aktivität seitens der Strafverfolgungsbehörden brauchst Du nicht zu befürchten. Zumindest nicht bei Pille-Palle-Delikten.


Genau das ist der Knackpunkt, italia,

also ob jemand in Germanistan nun seinen Hinterbliebenen die ihm auferlegten Zahlungen leistet oder nicht, wären eingehende Sachverhalte, die wohl bei jeder Bullerei jenseits der germanistanischen Grenzen irgendwo vom hintersten Stapel in den Mülleimer rutschen. Denn das hat nirgendwo was mit strafrechtlicher Relevanz zu tun. Ist eben "nur Zivilrechtliches", noch dazu nach dem Zivilrecht irgendwo im Ausland ... in Flandern würde der Polizist in den meisten Fällen grinsend denken, daß es doch okay ist, wenn der Gesuchte sein in Belgien erarbeitetes Geld bitte in Belgien ausgibt ... in der Wallonie würde "der Nonsens aus dem Reich" mit einem hämischen Grinsen direkt im Müll landen ... in Brüssel hätte kein wallonischer Bulle Zeit dafür und würde der flämische Bulle gelangweilt darüber etwas gähnen und den Kopf schütteln, ob die germanistanischen Kollegen wirklich keine anderen Sorgen mehr haben ... und schon landet der Sachverhalt wieder ganz unten im Stapel der unwichtigsten offenen Vorgänge in der Ablage.

Wink

Hier in Belgien müßten sie von Germanistan aus schon zumindest eine Anwaltskanzlei einschalten. Nur eben, das würde teuer werden. Da greift auch keine Prozeßkostenhilfe, denn die ist nur für germanistanische Gerichte bestimmt... .

Tongue

Also bis es da zur Kontopfändung und zur Lohnpfändung kommt, würde einiges Wasser die Ardennen runterfließen... .

Smile

Allerbeste Grüße aus Belgien in bester krimineller Verbundenheit,
Goddiejens
#27
Ich denke, hier werden ein paar Dinge durcheinander geworfen.

Man muss zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden und es ging in der Fragestellung um Strafrecht bzw., dass ein Haftbefehl aufgrund Unterhaltspflichtverletzung existiert.

Wegen zivilrechtlicher (Unterhalts)Schulden wird wohl keiner am Flughafen festgehalten.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
#28
Danke für eure Antworten.... ich bin nirgends wo angemeldet und es handelt sich um einen anständigen Job. Ich glaube auch nicht, dass eine Ermittlung meiner Adresse über die ausländischen Banken erfolgen kann und wird, da 1. in Italien es unzählige Banken gibt und 2. die gar kein Deutsch verstehen.
#29
der "echte" unterhaltspflichtige meldet sich im ausland an und meldet sich bei der botschaft Smile warum verstecken? wenn ich nach ruanda für 6 monate gehe, dann sage ich der botschaft in bangkok bescheid, dass sie meine akte nach ruanda schicken sollen. dann gibts die monatlichen schecks in höhe von 32.800 FRW - das klingt doch schon ganz anständig, wie ich meine.
#30
Detlef Du Verschwender Wink

Ich würde mich in Ruanda anhand des ortsüblichen Durchschnittseinkommens neu berechnen lassen.

Es kann ja nicht sein, dass Du mehr Unterhalt bezahlst als dort durchschnittlich verdient wird.
#31
ich bin einer von den guten, ein verantwortungsvoller mensch und erzeuger! die deutschen botschaftsangestellten in ruanda werden mit mir sicherlich auch viel freude haben.
#32
warum wieder nach afrika? ich dachte du hast noch die nase von deiner alten aus kamerun oder wo kam sie noch gleich her?
#33
in afrika war ich selbst noch nicht gewesen. meine ex kam aus uganda. gegen afrika an sich habe ich nichts und wenn mein arbeitgeber wünscht, dass ich da hin gehe, dann mache ich das. darin sehe ich unmittelbar kein problem für mich.
#34
(26-03-2009, 10:37)ali mente schrieb: Wegen zivilrechtlicher (Unterhalts)Schulden wird wohl keiner am Flughafen festgehalten.


Ich erinnere mal an einen Fall vor einiger Zeit, wo jemand per Haftbefehl von den germanistanischen Behörden gesucht wurde und sehr wahrscheinlich noch immer gesucht wird, weil er mehr als 100.000 Euronen aufgelaufene Unterhaltsschulden von einem durchgeknallten Staatsanwalt angekreidet bekommen hat ... dass jener beispielhafte Vater seine Kinder noch aus der Ferne des Auslandes miterzieht und für zwei von ihnen jeweils 500 Euronen des im Ausland von ihm hart selbsterarbeiteten Geldes überweist, ihnen damit Ausbildung / Studium ermöglicht, will Germanistans Idioten-Staatsanwalt nicht berücksichtigen. Denn der gute Vater wagte es, direkt an die Kinder zu zahlen und nicht via geldgieriger Exe, die nach seiner (und nicht nur seiner) Ansicht ja auch allein ihre Brötchen verdienen kann, durch eigene Arbeit.

Rolleyes

So schlägt dann Zivilrecht in Strafrecht um!

Sad

Im Interesse der weiteren Zahlungsfähigkeit seinen dessen bedürfenden Kindern gegenüber ist jener beispielhafte Vater weiterhin flüchtig und stellt sich ganz verantwortungsbewusst eben nicht den germanistanischen Trottel-Behörden.

Tongue

Und ich wünsche jenem grossartigen Vater weiterhin alle Willensstärke und jeglichen Erfolg der Welt!

Wink

Allerbeste Grüsse auch ins Forum,
Goddiejens aus Belgien
#35
(26-03-2009, 15:59)Cocktail-Detlef schrieb: meine ex kam aus uganda.

.... die näxte aus Ruanda ...


Immer auf der Suche nach der nächsten Ex ...
#36
(26-03-2009, 13:09)italia schrieb: Danke für eure Antworten.... ich bin nirgends wo angemeldet und es handelt sich um einen anständigen Job. Ich glaube auch nicht, dass eine Ermittlung meiner Adresse über die ausländischen Banken erfolgen kann und wird, da 1. in Italien es unzählige Banken gibt und 2. die gar kein Deutsch verstehen.


ich muss ali mente recht geben.
man muss unterscheiden,ob es sich um ein haftbefehl handelt,oder nicht.

sollte ein haftbefehl vorliegen,ist es immer eine heikle sache innerhalb der eu.

allerdings hängt es auch davon ab,wo du dich aufhälst,italia.

ab und zu kann auch ein eu staat nicht schlecht sein,wenn man die "arbeitswut" der beamten kennt.....Tongue
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
#37
man muss nicht raten, ob ein strafbefehl oder haftbefehl vorliegt. einfach mal 50 € investieren und einen anwalt beauftragen. das sind 2 anrufe für den anwalt und dann weiss man, was vorliegt. am besten einen anwalt bei der letzten gemeldeten adresse in DE beauftragen. bei straftaten, wie z.b. gefälschte reisepässe, sieht das selbstredend ziemlich übel aus.
#38
(26-03-2009, 18:59)Max schrieb:
(26-03-2009, 15:59)Cocktail-Detlef schrieb: meine ex kam aus uganda.

.... die näxte aus Ruanda ...


Immer auf der Suche nach der nächsten Ex ...


Was soll die Häme hier in diesem Forum? Unter uns Männern hier sollten wir so was nicht nötig haben. Wir sind doch weder Memmen noch Waschweiber. Billiges Gekeife überlassen wir doch besser den Tussen und Tunten.

Rolleyes

Allerbeste Grüße ins Forum,
Goddiejens


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