23-03-2009, 17:44
(23-03-2009, 17:36)borni schrieb: Bewährungsstrafe
Danke für den Hinweis - hatte ich vergessen aufzuführen.
Mal für den tatsächlichen unwahrscheinlichen Fall, daß der Richter eine Haftstrafe anordnet:
Man wird i.d.R. nicht sofort abgeführt und eingelocht, sondern "zum Termin" bestellt.
Es wäre also noch ausreichend Zeit, sich Gedanken zu sonstwas zu machen.
Es darf nur keine Fluchtgefahr vorliegen!