Betrifft: Erhöhte Lebenshaltungskosten wegen Umgangspflicht mit leiblichem Kind 




Sehr geehrte ARGE, 


da für mich durch eine gerichtliche Umgangsregelung (Anlage 1) erhöhte Lebenshaltungskosten entstanden sind, beantrage ich weitere monatliche Leistungen wie folgt: 


Regelsatz für das Kind = 207 EUR / 30 Tage x 6 Tage pro Monat = 41,40 EUR 


Anteiliger Alleinerziehendenzuschlag für diese Tage = 41,40 EUR / 30 Tage x 6 Tage = 8,28 EUR 


Fahrgeld für holen und bringen des Kindes = 8 Bahnfahrten pro Monat, je 12,20, insgesamt 8 x 12,20 = 97,60 EUR 


In der Summe ergeben diese Beträge 147,28 EUR monatlich. 


Weiterhin entstehen zu Ostern [Jahreszahl] und zu Pfingsten [Jahreszahl] weitere Bedarfe, und zwar nach obiger Berechnung jeweils XX,XX EUR. 


Im Juli in den Sommerferien befindet sich unser Kind zwei zusammenhängende Wochen beim Antragsteller, daraus resultieren nach obiger Rechnung zusätzlich 14 Tage mal XX.XX EUR = XX,XX EUR + Fahrtkosten XX,XX EUR + anteiliger Alleinerziehendenzuschlag von 14 Tagen x X,XX = XX,XX EUR. In der Summe ergibt das XXX,XX EUR.


Mit freundlichen Grüssen