Frau ________________________, Adresse ________________________________________________
und
Herr ________________________, Adresse ________________________________________________
vereinbaren für
Kind ________________________________
folgende Umgangsregelung:
________________________ (Kindname) hält sich an
geraden Wochen / geraden Wochenenden / den Wochenenden / den Wochentagen __________ / _________________
in der Zeit von _______ (Uhrzeit) bis _______ (Uhrzeit), beginnend mit dem __________ (Datum, Uhrzeit) bis _______ (Datum, Uhrzeit), bei ______________ (Elternteil) auf.
Jeder Elternteil hat pro Kalenderjahr das Recht, zwei Besuchstermine abzusagen. Die Absage muß frühzeitig erfolgen, gleichzeitig sind Ersatztermine zu benennen. Müssen Umgangstermine wegen Krankheit ausfallen, werden sie in der darauffolgenden Woche nachgeholt. Das Raster der regelmässigen Umgangstermine ändert sich dadurch nicht.
Wenn eine gemeinsame Geburtstagsfeier für das Kind nicht möglich ist, wird dem Elternteil, der an dieser Feier nicht teilnehmen kann, am darauffolgenden Wochenende, unabhängig von der geltenden Umgangsregelung, die Möglichkeit gegeben, den Geburtstag mit dem Kind nachzufeiern. Den Geburtstag eines Elternteils verbringen die Kinder mit ihm gemeinsam und übernachten bei diesem. An den gesetzlichen Feiertagen Ostern, Pfingsten und Weihnachten, jeweils am (ersten/zweiten) Feiertag in der Zeit von _____ Uhr bis _____ Uhr, hält sich ________________________ (Name des Kindes) bei ________________________ (Elternteil) auf.
Die jeweiligen verbringen die Kinder im jährlichen Wechsel bei jedem Elternteil. Die Osterferien des Jahres _____ verbringen die Kinder beim Vater, die Pfingstferien bei der Mutter, das nächste Jahr umgekehrt u.s.w.
Im Jahr _____ verbringen die Kinder die erste Hälfte der Sommerferien bei der Mutter, die zweite beim Vater. Im nachfolgenden Jahr umgekehrt.
Beide Eltern akzeptieren das Recht des Kindes, zum jeweils abwesenden Elternteil jederzeit telefonischen, brieflichen oder Kontakt über andere Medien zu pflegen.
________________________ (Elternteil) ist verpflichtet, ________________________ (Name des Kindes) in angemessener Weise auf die Besuche vorzubereiten. ________________________ (Elternteil) ist verpflichtet, ________________________ (Name des Kindes) pünktlich zu den jeweils vorgenannten Terminen witterungsgerecht gekleidet für Urlaubszeiten mit ausreichender, witterungsgerechter Kleidung, Kosmetikartikeln, Lieblingsspielsachen in geringem Umfang etc. zur Wohnung des/der ________________________ (Elternteil) zu bringen. ________________________ (Elternteil) ist verpflichtet, ________________________ (Name des Kindes) pünktlich zu ________________________ (Elternteil) zurückzubringen. Die Kosten für Hin- und Rücktransport des Kindes trägt der jeweilige Elternteil.
Entstehen in der praktischen Ausführung oder Abänderung dieser Vereinbarung Probleme mit den Kindern, Schwierigkeiten bei den Eltern oder entstehen bei der Interpretation einzelner Punkte dieser Regelung unterschiedliche Auffassungen, so verpflichten sich beide Eltern, sachverständigen Rat bei der Beratungsstelle/Jugendamt __________ einzuholen und diese Empfehlungen zu akzeptieren.
Ort, Datum ____________________
Unterschriften der Eltern _______________________________________________