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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Druckversion

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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 01-10-2024

Die Zukunft ist nicht verbaut. Du solltest nur deine Chancen und Möglichkeiten nicht durch Wunschdenken überspielen lassen. Im übrigen ist das Arrangement nicht nur finanziell auch für dich eine riesige Belastung. Das wird dich an vielen Fronten fordern, verheb dich da mal nicht, so dass es deswegen dann an dir scheitert. Neben enorm gestiegener finanzieller Lasten hast du noch zu arbeiten, Umzug und Haus zu erledigen und die Kinder fast hälftig zu betreuen. Da kommt so einiges zusammen, was an Gesundheit und Psyche sägt. Du hast dich praktisch auf jeder Ebene maximal verpflichtet.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 01-10-2024

(01-10-2024, 09:20)NurErzeuger schrieb:
(01-10-2024, 07:42)Waschbär schrieb: Da die Schule neben dem Haus ist, in dem ich wohnen werde, sollten eigentlich die Kinder selbst merken, dass es bei mir der bessere Ort ist.

Diese Situation ist doch ideal - Schule neben deinem Haus. 

Warum soll die Mutter nicht gleich voll in die Erwerbstätigkeit einsteigen bzw. was ist die Strategie deines Anwalts dahinter? Meine Überlegung ist so, dass ihr dann weniger langweilig ist, wenn sie arbeitet und sich für ihre/eure Familie engagiert. Und ihre unnötige Bagage kann sie am WE besuchen, wenn die Kinder bei dir sind. Diese Diskussion hatte ich auch mal. -> Liebe Frauen, wenn euch langweilig ist und ihr infolge immer mit Mami und Schwester telefonieren müsst, geht einfach Vollzeit in die Arbeit und unterstützt euren Ehmann. Es kann so einfach sein. 

Auch wieder interessant, wie die Richterin diese Tatsache mit dem Haus neben der Schule ignoriert hat. Für die Kinder ist das doch perfekt. Na mal schauen, was noch kommen wird. Ich bin sehr zuversichtlich in deinem Fall. Mach ihnen schöne Zimmer zu Hause.

Ich sehe es wie du. Arbeit bringt einen auf andere Gedanken. Sitzt man zu viel rum, wird einem langweilig und man (oder hier: die Mutter) denkt "ach könnte ich doch jetzt die zeit mit der Familie vertreiben". Zudem wird die Mutter, wäre sie denn dann weg und somit alleinerziehend, sowieso zur Arbeit gezwungen sein, da das Geld (Kindesunterhalt) nie reichen würde.
Aber ich denke mein Anwalt versucht der Mutter den Übergang ins Wechselmodell "weich" zu gestalten. Kann man so sehen, aber welches der richtige Weg ist, ist sicher individuell.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Chris69 - 01-10-2024

Du kannst hinwerfen, klar. Nicht mehr mitspielen. Hab ich auch gemacht und nie bereut. Bei dir hab ich eher das Gefühl, dass das zum jetzigen Zeitpunkt schwierig wäre, eine gewisse Radikalität und die Fähigkeit, mit Vielem wirklich abzuschliessen, Dinge jenseits der Lehrbücher tun wollen und können sollten gelernt sein.
[/quote]


Mir hat es sehr viel geholfen, daß ich mich mit den Themen "Loslassen" und "Selbstliebe" beschäftigt habe. 
Gerade das Loslassen von der alten Familie und unseren Kindern ist für uns das Schwierigste.
Gleichzeitig aber auch den Kindern immer signalisieren, daß man sie liebt und immer für sie da ist.
Da deine Kinder noch klein sind, ist das ganz besonders schwer.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 02-10-2024

(01-10-2024, 10:53)p__ schrieb: Die Zukunft ist nicht verbaut. Du solltest nur deine Chancen und Möglichkeiten nicht durch Wunschdenken überspielen lassen. Im übrigen ist das Arrangement nicht nur finanziell auch für dich eine riesige Belastung. Das wird dich an vielen Fronten fordern, verheb dich da mal nicht, so dass es deswegen dann an dir scheitert. Neben enorm gestiegener finanzieller Lasten hast du noch zu arbeiten, Umzug und Haus zu erledigen und die Kinder fast hälftig zu betreuen. Da kommt so einiges zusammen, was an Gesundheit und Psyche sägt. Du hast dich praktisch auf jeder Ebene maximal verpflichtet.

Zum Unterhalt im asymmetrischen Wechselmodell:
6 von 14 Tagen zu betreuen ist schon viel, im Grunde das Maxium, was noch unter erweiterten Umgang fallen würde (?).
Wäre es nicht legitim, wenn ich auf 80% zurück stufe und dies dann bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt wird?


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 02-10-2024

(02-10-2024, 08:28)Waschbär schrieb: Wäre es nicht legitim, wenn ich auf 80% zurück stufe und dies dann bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt wird?

Es steht oben schon, dass auch ein "fast-Wechselmodell" unterhaltsrechtlich als Residenzmodell zählt. Das haben auch die Gerichte wiedderholt so ausgeurteilt. Das OLG Köln hat z.B. 58 % zu 42 % lediglich als einen erweiterten Umgang des weniger betreuenden Elternteils annommen. Ich habe mir bisher die Nennung der Beschlüsse verkniffen, weil ich einer eventuell mitlesenden Gegenseite keine Munition liefern will, das nur viel Arbeit auf Kosten meiner Lebenszeit macht, ohne aber dir etwas zu nutzen, es verstärkt deine vergebliche Schlupflochsuche nur. Ich hasse es, zwangsläufig in solchen Fällen Dinge bringen zu müssen, die Hoffnungen begrenzen und Ideen abwürgen, konstruktiv zu bleiben ("was geht" statt "warum funktioniert meine Idee nicht?") statt Irrungen zu widerlegen wäre besser. Aber gut, dann eben Details und Grundlagen. Bitte lies aber die Beschlüsse genau und vollständig, ist alles öffentlich.

Das Ganze geht auf den unseligen BGH zurück, der in einem weiteren noch unseligeren Beschluss das Wechselmodell wegdefiniert und auf den Einzelfall reduziert hat. Lies dazu den Beschluss XII ZB 599/13, Text: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XII%20ZB%20599/13&nr=69726 . Da steht sogar im Leitsatz:

"Ob ein Elternteil die Hauptverantwortung für ein Kind trägt und damit seine Unterhaltspflicht im Sinne des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB bereits durch Erziehung und Pflege erfüllt, ist eine Frage tatrichterlicher Würdigung. Dabei kommt der zeitlichen Komponente der von ihm übernommenen Betreuung zwar eine Indizwirkung zu, ohne dass sich allerdings die Beurteilung allein hierauf zu beschränken braucht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. März 2014 - XII ZB 234/13 - FamRZ 2014, 917)."

Ansonsten hast du ein "erweitertes Umgangsrecht". Im Beschluss: "Der den anderen Elternteil infolge des erweiterten Umgangsrechts treffenden finanziellen Mehrbelastung kann dadurch Rechnung getragen werden, dass im Hinblick auf die von ihm getätigten Aufwendungen eine Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle erfolgt". Also nochmal ganz klar: Du zahlst alles, bei erweitertem Umgang zahlst du vielleicht ein, zwei Stufen weniger und bei 50:50 schnappt alles plötzlich schlagartig zum Wechselmodell, wo jeder anteilig haftbar wird. Nebenbei ist die Rechnung dann ebenso schwachsinnig und hat schwerste Logikprobleme, aber die Juristen sahen sich gezwungen, das mit Gewalt so umzukonstruieren, dass sie weiter maximal dran verdienen und Ausgleiche erfinden können. Diese Diskussion ist nicht uninteressant, aber hier im falschen Thread.

Der Vater hat das BGH Verfahren übrigens verloren, er hat an 6 von 14 Tagen betreut, das OLG verneinte das Wechselmodell, der BGH akzeptiert die OLG Erkenntnisse.

Und jetzt noch eine Stufe zurück in der Begründungskette. Der BGH begründet nämlich mit sich selbst, er hatte kurz vorher den allergrössten Ur-Schwachsinn erfunden, das Wechselmodell weitgehend weggezaubert. Lies den Beschluss vom 12. März 2014 - XII ZB 234/13, http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=67453&pos=0&anz=1

Das war der Hammer, der alles ausser genau 50:50 zum Residenzmodell degradierte und dem Residenzmodell-Unterhalt unterwarf. Er war der durchsichtige Versuch, das Wechselmodell auszubremsen und zu vergiften. Drücke den Beschluss nicht weg weil er dir nicht gefällt, lies den Begründungtext komplett! Da steht auch, welche weitere Anforderungen ausser der Zeiteinteilung in Frage kommen, um ein Wechselmodell auch als Wechselmodell zu werten, etwa in Abs. 10. Weiterhin zu den Tricks mit den Stunden, Abs. 19. Auch den Rest lesen. Du willst es verstehen, dort sind die Antworten nebst Begründung.

Historisch war dieser Beschluss derart mies, rückwärts und verschärfend, dass sich sogar linke Kreise und Medien plötzlich zu Kritik veranlasst sahen und forderten, das Unterhaltsrecht müsse mindestens in diesem Punkt geändert werden. Und das dauert bis heute an, denn alle angekündigten Reformen haben nicht stattgefunden. Jetzt wieder: https://archive.ph/5ie3B - an jedem Scheiss und jedem linken Hirnfurz haben sie gedreht, aber all die weit offenen Wunden (auch im Sorgerecht) im Unterhalts- und Familienrecht werden einfach perpetuiert.

Dir hilft das überhaupt nichts. So ist die Rechtslage. Und damit ist das ist unser Problem, wir suchen Gerechtigkeit und bekommen eine Rechtslage.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 03-10-2024

Und wieder ist sie weg...

Vereinbart wurde nun ja, dass ich die Wohnung demnächst verlasse und dann die 6 Tage Vater und 8 Tage Mutter Umgangsregelung greift.
Die Mutter interpretiert die Vereinbarungen nun so, als sei die Umgangsregelung jetzt schon gültig - was natürlich nicht sein kann, da wir ja noch zusammen in der Wohnung mit den Kindern wohnen.

Nun ist sie erneut ohne meine Zustimmung einfach weggefahren. Sie wird schon wieder kommen, aber erst, bis die Schule wieder losgeht.

Habe ich nun irgendeine Handhabe?


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 03-10-2024

(03-10-2024, 11:11)Waschbär schrieb: Habe ich nun irgendeine Handhabe?

Nein. Sie hat auch keins der Ergebnisse des letzten Verfahrens verletzt.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 03-10-2024

(03-10-2024, 11:11)Waschbär schrieb: Und wieder ist sie weg...

Wohin? Zur buckligen Verwandtschaft 200 km weit weg?

Wo hast du eigentlich gefunden? In einem Heim für geistig Behinderte?


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 03-10-2024

(03-10-2024, 14:11)NurErzeuger schrieb:
(03-10-2024, 11:11)Waschbär schrieb: Und wieder ist sie weg...

Wohin? Zur buckligen Verwandtschaft 200 km weit weg?

Wo hast du eigentlich gefunden? In einem Heim für geistig Behinderte?

Vermutlich ja... die Kinder dürfen wieder viel im Auto sitzen Sad 


Die Mutter war ja kürzlich noch auf Mutter-Kind Kur. Meint ihr, ich habe Anspruch auf die Berichte, wie es um ihren Zustand steht?


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 03-10-2024

Selbst wenn - das könntest du nicht verwerten.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 03-10-2024

(03-10-2024, 22:13)p__ schrieb: Selbst wenn - das könntest du nicht verwerten.

Aber ich schließe es langsam nicht mehr aus, ob die Mutter ganz OK ist, bei all dem was so vorgefallen ist.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 03-10-2024

Das sind Vermutungen und die kommen sehr, sehr negativ, wenn du die bei Dritten äusserst. Das betont die konflikthaftigkeit des Elternverhältnisses und Verirrungen auf der Paarebene. Aufgrund von Vermutungen kannst du auch nichts bewegen. Da müsste schon ein Kind anrufen und du müsstest dann die Mutter mit Zeugen bewusstlos mit der Drogennadel in der Vene vorfinden, während die Kinder hungern.

Du kriegst natürlich auch keine Krankenberichte.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 04-10-2024

(03-10-2024, 21:42)Waschbär schrieb: Vermutlich ja... die Kinder dürfen wieder viel im Auto sitzen Sad 

Die Mutter war ja kürzlich noch auf Mutter-Kind Kur. Meint ihr, ich habe Anspruch auf die Berichte, wie es um ihren Zustand steht?

Mutter-Kind-Kur - interessant. "Ich muss mir und den Kindern jetzt  mal was Gutes tun, weil WIR so gestresst werden." Kommt immer gut an und wird gern aus der Opfer-/Trickkiste gezaubert. Und gleich auch mal die Kinder für 3 oder 4 Wochen gesichert. In intakten Beziehungen verbringt man eher den gemeinsamen Urlaub zusammen mit der kompletten Familie (Vater, Mutter, Kind(er)).

Ob sie deshalb außerhalb ihres geistigen Zustands ist, weiß ich nicht. Ihr ganzes Verhalten ist aber zumindest sehr egoistisch und eher so als wenn sie durchwegs eine geistige Behinderung hat. Sowas kannst aber nicht verwerten, bringt dir nichts.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 04-10-2024

Da das Thema nun schon einige Seiten lang ist, fasse ich einmal kurz zusammen:
(ggf. kommen neue User dazu und lesen nicht alle 10 Seiten...)

- Trennung
Mutter möchte sofort weit wegziehen (3 h Fahrt) und Kinder mitnehmen. Sie beantragt daher das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Außer, dass am geplanten neuen Wohnort ein paar Verwandte wohnen, hat sie keine "Gründe". Kinder gehen bereits in Grundschule bzw. Kindergarten.

- Gerichtsverhandlung (kurz nach Trennung):
Vorübergehende Einigung vor Gericht: Vater verlässt Wohnung, Mutter darf vorübergehend nicht umziehen.
Mutter hat die Kinder zukünftig an 8 von 14 Tagen, der Vater an 6 von 14 Tagen.
Es wird ein Gutachten erstellt.


-> Wie seht ihr unter den Aspekten die Chance für die Mutter, dass auf sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht letztlich wirklich übertragen wird?
(d. h., sie könnte legal mit den Kindern umziehen)

Anmerkung: Ich wäre, wenn die Mutter unbedingt weg wollte, auch bereit, die Kinder alleine zu betreuen. Das ginge beruflich.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Lullaby - 07-10-2024

(04-10-2024, 13:01)Waschbär schrieb: Da das Thema nun schon einige Seiten lang ist, fasse ich einmal kurz zusammen:
(ggf. kommen neue User dazu und lesen nicht alle 10 Seiten...)

- Trennung
Mutter möchte sofort weit wegziehen (3 h Fahrt) und Kinder mitnehmen. Sie beantragt daher das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Außer, dass am geplanten neuen Wohnort ein paar Verwandte wohnen, hat sie keine "Gründe". Kinder gehen bereits in Grundschule bzw. Kindergarten.

- Gerichtsverhandlung (kurz nach Trennung):
Vorübergehende Einigung vor Gericht: Vater verlässt Wohnung, Mutter darf vorübergehend nicht umziehen.
Mutter hat die Kinder zukünftig an 8 von 14 Tagen, der Vater an 6 von 14 Tagen.
Es wird ein Gutachten erstellt.


-> Wie seht ihr unter den Aspekten die Chance für die Mutter, dass auf sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht letztlich wirklich übertragen wird?
(d. h., sie könnte legal mit den Kindern umziehen)

Anmerkung: Ich wäre, wenn die Mutter unbedingt weg wollte, auch bereit, die Kinder alleine zu betreuen. Das ginge beruflich.

Hallo,

aus meiner Sicht braucht sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht gar nicht. Der gewöhnliche Aufenthalt / Lebensmittelpunkt der Kinder ist ja bei ihr, das habt ihr vor Gericht vereinbart. Somit kann die Mutti entscheiden ob der in eurem Ort ist oder 300 km entfernt. Klar kannst da auf Aufenthaltsrecht klagen, dann bekommst du es halt entzogen. Der Drops ist gelutscht. Die Mutti wird früher oder später umziehen, du kannst dann alle 14 Tagen dort hinfahren und die Kinder zum Umgang abholen und danach wieder zu der Mutti fahren.

Kamen schon Unterhaltsforderungen vom RA der Mutti? Das wird saftig werden. Mit Frau und 2 Kinder bist du mit großer Wahrscheinlichkeit im Scheidungsfall auf Bürgergeld-Niveau bzw. Mangelfall, wie du da ein Haus halten willst für dich ist mir schleierhaft. Zugewinnausgleich kommt ja auch noch dazu.

Hat die Mutti schon eine neue Liebe? Aus vergleichbaren Fällen halte ich es für sehr wahrscheinlich dass die Mutti schon fleissig am daten im alten Heimatort, ggf taucht da bald ein alter Bekannter als neuer Partner auf, den sie sich aus dem Orbit gezogen hat.  Das Muster ist immer gleich. Das verstärkt natürlich die Umzugswünsche der Mutti enorm. Du dagegen bist als abgezockter unterhaltspflichtiger Erzeuger ganz unten bei den Frauen angesiedelt auf dem modernen Datingmarkt.

Ich an deiner Stelle würde wie beschrieben nach dieser Gerichtsverhandlung hinwerfen. Es wird zu großer Wahrscheinlichkeit alles noch schlimmer, je mehr du dich abstrampelst. Alleine für das Gutachten, das jetzt schon geschrieben ist, zahlst du 5-stellig. Fahr dafür lieber 4 Wochen in die Karibik und lass es krachen dort.

Grüße

Lullaby


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 07-10-2024

Ich wollte es nicht so direkt sagen, allerdings ab dem Zeitpunkt, ab dem der gewöhnliche Aufenthalt für die Kinder festgelegt ist, wird das gemeinsame ABR zur Zierde. Früher hätte man es dem Vater dann gleich entzogen, mittlerweile ist der Trend eher, dass man es bestehen lässt. Bis der erste Kopperer von Papi dazuführt, dass Mutti einen Furz lässt und der Richter das ABR auf sie überträgt. Natürlich vorher noch schon untermalt mit tausenden Euros - dem berühmten Gutachten.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 07-10-2024

Also diese Vereinbarung ist ja nur vorübergehend - die Verhandlung zum ABR steht doch noch aus.
Die Mutter muss auf jeden Fall bis zur nächsten Verhandlung da bleiben, das wird sie auch. Dann wird es eine Entscheidung geben.

Das Gutachten wird schon ggf. richtungsweisend sein.
Kann man die kommende Zeit nicht auch als ein (asymmetrisches) Wechselmodell "auf Probe" sehen?
Wenn das gut funktioniert und den Kindern zusagt, spricht das doch dafür, es weiter zu frühen?


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 07-10-2024

(07-10-2024, 21:52)Waschbär schrieb: Kann man die kommende Zeit nicht auch als ein (asymmetrisches) Wechselmodell "auf Probe" sehen?
Wenn das gut funktioniert und den Kindern zusagt, spricht das doch dafür, es weiter zu frühen?

Wenn es gut läuft, bleibt der Weg dahin offen, ja. Nenne es am besten "weitgehende Mitbetreuung". Vermeide "Umgang" oder "erweiterter Umgang". Auch darauf, auch begleitende Aufgaben (Arztbesuche, Elternabend etc.) voll wahrzunehmen. Tust du wahrscheinlich sowieso.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 07-10-2024

Danke p, dass du ein wenig Mut machst Heart 

Ja, da bin ich "dran". Arzt, Schule, Kiga - insbesondere, wo eben Dritte dabei sind.
Ihr habt natürlich recht, dass es finanziell rein haut. Aber mir kann keiner den Vorwurf machen, ich will das Wechselmodell um Unterhalt zu sparen. Mir geht es um die Kinder, das Geld ist nicht der Grund. Ob das andere dann so sehen, bleibt zu hoffen.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 16-10-2024

Ein interessantes neues Urteil:

https://www.kanzlei-rehder.de/kontinuitaet-und-stabilitaet-allein-das-kindeswohl-ist-bei-uebertragung-des-aufenthaltsbestimmungsrechts-zu-beruecksichtigen/