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RE: Umgangskosten und SGB II - sorglos - 10-03-2014 Die Bundesagentur für Arbeit betreibt ihren Vorschlag zur Schikanierung und pot. Vernichtung von Vater-Kind-BGs weiter. (siehe PDF-S.20 unten) http://www.harald-thome.de/media/files/BA_Mitarbeiter_Vorschlaege_Aenderungen_Hartz_2014.pdf RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 10-03-2014 (10-03-2014, 14:01)sorglos schrieb: Die Bundesagentur für Arbeit betreibt ihren Vorschlag zur Schikanierung und pot. Vernichtung von Vater-Kind-BGs weiter. Das Schlimme daran ist, das die Anforderungen an die Verwaltungen der Jobcenter nicht genug Flexibilität für die Anforderungen aus dem realen Leben der Bedürftigen zulassen. Stattdessen setzt man auf Symptombekämpfung und will die Verwaltung so vereinfachen, das die internen Arbeitsabläufe möglichst geschmeidig werden. Zur Not auch an den existenziellen Bedürfnissen der Leistungsberechtigten vorbei. Dabei hat sich an der Qualität hinsichtlich der Rechtsfehler bei den Leistungsbescheiden seit 2006 nichts geändert, so ein Richter am LSG. Das sagt dann ja wohl auch mutmaßlich einiges über den Kenntnisstand der Sachbearbeiter aus, welche diese Bescheide erstellen. Meine Sachstandsanfrage liegt dem LSG jetzt seit 4 Wochen vor. Die Beschwerde vom JC gegen den uns begünstigenden vorläufigen Beschluß vom SG feierte jüngst ihren 1. Geburtstag. Und das in einem Eilverfahren. RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 10-03-2014 Was du als "Fehler" bezeichnest ist meiner Erfahrung nach kalkulierter Rechtsbruch. Das verhält sich genauso wie bei Versicherung. Es wird eben eine Rechnung aufgemacht zwischen Leistungsverweigerung und der Zahl derer, die es hinnehmen auf der einen Seite und die Zahl derer die sich wehren auf der anderen Seite. Der Rechtsbruch lohnt sich eben. Wirkliche "Fehler" im Sinne von Rechenfehlern oder dergleichen sind mir bislang relativ selten begegnet. RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 10-03-2014 (10-03-2014, 16:14)Timo Sassi schrieb: Was du als "Fehler" bezeichnest ist meiner Erfahrung nach kalkulierter Rechtsbruch. Das ist mir schon klar. Ein Richter am LSG darf das vielleicht denken, aber wohl nicht sagen, als ich mich auf dessen Aussage bezogen habe. RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 20-03-2014 Heute morgen wurde lt. Nachrichtenzähler bereits vor 6 Uhr von Ex über ein Dutzend mal angerufen. Allerdings war ich noch bis 7 im Tiefschlaf. Jedenfalls erreichte mich dann ihre SMS: Es ist wieder ein Kind krank und ich möchte mich bitte ab morgen mit diesem krank schreiben lassen. Ich hatte gerade erst neulich ein paar Tage dafür frei genommen und die Sache mit der Freistellung hatte ich hier ja auch schon mal diskutiert. Jetzt biete ich der Mutter also an, das ich das Kind abends abholen und zu meiner Mutter bringen kann, die gerne für einen Tag auf das Enkelkind aufpasst. Die Antwort lautet: "Das Kind will nicht zu deiner Mutter." Also frage ich: "Dann rede doch mal mit dem Kind darüber, oder ich kann das tun. Meine Mutter ist kein Monster. Du willst doch arbeiten, oder nicht?" 10 Min. später stand KM vor meinem Büro, lies mich ausrufen und hielt mir eine lange Ansprache bzgl. meinen elterlichen Pflichten. Das Kind will eben nicht zur Oma und zu mir eigentlich auch nicht. Ein Aufenthalt bei mir wäre aber noch "hinnehmbar." Auf keinen Fall könne das Kind zu einem Aufenthalt bei der ungeliebten Großmutter gezwungen werden. Meine Güte, ich habe meine Großmutter mütterlicherseits auch nicht gerade vergöttert, weil sie sehr streng und engstirnig war. Aber ich habe alle Aufenthalte dort ohne bleibende Schäden überstanden. Die KM erwarte, das ich künftig wie sie Krankschreibungen für die Kinder einreiche, ansonsten möge ich bitte mein Sorgerrecht abgeben. Es reiche nicht allein die Bespassung am Wochenende. (Die Sachen, die ich sonst für sie erledige, fallen bei diesem Argument natürlich wieder weg). Schliesslich sei es allein meine Schuld, weil ich ja den Unterhalt gekürzt habe, das sie nun arbeiten und den Arbeitsplatz auch erhalten muß (sie also wegen der Fehlzeiten durch die kranken Kinder nicht rausfliegt). Da müsse ich mich ja nun auch mal stärker engagieren und da müsse ja wohl auch mein Arbeitgeber mitziehen. Soso. Würde ihr Arbeitgeber auf lange Sicht mitziehen, wäre sie ja nicht auf mich angewiesen. Ex hat also jetzt konkret das Problem, das ich hätte, wenn ich ihr das Problem abnehmen würde. Also wahrscheinlich wäre ich dann voraussichtlich jeden Monat etwa 2-4 Tage mit den Kindern "krank". Tja. Was soll denn erst werden, wenn das Kind die Tagesmutter nicht mag, die in Kürze die Kinderbetreuung im Haushalt von Ex übernehmen wird? RE: Umgangskosten und SGB II - p__ - 20-03-2014 In der Zeit, in der das Kind in deiner Obhut ist, ist es deine Sache, wie es betreut wird, die Hilfe anderer Verwandter dafür in Anspruch zu nehmen ist überhaupt kein Problem und allein deine Entscheidung. Das Kindeswohl wird dadurch nicht beeinträchtigt. Leider zeigt die Angelegenheit, dass es der Ex nicht nur darum geht, ein krankes Kind unterzubringen. Sie fordert und hintertreibt gleichzeitig, um Konflikte zu erzeugen und zu destabilisieren. Das sieht fast so aus, als würde sie schon die faule Ausrede kühlstellen, du seiest wieder mal schuld, weil sie in ihrem tollen Job versagt/rausfliegt. RE: Umgangskosten und SGB II - sorglos - 20-03-2014 (20-03-2014, 14:10)Sixteen Tons schrieb: Die KM erwarte, das ich künftig wie sie Krankschreibungen für die Kinder einreiche, ansonsten möge ich bitte mein Sorgerrecht abgeben.Wenn die den wochenendbespassenden Unterhaltszahler nicht mehr möchte, dann kann sie ja ein Wechselmodell anbieten. Ansonsten hat sie die Obliegenheit gewählt, die Alltagssorge sicherzustellen. RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 20-03-2014 (20-03-2014, 14:29)p schrieb: In der Zeit, in der das Kind in deiner Obhut ist, ist es deine Sache, wie es betreut wird, die Hilfe anderer Verwandter dafür in Anspruch zu nehmen ist überhaupt kein Problem und allein deine Entscheidung. Das Kindeswohl wird dadurch nicht beeinträchtigt. Na eben. Ich wäre doch an ihrer Stelle froh, wenn mich da jemand zusätzlich unterstützt. Es hat aber keinen Sinn ihr das zu erklären. Es muß so laufen, wie sie es will, basta. Und meine Familie wird abgelehnt, das war schon zu Ehezeiten so. Da kann ich dann auch nur noch schulternzuckend sagen: "Wer nicht will, der hat schon." (20-03-2014, 14:29)p schrieb: Leider zeigt die Angelegenheit, dass es der Ex nicht nur darum geht, ein krankes Kind unterzubringen. Sie fordert und hintertreibt gleichzeitig, um Konflikte zu erzeugen und zu destabilisieren. Korrekt. Das treibt ja nun auch Früchte bei den Kindern. Sie hält ja auch nicht zum Umgang an, wenn es nicht gerade gut in ihr Wochenende passt oder sie einen Babysitter braucht. (20-03-2014, 14:29)p schrieb: Das sieht fast so aus, als würde sie schon die faule Ausrede kühlstellen, du seiest wieder mal schuld, weil sie in ihrem tollen Job versagt/rausfliegt. Kann ich mir gar nicht vorstellen. Bei unserem letzten Treffen hat hat sie sich mir und den anderen Anwesenden quasi so dargestellt, das es nur eine Frage von Tagen sein könne, das man sie von der Praktikantin zur Vorstandsvorsitzenden befördern wird. RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 20-03-2014 Dass du überhaupt mit ihr diskutierst versetzt mich doch in einiges Erstaunen. RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 21-03-2014 (20-03-2014, 19:49)Timo Sassi schrieb: Dass du überhaupt mit ihr diskutierst versetzt mich doch in einiges Erstaunen. Was tut man nicht alles für die Kinder. Es ist aber gut, das ich immer wieder von anderen hingewiesen werde, das ich mir sowas auch schenken kann. Denn es ist sonst quasi wie die Fortführung meiner Ehe. RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 21-03-2014 So etwas wird kurz und griffig mit einem "nicht mein Problem" abgebügelt. Und wenn du schon so nett und zuvorkommend bist, achtest du sicher auf eine entsprechende Gegenleistung. RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 27-03-2014 Scheinbar hat sich meine Beharrlichkeit vorerst doch ausgezahlt. Noch immer sind fünf rechtsanhängige Verfahren vor den Sozialgerichten nicht abschliessend entschieden, ein Widerspruchsverfahren und ein Überprüfungsantrag wegen zwei Bescheiden läuft auch noch. Als ich gerade meinen heute erhaltenen Leistungsbescheid für das kommende halbe Jahr überflog, staunte ich nicht schlecht: 1.) Bisher strittige Wohnkosten werden in voller Höhe anerkannt. 2.) Für den Dienstwagen werden nur noch 24 Euro und 7 Cent als geldwerter Vorteil angerechnet. Das entspricht dem Regelsatzanteil für Verkehr und Mobilität. Unter dem Strich habe ich jetzt nach Unterhaltszahlung einen ungedeckten Bedarf von etwa 200 Euro. Dazu kommt das anteilige Sozialgeld für die Kinder zu Umgangszeiten, wobei man jetzt auch wieder die Ferienzeiten von der eingereichten Umgangsplanung berücksichtigt hat. Ich gehe mal davon aus, das man diese Entscheidung nicht aus einer Laune heraus getroffen hat. Es wird wohl in Kürze einen oder mehrere Beschlüsse zu den hierzu rechtsanhängigen Klagen geben. RE: Umgangskosten und SGB II - wackelpudding - 28-03-2014 Glückwunsch! Irgendwann mag auch ein JC nicht mehr verprügelt werden. Ist wohl eher Wunschdenken, dass Organisationen ohne äußeren Druck lernfähig seien. Gut, dass es Menschen wie Dich gibt, die ihnen beim Lernen helfen... RE: Umgangskosten und SGB II - Skipper - 28-03-2014 Moin. Nicht zu früh und nicht zu viel freuen... Einige Leistungen aus em SGB II sind Kann-Leistungen mit Einzelfallentscheidungen. Es ist also nicht ausgeschlossen, daß das Jobcenter(JC) bein nächsten Antrag wieder anders oder beim anderen Antragsteller ganz anders entscheidet. Und die JC nutzen diese Ermessensspielräume 'genüßlich'. Das mit den einsweiligen Anordnungsverfahren wege Notlage ist auch so eine Sache. Es gibt nämlich selbst in der Grundsicherung noch Luft, die einen Eingriff zuläßt, OHNE daß dem Empfängers eine Notlage zuerkannt wird. S. RE: Umgangskosten und SGB II - Kindeswohlhandel.de - 28-03-2014 In der EGV wird im Rahmen von Bewerbungskosten von den SB gerne eine Pauschale von 5,00 EUR je schriftliche Bewerbung bis zu einer Maximalhöhe von 260,00 EUR/Jahr eingearbeitet, für Online-Bewerbungen gibt es laut aller mir bisher bekannten EGV gar nichts mehr. Wer bereits die 260€ ausgeschöpft hat, und vom JC Vermittlungsvorschläge bekommt, muss mit Widerstand rechnen wenn er die weitere Übernahme der Kosten beantragt. Es gibt auch den Unterschied ob man Aufstocker ist oder komplett Hartz 4 erhält - jedenfalls nach meiner regionalen Erfahrung. In meiner letzten EGV habe ich u.a. durchgesetzt das im Monat dann nur 4 anstatt 10 geforderte schriftliche Bewerbungen mit Bewerbungsmappe nachgewiesen werden müssen. Und die Fahrtkosten ausserhalb des Stadtgebiets ohnehin (auf vorherigen Antrag). - 4x12 = 48 Bewerbungen/Jahr - 48X5 = 240€ Erstattung. RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 28-03-2014 (28-03-2014, 10:08)raid schrieb: Lieber ST, Das Problem ist häufig, das viele gar nicht wissen, das sie überhaupt auch Butter auf ihr Brot streichen dürfen. Man wird ja sogar gleich am Eingangsschalter abgebügelt, wenn man nach einem Antrag fragt. Die Preisfrage ist jetzt, wie ich in den Gerichtsverfahren weiter vorgehen soll, wenn das Jobcenter jetzt eine Anerkenntnis leisten sollte. Es könnte ja z. B. durchaus sein, daß z. B. das Landessozialgericht gar keinen schriftlichen Beschluß zu dem vorliegendem Sachverhalt in meinem Fall verfassen möchte. Das liegt m. E. wegen der langen Verfahrensdauer im Eilverfahren auch nahe. Dann wird (wurde?) das Jobcenter vielleicht "überredet", eine Anerkenntnis zu leisten. Wenn ich mit der Anerkenntnis einverstanden bin, dann gilt dieses "Entgegenkommen" nur für die BG mit mir und den Kindern. Damit wird verhindert, das andere Väter von dieser Regelung partizipieren können. Ich habe auch davon gehört, das die Sozialgerichte dann ggf. auch Druck gegen den leistungsberechtigten Kläger aufbauen, um den Kläger im Falle der Anerkenntnis zu zwingen, seine Klage zurückzunehmen. Im Ergebnis keine Arbeit mehr für das Gericht und das JC kann den Fall heimlich still und leise unter den Teppich kehren. @Skipper: Du hast recht. In 6 Monaten kann alles wieder ganz anders aussehen. Bleibt alles abzuwarten. RE: Umgangskosten und SGB II - Kindeswohlhandel.de - 28-03-2014 Deswegen raten ja spezialisierte Foren zu dem schriftlichen Antrag der am besten mit einem Beistand vor Ort abgegeben wird, und man lässt sich den Empfang der Unterlagen quittieren. Wer zum ersten mal hingeht braucht unbedingt eine frische Wohnortbescheinigung vom Ordnungsamt - ist für HARTZ 4 Anträge kostenlos. Diese darf nicht älter als 14.Tage sein. Wie gesagt am besten von einem örtlichen Erwerbslosen Verein einen Beistand mitnehmen - wirkt Wunder. RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 28-03-2014 Wenn Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz anhängig sind, dann leistet das Jobcenter häufig, wenn auch nur teilweise oder nach dem Salamiprinzip. Das ist eine beliebte Taktik, um den Anordnungsgrund zu zerschießen. Somit gilt das Verfahren nicht als verloren und wandert nicht als verloren in die Statistik und was vielleicht noch wichtiger ist, sie behalten das Gängelband in der Hand. Für Onlinebewerbungen gibt es einen Euro. Dass Bewerbungskosten gedeckelt sind, ist nicht angreifbar und hat auch seinen Sinn. Ansonsten könnte man sich dadurch ein Vermögen verdienen. Das Jobcenter hat nur in Randfragen einen Ermessensspielraum. Alles wichtige ist nicht disponabel. Das Gros der Kann-Leistungen befindet sich im SGB III. Aber darum geht es hier nicht. Eingliederungsvereinbarungen können selbstverständlich als Verwaltungsakt erlassen werden. Das ist rechtlich eben etwas anderes. Wenn man freiwillig unterschreibt, dann ist es ein Vertrag. Aber auch da gelten die Bestimmungen des BGB (Sittenwidrigkeit, Nichtigkeit etc.). In meinem Fall hat das Jobcenter ca. nach einem halben Jahr aufgegeben. Inzwischen entwickeln die mir gegenüber echte Dienstleistungsqualitäten. Ich kommuniziere mit meiner Sachbearbeiterin nur noch über E-Mail. Alles klappt reibungslos und rechtskonform, in aller Ruhe, höflich und freundlich. So wie es sein sollte. RE: Umgangskosten und SGB II - Kindeswohlhandel.de - 28-03-2014 Hat sich das mit maximal 4 schriftlichen Bewerbungen im Monat mittlerweile durchgesetzt auf den JC? Aus der Ecke Berlin höre ich das die auch mal 5€ für eine Onlinebewerbung erstatten, nach dem Motto Bewerbung ist gleich Bewerbung? Wie ist das in anderen Ecken mit der EGV geworden? Besser oder schlechter? RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 28-03-2014 Was häufig zu Problemen führt ist, wenn in der EGV steht, dass Bewerbungsbemühungen unaufgefordert nachzuweisen sind. Mit unaufgefordert ist dann tatsächlich auch unaufgefordert gemeint und wenn das nicht erfolgt, werden dann gerne die Sanktionen rausgehauen. Zum Teil bis zu 100%. Da kann man dann auch nichts mehr machen, außer sich über die Höhe der Sanktion zu streiten. Also hier steckt der Teufel im Detail. Auf solche Formulierungen sollte man achten. Was die Bewerbungshäufigkeit betrifft so bemisst sie sich meistens tatsächlich an der maximalen Erstattungshöhe, weil die Integrationsfachkräfte wissen, dass das Ärger und Arbeit bedeutet, wenn sie den Leuten mehr Bewerbungen unterjubeln, als sie erstattet bekommen. Es ist ja kein neues Problem. RE: Umgangskosten und SGB II - Kindeswohlhandel.de - 28-03-2014 Ich habe es Schwarz auf Weis vom JC: Herr S. bitte reichen sie keine weiteren Nachweise ihrer Bewerbungsbemühungen mehr ein - wir melden uns bei ihnen falls wir diesbezüglich Fragen haben sollten. Der SB hat mir unter 4 Augen dann auch erklärt warum........ Man muss den Spieß nur umdrehen. RE: Umgangskosten und SGB II - Skipper - 28-03-2014 Mion. Mappen sind in weiten Bereichen völlig out. IdR geht das über E-Mail, Anschreiben plus Bewerbungsunterlagen in einer pdf-Datei zusammengefaßt und im Anhang vom Adressaten leicht mit einem Click aufrufbar, anzusehen und gg auszudrucken. Auch für Bewerber ist das ziemlich easy, wenn man sich da mal einen Bestand an Standard-Dokumenten zurecht gelegt hat. Alle Bewerbungen ordentlich in einer Excel-Tabelle verwalten, jederzeit bereit zur Vorlage beim JC. Für online-Bewerbungen erstattet mein Jobcenter gar nix, evtl. 'n bisl 'was für eine prof. Foto, wenn es anspruchsvolle Arbeitgeber sind, ansonsten wird auf Fotos aus der Kabine am Bahnhof für 5,30 € verwiesen, wo man auch gleich eine Suppe in der Mission nehmen kann..., wenn es hinten und vorn nicht reichen sollte, so ein Tipp des JC... S. RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 28-03-2014 Ich hatte mal einen Klienten, der sich eifrig beworben hatte. Dem haben sie dann eine Sanktion mit der Begründung reindrücken wollen, dass das keine ernstgemeinten Massenbewerbungen mit Serienbriefcharakter seien. Also irgendwas ist immer. Mag sein, dass die Höhe der Erstattung bei Bewerbungen lokal variiert, ich weiß es nicht. Aber es scheint ja so zu sein, wenn ich die Äußerungen hier zusammenfasse. Mit dem Argument Unterhaltspflichtverletzung kommt man auch gut um Praktika und Maßnahmen herum. Denn man hat seine Zeit und Arbeitskraft ja auf den Versuch zu verwenden Unterhalt zu zahlen. Ansonsten könnte man sich strafbar machen. RE: Umgangskosten und SGB II - Kindeswohlhandel.de - 29-03-2014 Ja, den meisten Arbeitgebern ist eine digitale Bewerbungsmappe lieber - dem Amt auch, da sie so keine Bewerbungskosten erstatten müssen. Da zu dem Thema viel geklagt wurde, erkennen die meisten das mittlerweile an. Wie Timo schon richtig schreibt, variiert es lokal sehr stark und hängt vom SB ab. Ich hatte auch einmal direkt am Anfang, quasi als extra Starthilfe die 260€ bekommen, war noch vor der ersten ALG 1 Zahlung da. Im Schnitt habe ich 140 Bewerbungen im Monat geschrieben - alles ernsthafte Bewerbungen , Skipper kennt ja meine Excel Mappe noch die ich vor Jahren im Väterwiderstand veröffentlicht habe. Da kam alles rein, inklusive aller Ansprechpartner, Telefonnummern usw., alle zwei Wochen ab an das Amt. Dumm nur, dass der SB das nicht ausdrucken und der Akte beilegen darf? Nein er muss das alles in deren verdammtes System abtippen. Hat exakt 2 Monate gedauert, dann kam der sehr kurze Brief mit der Bitte nichts mehr einzureichen. Ehrlich, ich wusste das nicht und habe ihn angerufen was los ist, er hat mir das dann so erklärt. Ärgern wollte ich dieses seltene, sehr nette Exemplar von SB wirklich nicht. RE: Umgangskosten und SGB II - Kindeswohlhandel.de - 29-03-2014 Mit dem ELENA-Verfahren kann sich das, sofern es mittlerweile läuft, geändert haben? Stand 2011 war es bei ALG I+II so, das der SB dies im System einpflegen musste. Ansonsten gilt, das derartige Aktionen schnell zum Bumerang für das JC werden können. Aber Vorsicht! Das Thema Spam-Bewerbung hat Timo ja angeschnitten. Ich hatte in einer Woche 9 Vorstellungsgespräche, alle außerhalb des Stadtgebiets, für jeden einen Antrag auf Fahrtkosten gestellt. Vorher kann der arme arbeitssuchende Unterhaltsknecht natürlich nicht aufschlagen, da kein Geld. Die Krönung war, dass ich den SB in jede digitale Bewerbungsmappe inklusive der Korrespondenz in CC gesetzt habe.^^ Natürlich haben mich auch Qualifizierungs Maßnahmen interessiert, natürlich jene die etwas bringen. Der hatte in manchen Wochen viel zu tun. |