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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung (/showthread.php?tid=3980) |
RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Papi-Lohn - 10-09-2014 (10-09-2014, 13:20)Camper1955 schrieb: Unterhaltspflichtige, die durch Unterhaltspflichten zu Frührentnern wurden. Die Idee gefällt mir ![]() RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 11-09-2014 (10-09-2014, 23:03)Papi-Lohn schrieb: Die Idee gefällt mir Wenn sich Sozialträger mal zusammen setzen würden und den volkwirtschaftlichen Schaden aus fiktiven Einkünften und nicht anerkannten Ausgaben für Beruf und Gesundheit ausrechnen, dann wäre bald Schluss mit Entscheidungen, die bar jeden gesunden Menschenverstandes sind. Ich habe mich dafür entschieden, den langen Weg der Gerichtsbarkeit zu gehen, in der Hoffnung, dass ich noch lange genug lebe, Gerechtigkeit zu erfahren. Am Samstag geht es wieder nach Italien um Kraft dafür zu tanken. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 17-09-2014 Wow! Wow! Wow! Wow! Meine Stieftochter hat - mit meiner Erlaubnis - das große Kuvert geöffnet, das am Samstag nach meiner Abreise eingetroffen ist und von der deutschen Rentenversicherung kam. Vorausgesetzt, dass sie alles richtig verstanden hat, bekomme ich rückwirkend ab 01.01.2007 Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von ca 66.000 € nachgezahlt. Die volle Erwerbsminderung ist befristet bis 31.08.2021. Dann bin ich fast 66 Jahre alt und habe Anspruch auf Altersrente. Da es sich um einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid handelt, kann ich in Widerspruch gehen. Am Samstag mal sehen, ob ich damit einverstanden bin, was die DRV so geschrieben hat. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - the notorious iglu - 17-09-2014 Na, meinen Glückwunsch. Dann kannst du mit dem Geldsegen na noch eine Wohe dran hängen. ![]() RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 17-09-2014 (17-09-2014, 13:00)the notorious iglu schrieb: Na, meinen Glückwunsch. Dann kannst du mit dem Geldsegen na noch eine Wohe dran hängen. Ganz sicher nicht. Muss ja noch um einen hoeheren Behinderungsgrad nachsuchen, um Wohngeld, Pflegegeld usw. Dazu brauche ich noch die eine oder andere Woche. Papa Staat soll schon erfahren, was seine Entscheidungen in Sachen Mindestunterhalt angerichtet haben. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - the notorious iglu - 17-09-2014 (17-09-2014, 16:53)Camper1955 schrieb: Papa Staat soll schon erfahren, was seine Entscheidungen in Sachen Mindestunterhalt angerichtet haben. Das könnte er ja auch eine Woche später erfahren. ![]() RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 17-09-2014 (17-09-2014, 16:55)the notorious iglu schrieb:(17-09-2014, 16:53)Camper1955 schrieb: Papa Staat soll schon erfahren, was seine Entscheidungen in Sachen Mindestunterhalt angerichtet haben. Aber meine LG, die mich all die Jahre über Wasser gehalten hat, darf wieder arbeiten gehen. Abgesehen läuft im Schwerbehindertenverfahren eine Frist ab, die ich nicht versäumen möchte. Schließlich soll es auch da möglichst schnell weiter gehen. Zudem muss das Auto, dass ich mir schon vor Wochen ausgeguckt habe gekauft werden. Ach es gibt noch so viel zu tun. Du kennst ja sicher den Rentnergruß. Keine Zeit, keine Zeit. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - wunder - 17-09-2014 Herzlichen Glückwunsch. Gruss wunder RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - wackelpudding - 17-09-2014 Ich hoffe doch, Du revanchierst Dich jetzt bei Deiner LG ordentlich... Glückwunsch! RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 18-09-2014 (17-09-2014, 22:05)wackelpudding schrieb: Ich hoffe doch, Du revanchierst Dich jetzt bei Deiner LG ordentlich... Glückwunsch! Bin fest daran zu arbeiten. Im Grunde genommen müsste ich auch Exelchen beschenken. Mit ihrer erneuten Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht im Jahr 2008 hat sie den Stein erst ins Rollen gebracht. Das Gutachten, des Arztes, den @"p" hier "Dr. Prügel" genannt hat, hat den Stein erst so richtig ins Rollen gebracht. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - beppo - 18-09-2014 Sehr gut! RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 19-09-2014 (18-09-2014, 06:45)beppo schrieb: Sehr gut! Danke, finde ich auch. Vor allem wenn man bedenkt, dass ich im fraglichen Zeitraum schon Sozialleistungen in Höhe von ca 20.000 €, bestehend aus Krankengeld, ALG I, ALG II und Übergangsgeld abgegriffen habe. Dazu muss man noch die Kosten für meine 8-wöchige Reha, meine Klinikaufenthalte und die ambulanten Kosten für Ärzte und Psychotherapeuten rechnen. Alles in allem wird die Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung ca. 200.000 € an Kosten verursacht haben, ohne dass die Kinder auch nur einen Cent sahen. Die gerichtlichen Kosten noch gar nicht eingerechnet. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - wunder - 19-09-2014 Geil mach weiter so. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Sixteen Tons - 19-09-2014 Ja herzlichen Glühstrumpf. Dann wäre ja jetzt der Weg frei für ein Wiederaufnahmeverfahren. Oder? RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 19-09-2014 (19-09-2014, 18:33)Sixteen Tons schrieb: Ja herzlichen Glühstrumpf. Dann wäre ja jetzt der Weg frei für ein Wiederaufnahmeverfahren. Oder? Wie gesagt. Das was ich bis jetzt weiß, weiß ich von meiner Stieftochter. Erst am Sonntag und Montag kann ich mich mal gründlich mit allem beschäftigen. Noch bin ich im Urlaub. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - sorglos - 19-09-2014 Glückwunsch! Das schöne an dieser Art des "Zwangssparens" ist, dass nachgezahlte Leistungen i.d.R. nicht auf den aktuellen Bedarf angerechnet werden und unpfändbar sind. Aber mit Jahreswechsel werden sie zu Vermögen und dann... RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 21-09-2014 Jetzt habe ich den Rentenbescheid vorliegen. Meinen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung wurde am 11.04.2003 gestellt. Nun wird ihm zum 01.08.2003 statt gegeben. Zurück rechnen kann man aber nur die letzten 4 Jahre vollen Jahre, nachdem der Verwaltungsakt zurück genommen wurde, oder ein Antrag darauf gestellt wurde. Das habe ich 2011 getan. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 21-09-2014 Da die Rentenversicherung selbst zugegeben hat. dass sie schon meinem ersten Rentenantrag hätte statt geben müssen, habe ich von ihr den geleisteten Unterhalt zwischen 01.08.2003 und 01.04.2006 eingefordert. Das Familiengericht hätte dann anders entscheiden müssen. Bin gespannt, wie sie reagiert. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 27-09-2014 Hier das, was mein Anwalt im Schwerbehindertenverfahren an das Landessozialgericht geschrieben hat. Zitat:ZU AKTENZEICHEN L 3 SB 161/13 LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - wunder - 27-09-2014 Sehr gut. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 20-10-2014 Das Rentenverfahren ist ja auch noch nicht rechtskräftig. Ich hatte (über meinen Anwalt) Gelegenheit bis heute 20.10.2014 die Möglichkeit, die Klage zurück zu ziehen. Das hat mein Anwalt an das Sozialgericht geschrieben: Zitat:ZU AKTENZEICHEN S 14 R 95/12 Nun muss das Gericht entscheiden, ob der Rentenbescheid, so wie er eingetrudelt ist, rechtmäßig ist, oder nicht und beides auch begründen. Es sei denn, das Sozialgericht schlägt auch einen Eröterungstermin vor. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 05-11-2014 (20-10-2014, 16:49)Camper1955 schrieb: ZU AKTENZEICHEN S 14 R 95/12 Hierzu ein kurzes Update. Die Klage wurde mit Datum von gestern zurück genommen und macht auch Sinn. Mein Anwalt hat damals auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geklagt. Vor allem um meine Leistungsbereitschaft zu zeigen. Dass nun eine Erwerbsminderungsrente, die gerichtlich nie eingeklagt werden musste, dabei raus kommt, konnte weder mein Anwalt, noch ich wissen. Deswegen muss die Sache noch nicht zu Ende sein. Nachdem ich den rechtsbehelfsfähigen Rentenbescheid erhalten habe, habe ich zunächst einmal Widerspruch eingelegt, weil auf dem Rentenbescheid steht, dass ich nur 2/3 meiner Erwerbsminderungsrente bekomme. Da ich aber seit Juli nur einen Minijob hatte, wäre mir seit Juli die volle Erwerbsminderungsrente zugestanden. Zudem wollte mir die Rentenversicherung erst mit Abschluss des Verfahrens mitteilen, wer nun die Kosten für das Verfahren trägt. Ich habe darauf bestanden, dass ich es vorher wissen möchte. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Kurwa - 05-11-2014 Hat es eigentlich einen gesonderten Grund, ..dass du so ein leidenschaftlicher Camper bist? RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 05-11-2014 (05-11-2014, 20:53)Kurwa schrieb: Hat es eigentlich einen gesonderten Grund, ..dass du so ein leidenschaftlicher Camper bist? Vermutlich genetisch vererbt. Mit der Vatermilch aufgesogen sozusagen. Der ist letztmals mit 75 durch die Türkei gedüst mit Wohnwagen am Haken. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 18-11-2014 Update!!!!! Mein Anwalt hat am 14.11.2014 einen Wiederaufnahmeantrag gestellt. Tenor seines Schreibens ist die Erklärung der Rentenversicherung, dass ich bereits seit 01.08.2003 von der Rentenversicherung als voll erwerbsgemindert eingestuft wurde und damit die Zahlen im vorgeblichen Tatzeitraum nicht mehr stimmen Ach ja. Noch etwas. Auch den höheren Behinderungsgrad, wie bei den Verhandlungen bekannt war, hat er angegeben. LG Robert |