Folgende Warnungen sind aufgetreten: | |||||||||||||||
Warning [2] Undefined property: MyLanguage::$archive_pages - Line: 2 - File: printthread.php(287) : eval()'d code PHP 8.3.13 (Linux)
|
OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung (/showthread.php?tid=3980) |
RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 19-11-2014 Ein weiteres Update Der Termin zur Verhandlung für die Feststellung des Grades meiner Behinderung steht nun fest. Sie findet am 18.12.2014 statt. Persönliches Erscheinen wurde nicht angeordnet. Warum ist mir ein Rätsel. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 24-11-2014 Update Heute kam nun die Abrechnung der Rentenversicherung Demnach habe ich von der Agentur für Arbeit, vom Jobcenter und von der Krankenkasse zwischen 01.01.2007 und 31.10.2014 insgesamt 32.216,77 € erhalten. Davon werden 17.100,59 € einbehalten, so dass von meinen 66.417,95 € noch 49317,36 € übrig bleiben. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 25-11-2014 Neues Update Ich bekomme von der Rentenversicherung nochmals 15.100,59 € nachgezahlt. Sie hat sich mit der Krankengeldzahlung verrechnet. Damit sind es insgesamt 64.417,95 € an Nachzahlung. So ein Brief dürfte jeden Tag eintreffen. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - p__ - 25-11-2014 Bleiben wir doch bei der Unterhaltspflichtverletzungsgeschichte statt Urlaubsplänen. Ein Wiederaufnahmeantrag ist keine Neuverhandlung aufgrund bereits bekannt gewordenen Tatsachen (das wäre Aufgabe einer Revision gewesen), er benötigt andere Voraussetzungen. Dazu aus dem Wiederaufnahmeantrag: Anwalt im Wiederaufnahmeantrag schrieb:Der Wiederaufnahmeantrag wird gestützt auf §359 Nr. 5 StPO. Ziel der Wiederaufnahme des Verfahrens ist die Freisprechung des Verurteilten. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 25-11-2014 Danke "p" für Deine Mühe. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 11-12-2014 Kleines Update. Am 25.11.2014 habe ich das Justizministerium gebeten, dass sie auch der Staatsanwaltschaft Anweisung erteilen soll, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen. Im Gegensatz zum Gericht, ist die Staatsanwaltschaft dem Justizministerium gegenüber weisungsgebunden. So weit ist es zwar (noch) nicht, aber das Justizministerium hat meine Unterlagen an die Generalstaatsanwaltschaft München weiter geleitet und von dort ging es an die Staatsanwaltschaft nach Augsburg, die "von oben" die Anweisung bekam, sich mit dem Fall auseinander zu setzen. Mal schauen, was die "objektivste Behörde der Welt", so nennt sich die Staatsanwaltschaft selbst, damit anfängt. LG Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 08-01-2015 Das neue Jahr bringt Neuigkeiten Das Landessozialgericht hat entschieden, dass es bei einem GdB von 60 bis November 2013 bleibt, erst danach steht mir ein Gesamt-GdB von 70 zu. Eine Zulassung zur Revision wurde abgelehnt. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Bis 2.2.2015 hat mein Anwalt Gelegenheit, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht einzureichen, die er bis 02.03.2015 begründen muss. Die andere Möglichkeit wäre, die Entscheidung des Landessozialgerichtes vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen im Hinblick auf das Grundgesetz. Da dieses Verfahren jedoch ziemlich teuer ist, muss ist, muss ich erst mal einen Sponsor finden, der den Gang vor das Bundesverfassungsgericht finanziell unterstützt. Ich würde gerne vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, da der Gutachter in diesem Verfahren eindeutig geschrieben hat, dass ich mich vom Gericht in einer Familienrechtssache genötigt fühlte und deshalb Anzeige erstattet habe. Die Anzeige ist aber, wie so vieles, wenn man gegen die Justiz vorgehen will, im Sand verlaufen. Mal sehen. LG Robert |