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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter (/showthread.php?tid=2341) |
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - lordsofmidnight - 25-03-2011 Wo befindet sich denn die Unterzeichnerliste? Aus der PDF-Stellungnahme kann ich keine Namen ersehen. Ist denn diese Stellungnahme wirklich so revolutionär? Für den DFGT sicher, aber die Zusammenfassung unter Punkt VIII fällt doch immer noch recht mau aus. So soll weiterhin die Mutter erst einmal die "Primärsorge" erhalten, Papa nur auf Antrag, also keine Automatik. Letztere sollen dann auch noch Maßregelungen erhalten, wenn die Alleinsorge auf sie übertragen wird, offenbar selbst dann wenn sie sich überwiegend selbst um das Kind gekümmert haben. Wieder ein männerexklusiver Paragraph mehr. Das die Sorge auf das ungeborene Leben erweitert wird, hört sich zwar nett an, dürfte in der Praxis jedoch wertlos sein, oder? Wie soll ein werdender Vater damit eine Abtreibung verhindern oder ein Mitspracherecht durchsetzen? Der beste Punkt ist wohl die Formulierung daß Mama erst das alleinige SR bekommt, wenn das GSR dem Kindeswohl widerspricht. Trotzdem sind auch hier dann wieder Tür und Tor für die Justiz geöffnet um der Mutter die alleinige Sorge zuzuschanzen. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Telepapi - 25-03-2011 Das Kindeswohl..das heilhochweite Tor zur Glückseeligkeit eines jeden Einzelnen. Ja, wenn es dem Kindeswohl schadet, daß Mama und Papa sich ab und zu zoffen, dann müssen wir Papa wohl aus dem Kreis der Erlauchten ausschließen - und das Kind bekommt dann eben keine Lektion in Sachen Konfliktbewältigung oder in neuteutsch "DEMOKRATIE" - Pech gehabt, dafür haben wir halt einen Haufen Radikale rumfliegen in der Welt.. Mich eingeschlossen ![]() RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 25-03-2011 Mitglieder der Kinderrechtekommission des DFGT: http://www.dfgt.de/index.php5?did=55 Für viele auf dieser Liste ist das Papier ein Quantensprung. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - blue - 25-03-2011 (25-03-2011, 23:39)p schrieb: Für viele auf dieser Liste ist das Papier ein Quantensprung.Ich kann mir nicht vorstellen, dass Lehmkuhl, Salgo und Salzgeber dieses Papier aus Überzeugung unterschrieben haben! Da muß was anderes abgehen.... RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Skipper - 25-03-2011 Auf die Stellungnahme des DFGT, auf vorgeburtliches Elternrecht und Sorgerecht ab Geburt reagierte eine Frau in einem Familienforum damit: Zitat:1. Argument: Auf sowas müssen wir uns einstellen. p, was meinst speziell Du zu dem Fräulein... ![]() RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - lordsofmidnight - 26-03-2011 (25-03-2011, 23:39)p schrieb: Mitglieder der Kinderrechtekommission des DFGT: http://www.dfgt.de/index.php5?did=55 Ach, der Burschel ist da auch mit von der Partie. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Ibykus - 26-03-2011 p schrieb:jedenfalls können wir dabei helfen das "Marketing" dieses Papiers zu verstärken. Schliesslich sind die Verfasser keine Nichtse und Randfiguren, der Familiengerichtstag ist das Epizentrum der deutschen Familienrechtler. Bluter schrieb:Wer fragt beim vam(v) an und bittet um eine Stellungnahme zur Stellungnahme? p schrieb:Bei djb könnte man auch fragen, so für den Anfang zum einüben Ob den Mitgliedern der Kinderrechtekommission kleine Engel auf den Schultern gesessen haben oder ein Atomblitz durchs Gehirn gezogen ist, kann doch erst einmal dahingestellt bleiben. Wir müssen aktiv werden und (schnell!) darauf reagieren! Eine -weitere- Stellungnahme zum Positionspapier des VAMV will ich gerne übernehmen. Der djb muss auch in die Lage versetzt werden, künftig Unsinn von Sinnvollem unterscheiden zu können und zu diesem Zweck eine "Anfrage" erhalten, die zu beantworten denen nicht ohne eine 180° Wende möglich sein sollte (wer übernimmt das?). Danach können wir ja weiter philosophieren und theoretisieren .... Ibykus RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - blue - 26-03-2011 (26-03-2011, 01:30)Ibykus schrieb: Eine -weitere- Stellungnahme zum Positionspapier des VAMV will ich gerne übernehmen. Aus diesem Pamphlet: Im Regelfall leben die Kinder bei der Mutter. Diese organisiert den Alltag der Kinder und ist durch sämtliche Sorgerechtsentscheidungen unmittelbar betroffen. Daher ist es gerechtfertigt, dem Vater zuzumuten, bei Uneinigkeit der Eltern über die gemeinsame Sorge diese bei Gericht zu beantragen und darzulegen, dass die gemeinsame Sorge im konkreten Fall das Beste für das Wohl des Kindes. Willst Du mich veräppeln? ![]() RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Bluter - 26-03-2011 Was die gute Frau aus dem - bezeichnenderweise - Familienforum so von sich gibt, hat mit dem Begriff Argumentation nicht viel zu tun. Auf jeden Fall nicht, im Zusammenhang mit angeblich für alle geltenden Grundrechten. So wundert es nicht, dass sie nicht einmal merkt, dass sie sich gerade mit dem GG den Hintern abwischt. Sie sagt eindeutig, dass sie nicht nur Männer-, sondern in ganz besonders abscheulicher und arroganter Weise, auch Kinderrechte als nachrangige Menschenrechte anerkennt. Artikel 3 gilt für Frauen, wie auch Artikel 6. Ergo sind nur Frauen Menschen! Frag´ doch diese kleine selbsternannte Gottgleiche bitte, ob sie auch vor einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr ihren jeweiligen Stecher auf ihre AGB hinweist/ hingewiesen hatte? Aber ihrem Selbstverständnis folgend hat der Typ das irgendwoher vorab zu wissen, dass mit ihr kein Einvernehmen zu erzielen ist, was nicht zu 100% auf ihrer sexistischen Linie liegt, gelle?! Und wie weit sie in die Zukunft blicken kann. Beachtlich! "Keine Frau in Deutschland wird gezwungen werden..." Recht so! Frau = Recht! Mann = Recht, wenn zuerst Frauenrecht gewahrt! Kind = Recht, wenn zuerst Frauenrecht gewahrt und von Frau per Geburt zum Untermenschen erhoben! Das gilt für Argument 1 und 2. und für alle Zeiten. Ihr Argument 3 entspricht ihrem Aggressionspotential als Folge feministischen Größenwahns: "Selbst im schlimmsten Fall, dass die Frau im Koma liegt und nicht mehr selber für sich handeln kann, darf es nicht sein, dass jemand über sie bestimmt, der dazu nicht von ihr berechtigt wurde" Das finde ich gut, da infolge eines z.B. Verkehrsunfalls die Olle mal schön auf der Straße odere im Autowrack liegen oder eingeklemmt bleibt, weil jede Entscheidung ohne ihre Autorisierung die falsche sein könnte, bis man ihre Patientenverfügung gefunden und im Anschluss gründlich studiert hat. Es geht aber auch garnicht darum, dass eine Mann über eine Frau bestimmt, da hängt sie auf einem Tripp fest. Es geht allein darum, nachgewiesenen, durch Frauen getätigten, Machtmissbrauch, insbesondere an Kindern, entgegen zu wirken. In einem Punkt aber muss ich ihr Recht geben: Da gibt es nichts zu diskutieren - nicht mit ihr! Aber wer verlangt überhaupt, dass die Diskussion über sie zu laufen hätte? Eben. Niemand! Fehlt nur noch, dass sich dieses Prachtweib als empathische, bindungstolerante, soziale Demokratin verstanden wissen will. ![]() Die heißt nicht zufällig Ines Fritz oder Wendula Strube? ![]() RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Ibykus - 26-03-2011 (26-03-2011, 01:47)blue schrieb:(26-03-2011, 01:30)Ibykus schrieb: Eine -weitere- Stellungnahme zum Positionspapier des VAMV will ich gerne übernehmen. Eine -weitere- Stellungnahme zum .... Ich denke, Du verwechselst da etwas. Dies HIER ist die Stellungsnahme (Kritik) des Väterwiderstand.de an dem Posititionspapier des VAMV. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - beppo - 26-03-2011 (25-03-2011, 23:26)lordsofmidnight schrieb: Ist denn diese Stellungnahme wirklich so revolutionär? Für den DFGT sicher,Du hast völlig recht. Objektiv betrachtet, ist das fast genau so ein sexistischer Dreck, wie alles was von der Justiz kommt. Nur die Perspektive setzt das in ein anderes Licht. Nur von ganz unten betrachtet scheint ein helles Licht davon auszugehen. So ist es wie die Forderung nach Menschenrechten durch den Bundesverband der KZ-Wärter. Und gerade Salgo hat so einen krankhaften Hass auf Männer, dass man sich fragt, ob er beim Duschen schon jemals an sich runter geschaut hat. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Ibykus - 26-03-2011 (26-03-2011, 08:46)beppo schrieb: Objektiv betrachtet, ist das fast genau so ein sexistischer Dreck, wie alles was von der Justiz kommt. Schreib ihnen doch, sie würden mit dieser überraschenden Stellungnahme nicht Deine Erwartungshaltung gerecht werden, die Du ihnen gegenüber hast und sich gefälligst etwas Nachteiligeres für Väter ausdenken, mit dem Du dann besser zurecht kommen würdest. ![]() In Zukunft das gemeinsame Sorgerecht für unverheiratete Eltern soll zur Regel werden - marecello - 10-05-2011 Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass ein gemeinsames Sorgerecht für Paare, die ab Geburt des Kindes zusammenleben, angemessen erscheint. Die generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts dürfte nach Einschätzung des Forschungsteams für diese Elternpaare sogar zu einer Entlastung führen, da Paare insbesondere direkt nach der Geburt eines Kindes ohnehin mit vielfältigen Aufgaben konfrontiert seien und so zusätzlicher bürokratischer Aufwand entfiele. Problematischer sei die generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts für getrennt lebende Elternpaare oder Eltern ohne gemeinsame Partnerschaft. Denn hier könne das gemeinsame Sorgerecht auch zum Konfliktherd werden, erklärt Maria Burschel (DJI), die den qualitativen Untersuchungsteil der Studie durchführte, im Interview mit DJI Online. Laut DJI-Studie vermissen viele Mütter eine gleichberechtigte Verteilung und tatsächliche Wahrnehmung der alltäglichen elterlichen Sorge und Pflichten und sähen diese gern an die Vergabe des Sorgerechts geknüpft. Doch damit würde man laut Burschel das Sorgerecht überfordern, denn es soll und kann nicht den Alltag zerstrittener Eltern regeln. Verantwortungsvolle gemeinsame Sorge zum Wohl des Kindes setzt reife Eltern-Persönlichkeiten voraus. Dies gilt umso mehr, wenn Eltern getrennt leben. Ähnlich wie das Team der Studie plädiert auch die Familienrechtsexpertin und ehemalige Justizsenatorin von Hamburg und Berlin, Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, gegenüber DJI Online für die vom BMJ vorgeschlagene unbürokratische Erlangung der „gemeinsamen Sorge“, wenn die Mutter dem nicht innerhalb einer Frist widerspricht. Denn einige Mütter lehnten das gemeinsame Sorgerecht nicht nur ab, wenn das Kindeswohl in Gefahr sei, sondern beispielsweise auch, weil sie in Konfliktfällen lieber alleine entscheiden, nicht ausreichend über die gemeinsame Sorge informiert seien oder Bürokratie vermeiden wollten. Das vom BMJ vorgelegte Kompromissmodell, so Peschel-Gutzeit weiter, fördere eine frühe gemeinsame Sorge und die damit verbundene gleichberechtigte Aufgabenwahrnehmung beider Eltern. https://idw-online.de/de/news422189 RE: In Zukunft das gemeinsame Sorgerecht für unverheiratete Eltern soll zur Regel werden - blue - 10-05-2011 (10-05-2011, 20:45)marecello schrieb: ... der „gemeinsamen Sorge“, wenn die Mutter dem nicht innerhalb einer Frist widerspricht.Du erkennst aber die Problematik und der widersprüchlichen Aussage so einer "Gutzeit"? RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 10-05-2011 Die Pressemeldung der DIJ ist trotzdem ein Fortschritt, im Kern widerspricht sie den ewiggestrigen Bremserinnen aus SPD, GRÜNE und CSU. Altfeministische Figuren wie Gutzeit haben (natürlich) ihre Finger drin und bauen ihr übliches Zerstörungswerk ein, klar. Die Taktiken sind bekannt: Ausnahmen schaffen, die sich später leicht generalisieren lassen, breite Ausgänge aus der gemeinsamen Sorge schaffen, immer die Mütterperspektive einnehmen. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Bluter - 10-05-2011 Einen herzlichen Dank, marecello! Und die Pressemitteilung ist ja noch nicht einmal wirklich inhaltlich spannend. Das von der DJI-Seite aus verlinkte Interview mit Maria Burschel vom DJI ist meiner Meinung nach wirklich spannend und wartet, mit uns zwar hinlänglich bekannten, jedoch für Protagonistinnen der Alleinherrscherinnen, z.B. aus dem vam(v), erschreckenden Neuigkeiten auf. Für Edith Schwab und Co.-innen folgt Demütigung auf Demütigung. Die Ergebnisse der Studie neben dem Gesetzesvorschlag aus dem vam(v) - macht sich bestimmt gut, für die AE-Fraktion. ![]() Maria Vaterlosigkeit-macht-auch-gute-Menschen-Peschel-Gutzeit gebe ich mir erst morgen, weil zu spät. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 11-05-2011 Die Peschel-Gutzeit brauchst du nicht lesen - ist eh nur der schale Aufguss eines NJW-Aufsatzes, den du wohl schon kennst. Alles trieft vor reaktionärem Muttervorrang-Antragsmodell-ist-doch-nicht-so-schlecht-Gesülze und der Dankbarkeit an Hohmann-Dennhardt, dass sie dem Gesetzgeber keine Frist gesetzt hat. Nebenbei macht sie einen "Väterfront" gegen "Mütterfront"-Konflikt aus - an dessen Fortbestand sie ja wohl vor allem fürstlich verdient. Ganz anders da das Interview mit Maria Burschel - mit Empirie an der Lebenswirklichkeit gesättigt und manch interessantem Aspekt. So wird die Tragweite einer Reformentscheidung plastisch. Alles in allem eine gute Gesprächsgrundlage, für die die an einer kinder- und familienorientierten Reform für moderne Eltern interessiert sind. Vernichtend darin das Verdikt zum Untersuchungsauftrag: Zitat:Burschel: Eine Mutter würde nur dann die gemeinsame Sorgeerklärung ablehnen, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe das Kindeswohl betreffend hat. Unsere Studie widerlegt diese Annahme. Allerdings fehlt mir auch hier ein wenig der Blick auf die Kinder - allein schon aus kinderrechtlicher Sicht gäbe es genug Gründe zur Überwindung des Peschl-Gutzeit´schen Neandertal-Feminismus. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - lordsofmidnight - 18-05-2011 Bei der Justizministerkonferenz ist man dem Antrag des sächsischen Justizministers nach einem automatischem Sorgerecht für Väter nicht gefolgt. Die Justizminister der Länder haben sich mit der Bundes-Justizministerin HEUTE darauf geeinigt, daß "eine gesetzliche Neuregelung erforderlich ist. " Ohne Worte... http://www.mittelsachsen-tv.de/default.aspx?ID=1765&showNews=968246 RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 19-05-2011 Zitat:Die SPD-Justizministerinnen und -Justizminister haben einen Alternativvorschlag vorgestellt, der ...... bla,bla,bla .... jede Speckbarbie mit dem Automatismus adelt und dem Jungakademiker eine obligatorische peinliche Befragung offeriert. Zitat:Prof. Dr. Angela Kolb, Sachsen-Anhalts Justizministerin und Gastgeberin der Konferenz: „Im Grundsatz befürworten wir das Antragsprinzip, d.h. der Mutter steht nach der Geburt die elterliche Sorge zu und der Vater hat die Möglichkeit, einen Sorgeantrag zu stellen, wenn er die elterliche Sorge ebenfalls ausüben möchte. Fazit: Die "Bemühungen des Jugendamtes" werden sicherlich zur neuerlichen Perfektionierung der Diskriminierungssystematik effektiv beitragen. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 25-05-2011 Hier der Original-Beschluss der Justizministerinnen und minister: http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_MJ/jumiko/I_9_Neuregelung_Sorgerecht.pdf Aber bei etwas Anderem waren sich sich einig und haben einen Beschluss gefasst: http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_MJ/jumiko/I_7_BV_NRW_Frauen_in_Fuehrungspositionen.pdf "Die Justizministerinnen und Justizminister sind der Auffassung, dass die Einführung einer bundesgesetzlich geregelten Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft dringend geboten ist. Sie ist mit Verfassungs- und Europarecht grundsätzlich vereinbar." RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 30-05-2011 Bei der Reform tut sich: Nichts. Schreibt Staatssekretär Max Stadler des Bundesministeriums für Justiz letzte Woche. http://katja-doerner.de/wp-content/uploads/2011/05/AntwortBReg_GE_gemeinsamesSorgerecht110525.pdf RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 30-05-2011 (30-05-2011, 16:21)p schrieb: Bei der Reform tut sich:Ja, klar, bei der Justizministerkonferenz letzte Woche war man sich einig, dass bei der Frauenquote dringender Handlungsbedarf besteht - aber die Gleichstellung der Kinder durch die Sorgerechtsreform kann warten. Ebenso blockiert die SPD auch einheitliche Qualitätskriterien für die Jugendämter. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - PapaParis - 30-05-2011 Hast Du zur SPD Blokade mal ein paar links, bitte? Danke PP RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 30-05-2011 Beim Sorgerecht tarnt sich das z.B. als ach so toller "Alternativvorschlag": http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2904958/2011-05-18-bjg-justizministerkonferenz.html Beim Kinderschutz z.B. in dieser Rundmail des Familienministeriums: Zitat:Pressemitteilung Nr. 40/2011(Hervorhebungenvon mir) RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 02-06-2011 Sogleich verbreitet der erste SPD-Justizminister die neue offizielle SPD-Linie: http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Mehr-Rechte-fuer-Vaeter-in-Thueringen-1709035663 "In der Praxis könnte das so aussehen, dass der Vater den Sorgeantrag, soweit noch nicht bei der Vaterschaftsanerkennung geschehen, beim Jugendamt stellt. Dieses hört hierzu die Mutter an und versucht, zwischen den Eltern zu vermitteln." Und richtig schlimm ist auch, dass die armen Menschen plötzlich Eltern geworden sind: "Hier sei besonders auf das Kindeswohl zu achten. Denn im Extremfall hätten Eltern, die sich nicht einmal richtig kennengelernt haben, bevor sie wieder auseinander gingen, "plötzlich 18 Jahre lang miteinander zu tun". Und das kann natürlich jahrelanges Konfliktpotenzial bergen." Dann können wir ja auch den Unterhalt abschaffen, denn über den haben die Eltern sogar bis zu 27 Jahre miteinander zu tun. Das ist natürlich untragbar, Herr Minister, gell? Und überhaupt: Als Elternteil hat man mit seinem Kind "im Extremfall" ein ganzes Leben lang zu tun. Unzumutbar! |