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RE: Umgangskosten und SGB II - wackelpudding - 24-09-2014 Irgendwann wird´s Dir so gehen wie mir: Du fragst Dich, nach dem n-ten Wochenende ohne Anwalts- und Gerichtspost, ob vielleicht dem Postboten ´was zugestoßen ist. Man kann sich aber daran gewöhnen... Dann freut euch ´mal... RE: Umgangskosten und SGB II - beppo - 24-09-2014 Super! Niemand hat die "Ruhe" mehr verdient als du! RE: Umgangskosten und SGB II - Weia - 24-09-2014 Auch ich freue mich so sehr mit Dir, dass ich ganz wibbelig werde. Möge etwas Entspannung bei Dir einkehren! RE: Umgangskosten und SGB II - Camper1955 - 24-09-2014 Will mich den Gratulationen anschließen. Anscheinend läuft es gerade recht gut für die Jungs bei Trennungsfaq. LG Robert RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 25-09-2014 Danke für die Anteilnahme. Gerade flatterte mir eine E-Mail in die Mailbox, in der mir ein Redakteur der hiesigen Tageszeitung versichert, das es in nicht allzu ferner Zukunft einen Artikel über meine Erfahrungen mit dem Jobcenter geben wird. @Freaky: Ja, ich denke, Schneidermeister Wibbel hat grossen Anteil an dieser glücklichen Wende. Gut, das ich ihn etwas länger gekrault habe. RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 25-09-2014 ...und gleich die nächste E-Mail von meinem Ansprechpartner beim Sozialverband, der mir das nächste Anerkenntnis vom JC zusendet: Zitat:Die Anlagen (Berechnungsbögen) sind so umfangreich, dass ich sie nicht in vertretbarer Zeit eingescannt bekomme, da unser Kopierer leider nicht am Netzwerk hängt. Sie werden diese Unterlagen daher voraussichtlich morgen per Briefpost erhalten RE: Umgangskosten und SGB II - p__ - 25-09-2014 Du bringst den ganzen Laden zum zusammenbrechen. Hast du genug Lagerfläche, um die Unterlagen überhaupt in deiner Wohnung unterzubringen? Eine Sackkarre zum Transport? Gleich mal mehr Wohnraum und Sonderbedarf beantragen :-) RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 25-09-2014 (25-09-2014, 11:37)p schrieb: Eine Sackkarre zum Transport? Ich glaube, ich brauche auch eine Schubkarre und einen Tresor. Aus der heute eingereichten Aktennotiz des Jobcenters geht auch hervor, das die Anerkenntnisse rückwirkend bis einschließlich meines allerersten Antrags aus 2011 wirken (gem. Überprüfungsantrag). Es ist also noch mit einem Nachschlag zu rechnen. Für diese Erstattung bin ich ja auch lange genug in Vorleistung gegangen. Soweit ich das aus dem Aktenvermerk erkennen kann, hat das JC zuletzt wohl überlegt die Leistung, wenn schon nicht in der Höhe, dann wenigstens über die Zeit noch strittig zu machen oder einfach darauf zu hoffen, das eine Entscheidung durch das Gericht gar nicht für den gesamten betroffenen Zeitraum erfolgen wird. Ich kann nur raten, stellt Überprüfungsanträge, sonst sind die Ansprüche, die längere Zeit zurückliegen, verloren. RE: Umgangskosten und SGB II - sorglos - 25-09-2014 Na, dann hat sich die viele Arbeit ja gelohnt. Glückwunsch! Jetzt versucht das JC den "Schaden" zu begrenzen, indem es versucht veröffentlichbare Urteile zu vermeiden....Frag mal deinen SozV-Begleiter, ob man sie wenigstens bei den Zinsen bluten lassen kann. Das tut dem Staat richtig weh, wenn er an Bürger Zinsen zahlt. RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 11-10-2014 Wurde mir heute in einem anderen Forum mitgeteilt, soweit es die Rückforderungen des Jobcenters an die Mutter für die Erbringung von Leistungen für die temporäre Bedarfsgemeinschaft betrifft. Zitat:hier noch einmal zu unterhalt eines elternteils bei temporärer bedarfsg. das Jc.leitet hier bei uns eine ermittlung ein,auch wenn du die daten der mutter nicht mitteilst.über das jugendamt wird die adresse ermittelt und eine aufforderung an die mutter gerichtet ihr einkommen anzuzeigen RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 15-10-2014 Hatte heute ein 1-Stündiges Telefoninterview mit einer Dame aus Hannover von der Landespressestelle für den Sozialverband, der mich vor den Sozialgerichten vertreten hat. Nach ca. 10 Minuten war ihr klar, das die Sache nicht mainstreamkompatibel ist. Jedenfalls nicht ohne eine ordentliche Portion journalistische Mitarbeit. Zumindest war sie vorgewarnt, das der Fall "kompliziert" ist. Das liegt aber nur an dem historischen Werdegang. Aber ich denke, meine Gesprächspartnerin hat wohl begriffen, das ich durch Kindesunterhalt ein Sozialfall geworden bin. Was unklar blieb, waren die Intentionen des Landkreises, so lange gegen meine Anträge zu mauern. Das ist Spekulation, die wir mal aufgegriffen haben. Zu viel Verwaltung, zu teuer...usw. Ich bekomme in den nächsten Tagen die Gesprächszusammenfassung zugestellt und dann kann ich entscheiden, ob sich das so veröffentlichen lässt. "Sozialverband stärkt Rechte bedürftiger Kinder" ist wohl nicht die Schlagzeile, unter der sich das für die Pressestelle wünschenswerterweise hätte zusammenfassen lassen. RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 20-10-2014 In den letzten Schreiben von meinem Sozialverband und dem Jobcenter geht es noch um die Kostenerstattung für die Rechtsvertretung in einem Verfahren. Hier lässt es sich das JC anscheinend nicht nehmen, noch einmal nachzutreten und bietet lediglich 75 % als Kostenbeteiligung nach meiner Annahme des Anerkenntnisses an. Dabei wird auf einen Vergleich Bezug genommen, den wir im Mai d. J. geschlossen hatten. Da es hier um eine Differenz über einen kleineren zweistelligen Betrag geht, werde ich das so belassen. An weiteren Auseinandersetzungen habe ich derzeit kein Interesse. Die Presseartikel nehmen jetzt auch allmählich konkrete Formen an. Ich kann jedenfalls mit zwei Veröffentlichungen rechnen. RE: Umgangskosten und SGB II - Camper1955 - 27-10-2014 Hier http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014-6-4&nr=13603&pos=1&anz=4 steht nun der komplette Entscheidungstext bezüglich Umgangskosten. Wurde zwar im Thread schon behandelt, aber da waren es lediglich die Pressemitteilungen. Ups, geht nicht direkt zu verlinken. Deshalb noch einmal das Aktenzeichen B 14 AS 30/13 R In die Suchmaske eintragen, dann funzt es LG Robert RE: Umgangskosten und SGB II - sorglos - 27-10-2014 (27-10-2014, 12:16)Camper1955 schrieb: ... nun der komplette Entscheidungstext bezüglich Umgangskosten.Danke für den Hinweis. Jedoch: In der Entscheidung geht es lediglich um UmgangsFAHRkosten und nicht um die gesamten Umgangskosten, zu denen auch täglich Regelleistungen des Kindes, Wohnungsmehrbedarf und ggfs. Alleienrziehungszuschläge gehören. RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 27-10-2014 Weil wir gerade beim Thema sind: Zwar hat das JC letzten Monat für den Zeitraum 04/13 bis 04/14 nachgezahlt, aber immer noch nicht die (korrigierten) Bescheide erstellt, was auch zu seinen Pflichten gehört die es in dem Vergleich aus Mai d. J. übernommen hat. Auch kein Mucks zur Erstattung von 75% der Verfahrenskosten für die Rechtsvertretung durch den Sozialverband. Behörde wurde schon angeschrieben. Bin gespannt, ob ich das Gericht ein weiteres mal mit einem Ordnungsgeldantrag bemühen muß. Das Porto für die anderen Verfahren, die ich ohne juristische Vertretung geführt habe, können die von mir aus behalten. Wenn ich wieder Anträge, Schriftkram, Telefonate etc. für die Auslagenerstattung dagegen setze, dann zahle ich drauf. Vor allem mit kostbarer Lebenszeit. RE: Umgangskosten und SGB II - bubi - 27-10-2014 Danke für das Urteil. Da kann ich doch gleich mal noch ein paar Überprüfungsanträge schreiben, leider nur bis Anfang 2013 rückwirkend. Hab die Fahrkosten zwar erstattet bekommen, aber nur 20Cent für die einfache Strecke und nicht für die Hin und Rückfahrt jeweils. RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 31-10-2014 Neues aus dem JC-Ticker: +++ Wir zahlen nur die Auslagen für Rechtsanwälte, Sie, werte Damen und Herren vom Sozialverband, sind kein solcher. Damit erstatten wir auch nur die tatsächlich angefallenen Verfahrenskosten +++ +++Zeigen Sie uns doch bitte einmal ein paar Unterlagen, aus denen hervorgeht, das Herrn Sixteen Tons Auslagen in dieser astronomischen Höhe hatte+++ To be continued... RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 03-11-2014 Von der Pressestelle des Sozialverbandes habe ich nichts mehr gehört oder gelesen. In der Novemberausgabe des Landesteils steht jedenfalls nix darüber. Es scheint medienwirksamer zu sein, sich über den Schmusekurs der Regierung zu notleidenden Energieversorgern oder lästige Datenschutzregelungen auf Vorstandsebene zu echauffieren oder Arbeitnehmer im Krankenstand von der Krankenkasse drangsaliert werden. Was Väter, die welche sein wollen, für einen Stiefel mitmachen, interessiert niemanden. Schade. RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 14-11-2014 Ich war heute beim Jobcenter und habe mir dir Umgangskosten für dieses Wochenende auszahlen lassen, weil mit dem Bescheid etwas schief gelaufen ist und bei mir nichts ankam. Da heute mein Sohn ankam und ich blank war musste, ich dann mal wieder dort aufschlagen, weil ich auch sonst blank bin. Zuerst versuchte man mich auf die übliche Tour abzuwimmeln: es sei doch schon kurz vor eins usw. Danach wollte man mir Lebensmittelgutscheine unterjubeln. Dann wollten sie mir noch einreden, dass mein Sohn gar nicht kommen würde, weil das nicht in den Unterlagen steht. Das ist an sich auch korrekt, eigentlich sollte er letztes Wochenende hier sein, aber da streikte ja nun einmal die Bahn. Meine Sachbearbeiterin war nicht da, also musste das einer anderen aufs Auge gedrückt werden, die dann verzweifelt mit dem Teamleiter und einer anderen Kollegin versuchte, das ganze ins System einzuhämmern. Leider hatten sie vergessen mir das Geld für die Fahrkarte fertig zu machen, was sie zunächst nicht einsehen wollten, und das ganze ging dann wieder von vorne los. Ich musste mich ganz feste zusammenreißen, dass ich nicht in schallendes Gelächter ausbrach. Das war auch echt zu süß, wie sie mit vereinten Kräften versuchten das System zu bezwingen. Dann liefen sie alle wild hin und her, um das von einem anderen Arbeitsplatz genehmigen zu lassen oder so. Dann waren die Auszahlungskarten alle und sie mussten aus einem anderen Büro neue besorgen. So ungefähr um zwei hatte ich dann das Geld. Zu geil, meinetwegen haben drei Leute Überstunden gemacht. Das Jobcenter wird mir immer symphatischer. Erstaunlich dabei war, dass die tatsächlich um 13:00 Feierabend machen. Wieder etwas gelernt. RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 15-11-2014 (14-11-2014, 20:48)the notorious iglu schrieb: Zu geil, meinetwegen haben drei Leute Überstunden gemacht. Das Jobcenter wird mir immer symphatischer. Du bist ein Glückspilz. Sicher hat deine charmante und charismatische Art dabei Wunder bewirkt. Heute erhielt ich die korrigierten Bescheide für ein Jahr, es waren nur 23 Seiten. Etwas irritiert lese ich dort "anteiliges Sozialgeld im Rahmen des Umgangsrechts gem. §23 SGB II", rechts gefolgt von der Betragsspalte mit der Überschrift "Umgangsrecht Kinder". Der Erwerbstätigenfreibetrag liegt aus nicht nachvollziehbaren Gründen über 330 Euro, selbst dann noch, wenn man die 24 Euro für die Dienstwagennutzung als Einkommen wieder abzieht, wie es auch in dem Bescheid ausgewiesen ist. Naja, mir soll es jetzt recht sein. Die erste Überweisung für die Kosten der Rechtsvertretung ist dann Anfang November auch angekommen. Ich lasse den Stapel vorläufiger Bescheide dann bis Herbst letzten Jahres für endgültig erklären und dann ist da erst mal der Sack zu, auch, soweit es Rückforderungen betrifft. Edit(h): Ich habe angefangen, eine Chronik des Schriftwechsel mit allen Beteiligten (JC, Familiengericht etc.) seit 10/2011 zu erstellen. Selbst bei einer stichwortartigen Zusammenfassung komme ich auf fünf Seiten DIN A4 nur bis Februar 2013 und da geht erst so richtig die Post ab. Die bei meiner ersten Klage aus 11/2012 im Anordnungsverfahren bei Gericht eingereichten Unterlagen hatten bereits ein Gesamtgewicht von 1,5 Kilogramm. RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 03-12-2014 Die Chronik über meine bisherige Auseinandersetzung mit Jobcenter und Familiengericht ist mittlerweile auf dem laufenden Stand. Es sind 14 Seiten DIN A4 geworden, welche die Korrespondenz mit den Behörden in 3 Jahren zusammenfassen. Das Verwaltungsverfahren zur Erstattung der angefallen Kosten für die Vertretung vor dem Sozialgericht ist immer noch nicht abgeschlossen. Heute hat mir der Beitragsservice von ARD, ZDF und Dingenskirchen erstmals geschrieben, das er davon ausgeht, das sich meine "Verhältnisse" in den nächsten 18 Monaten nicht ändern und erspart mir damit eine Briefmarke pro Halbjahr wie bisher. Wieder eine Baustelle auf Zeit weniger. Ob und wann es den geplanten Zeitungsartikel über meinen K®ampf gegen Windmühlen geben wird, ist m. E. mittlerweile völlig unklar. RE: Umgangskosten und SGB II - wackelpudding - 03-12-2014 Ich kann mir vorstellen, daraus ´ne schlanke, interessante, gut lesbare Story zu machen, ist auch gar nicht einfach... RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 03-12-2014 Das ist in der Tat schwierig. Das kann man schlecht zwischen den Kreuzworträtseln und der Witzecke verbauen. Es ist ja nicht nur die Sozial- sondern auch die Familienpolitik darin verbandelt. Man muß als Redakteur schon aufpassen, das man dann nicht auch noch Schelte von Lobbyverbänden bekommt. Insofern ist das ein ziemlich heisses Eisen. Schliesslich hat gerade die Stellungnahme des VAMV mit dem Statement von Frau Schwab zu den Rechtsvereinfachungen im SGB II in der Presse die Runde gemacht. "Hartz IV" ist verwaltungsineffizient und produziert unnötige Verfahrenskosten, ist aber auch nicht eine Botschaft, die ich transportieren möchte und ist auch nix wirklich Neues. Das wäre in der Sache für die Väter sogar noch schädlich. RE: Umgangskosten und SGB II - wackelpudding - 03-12-2014 Schon möglich, dass dann nicht die fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Behörde als Problem gesehen wird, sondern diese Menschen, die unbedingt ihr Recht haben wollen... RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 09-12-2014 Jetzt geht das Theather hier auch schon los. Die Mutter hat mir heute telefonisch mitgeteilt, das man ihr das "Hartz IV" kürzen wolle, da meine Tochter bereits bei mir "Hartz IV" bezieht. Kann sein, das der Bedarf für meine älteste Tochter nicht mehr durch Unterhalt und Kindergeld abgedeckt ist. Das habe ich noch nicht nachgeprüft. Jetzt will der Laden natürlich wieder einen Haufen Unterlagen... Edit(h): Der Unterhaltszahlbetrag liegt mit 245 Euro tatsächlich 16 Euro unter dem Regelbedarf von derzeit 261 Euro für 6 bis 14-jährige. Zum Jahreswechsel wächst die Spanne dann um weitere 6 Euro und weitere 35 Euro, wenn das Kind ein Jahr älter wird, dann liegt der Regelbedarf bei 302 Euro. Also monatlich 57 Euro nicht unterhaltsgedeckter Bedarf zum Verteilen bei den Eltern. Das ist ja noch irgendwie zu regeln. |