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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter (/showthread.php?tid=2341) |
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 02-06-2011 Erstaunlich auch, wie leicht es den Anti-Sorgerechts Protagonisten gelungen ist, das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention aus der Diskussion zu verbannen, die ja die eigentliche Ursache sind, dass §1626a BGB gekippt wurde. Stattdessen steht die alte Leier vom Kindeswohl im Vordergrund, das in ebenfalls altbekannter Weise immer so geknetet und hingebogen wird, wie es gerade opportun ist. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - lordsofmidnight - 02-06-2011 Erstaunlich auch, daß gerade diejenigen immer vom Kindeswohl schwafeln, die jahrzehntelang keinerlei Probleme damit hatten, daß das Kindeswohl bei der Sorgerechtsvergabe von nicht sorgeberechtigten Vätern überhaupt keine Rolle gespielt hat. Papa bekam kein Sorgerecht wenn Mama es nicht wollte - Kindeswohl: egal. Jetzt, wo man unbequemerweise gezwungen ist, den Vätern einen Zugang zur Sorge zu ermöglichen, wird auf einmal das Kindeswohl als Joker gezogen, natürlich nur bei Vätern, nicht bei Müttern, die sind irgendwie automatisch geeignet dem Kindeswohl zu entsprechen. Das ist ebenso verlogen wie die Überschrift der Thüringer Zeitung "Mehr Rechte für Väter in Thüringen", pfff, es ist genau andersherum, das dort vorgestellte Modell ist nur die Minimallösung. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - lordsofmidnight - 09-06-2011 Den GRÜNEN scheinen die Sorgerechts-Urteile von Verfassungsgericht und Menschengerichthof sauer aufzustoßen. Vor ein paar Jahren gab man sich noch als moderner Vorreiter und hatte ein (mieses) Positionspapier veröffentlicht, das man auch (vergeblich) als Gesetzentwurf präsentieren wollte, so befinden sich die GRÜNEN heute in der Bremserrolle. Ihr hessischer Landesverband hat sich, anders als die dortige CDU und FDP welche ein automatisches Sorgerecht befürworten, für eine Antragslösung ausgesprochen, weil alleinerziehende Mütter ansonsten benachteiligt wären. Die hessische SPD hatte keine Meinung. http://www.nh24.de/index.php/politik-und-wirtschaft/21-allgemeines-aus-der-politik-und-wirtschaft/46130-hessen-sorgerecht-nicht-verheirateter-eltern http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=455588&sid=&aktion=jour_pm&quelle=0&n_firmanr_=109948&pfach=1&detail=1&sektor=pm&popup_vorschau=0 RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - lordsofmidnight - 12-06-2011 Ein Familienrechtsanwalt kommentiert die Entscheidung der SPD-Justizminister das Sorgerecht zunächst bei den Müttern zu belassen: http://www.unterhalt24.com/blog/2011/06/sorgerecht/ RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 12-06-2011 Das DIJ hat ein Thema draus gemacht, "Thema 2011/05: Gleiches Recht für Väter ohne Trauschein – Das Sorgerecht auf dem Prüfstand" - http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=1077 Darunter ein Interview mit Maria Burschel vom DJI und eine Ausarbeitung von Peschel-Gutzeit, die Altfeministin mit der Moral einer Anwältin (Doppelnull), den Verdrehungen, Auslassungen, Lügen einer Ideologin. Bei Frau Burschel ist immerhin erfreulich, dass sie es gewagt hat, sich mal die Praxis wenigstens anzusehen. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - 'c' - 17-06-2011 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,768725,00.html VerfG-Urteile werden nicht direkt ignoriert, die Politik kriegt es einfach nicht hin. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - wackelpudding - 17-06-2011 Ist ja auch kaum zu schaffen, bei nur über 130 Juristen im Bundestag. Interessant auch: Von den Abgeordneten sind rd. 32% aus dem öffentlichen Dienst. Staatsdienern macht es scheinbar wenig aus, wenn der Staat gegen Recht verstößt. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - beppo - 17-06-2011 Gerade Juristen wissen ganz genau, wann ein Fehlverhalten Konsequenzen hat und wann nicht. Der von meiner Ex erzählt ihr ja auch immer, dass sie sich an die Umgangsregelung nicht zu halten braucht. An den Spruch des BVerfG von 2003 in Bezug auf den §1626a hat sich die Juristin Zypries ja auch nicht gehalten. Sie hatte ja auch keine Konsequenzen zu fürchten. Und das Zaunegger-Urteil ist ja auch schon ein paar Tage her. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 21-06-2011 Das Kammergericht Berlin dekretiert: "Das (neue) Sorgerecht kann nicht so weit gehen, dass es zu Frustrationen des Mutterwohls kommt" Zitat:Wenn der Gesetzgeber einerseits von Müttern ab dem 3. Lebensjahr des Kindes grundsätzlich eine volle Berufstätigkeit erwartet, darf dies andererseits nicht durch einschränkende Sorgerechtsregeln konterkariert werden. Soweit die Mutter aus beruflichen Gründen - etwa zur Steigerung ihrer wissenschaftlichen Reputation - ihren Wohnsitz von B weg verlegen muss, ist das grundsätzlich hinzunehmen. Eine Hemmung ihres beruflichen Fortkommens mit dementsprechenden Frustrationen über die eigene Lebensentwicklung würde im übrigen auch nicht dem Wohl L… dienen. ... so ein nettes Kind und so ein netter Papa.... aber Mutti darf nochmal tausend Kilometer wegziehen, wenn es sie juckt. Das Kammergericht macht Klimmzüge um die Grundrechte der Väter "abzuschälen" - oder eher auszuhöhlen? RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - andy99000 - 23-06-2011 Tschechien: Automatisches Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell wie in der restlichen Welt selbstverständlich. —>>> Die REGEL <> Standard <> Kindeswohl <<<— Heute hat das Tschechische Parlament das neue Familiengesetz mit 77:64 verabschiedet. Seit heute ist in Tschechien die automatische Gemeinsame Elterliche Sorge und das Doppelresidenzmodell Standard !!! Quelle: http://www.facebook.com/home.php?sk=group_180428761991956&id=219085924792906 Kinder brauchen von Geburt an ihre beiden Eltern. Nach Trennung und ob verheiratet oder nicht. Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland vor 2 Jahren verurteilt die Väterrechte nicht nur zu stärken, sondern die Diskriminierung abzuschaffen. §1626a ist abgeschafft. Wann kommt die Sorgerechtsreform, nachdem endlich die Kinder ihre Papis und deren Familien wieder bekommen? Nur das Gleichstellungsmodell wird den Forderungen des EGMR gerecht. Widersprüche sind Diskriminierend. Was hat ein aufrichtiger Vater bei Gericht zu suchen, was bei einem Jugendamt? Es ist sein ordinäres Natur- und Menschenrecht von Geburt an selbstverständlich für sein Kind zu sorgen. Väter sind dazu verpflichtet, sie auf Unterhaltszahlungen zu beschränken ist diffamierend und unwürdig. Als Vater schäme ich mich für die Väter die Ihre Kinder im Stich gelassen haben, weil es die deutschen Gesetze so wollten. Ich schäme mich für die Mütter, die die gemeinsamen Kinder als Machtinstrument benutzt haben. Schluss damit! Jeder trägt Verantwortung, Gleichstellung jetzt !!! ![]() RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 26-07-2011 Ein Jahr vergangen, absolut nichts passiert - ein Nachruf auf das Bundesverfassungsgericht: http://www.mathieu-carriere.com/?p=2142 Und eine Dienstaufsichtsbeschwerden. Gut gemacht und stark formuliert von Mathieu Carriere. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Skipper - 26-07-2011 Wie komme ich an die Dienstaufsichtsbeschwerden heran. Wo stehen die? Kann da nix anklicken. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 26-07-2011 Kein Beschwerdetext, nur die Idee. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 26-07-2011 Die SPD macht Bla-Bla-Kabaret der "Scheinheiligen Schabraken vom letzten Gedöns": Zitat:Kleine Anfrage 26.07.2011 Aber natürlich kein eigener Vorschlag. Nur Geblubber. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Ibykus - 26-07-2011 (26-07-2011, 17:41)sorglos schrieb: Die SPD macht Bla-Bla-Kabaret der "Scheinheiligen Schabraken vom letzten Gedöns":weil wir vom Väterwiderstand sie angeschrieben und "Druck" gemacht hatten ![]() HIER mal die Aufsichtsbeschwerde Muss ich was ändern? RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Ibykus - 26-07-2011 (26-07-2011, 18:57)Profiler schrieb: Die Verpflichtungen aus der nun vorbehaltlos geltenden UN-Kinderechtekonvention gehören mit dazu. Passus formulieren! Dann ändere ich das Dokument. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - borni - 05-08-2011 Die Bundesregierung gibt bekannt: Die Meinungsbildung innerhalb der Regierungskoalition zu einer Neuregelung der Sorge bei nicht verheirateten Eltern ist noch nicht abgeschlossen. Über dieses äußerst schwierige und sensible Thema gibt es aber bisher noch keine abschließende Verständigung. Es geht darum, die Rechte der ledigen Väter zu stärken, ohne das Wohl des Kindes und die berechtigten Interessen der betroffenen Mütter aus den Augen zu verlieren. Bei einem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung wird das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen. Ferner wird bei einer gemeinsamen Sorge die Kooperationsbereitschaft der Eltern in jeder denkbaren gesetzlichen Lösung eine wichtige Rolle spielen. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/067/1706713.pdf RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - borni - 05-08-2011 Der Link in der Antwort der BR zum Endbericht der Studie ist übrigens falsch: Hier gehts zum Endbericht http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Endbericht_Sorgerecht_final.pdf?__blob=publicationFile RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Raban - 05-08-2011 Der Wunsch, bei Konflikten alleine entscheiden zu wollen und die Angst, das (alleinige) Sorgerecht zu verlieren, sind ausweislich der Studie Gründe, die aus Sicht der Mutter gegen die Abgabe einer Sorgerklärung sprechen könnten. Die Variante „Es gab den Wunsch, bei Konflikten über Erziehung oder das Kind allein entscheiden zu können“ wurde bei der Beantwortung des Fragebogens auch mit am häufigsten als Grund gegen die Abgabe der Sorgeerklärung genannt. Und weil es diesen Wunsch der Mutter zu berücksichtigen gilt, stampfen wir das Grundgesetz in die Tonne, in der Erziehung als das natürliche Recht der Eltern verbrieft ist. Das GG ist das Papier nicht wert, auf das es geschrieben wurde. Erziehung ist nie konfliktfrei und daher sollte im Sinne der Gleichstellung verheirateten Väter das Sorgerecht sofort entzogen werden, ebenso allen Vätern, die es aufgrund einer freiwilligen Sorgeerklärung der unverheirateten Mutter haben. Schluss damit; wir brauchen keine Väter; sie liefern nur eine Zutat; die Mutter bäckt den Kuchen. Väter sollen die ökonomische Sicherstellung der Mutterfamilie leisten, ansonsten sich heraushalten, denn sonst kommt es ja doch nur zu Eriehungskonflikten, die dem Kindeswohl sicher nicht am besten entsprechen. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - andy99000 - 31-08-2011 Antwort von Renate Künast auf Abgeordnetenwatch vom 30.08.2011 Sehr geehrter Herr, haben Sie vielen Dank für ihre Frage. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Damit ist nicht nur das Recht auf eine materielle Absicherung gemeint, sondern auch das Recht auf Liebe und Zuwendung durch Mutter und Vater. Moderne Familienpolitik bedeutet für mich, eine Politik für Kinder und ihre Eltern zu machen und zwar für Mütter UND Väter. Die grüne Bundestagsfraktion hat im Oktober 2010 einen Antrag zum Sorgerecht in den Bundestag eingebracht (BT-Dr. 17/3219). Dieser soll Vätern, die nicht mit der Mutter des gemeinsamen Kindes verheiratet sind, die Möglichkeit einräumen, durch einen einfachen Antrag beim Jugendamt zum gemeinsamen Sorgerecht zu kommen. Nur wenn es dann keine einvernehmliche Lösung gibt, sollen die Gerichte unter Berücksichtigung des Kindeswohles entscheiden. Unser Ziel ist die Gleichstellung von Mutter und Vater, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Leider versäumt es die Bundesregierung bislang, die Rechte der betroffenen Kinder endlich in Gesetzesform zu gießen. Wir wollen Väter ermutigen, ihre Rolle im Leben ihres Kindes auszufüllen und die Angebote für Kinder und Väter entsprechend ihrer Bedürfnisse gestalten. Bislang jedoch ist Familienbildung traditionell Mütterbildung. Adressaten von Familienbildungsangeboten sind vor allem Frauen und die AnsprechpartnerInnen weiblich. Männer und Väter sind meist außen vor. Wir wollen einen zusätzlichen Fokus auf die Förderung von Vaterschaft und die Vater-Kind-Beziehung legen und unterstützen entsprechende Maßnahmen und Angebote. Auch diese sollten unabhängig vom Rechtsverhältnis der Eltern sein. Notwendig sind auch spezielle Beratungsangebote für Männer und Väter bei Jugendämtern in schwierigen Familiensituationen (Familienkrisen, Trennung, Scheidung, Umgang). Die Gleichstellungspolitik hat für uns Grüne von je her eine zentrale Rolle gespielt und setzt sich heute in einer aktiven Väterpolitik fort. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Renate Künast RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Ibykus - 31-08-2011 HIER die Antwort der familienpolitischen Sprecherin der Grünen, Katja Dörner. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 10-01-2012 Frau Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) gibt Kompromisslösung als undurchsetzbar auf: Zitat:Sehr geehrter Herr Mühlbauer, Frau Bär (CSU) lehnt endgültig das Gespräch über jede Form der Gleichstellung der Eltern ab: Zitat:Sehr geehrter Herr Rajani, RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - wackelpudding - 10-01-2012 Aber hier doch noch einmal Dorothee Bär; bekannt argumentativ und mutig: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37455--f322382.html#q322382 RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - wackelpudding - 12-01-2012 Und noch einmal Dorothee Bär: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37455--f322924.html#q322924 Die eigene Befindlichkeit ist ihr ein Jammern wert; die Diskriminierung von Kindern durch die von ihr mitgetragene (Nicht-)politik kann sie -wie es scheint- gar nicht wahrnehmen... RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 12-01-2012 (12-01-2012, 12:16)wackelpudding schrieb: Und noch einmal Dorothee Bär: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37455--f322924.html#q322924 Als mein Kind zur Welt kam, war ein Sorgerecht für nichteheliche Väter noch gänzlich verboten. Seitdem bemühen sich viele in rechtsstaatlicher und rechtswegeerschöpfender Weise und bisher gewaltfrei darum, einer kinderrechtskonformen Lösung näher zu kommen. Die Volljährigkeit des Kindes steht in naher Zukunft an - diesem glaubhaft etwas erzieherisch von der angeblichen "Korrekturfähigkeit des Rechtstaates" nahebringen zu wollen, kann unter diesen Umständen kaum gelingen. Und nun glaubt diese "Dame" sie müsse jemand wegen des "unangemessen scharfen Tons" ermahnen? Es stellt sich in der Tat die Frage, ob numehr nicht "Wandel durch Handel(n)" angesagt ist. |