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Umgangskosten und SGB II - Druckversion

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RE: Umgangskosten und SGB II - Skipper - 06-05-2015

Ne, ne raid. Da bist Du im falschen Film.

Es handelt sich gerade NICHT um den Regelbedarf, sondern um Mehrbedarf.
Dazu hätte ich gern die genaue Zahl, um sehen zu können, was die da gerechnet haben.

Die Zahlung von Mehrbedarf ist Bundessache und sollte bundesweit einheitlich sein.

Das Gesetz an sich beschränkt die Leistung nicht auf den Lebensmittelpunkt. Die Hinweise der BA sind Auslegung. Kann gut sein, daß sich da mal jemand durchgesetzt hat und nun abweichend zur BA ausgelegt wird, denn eine Quotelung nach Umgangstagen wäre für 'Alleinerziehende' mE sehr viel gerechter, also für die, die keine weitere Untersützung im Alltag haben.

Ich hab eben mal rasch beim hiesigen JC nachgefragt. Die bestätigen die Fachlichen Hinweise der BA aus 12.2014, konnten mir aber nicht sagen, ob es Änderungen oder Ermessensspielräume in den Entscheidungen der JC gibt.

Die Anfrage habe ich an die Fachabteilung weiterleiten lassen und warte nun auf Antwort, ob sich da etwas geändert hat oder ob es schon immer Ermessensspielräume gab und wovon die abhängen.   

Vielleicht weiß der sorglose in Berlin mehr. Smile

S.


RE: Umgangskosten und SGB II - Skipper - 06-05-2015

raid,

auch in Deinem Link heißt es:

"(...)
Halber Mehrbedarf bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern

Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteilen muss der Mehrbedarf aufgeteilt werden. Werden die Kinder jeweils in zeitlichen Abschnitten von einer Woche von beiden Elternteilen versorgt, so erhält jeder Elternteil den Mehrbedarf zur Hälfte. Der Status des Alleinerziehenden bleibt in dieser Konstellation vorhanden, da zwar beide Eltern zu gleichen Teilen sich das Sorgerecht teilen, betreuen den Nachwuchs aber nicht gemeinsam. Sollte sich das Kind allerdings zu einem überwiegenden Elternteil aufhalten, so steht diesem Elternteil der Mehrbedarf für Alleinerziehende alleine zu.
(...)"

Auch danach gibt es in Deinem Fall weder dem Grunde nach, noch einen der Höhe nach Umgangstagen gequotelten Anspruch auf Leistung.

Ich sehe (leider) auch keine Ermessensspielräume. Wäre diese Leistung im Ermessen des Amtes, dann müßte im Gesetz bzw in den Fachhinweisen "kann" oder "soll" stehen.

S.


RE: Umgangskosten und SGB II - Skipper - 06-05-2015

Big Grin

So gefällt mir das!

S.


RE: Umgangskosten und SGB II - sorglos - 07-05-2015

(06-05-2015, 12:05)raid schrieb: Mit Sicherheit wird mir das Jobcenter nichts überweisen, was mir nicht zusteht.
Dass du dich da mal nicht täuschst. Bis 31.12.2016 können sie es zurück fordern.

Also:
Wir haben ein paar solcher Bescheide vorliegen. Aber da ist keine Logik erkennbar. Rechtsprechung und fachliche Hinweise geben eine Quotelung des AE-Mehrbedarfs unterhalb von hälftiger Betreuung eigentlich nicht her. Das sehe ich wie @skipper.

Reiner Zufall, ob es ein Vater bekommt und ein anderer beim gleichen(!) JC nicht. Bei einem fordern sie es zurück - beim anderen nicht..... ?!?

Freu dich, vergrab es, gebe es "gutgläubig" fürs Kind aus.....


RE: Umgangskosten und SGB II - Ibykus - 07-05-2015

BSG, Urteil v. 3. März 2009, Az. B4 AS 50/07R

https://openjur.de/u/170411.html

ab Rd-Nr. 22 ff


RE: Umgangskosten und SGB II - sorglos - 07-05-2015

Und genau dieses Urteil wird i.d.R. als Gegenargument verwendet, siehe Rd-Nr. 29


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 07-05-2015

Dagegen auch LSG SH, Az. L 3 AS 114/11 - Zum Alleinerziehendenzuschlag zeitw. Bedarfsgemeinschaft

Kein Alleinerziehendenzuschlag, wenn umgangsberechtiger Vater nur 40% betreut.


http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=9098

Derzeit am BSG, 14 Senat, rechtsanhängig.


RE: Umgangskosten und SGB II - Absurdistan - 07-05-2015

(07-05-2015, 08:33)raid schrieb: Mehrbedarf für Alleinerziehende erhält, wer in mindestens eine Woche umfassenden Intervallen (regelmäßig abwechselnden) Intervallen sein Kind betreut ... 

In den letzten Ferien war mein Sohn 9 Tage bei mir, in den nächsten wieder, usw. 

mit wöchentlichen Wechseln ist doch die Wechselfrequenz gemeint und nicht die Dauer  des Umgangs. 2-2-3 ist ja auch ein Wechselmodell aber nicht wöchentlich.
Allerdings wäre ein 2-wöchentlicher Wechsel dann auch fraglich


RE: Umgangskosten und SGB II - Skipper - 07-05-2015

(07-05-2015, 09:59)raid schrieb: (...)

In dieser Zeit habe ich meinen Sohn sogar mehr betreut als seine Mutter. Das genügt völlig, um Mehrbedarf für Alleinerziehende zu erhalten. Fakt ist, eine Mutter ist nicht alleinerziehend, wenn ein Vater sein Umgangsrecht wahrnimmt. Das habe ich ggü. dem Jobcenter und sogar dessen Geschäftsführer hinreichend begründet und fertig.

raid,

nun plustere Dich nicht ungerechtfertigt auf.
Kein Grund, Dein Ego zu polieren, als sei das nur Dein Verdienst.

Es genügt eben nicht völlig, einem Jobcenter nur seine Vorstellungen mitzuteilen.

Die Beiträge hier zeigen vielmehr recht deutlich, daß die Gewährung von Alleinerziehendenzuschlag Glückssache ist, und offenbar, so sorglosBerlin, sogar in einem Amt von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich gehandhabt wird.

Auch das BSG-Urteil bietet keine Rechtssicherheit, verursacht sie sogar, zu widersprüchlich die Urteilsbegründung und damit die Bezugs- und Anwendungsmöglichkeiten, siehe Rd-Nr. 22 ff versus Rd-Nr. 29.

Du hast einfach Schwein gehabt, raid!
Freue Dich für den Moment, daß das Glück auch Dich mal bedacht hat.

S.


RE: Umgangskosten und SGB II - Skipper - 07-05-2015

... ausgerechnet zu Dir?!

Ne, ne. Die Väter, die ich zB bei EINFACHVATER begleiten darf und die offen sind, die kommen gut zurecht,
übrigens nicht nur Väter, auch Mütter und Großeltern.

Im Übrigen scheinst Du zu vergessen, daß Deine 'Erfolge', Deine Kenntnisse stark durch die Hinweise aus dem Forum geprägt sind, wenn nicht sogar erst möglich wurden.

S.


RE: Umgangskosten und SGB II - sorglos - 07-05-2015

(07-05-2015, 12:58)raid schrieb: Es ist meine Behaarlichkeit, .....
Vergiss nicht den Hochmut und die Eitelkeit zu rasieren Big Grin


RE: Umgangskosten und SGB II - Skipper - 07-05-2015

raid,

Hochmut soll ja oft völlig andere Verhältnisse ausgleichen und kompensieren. 

Die Hinweise, nicht nur meine, sollen verhindern, daß Du zum Fall wirst.
Deine JC-Grundlagen hast Du auch hier aus dem Forum,
die Ermutigungen, nun doch zügiger für dein Vatersein, den Umgang einzutreten, auch.

S.


RE: Umgangskosten und SGB II - Absurdistan - 07-05-2015

Beharrlichkeit muss ja auch mal belohnt werden wenn man ständig der Gefahr ausgesetzt ist ein querulant zu sein. Smile


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 19-05-2015

Ach Menno,

sonst kommt ungelegene Post doch immer erst Freitags.

Heute erhielt ich eine Meldeaufforderung, Pardon, eine "Einladung" zu einem Informations- und Beratungsgespräch zu
meiner persönlichen und beruflichen Situation als vorausseilenden Pfingstgruß. Vorausschauend hat man den Termin sogar
weit in den späten Nachmittag gelegt. 

Jetzt muß ich mal überlegen, wie ich mich da vorbereite. Und einen Beistand brauche ich natürlich auch noch...


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 19-05-2015

(19-05-2015, 22:34)raid schrieb: Hervorragend. Ich würde an deiner statt dem Vermittler dann mitteilen, dass ich total ausgebrannt bin, den Anweisungen meines Chefs nicht mehr folgen kann, mich meine Arbeit komplett überfordert und ich deshalb regelmäßig völlig austicke und Kunden beleidige.

Dann noch, dass Du gerne kündigen möchtest und Du dir so sehr erhoffst, dass man dir hier und jetzt ein paar gute Vermittlungsvorschläge unterbreitet. Vermittlungsvorschläge für Arbeitsstellen, die dich einerseits deutlich weniger fordern und andererseits deutlich mehr Verdienst abwerfen.

Das sind ja mal durchaus charmante Anregungen. Big Grin

(19-05-2015, 22:34)raid schrieb: Und dann würde ich noch ein paar irre Sätze ablassen wie: 'Jetzt  kommt endlich mein Tag x. Mein Chef und meine Ex werden das noch büßen. Und jeder wird sich bald an mich erinnern. Die Sonne geht unter und ich werde auferstehen. Mich regt alles nur noch auf. Na ja zurück zum Thema. Bitte lassen Sie mich mal kurz ihre Vermittlungsvorschläge anschauen.'

Da wäre ich dann eher doch vorsichtiger, nicht, das ich dann "aus Versehen" zwangsbegutachtet und frühverrentet werde.
Wahrscheinlicher bekomme ich noch ein Hausverbot, weil meine Attitüden entsprechendes Drohpotential aufweisen.

Vermutlich geht es eher darum, die Chancen einer Unterhaltsabänderungsklage zu erörten Angel . Da hat es wieder Personalwechsel gegeben und ich muß mich wohl mal wieder neu erklären.


RE: Umgangskosten und SGB II - wackelpudding - 19-05-2015

Biete denen doch ´mal ´ne allgemeine Schulung gegen entsprechendes Salär an... dann hättest Du ein bissel Spaß und das Jobcenter würde dabei sogar noch sparen...

win-win-Situation Cool


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 19-05-2015

(19-05-2015, 23:18)wackelpudding schrieb: Biete denen doch ´mal ´ne allgemeine Schulung gegen entsprechendes Salär an..


Ich sehe da gerade keinen Unterschied, ob das Geld aus deren linken oder rechten Topf kommt.
Soweit ich das in den Medien verfolgt habe, sind ja aktuell auch Langzeitarbeitslose mehr im Fokus und nicht
über Gebühr strapazierte, unterhaltspflichte Väter.

Aber vielleicht kann ich mir bei Nappo eine Provision verdienen, wenn ich da einen Stapel seiner Bücher loswerde.


RE: Umgangskosten und SGB II - wackelpudding - 19-05-2015

Oder so.

Und nicht vergessen:

Laß deine Telefonnummer da mit dem Hinweis, dass Du bezüglich Deines Falles selbstverständlich persönlich und kostenlos berätst...


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 22-05-2015

Für die Aufstocker und ihre temporären Bedarfsgemeinschaften bleibt wohl zunächst alles
beim Alten. Die geplante Hartz IV Reform liegt weiter auf Eis.

Zitat:Vor allem aus der CSU gebe es große Vorbehalte gegen die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), hieß es. Von den insgesamt 120 Änderungsvorschlägen seien gerade einmal zwölf konsensfähig

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-05/33812557-regierung-legt-hartz-iv-reform-auf-eis-003.htm

In der Zwischenzeit muß sich Karlsruhe in einer Klage der Linken in dem Verfahren 2 BvE 1/11 damit
auseinandersetzen, daß eben die klagende Partei bei Gesprächen zu dieser Reform regelmässig bei Vermittlungsausschüssen und Gesprächsrunden draußen bleiben muß.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 25-05-2015

Ich vermute, die möchten lediglich ihre statistischen Vorgaben erfüllen und
sich keine blöden Fragen anhören. Das hat wohl mit dem Kommunikationsdichtekonzept bzw. Kundenkontaktdichtekonzept bei denen zu tun,
das eingehalten werden muß. Abgesehen davon wäre das auch wenig glaubwürdig, weil ich den Tafelfraß für eine Zumutung halte.

Für die Akte gibt es dann ein Bienchen ins Muttiheft und das wird es dann wohl
für die nächsten 24 Monate gewesen sein. Wenn man mir eine EGV hätte vorlegen wollen/müssen,
dann hätte man in den letzten Jahren dafür reichlich Zeit gehabt. Sollte ich wider Erwarten mit so etwas konfrontiert werden,
wird die zunächst lediglich eingepackt und reichlich geprüft.


RE: Umgangskosten und SGB II - pudding - 25-05-2015

(25-05-2015, 15:36)raid schrieb: Ich weiß zwar nicht, wann bei dir Tafel-Tag ist, aber vllt. ist der ja genau an diesem Tag.

ich habe das auch ein paar mal probiert, dann wurde mir das einfach zuviel, unzumutbar sowas, viel zu viele gereizte und schlecht riechende Leute, igitt...
nein, danke, nie wieder Big Grin


RE: Umgangskosten und SGB II - pudding - 25-05-2015

du hast recht, da kann man so einiges sparen... und sicher gibts auch solche und solche Tafeln... aber wenn ich das mit meinem mentalen Aufwand vergleiche, gebe ich mein Geld sehr sehr gerne einem Discounter meiner Wahl.
Und bin hinterher auch noch dankbar dafür.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 17-06-2015

Das Jobcenter hatte mich im März aufgefordert, meine Steuererklärung bis Ende April zu fertigen, weil
dies zur Minderung der Hilfebedürftigkeit beitragen könnte.

Eigentlich ist absehbar, das dabei nicht viel herumkommt, da ich faktisch keine Werbungskosten habe.
In 2013 gab es nur deshalb eine grössere Erstattung, weil das Finanzamt da Bockmist bei den
Kinderfreibeträgen gemacht und ich so ein geringeres Netto hatte.

Heute habe ich meinen Einkommenssteuerbescheid für 2014 aus dem Briefkasten gefischt.
Nachdem ich die ersten Zeilen des beiligenden Begleitschreibens von dem Finanzamt überflogen hatte,
komme ich aus dem Lachen gar nicht mehr heraus und bin kurz vor dem Einnässen.

Zitat:Sehr geehrter Herr Sixteen Tons,

das Guthaben aus dem Steuerbescheid vom xx.yy.zzzz in Höhe von 9 Euro wird wie folgt verwendet:

Der Betrag von 4,36 Euro wird ausbezahlt an Land Niedersachsen jobcenter (lt. Aufrechnungsersuchen vom
xx.yy.zzzz, Gläubiger Land Niedersachsen)

Der Betrag von 1,76 Euro wird umgebucht auf Solidaritätszuschlag zur ESt 2014.

Der Betrag von 2,88 Euro wird umgebucht auf Kirchensteuer 2014.

Wenn ich mir nur vorstelle, wie hoch die Kosten der Verwaltungen waren, um die Briefe mit der Aufforderung
und dem Ergebnis dazu, zu erstellen und einzutüten...Mission accomplished, kann ich da nur sagen.

Alleine mein Erwerb für die Lizenz der Software für die Fertigung der Steuererklärung mach schon ein Vielfaches
des erstatteten Betrags aus.

Jetzt müsste man eigentlich noch vom Grundsicherungsträger verlangen, das ein neuer Bescheid mit der Aufrechnung
des an den Landkreis abgeführten Betrags erstellt wird...


RE: Umgangskosten und SGB II - p__ - 17-06-2015

Wieder mal viel Geld geflossen, was :-) ? Du kannst ja mal damit drohen, einen neuen Bescheid vom Grundsicherungsträger zu verlangen, um ein paar Aufstöhner in den Amtsstuben zu erreichen.


RE: Umgangskosten und SGB II - pudding - 18-06-2015

(17-06-2015, 22:06)p__ schrieb: Du kannst ja mal damit drohen, einen neuen Bescheid vom Grundsicherungsträger zu verlangen, um ein paar Aufstöhner in den Amtsstuben zu erreichen.

wie trocken ist das denn ?? hahaha Big Grin Big Grin
ab damit in den Aufheiterungs Thread