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Trennungsfaq-Forum
Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - Druckversion

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RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - tomtom - 11-02-2016

(11-02-2016, 19:14)Bruno schrieb: Ich gehe aber davon aus das diese dem Zugewinnausgleich unterstehen. DA du den wohl nicht im Rahmen eines Ehevertrags ausgeschlossen hast ist es in deinem Fall wohl tatsächlich egal ob es dem einem oder dem anderen Ausgleich unterliegt.

Ja, das mit dem ZGA stimmt in jedem Fall. Würde also auch darüber hälftig angerechnet werden. Die Aussage zum Wahlrecht habe ich telefonisch bekommen, den Vertrag dazu nicht gelesen (weil er mir aktuell nicht vorliegt).

Aber interessehalber: §2 VersAusglG ist doch relativ eindeutig, oder? Eigentlich egal, was man wählt. Wenn es eine (zertifizierte) Altersvorsorge ist, dann fällt die in den Versorgungsausgleich. Hinweis kam vom Anwalt. Der muss zwar nicht immer recht haben, aber der Gesetzestext formuliert es ja explizit.


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - Bruno - 11-02-2016

(11-02-2016, 19:19)tomtom schrieb: Aber interessehalber: §2 VersAusglG ist doch relativ eindeutig, oder? Eigentlich egal, was man wählt. Wenn es eine (zertifizierte) Altersvorsorge ist, dann fällt die in den Versorgungsausgleich. Hinweis kam vom Anwalt. Der muss zwar nicht immer recht haben, aber der Gesetzestext formuliert es ja explizit.

Wie es aussieht hast du wohl Recht.

"...  seit  dem  1.9.2009  nicht durch   eine   güterrechtliche   Vereinbarung   erreichbar.   Nach §   2   Abs.   2   Nr.   3 VersAusglG unterfallen solche Anrechte und diejenigen nach dem AltZertG nunmehr zwingend  und  vorrangig  dem  Versorgungsausgleich  (vgl.  §  2  Abs.  4  VersAusglG). "
Quelle: http://www.notarakademie.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/Notarakademie%20Baden-W%C3%BCrttemberg/VA-Arbeitsfassung.pdf


Bedarfskontrollbetrag und andere Kleinigkeiten - tomtom - 11-03-2016

Hallo Zusammen,

im Januar hatte ich meine damals verzweifelte Situation hier geschildert:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=10852&highlight=harz+IV

Inzwischen ist einiges passiert und ich arbeite auch an einer mittelfristigen Strategie. Aktuell habe ich aber ein paar Detailfragen.

Bisher passiert: 

* es gab ein Gespräch im Februar mit Madam und ihrer RÄtin, als Mediationsgespräch. Hintergrund: Madam will und kann (intellektuell) sich nicht direkt in die Materie einarbeiten und sich mit mir Unterhalten und will "nur was ihr zusteht" und meinte ich solle meine Vorschläge der RÄtin unterbreiten. Insgesamt war das Gespräch ganz OK. Mein Ziel war: Titel vermeiden, keine Unterhaltsschulden aufbauen, nicht aus dem Haus müssen um den Weg für eine Kapitalisierung des Wohneigentums freizumachen, Zeit gewinnen.

* Madam plus unsere drei Mädels ziehen Anfang April in eine 3Zimmer Wohnung, 10 Minuten Fußweg von hier, Nähe zu Schulen/Kindergarten bleibt erhalten.

* Ich habe KU + TU berechnet (wesentlich besser, als es die RÄtin für den Termin gemacht hatte). Zahlen sind belastbar und wurden mit Gutdeutsch kontrolliert (Hinweis: es gibt eine kostenlose Webversion, falls jemand mal selber rechnen möchte / muss). Dennoch weiß ich nicht, ob ich einen Fehler gemacht habe, s.u.

* Ich habe meine Arbeit wieder aufgenommen für zunächst 40h, um nicht in Titel, Schulden etc. reinzulaufen. War rein existentiell getrieben. Es klappt auch nicht gut. Ich habe eine Reduzierung auf 32h gestellt, geht aber erst ab Anfang Mai. Ärztliche Empfehlung ist 24h (60%). Anfang Mai ist dem Vorlauf durch den AG geschuldet.

Meine Fragen:

1. Habe die Zahlen heute nochmal angeschaut, weil mit kaum noch was von meinen 4800€ netto bleibt. Habe nach DDT gerechnet. Aber wenn ich den TU dazu nehme, dann bin ich unter dem Bedarfskontrollbetrag (BKB). Wird der nur auf den KU angerechnet oder darf ich auch abstufen, wenn ich mit TU unter BKB bin?

2. Madame zieht aus (was ich begrüße zwecks Kapitalisierung Haus) und nimmt die Kinder mit. Die Älteste (9) hat den Wunsch geäußert, 50:50 zu machen (Wochenwechsel). Madame ist strikt dagegen, weil sie das "hin und her" nicht mitmachen möchte. Kann der Kindeswunsch berücksichtigt werden? Soll ich irgendwie aktiv werden, um die 50:50 mit der Ältesten zu versuchen? Wenn ich das richtig sehe, dürfte sie die Kinder nur mit meiner Zustimmung mitnehmen, allerdings wenn ich mich querstelle, dann würde ihr im Streitfall wohl das Haus mit Kindern zugesprochen werden, oder?

3. Ich habe gelernt, dass KU bei Einkommensänderung sofort angepaßt werden kann. TU / EU aber nicht (12 Monats Zeitraum). Was ist wenn ich doch wieder ausfalle und KG ansteht. Hab ich das Messer TU/EU weiterhin am Hals? Mit KG würde der TU wegfallen wegen Selbstbehalt.

4. Thema Pfändungsgrenze: würde es helfen, wenn ich im Fall KG ein P-Konto einrichte? Hilft das auch bei Forderungen zum KU / TU? Ich glaube kaum, dass im Streitfall die Pfändungsgrenze relevant wäre und das mir dann noch mehr abgezogen würde?

5. Wie ist der Selbsbehalt beim KU zu sehen: wenn ich durch Reduktion auf 24h oder KG unter den SB Falle (für KU) und der Mindestsatz nach DDT nicht gezahlt werden kann, wird dann der KU entsprechend gekürzt, so dass mir der SB bleibt? Ist mit weiteren Konsequenzen zu rechnen, falls der KU nach DDT auf unterster Stufe unterschritten wird?

6. Ich würde ja gerne auf 20-24h/Woche kürzen, habe aber Angst, dass ich dadurch Unterhaltsschulden aufbaue, die auf die Kapitalisierung aus dem Haus drücken. Was meint Ihr, ist diese Angst berechtigt, oder kann ich den Schritt, ggf. schrittweise, gehen?

Madame interessiert sich null für meine Krankheit ("ich steck da emotional nicht mehr so drin"). Das ist echt zum Kotzen, v.a. weil der ganze Stress nicht gut tut. Meine Ärzte haben mir angeraten längere Zeit zu regenerieren und erst dann eine Arbeitsaufnahme zu starten. Es ist übrigens eine chronische schubweise verlaufende körperliche Erkrankung. Psyche ist nicht oder zumindest nicht primär die Krankheitsursache. Langsam aber sicher nagt es aber auch an der Psyche.

Vielen Dank.

Grüße, TomTom


RE: Bedarfskontrollbetrag und andere Kleinigkeiten - Austriake - 13-03-2016

Du marschierst in die völlig falsche Richtung.

Dadurch, dass du wieder volle 40 Stunden arbeitest, hast du schon verloren. Du kannst jetzt machen was du willst, am Ende wirst du pleite sein.

Was also sollen wir die raten?


RE: Bedarfskontrollbetrag und andere Kleinigkeiten - tomtom - 13-03-2016

Hallo,

aufgestanden, gefrühstückt, peng, das hat gesessen Sad

Also helfen würden mir erst mal Antworten zu meinen Fragen oben, weil sie auch mit einem möglichen Einkommensreduktion durch KG zu tun haben (Pfändung).Punkt 1 habe ich nach Recherche die Meinung, dass der BKB völlig Wurscht und eine reine Fantasiezahl ist, aber die restlichen Fragen wären interessant.

Zur Strategie, ja das mit der Arbeitsaufnahme ist eine Schwachstelle, aber mein Gedanke war, damit die Pleite zu vermeiden. Ich habe ja bereits reduziert auf 32h, nur geht das bei meinem AG nicht so schnell.

Meine Strategie war, angelehnt an Lt. Dino, am Anfang Ruhe bewahren, brav zu zahlen, abzuwickeln, Vermögen freisetzen und dann radikal werden. Wir haben aktuell hohe laufende Kosten durch 4 Kreditverträge, einer läuft komplett auf mich, auch das damit finanzierte Wohneigentum. Mein Hauptproblem aktuell: gebundenes Kapital im Wohneigentum, dass ich für einen Neustart brauche. Dadurch bin ich auch pfändbar und hätte im Fall von Schulden / Pfändung am Ende deutlich weniger. Weiteres Problem: ich bekomme viel aus dem ZA (ca. 80k). Aber erst nach Scheidung (offiziell) und nur, wenn Madame das Geld auch hat (Hausverkauf), dazu musste sie ausziehen. Das kann sie aber nur, wenn sie mit Geld von mir rechnen kann. Im Streitfall würde sich der Hausverkauf ewig hinziehen, ohne Geld habe ich keine Optionen, mit dem worst case: Madame bleibt im Haus und ich bin in den Fängen von JA und Justiz und nicht mehr handlungsfähig. Ich dachte auch, dass ich bei Reduktion (egal ob krank oder nicht) TU auf Basis der letzten 12 Monatsgehälter hätte zahlen müssen und mir ggf. fiktives Einkommen angerechnet würde. Ohne das Geld aus dem Haus bin ich aktuell schon pleite. Hab den Fehler gemacht mein ganzes Geld in die Immo zu stecken.

Dann eben doch mal kurz einen Ausblick auf meine momentane Strategie:

1. Auf gütliche Einigung setzen, um Titel und Pfändung zu vermeiden. Mich als zukünftiger Zahlesel verkaufen, keine Nebenkriegsschauplätze eröffnen.

2. Madame zieht aus.

3. Hausverkauf zusammen mit ZA (vorgezogen) im Rahmen einer gütlichen Einigung. Ich ziehe in meine Zweitimmo (35qm).
=> Bargeld.

4.a. ("radikal#1") Verkauf Zweitimmo, Geld "wegschaffen" (noch offen wie), Job kündigen, ins Ausland absetzen.

4.b. ("radikal#2") Zweitimmo übertragen, alle Wertgegenstände wegschaffen (Auto, Computer, etc.), Geld "wegschaffen", radikal verkürzen (20h), es auf Titel, Pfändung, fiktives Einkommen und Schulden ankommen lassen, notfalls Unterhaltsschulden aufbauen. Vom weggeschafften Geld leben.

4.c. ("gütlich"") Unterhalt aushandeln, der weit unterhalb dessen liegt, "was ihr zusteht", so dass ich davon leben kann. Job soweit kürzen, wie es mit Krankheit machbar ist (20-30h), neues Leben in D anfangen mit Option die Kinder zu sehen.

Optionen 4a-c eigentlich in umgekehrter Reihenfolge versuchen, d.h. abhängig vom Erfolg stufenweise von 4.c auf 4.a.

Das ganze sollte auch beschleunigt ablaufen. Befürchtung: wenn ich streite, dauert das ewig, mit Belastung Geld und Psyche. Sprich: Gerichtstermine, ärztliche Gutachten, etc. Das würde sich ja maximal ziehen.

Bin zu allen Schandtaten bereit und für jeden Tip und Hinweis dankbar. Mit 3 Kindern und einer Ex-Madame, die vielleicht irgendwann mal maximal 1600€ verdienen kann, bin ich bei einem "normalen" Verlauf eh am [Unterschreitung des Mindestniveaus]. Großverdiener auf Studentenniveau (oder Harz IV). Nasenring zum Vorführen bei allen Instanzen ist schon gesetzt.

Mal zum Vergleich: Madame wird mit meinen "regulären" Zahlungen + KG + Minijob o. 50% Job, selbst bei Verkürzung auf 32h immer noch 2500-3000€ im Monat haben! (Das ist mehr als ein durchschnittliches Nettoeinkommen einer Familie). Ich habe nach Abzug von Fixkosten noch ca. 700-800€.

Wie gesagt, bin für jeden Hinweis dankbar.


Bedarfskontrollbetrag und andere Kleinigkeiten - CheGuevara - 13-03-2016

Egal was Du vor hast: der sicherste Weg, die Immobilie zu liquidieren, ist das Nicht-Zahlen von Kreditraten: jede Rate wird ihr zukünftig zur Hälfte angerechnet. Im Fall der Versteigerung durch Bank fliegt auch Ex aus Haus.

Die einzige Chance, die Du hast ist sofort Krank und dann nach einigen Monaten ein vielleicht 24 Stunden-Job, eher aber Arbeitslosigkeit und Burnout.

In solch einer Situation ist Ex mit 3 Kindern natürlich der Überzeugung, einen Goldfisch an der Angel zu haben.

Solange die Ex nicht voll arbeitet, wird es immer schwierig für Dich sein.

Für Trennungsunterhalt kann der niedrige Betrag maßgebend sein, den du dann aktuell beziehst.

Beim Wohnwert darauf achten, das ist maximal die Größe einer angemessenen Wohnung, nicht den Mietwert des Hauses rechnen.

Bei mehr als einem Unterhaltsberechtigten kann bei Düsseldorfer Tabelle eine Stufe niedriger, in deinem Fall vielleicht auch zwei Stufen.

Stelle Dich zunächst auf ein Leben auf 1100 EUR ein!

nach Ablauf der Trennungsphase


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - p__ - 13-03-2016

1. Der Bedarfskontrollbetrag bezieht ALLE Unterhaltszahlungen mit ein.
2. Vielleicht ist die Ex mit einer Probezeit einverstanden, in der sie ihre Ängst bestätigen oder besiegen kann. Da sie die Kinder beansprucht und vermutlich damit durchkommt, wird sie auch das Haus bekommen, wenn sie das will. Wer die Kinder hat, gewinnt alles.
3. Verstehe ich nicht. Angepasst wird gar nichts, ausser ihr einigt euch oder ein Richter erzwingt eine Unterhaltsänderung. Das kann bei allen Unterhaltsarten immer passieren, wenn Gründe dafür vorhanden sind.
4. Nicht relevant. Ein Konto ist in fünf Minuten in ein p-Konto umgewandelt, wenn wirklich eine Pfändung kam. Viel wichtiger ist, eventuelle Geldreserven VOR allen Auseinandersetzungen ausserhalb der Reichweite der Greifer zu sichern.
5. Du versuchst, aus einem wabernden Nebel eine Knüppel zu schnitzen. Es kann alles passieren. Du kannst bei verminderter Arbeitszeit auch Aufstocker werden. Deine medizinischen Probleme können für den Richter alles sein, von faulem Trick bis entscheidend. Dass du jetzt 40 Stunden arbeitest, schwächt deine Position allerdings sehr. Jetzt hast du bewiesen, was du kannst. Gehe davon aus, dass alles unterhalb dem Mindestunterhalt reiner Granit ist und dass auch die höheren Stufen sehr festgezurrt sind. Wir haben genug solcher Fälle im Forum, die den Rest ihres Unterhaltslebens mit aberwitzigem fiktiven Einkommen konfrontiert wurden.
6. Die Angst ist berechtigt.

Die Ex hat sich auch nicht mehr für deine Krankheit zu interessieren. Sie interessiert sich jetzt nur noch für Dein Bestes, nämlich dein Geld.

Strategie: Restwerte sichern, Haus verkaufen, Wechselmodell mit der Ältesten versuchen, sich auf Pfändungen vorbereiten, wenig oder gar nicht arbeiten um die Gesundheit zu schützen. Da keine genauen Zahlen bekannt sind, kann man nicht sagen, was bessere Aussichten hat. Generell bin ich der Ansicht, dass möglichst frühe und harte Landungen das Beste sind. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.


RE: Bedarfskontrollbetrag und andere Kleinigkeiten - Bruno - 13-03-2016

(13-03-2016, 10:48)tomtom schrieb: Ich habe nach Abzug von Fixkosten noch ca. 700-800€.
Verstehst du da drunter:
Dein Netto - Kindesunterhalt-Exenunterhalt=700 bis 800 Netto ?

Wenn das so ist würdest du als jemand der seine Gesundheit ganztags pflegt und und regeneriert und aus diesem Grund H4 bezieht (401€ plus Mietkosten) und aufstockt (Kindesunterhalt vom Amt) auch nicht weniger haben.

Empfehlen tue ich dir jedoch das zu überdenken was ich dir zum Thema Gesundheit per PM geschrieben hatte. (Einfach noch mal nachlesen und bei Bedarf per PM nachfragen).


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - tomtom - 13-03-2016

Hallo Zusammen,

super, danke für die Tips. Gesammeltes Feedback:

@p__
1. Zu Punkt 3: zum Zeitpunkt eines möglichen Titels wird m.M. nach für KU das aktuelle Einkommen zugrunde gelegt. Für TU steht immer der 12 Monatszeitraum im Raum. Das ist ja der Grund, warum ich meine, einen Titel erst mal vermeiden zu müssen: steht der erst mal, muss ich immer über Abänderungsklage gehen.

2. das meine Ex die Krankheit nicht zu interessieren hat: ich meine es gibt noch eine eheliche Solidarität. Wenn Sie meine Krankheit nicht akzeptiert, als Scheidungsgrund anbringt und während der Ehe nix getan hat, damit es mir besser geht -- im Gegenteil -- wäre es ein (kleiner und unsicherer) Punkt, dass sie ihre Nacheheliche Solidarität (EU) ebenfalls verwirkt oder gefährdet hat. Entweder durch volles Anrechnen reduzierten Einkommens oder auf Null setzen (Chance vermutlich gleich Null). Aber die Chancen für mich sehe ich als schlecht an.

3. BKB: kann ich den als Argument bei ihr und ihrer RÄtin für eine neue EU/KU Vereinbarung vorschlagen? Wie strikt wird der denn im Streitfall berücksichtig? Ich hätte die Befürchtung, dass der BKB das JA z.B. null interessiert. Es gibt OLGs, die den BKB sogar von vornherein ablehnen (http://www.dfgt.de/resources/LL_Braunschweig_2015_II.pdf).

@Che:
3. da habe ich wohl einen Fehler gemacht: ich habe die Tilgungsraten auf 0 gesetzt und es stünde erst mal nur die Zinsraten an. Grund war aber auch, den Wert des Hauses nicht weiter zu steigern (von meinem Geld). Die Raten habe ich auf das bereinigte Netto angerechnet.

4. Auf mögliche Zwangsversteigerung zu setzen wäre mein Plan, wenn sie sich nicht auf einen gütlichen freihändigen Verkauf einlässt. Grund: schnellere Kapitalisierung, Verrechnung von ZA jetzt und nicht erst in 1-1,5 Jahren. Verhandlung mit ihr und ihrer RÄtin dazu findet Anfang April statt. Wie ist das mit der Bank? Ich kann ja wohl nicht einfach die kompletten Zahlungen aussetzen, sondern müsste mich offenbaren müssen, oder? Was wäre der Betrag, den ich zum Leben ansetzen dürfte, im Falle eines nicht Bezahlen der Raten? Und wie lange würde es bis zu einer Zwangsversteigerung dauern bei fehlender Zinszahlung? Ich meine, das würde auch lange gehen. Ein Hinweis noch: mit KG ist mein Netto (unbereinigt) immer noch bei ca. 2500€. Die ersten 8 Wochen werden sogar von meinem AG aufgestockt, also ca. 4500€. Schätze es wird schwierig davon ein nicht zahlen der Zinsen zu verargumentieren bzw. einen schnelle Zwangsversteigerung zu erwirken.

@Bruno:

5. 700-800€ sind bereits nach Abzug: Hypo Haus, Hypo Wohnung, KU, EU, Hausgeld. Ohne Grundsteuer, Versicherung, Verbrauchskosten Wohnen, Telefon, Benzin, Essen, Arztkosten etc.

6. ich schau noch mal nach der PM.

Genereller Hinweis: Ex hat einen Minijob kurz vor Trennungsphase begonnen, um eigenes Geld zu verdienen. Sie wechselt jetzt den AG, um eine Chance auf einen 50% Job zu bekommen. Sie ist ausgezogen und grundsätzlich für einen freihändigen Verkauf mit ZA Verrechnung zu haben. Zwangsversteigerung hat sie Schiss vor, weil sie den Geldverlust sieht (potentielles sanftes Druckmittel). Ich dachte bisher, es läuft im Rahmen meiner bescheidenen Situation nicht maximal schlecht, oder sehe ich das falsch?

Ihr habt recht: ich wollte aktuell noch nicht harte Kante fahren, weil ich Schiss vor einem langen zermürbenden Streitfall habe. Der mich psychisch anschlagen würde, Hauskapitalisierung verzögert und den von p__ vorgeschlagenen Weg "harte Landung" verzögert. Ich bin nämlich sehr wohl für "tabula rasa", je schneller ich an die Kohle vom Haus komme und die Dame nicht mehr sehen muss, umso besser. Das mein altes Leben vorbei ist habe ich bereits realisiert -- da hat mir meine Krankheit letztes Jahr auch sehr geholfen.

Ich muss weg, kann heute Abend nochmal konkrete Zahlen einstellen. Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet zu einer schlüssigen Strategie zu kommen. Wie gesagt: mein bisheriger Schmusekurs zielt rein darauf ab, möglichst schnell abzuwickeln und mehr Handlungsspielraum (Geld) zu gewinnen. Wenn ich das aber auch (vielleicht besser) hinbekomme, wenn ich jetzt schon die Karte KG und Zwangsversteigerung spiele, ohne in die Gefahr des Super GAUs (Titel, Schulden, kein Barvermögen) zu laufen, dann bin ich auch dazu bereit.

Fakt ist, seit letztem Jahr hatte ich mich etwas regenerieren können, war nochmal Ende Okt - Mitte Feb krank geschrieben und ohne Scheidung wäre ich jetzt noch zuhause und würde meinen Gesundheitszustand verbessern. Mit dem reduzierten Einkommen hätten wir als Familie die Zeit immer noch gut durchgestanden.

Ach ja, nur eine Randbemerkung: ich habe letztes Jahr im Oktober erfahren, dass mich meine Frau schon 2008-2010 mit ihrem Ex betrogen hat -- ist zum F**** strecken von 200km gefahren während ich auf die Kids aufgepaßt habe. Kurz vor Zeugung eines dritten Kindes mit mir (ich weiß, selber Schuld). Und seit Mitte 2014, vor meiner Krankheit, wieder eine Affäre angefangen hat, die noch läuft. Reine F*** Geschichte, keine Familie, sie lebt ihr "single leben" mit ihm aus -- ihre Worte. Sie hat dem Typ Mitte 2014 gesagt, sie sei geschieden und hätte zwei erwachsene Kinder (habe ich schriftlich von ihm). Thema Scheidung kam erst Sept 2015 auf. Von April-Juni lag ich krank im Bett, konnte mich kaum versorgen. Hat sie null interessiert. Stattdessen hat sie auf einer Sex Kontaktbörse weitere F*** Kontakte gesucht -- liegt mir ebenfalls schriftlich vor, in dem Text sucht sie nach F*** Partner für sich und ihren "Freund". All das werde ich kaum irgendwie verwenden können, deshalb lasse ich es auch außen vor. Aber meine Motivation für "tabula rasa" ist durchaus hoch! Lt. Dinos Beispiel mit dem Bild der Ex neben dem Spiegel als Motivationssteigerung funktioniert für mich sehr gut.


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - tomtom - 13-03-2016

... und wenn mir dann noch einer kommt, an einer Trennung sind immer beide Schuld ... wenn die Gesetzeslage so zum Vorteil einer Partei ist, dann besteht logischerweise wenig Hemmschwelle diese für sich zu nutzen.

Ach noch ein Punkt: wenn mein Einkommen sinkt und damit die KU Zahlung unter die erste Stufe der DDT, aber über dem Satz vom Versorgungsamt, baue ich damit auch schon Schulden auf (die mir bei Kapitalisierung wieder gegengerechnet werden können)?

Soll ich irgendwo die 50:50 zumindest für die Größere stellen? EXE würde sich von sich aus nie darauf einlassen.

Danke, bin wirklich für jeden weiteren Input dankbar. Der Fall ist sehr komplex und andere Sichten auf die Lage würden mir sehr helfen.


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - Bruno - 13-03-2016

(13-03-2016, 14:00)tomtom schrieb: Ach ja, nur eine Randbemerkung: ich habe letztes Jahr im Oktober erfahren, dass mich meine Frau schon 2008-2010 mit ihrem Ex betrogen hat -- ist zum F**** strecken von 200km gefahren
...
Stattdessen hat sie auf einer Sex Kontaktbörse weitere F*** Kontakte gesucht -- liegt mir ebenfalls schriftlich vor, in dem Text sucht sie nach F*** Partner für sich und ihren "Freund".
Die Schuldfrage wurde zwar in D abgeschafft. In Bezug auf irgend eine Konstellation gibt es aber glaub ich immer noch eine Paragraphen (im BGB ?) der theoretisch bei Ausbruch aus einer intakten Beziehung irgend etwas einschränkte oder aus schloss (Trennungsunterhalt? und oder nachehelichen Unterhalt ?). Ob das noch gilt und ob das überhaupt Rechtspraxis ist ist mir allerdings noch weniger bekannt.

Google mal nach folgendem: "Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann entfallen, wenn ein Ehepartner aus einer "intakten Ehe" ausbricht, vgl. §§ 1361 Absatz 3, 1579 Nr. 7 BGB."

Beziehungsweise lese dir mal folgendes durch: http://www.unterhalt24.com/blog/2012/07/olg-hamm-wer-fremd-geht-verliert-seinen-unterhaltsanspruch-dann-wenn-die-konkreten-umstaende-bewiesen-worden-sind/


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - p__ - 13-03-2016

Zitat:1. Zu Punkt 3: zum Zeitpunkt eines möglichen Titels wird m.M. nach für KU das aktuelle Einkommen zugrunde gelegt. Für TU steht immer der 12 Monatszeitraum im Raum. Das ist ja der Grund, warum ich meine, einen Titel erst mal vermeiden zu müssen: steht der erst mal, muss ich immer über Abänderungsklage gehen.

Für Kindesunterhalt sinds aber auch die letzten 12 Monate. Für Trennungsunterhalt ist es die Fortschreibung der ehelichen Verhältnisse.

2. Du musst da umschalten. Die Ex geht es nichts an, was mit deiner Krankheit ist. Je mehr sie weiss, desto mehr gereicht dir das zum Nachteil. Viele Informationen -> Viel hindrehen von viel Einkommen möglich. Deine Ex geht nur etwas an, dass du für X Zeitraum zu Y% arbeitsunfähig bist. Deine Krankheit ist eine unterhaltssenkende Tatsache. Diese Information bekommt sie geliefert, das hat sie zu akzeptieren. Leider hast du mit den 40 Stunden Arbeit jetzt diese Argumentation sehr geschwächt.

3. BKB, Bayerischer Karate Bund? Berufliche KrankheitsBegrenzung?

Du versuchst immer noch, sehr viel vorauszuberechnen, ich vermute du bist da beruflich "vorgeschädigt". Du befindest dich aber in den Fängen der Juristerei, die dir genau diese Berechenbarkeit vorspiegelt, aber in Wirklichkeit das exakte Gegenteil davon ist. Jede Menge Punkte sind reine Auswürfelei und jede Menge solide aussehende Wenn-Dann Beziehungen sind voller verdeckter Motivationen, können ganz schnell kippen.

Deine Gedanken sind, bei guter Sicht eine Strecke zwischen zwei Orten optimal zu fahren. Tatsächlich fährst du ohne jede Sicht in sich ständig wandelnden Verhältnissen, du weisst noch nicht einmal ob die Richtung stimmt, ob direkt vor dir eine zusammengebrochene Brücke liegt. In solchen Situationen kann man nicht an Optimallinien planen. Man versucht stattdessen, möglichst viele passive Sicherheitssysteme zu aktivieren und setzt die Schwelle recht niedrig an, den Wagen zurückzulassen und zu Fuss weiterzugehen.

Zitat:Ach ja, nur eine Randbemerkung: ich habe letztes Jahr im Oktober erfahren, dass mich meine Frau schon 2008-2010 mit ihrem Ex betrogen hat

Es klingt hart, aber darüber musst du hinweg, denn ausser Frust bringt dir die Beschäftigung damit nichts mehr. Der noch unangenehmere Teil daran ist die ehrliche Selbstschau. Welche Persönlichkeit und welche Verhaltensstrukturen in dir haben dich zu so einer Frau gebracht? Sogar noch ein drittes Kind mit der zu produzieren? Dich erniedrigen zu lassen? Was machte dich zum passenden Puzzlestück ihrer Person?

Psychologisch ist ihr Verhalten so einzuschätzen, dass sie vermutlich ohne mit der Wimper zu zucken über Leichen geht, um ihren Spass zu haben. Mit diesem Wissen solltest du Vereinbarungen mit ihr stricken. Sehr festgezurrt oder gar nicht.


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - tomtom - 13-03-2016

@p__ BKB = Bedarfskontrollbetrag. Sorry, schreibfaul.

Komme aus der SW-Entwicklung mit viel Projektmanagement. Kenne die Situation den Weg nicht zu kennen und sich ne Fahne dorthin zu stecken, wo man ungefähr hinwill. Bin voll bei Dir. Mir hat es aber auch im Projektmanagement immer geholfen, einige Szenarien durchzudenken, um dann später entsprechend reagieren zu können. Risikomanagement = passive Sicherheitsmechanismen. Und nur auf Sicht zu fahren birgt das Risiko, das Fähnchen nicht mehr zu sehen. Die Frage ist nur, was ich jetzt konkret mache soll. Meinen groben Plan habe ich ja geschildert. Also, wohin das Fähnchen stecken, was tun?

Mit den 40h ist der Notwendigkeit geschuldet, wie ich es beschrieben habe. Der Arbeitsversuch kann ja auch schiefgehen, tut es ja quasi auch schon. Immerhin war es kein Problem mit ihrer RÄtin den Unterhalt ab Zeitpunkt Reduzierung sofort anzupassen. Das mit der Anpassung KU habe ich so recherchiert, leider die Quelle nicht zur Hand. Ihre RÄtin hat dem auch nicht widersprochen.

Nochmal: mein Ziel ist es so viel Barkapital wie möglich aus dem Hausverkauf, so schnell wie möglich, mit so wenig Nebenwirkungen (Pfändung, Abzug) rauszuziehen. Erst dann bin ich mittel- bis langfristig unabhängig und kann radikalere Schritte angehen. Diesem Ziel ordne ich aktuell Kleinkriege unter.

Und: ich möchte sie nicht jetzt schon zu radikalen Maßnahmen reizen. Wenn sie ihre Miete nicht mehr zahlen kann, dann wird sie zwangsläufig wild werden. Ist es denn sinnvoll jetzt schon voll auf Konfrontation zu gehen?

Du schreibst, der Unterhalt wird auf Basis der letzten 12 Monate berechnet. Gleichzeitig: ich solle verkürzen. Das ist genau mein Problem. Aber wenn ich Dich richtig verstehe, dann sagst Du: die Annahme ist, dass die Reduzierung unterhaltssenkend berücksichtigt wird. Wenn nicht, dann muss "ich zu Fuß weitergehen" ?

Zur EXE: natürlich hat sie auch charmante positive Seiten. Habe das mit dem Fremdgehen auch erst 2015 geschnallt. Auch, dass immer "die anderen" Schuld sind und "Sachen halt einfach so passieren". Ja, Deine Einschätzung stimmt: Empathie = Null. Glauben kann man der nichts. Sie belügt ja nicht nur mich, sondern auch andere, vielleicht auch sich selbst, zu ihrem Vorteil. Zum Puzzelstück wurde ich, weil ich ihre dunkle Seite nicht gecheckt habe. Irgendwo vertraut man ja auch Menschen.

Und: das Thema bringe ich aktuell auch nicht in die Verhandlungen ein. Das bringt nichts. Abhaken insofern ja, aber wenn ich mal zweifle und mich meinem Schicksal ergeben möchte, den Kopf in den Sand stecken und darauf warten, dass alles "irgendwie" gut wird -- dann brauch ich nur daran denken und weiß: nix wird gut.


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - the notorious iglu - 13-03-2016

Du solltest auf das, was Austriake sehr direkt geschrieben hat und auf das was p dir ständig durch die Blume mitteilen will hören. Du bist Pleite und zum Schlachten freigegeben und zwar jetzt schon - du weißt es nur noch nicht oder willst es nicht wissen - und nichts, was du tust, wird daran etwas ändern. Das einzige was du tun kannst, ist deine Prioritäten neu zu sortieren. Das hätte dann auch den Vorteil, dass du mir dann vielleicht nicht mehr so zuwider wärst.

Abgesehen davon verhälst du dich maximal dumm und naiv. Du gehst zu einer Mediation bei der Anwältin deiner Frau(!), die du wahrscheinlich auch noch bezahlt hast (!) und die haben dich natürlich mit etwas Nachgibigkeit eingelullt, damit du noch möglichst lange im Hamsterrad strampelst und von dir noch möglichst viel gemolken werden kann. Die gegnerische Anwältin weiß ganz genau, dass du stehend KO bist und versucht für ihre Mandantin noch das Möglichste herauszuholen, bevor du endgültig hart auf den Boden aufschlagen wirst.

Oder auch die absolut brillante Granate, dass du die Tilgung aussetzt und dich so an die Bank dumm und dämlich zahlst, nur um irgendwo anders ein paar Euro zu sparen. Großartig so etwas.

Im günstigsten Fall, also für deine Frau, hast du alle ihre Schulden getilgt, bevor du absäufst. Danach wirst du nicht mehr als ein ausgelutschter Kadaver sein. Aber das Ganze hat auch einen taktischen Vorteil, nämlich unbegrenzte Verhandlungsmacht. Dazu müsste man aber seine eigene Situation realistisch erkennen und geschickt einsetzen.

Was deine Behinderungsklage betrifft: so ein Verfahren vor dem Sozialgericht dauert mindestens schlanke drei Jahre. Bis dahin bist du längst platt und es wird dir nichts mehr helfen.


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - tomtom - 13-03-2016

(13-03-2016, 18:46)the notorious iglu schrieb: Eigentlich sind mir Leute wie du, die nach einer Trennung nichts anderes als Erbsenzählerreien und den Abgang ins Ausland schon vor Augen haben zuwider ...
Naja, jeder Input kann wertvoll sein...

Der Gesamtstreitwert Haus (500k, Schulden bereits abgezogen) und die Kohle, die ich vor der Ehe hatte (>100k) sind für mich kein Kleinkram. Oder meinst Du mit Erbsenzählen, die Unterhaltsschulden, die ich vermeiden möchte aufzubauen, die dann vom Verkaufserlös abgezogen werden? Das Hauptproblem ist, dass Madame noch nie Geld verdient hat und wohl auch nie nennenswert welches verdienen kann/will, das habe ich zu spät gecheckt. Wäre zu vielen Kompromissen bereit, KU alleine sehe ich auch nicht als Problem.

(13-03-2016, 18:46)the notorious iglu schrieb: Du solltest auf das, was Austriake sehr direkt geschrieben hat und auf das was p dir ständig durch die Blume mitteilen will hören. Du bist Pleite und zum Schlachten freigegeben und zwar jetzt schon - du weißt es nur noch nicht oder willst es nicht wissen - und nichts, was du tust, wird daran etwas ändern. Das einzige was du tun kannst, ist deine Prioritäten neu zu sortieren. Das hätte dann auch den Vorteil, dass du mir dann vielleicht nicht mehr so zuwider wärst.
Und was heißt das konkret? Ernst gemeint. Sehr abstrakt, Deine Aussage. Möchte verstehen, was Du meinst. Job sausen lassen (wäre ja noch denkbar unter den Randbedingungen) und auf meine Kohle verzichten? Und dann in einer 35qm Wohnung vor mich hin vegetieren, weil keine Möglichkeiten mehr?

(13-03-2016, 18:46)the notorious iglu schrieb: Abgesehen davon verhälst du dich maximal dumm und naiv. Du gehst zu einer Mediation bei der Anwältin deiner Frau(!), die du wahrscheinlich auch noch bezahlt hast (!) und die haben dich natürlich mit etwas Nachgibigkeit eingelullt, damit du noch möglichst lange im Hamsterrad strampelst und von dir noch möglichst viel gemolken werden kann. Die gegnerische Anwältin weiß ganz genau, dass du stehend KO bist und versucht für ihre Mandantin noch das Möglichste herauszuholen, bevor du endgültig hart auf den Boden aufschlagen wirst.
Nein, ich zahle sie nicht. OK, Du meinst, dass ich meine Arbeit wieder aufgenommen habe, oder? Gut, kann ich sein lassen -- meinst Du mit Erbsenzählen, dass ich Unterhaltsschulden vermeiden möchte? Gib mir mal einen konkreten Vorschlag, damit ich mich damit auseinandersetzen kann. Sie kann ja auch ne andere Strategie fahren: ich arbeite nach bestätigter Leistungsfähigkeit und/oder beziehe KG, mir wird fiktives Gehalt aufgebrummt, Beistandsschaft JA, blute langsam aus, sie zieht den Hausverkauf hin, zieht alle Register zu Mehrbedarf etc, ZA schmilzt dahin, sie lässt mich ausbluten. Nach 1-3 Jahren habe ich gar nichts mehr und bin dann real da, wo Du und Austriake mich jetzt schon sehen. 

(13-03-2016, 18:46)the notorious iglu schrieb: Oder auch die absolut brillante Granate, dass du die Tilgung aussetzt und dich so an die Bank dumm und dämlich zahlst, nur um irgendwo anders ein paar Euro zu sparen. Großartig so etwas.


Im günstigsten Fall, also für deine Frau, hast du alle ihre Schulden getilgt, bevor du absäufst. Danach wirst du nicht mehr als ein ausgelutschter Kadaver sein. Aber das Ganze hat auch einen taktischen Vorteil, nämlich unbegrenzte Verhandlungsmacht. Dazu müsste man aber seine eigene Situation realistisch erkennen und geschickt einsetzen.

Wieso zahle ich mich dumm und dämlich? Raten ca. 1k, Tilgung 600, Zins 400. Wie kann ich Schulden abtragen, wenn ich nicht mehr tilge? Das war doch der Punkt: eben nicht weiter den Wert des Hauses zu steigern und überhaupt finanziell noch handlungsfähig zu sein. Zu "geschickt einsetzen": wird das ein Ratespiel, mir fehlt wirklich der Ansatz. Ich dachte bisher, wenn ich schlafende Hunde wecke (JA, Titel, Gericht), dann beschleunigt sich der Niedergang. Abgesehen davon, dass bei Rechtstreiterein die Anwaltskosten in die Höhe schnellen. Aktuell wäre der Plan, die Scheidung mit minimalen Anwaltskosten durchzubringen. Ich denke wir sprechen hier schnell von 15k anstelle von 3-5k bei gütlicher Einigung. Ach ja noch was, aktuelle Barrücklagen 0,0. Letztes Jahr sind 10k für Gesundheitskosten draufgegangen.

(13-03-2016, 18:46)the notorious iglu schrieb: Was deine Behinderungsklage betrifft: so ein Verfahren vor dem Sozialgericht dauert mindestens schlanke drei Jahre. Bis dahin bist du längst platt und es wird dir nichts mehr helfen.
1. Nein, dauert nicht zwingend mindestens(!) drei Jahre, bisher wurde Antrag und Widerspruch recht flott bearbeitet 2. Hat 0,0 mit meiner Scheidung zu tun! Zur Klarstellung: meine Krankheit ist weit VOR der Trennung ausgebrochen, mein Antrag GdB ist VOR der Trennung (und Gesprächen über Scheidung) gestellt worden. Hintergrund Antrag GdB war: Hilfe durch Integrationsamt zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit, Erhöhter Kündigungsschutz, Hilfe bei notwendigen Umbaumaßnahmen, generell offizielle Anerkennung dessen was es ist: eine Behinderung. 

Anhand deines letzten Punktes scheint mir, Du unterstellst, dass ich möglichst fadenscheinige Gründe suche, um ein paar Euro Unterhalt einzusparen. Sorry, wir sind Meilenweit auseinander. Was ich letztes Jahr mit meiner Krankheit durchlebt habe, geht über alles hinaus, was man sich vorstellen kann -- das muss man erlebt haben. Wenn man (unabhängig von Scheidung) nur noch von Tag zu Tag lebt, weil man keine Ahnung hat wie es weitergeht und ständig die eigene Existenz gefährdet ist, dann ist dir irgendwann alles egal.

Die schlimmste Zeit ist (aktuell) vorbei, aber Leistungsfähigkeit ist nicht hergestellt und da chronisch, auch fraglich wie es weitergeht. Kann alles sein von 10%-80%. Bei Belastung sicher nicht besser. 100 werden es nicht mehr. Prio neu setzen, wie Du schreibst, neu Anfangen etc. kann ich weitestgehend vergessen. Aktuell laufe ich auf Reserve und eine Aufstockung nach Reduzierung wäre ein Wunder -- das ich gerne nehmen würde.

Und noch was: es mag widersprüchlich erscheinen, dass ich dennoch wider angefangen habe zu arbeiten. Aber wer das selber mal erlebt hat, der weiß, dass man kaum andere Chancen hat. Wer meint mit schweren Krankheiten bekommt man einen GdB oder EU Rente hinterhergeworfen, dem fehlt die Erfahrung auf dem Gebiet. Wer keine Kohle mehr hat, der hat u.U. Schwierigkeiten die EU Rente durchzubekommen. Darauf wird ja seitens der entsprechenden Leistungsträger häufig unverblümt gesetzt.

Sorry für den Vollquote, wollte auf die Punkte einzeln eingehen.


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - p__ - 13-03-2016

Mit BKB kam ich nicht klar, weil du unter dem ursprünglichen Punkt 3 keine Frage zum Bedarfskontrollbetrag hattest, der Begriff war in anderen Punkten Fragegegenstand. Es gibt so viele Abkürzungen, die man verwenden kann, dass das auch für andere mitlesende Neulinge eine unnötige Verständnishürde darstellt.

In der Softwareentwicklung gibts ein Pflichtenheft. Es gibt ein Minimum, unterhalb dessen das Endprodukt nicht verwendbar ist. Dann ist es weg und tot. Ziele sind benennbar, auch wenn sich im Verlauf des Projekts herausstellt dass sie nicht gut gesetzt worden sind. Man arbeitet stetig und systematisch auf die Ziele hin, hat Zeitpläne, macht Reviews.... du weisst, was ich meine. Bei einer Trennung mit so vielen schwierigen Faktoren wie bei dir können sich die Ziele durch völlig zufällige Faktoren als komplette Utopien erweisen. Wie in der faq beschrieben bleiben damit nur ganz allgemein gehaltene Ziele, das beschriebene Triumvirat "Kinder, eigene Gesundheit, Geld". In dieser Reihenfolge. "Haus halten" oder "Haus gut verkaufen" oder " wegen Kindesunterhalt nicht in Schulden geraten" sind bereits zu weit gegriffen. Das zerschlägt sich in Sekunden, wenn dem Richter zufällig die hartgekochten Eier vom Frühstück schwer im Magen liegen. Und es ist soooo ungerecht und man hat soooo gut argumentiert. Ist es. Und nutzt dir nichts, das ergibt sich oder nicht. Wichtiger ist die Frage: "Was mache ich, wenn ich in Schulden gerate?" oder "was mache ich, wenn die Mutter weiterhin strikt gegen das Wechselmodell ist?", "Wie belastbar bin ich, wieviel möchte ich mir auf dem Gerichtsweg zumuten?".

Den Kindesunterhalt konntest du anpassen, weil die Gegenseite einverstanden war. Gut. Im Konfliktfall hätte das nicht so laufen müssen.


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - the notorious iglu - 13-03-2016

Dein Problem ist, dass du Kämpfe führst, die längst verloren sind. Das ist nicht nur dein Problem sondern es ist das Problem der meisten Väter, die mit einer Trennung befasst sind. Ich habe hier keine Lust, dir das in jeder Einzelheit auseinanderzusetzen.

Schon die Tatsache, dass du nicht kapierst, dass eine Aussetzung der Tilgung die Summe am Schulddienst erhöht, spricht da irgendwie für sich.

Ich sage es gerne noch einmal. Du bist durch. Da ist nichts mehr zu retten, materiell gesehen. Wenn du schlau bist, nutzt du das für dich. Wenn du nicht so schlau bist, ist dein (vorläufiges) Schicksal besiegelt.

Du sagst selbst, dass du im Prinzip keine Rechnung mehr zahlen kannst. Gemeinhin ist es das, was man unter Bankrott versteht. Finde dich damit ab, nutze es für dich oder lass es bleiben. Alle deine Anstrengungen leistest du für andere: für die Ex, für die Bank für sonstige Gläubiger. Bei dir wird nichts davon hängenbleiben.

Die Fehler, die du gemacht hast liegen lange zurück. Sie sind derart schwerwiegend, dass sie in deiner Situation nicht mehr zu korrigieren sind. Nichtsnutzige Frau, überdimensioniertes Haus un der sonstige Luxus, den man sich gerne auf Pump leistet und das obwohl du ordentliche 5000 netto hattest, wovon gemeinhin zwei Familien leben könnten. Deine angebliche Fähigkeit, in mehreren Szenarien zu denken, hat dich vor nem Jahrzehnt oder so ganz kläglich im Stich gelassen. So hart das alles ist, so wenig ist es ein Vorwurf.

Nimm die Chance an, wenigstens jetzt die richtigen Konsequenzen zu ziehen. P hat dir das in seinem letzten Beitrag wieder wunderschön durch die Blume mitgeteilt, wo deine Prioritäten liegen sollten.


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - tomtom - 13-03-2016

(13-03-2016, 19:46)p__ schrieb: Mit BKB kam ich nicht klar, weil du unter dem ursprünglichen Punkt 3 keine Frage zum Bedarfskontrollbetrag hattest, der Begriff war in anderen Punkten Fragegegenstand. Es gibt so viele Abkürzungen, die man verwenden kann, dass das auch für andere mitlesende Neulinge eine unnötige Verständnishürde darstellt.

In der Softwareentwicklung gibts ein Pflichtenheft. Es gibt ein Minimum, unterhalb dessen das Endprodukt nicht verwendbar ist. Dann ist es weg und tot. Ziele sind benennbar, auch wenn sich im Verlauf des Projekts herausstellt dass sie nicht gut gesetzt worden sind. Man arbeitet stetig und systematisch auf die Ziele hin, hat Zeitpläne, macht Reviews.... du weisst, was ich meine. Bei einer Trennung mit so vielen schwierigen Faktoren wie bei dir können sich die Ziele durch völlig zufällige Faktoren als komplette Utopien erweisen. Wie in der faq beschrieben bleiben damit nur ganz allgemein gehaltene Ziele, das beschriebene Triumvirat "Kinder, eigene Gesundheit, Geld". In dieser Reihenfolge. "Haus halten" oder "Haus gut verkaufen" oder " wegen Kindesunterhalt nicht in Schulden geraten" sind bereits zu weit gegriffen. Das zerschlägt sich in Sekunden, wenn dem Richter zufällig die hartgekochten Eier vom Frühstück schwer im Magen liegen. Und es ist soooo ungerecht und man hat soooo gut argumentiert. Ist es. Und nutzt dir nichts, das ergibt sich oder nicht. Wichtiger ist die Frage: "Was mache ich, wenn ich in Schulden gerate?" oder "was mache ich, wenn die Mutter weiterhin strikt gegen das Wechselmodell ist?", "Wie belastbar bin ich, wieviel möchte ich mir auf dem Gerichtsweg zumuten?".

Den Kindesunterhalt konntest du anpassen, weil die Gegenseite einverstanden war. Gut. Im Konfliktfall hätte das nicht so laufen müssen.

@p__ Ich will gar nicht vor Gericht, gerade weil nicht klar ist, was dabei rum kommt. Und weil es unnötige Kraft kostet. Gerecht oder ungerecht ist mir auch ziemlich Wurscht. Es ist wie es ist. 

Nochmal: das Gegenszenario wäre, ich wäre ausgezogen, wäre nicht zum Gespräch, hätte mich vielleicht verklagen lassen, so wie es Iglu wohl vorschlägt ... ich schätze, dann stünde ich heute bereits schlechter da.

Verstehe immer noch nicht: ist der Rat, sich keine Gedanken um den Verkauf der Immo zu machen bzw. diesen voranzutreiben? Um das Beispiel SW-Entwicklung zu bringen: auf der PowerPoint kann viel stehen, da macht auch ein Rechtschreibfehler nix aus. Die Wahrheit liegt im Code, der läuft oder auch nicht und ist sehr konkret. Sprich, von den abstrakten Zielen muss man doch konkret ableiten, um konkrete Schritte zu tun.

In #34 habe ich ja beschrieben, was ich vorhabe. Wenn das nicht klappt, muss ich was neues überlegen. Die Frage war halt nach einer Einschätzung zum geplanten Vorgehen. Die Frage, "was mache ich, wenn ich Schulden aufbaue" stellt sich so schnell ja auch nicht -- falls ich nichts unternehme. Mit dem Vermögen auf dem Papier kann Madame und Helfershelfer noch jahrelang schröpfen. Außer ich habe das Vermögen schneller nicht mehr, damit sie nicht mehr davon profitiert. 

Nochmal konkret:

1. würdet Ihr vorschlagen es auf einen Titel ankommen zu lassen, damit klare Verhältnisse herrschen?

2. wenn ich Dich(p__) richtig verstanden habe, dann paßt die Argumentation, dass ich mit KU + EU unterhalb der Bedarfkontrollbeitrag liege und damit eine Anpassung denkbar ist. Habt ihr Erfahrung, ob JA oder Richter den Bedarfskontrollbetrag berücksichtigen.

3. konkrete Frage war auch, ob ich zum Wechselmodell einen formalen Antrag oder ähnliches stellen kann oder soll. Nur auf die Bereitschaft der Mutter zu setzen kann ich vergessen, dann bekomme ich es nicht.

4. Ches konkreter Vorschlag zum Freisetzen der Immo war ja durchaus hilfreich und wenn sich in 4 Wochen abzeichnet, dass ein einvernehmlicher Weg zu nichts führt, dann wird es wohl in die Richtung gehen.


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - Austriake - 13-03-2016

(13-03-2016, 17:05)p__ schrieb: 2. Du musst da umschalten. Die Ex geht es nichts an, was mit deiner Krankheit ist. Je mehr sie weiss, desto mehr gereicht dir das zum Nachteil. Viele Informationen -> Viel hindrehen von viel Einkommen möglich. Deine Ex geht nur etwas an, dass du für X Zeitraum zu Y% arbeitsunfähig bist. Deine Krankheit ist eine unterhaltssenkende Tatsache. Diese Information bekommt sie geliefert, das hat sie zu akzeptieren. Leider hast du mit den 40 Stunden Arbeit jetzt diese Argumentation sehr geschwächt.

Wieder voll arbeiten zu gehen, war der entscheidende Fehler.

Die Ex geht seine Gesundheit insofern schon etwas an, da er schon zum Zeitpunkt der Eheschliessung erwerbsgemindert war und insofern sein gesundheitlicher Zustand als eheprägend bezeichnet werden muss.

In seiner Situation wäre es besser gewesen, die Arbeitszeit gegen null zu fahren, das Einkommen zu reduzieren und die Exe auf Trennungsunterhalt zu verklagen.

Zugewinnausgleich u.ä. sind erst zum Zeitpunkt der Scheidung fällig, bis dahin vergehen noch ein paar Jahre. Zeit genug, diese Dinge zu regeln. Sich zum jetzigen Zeitpunkt darüber einen Kopf zu machen ist Zeitverschwendung.

Nun hat er aber schon die schwerwiegendsten Fehler gemacht, jetzt wird ihm so gut wie nichts mehr helfen.


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - the notorious iglu - 13-03-2016

Nebenbei gesagt hätte dein Weg @Austriake den Zusammenbruch auch nicht vermieden. Die Qualität deines Ratschlages erschließt sich eben erst, wenn man weiß, dass der Zusammenbruch unvermeidbar ist und diese Erkenntnis hatte er noch nicht.


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - tomtom - 13-03-2016

@Iglu: hast Recht, hättest besser nichts in dem Thread gepostet, wenn ich Dir so zuwider bin. Wir liegen nicht nur bei der Einschätzung zum GdB meilenweit auseinander, sondern generell.

Bin froh mit Dir nie in nem Meeting gesessen zu haben, weil ich schon früh gelernt habe, dass man Pudding nicht an die Wand nageln kann. Es gibt wenige Managementsprüche die sinnvoll sind, einer davon ist "Weich zur Person, konkret in der Sache". Bei Dir ist es umgekehrt. Um es mit unserem Altkanzler zu sagen, "Wichtig ist was hinten raus kommt" ... bei Deinen Antworten leider gar nix.

Mit Deiner Einstellung hätte ich schon viel früher aufgeben müssen. Hätte gar keine Hochschulreife machen sollen, weil die familiären Voraussetzung nicht stimmten. Keinen Hochschulabschluss, weil ich keine finanzielle Unterstützung bekommen hatte. Keine Freiberufliche Tätigkeit 2002 beginnen, weil der IT Markt tot war. Kein Gespräch mit der RÄtin, weil die sich eh nicht bewegt. etc. pp.

Und bevor Du Vermutungen zu meinem "Leben auf Pump" in den Raum stellst, hättest Du mal vorher fragen können. Da ist recht wenig gepumpt, weil ich vorher sehr viel gepumpt habe -- allerdings Kohle auf mein Konto. Leider kann ich jetzt nimmer so viel pumpen, sonst wäre mir vieles bei der Scheidung egal. Z.B. wäre ich wieder schneller Freiberufler, als Du pups sagen kannst. Und das würde wieder sehr gut laufen.

Hilfreich fände ich Vorschläge, wie ich viel von meinem Vermögen sichern kann. Das muss Dir nicht gefallen, ich finde es legitim. Kann aber vielleicht auch nur jemand nachvollziehen, der mal hart für viel gearbeitet hat und dann zuschauen muss, wie es zwangsverteilt wird. Und das in einer Lebensphase, wo man eigentlich durch sein sollte. Wenn es eh schon weg ist, wenn ich nichts mache, dann ist mein Ansatz, alles zu machen um wenigsten einen Teil zu sichern. Und da zähle ich auch keine Erbsen, sondern Stauden. Wenn ne Erbse draufgeht, egal.

Mein Ansatz ist, eine Alternative hat man immer ... und wenn unser Familienrechte diskriminierend ist, dann muss man andere Wege finden. Ich hab die Regeln nicht gemacht. Ich habe auch meiner Madame nicht gesagt, sie soll sich von mir abhängig machen. Und andere Vorschläge zu einer besseren Einigung gab es von mir auch schon viele, die gefallen ihr aber nicht, weil sie damit rechnet durch das Familienrecht besser weg zu kommen. Also, wenn Dir dann meine Überlegungen zu wider sind ... so what. Musst ja nicht drauf antworten.

(13-03-2016, 21:50)Austriake schrieb: Wieder voll arbeiten zu gehen, war der entscheidende Fehler.

Die Ex geht seine Gesundheit insofern schon etwas an, da er schon zum Zeitpunkt der Eheschliessung erwerbsgemindert war und insofern sein gesundheitlicher Zustand als eheprägend bezeichnet werden muss.

Nein, zum Zeitpunkt der Eheschließung war ich ne Rakete! Freiberufler mit >150k Umsatz als Einzelunternehmer ohne nennenswerte Fixkosten Mitte der 2000er. Ehe 2004. Eskaliert ist mein Gesundheitszustand Frühjahr 2015. Thema Scheidung und Wissen um Madames F*** Eskapaden Sept/Okt 2015.

04/2015-07/2015 Krankenstand. KG für 2 Wochen letzten Sommer. Einige Infusionstherapien. Arbeitsversuch 08/2015-10/2015. Letzte Krankschreibung mit Klinikaufenthalt Ende 10/2015 - Mitte Feb 2016. 

(13-03-2016, 21:50)Austriake schrieb: In seiner Situation wäre es besser gewesen, die Arbeitszeit gegen null zu fahren, das Einkommen zu reduzieren und die Exe auf Trennungsunterhalt zu verklagen.

Soweit kann ich gar nicht reduzieren. Oder was willste bei €420 Einnahmen Exe an TU verlangen?

(13-03-2016, 21:50)Austriake schrieb: Zugewinnausgleich u.ä. sind erst zum Zeitpunkt der Scheidung fällig, bis dahin vergehen noch ein paar Jahre. Zeit genug, diese Dinge zu regeln. Sich zum jetzigen Zeitpunkt darüber einen Kopf zu machen ist Zeitverschwendung.
Nun hat er aber schon die schwerwiegendsten Fehler gemacht, jetzt wird ihm so gut wie nichts mehr helfen.

Nein, hab ich doch geschrieben. Ich habe sie quasi soweit, dass sie einem freihändigen Verkauf zustimmt und die Verrechnung Zugewinn vorzieht durch Einmalzahlung. Ich mach mir doch keine Gedanken, was ich in 1,5 Jahren an ZA bekomme. 

Wenn der Weg funktioniert, dann wäre das die schnellste Lösung. Frage ist, was tun, wenn er nicht funktioniert. Nochmal: ich mache gerade einen Arbeitsversuch und bin in der 2ten Woche. Die Festsetzung meiner Leistungsfähigkeit durch meinen Arzt war erst kürzlich und ist noch auf dem Postweg. Also so viel ist da noch nicht den Bach runter ... Auch der Antrag auf 32h ist noch unterwegs, denn könnte ich noch weiter anpassen.

Nur: dann wird sich Exe bestimmt nicht auf einen freihändigen Verkauf mit Verrechnung ZA einlassen. Das ist die Situation. Falls das Deine Einschätzung noch mal ändert, gerne Feedback.


Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - CheGuevara - 13-03-2016

Wenn deine gesundheitliche Lage so angespannt ist:

Hast Du auch Kapital- bzw. Risiko-Lebensversicherungen laufen, die die Akte begünstigen?

Wenn Ja, wie gehst Du damit um bzw. wie wirst Du die los?


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - p__ - 13-03-2016

(13-03-2016, 21:44)tomtom schrieb: Ich will gar nicht vor Gericht, gerade weil nicht klar ist, was dabei rum kommt.

Die Scheidung findet nur vor Gericht statt, auf Anträge der Gegenseite musst du antworten. Alle weiteren Dinge, bei denen du dich nicht mit der Ex verbindlich einigst, müssen auch vor Gericht. Oder du gibts nach - je nach dem, wie weit du schon mit dem Rücken zur Wand steht, gibts da aber keinen Raum dafür.

Der Code, der da läuft muss die gewünschte Aufgabe erfüllen, sonst ist Ende Gelände.

Zitat:1. würdet Ihr vorschlagen es auf einen Titel ankommen zu lassen, damit klare Verhältnisse herrschen?

Ein Titel hat nurden zusätzlichen Nachteil, dass der Unterhalt schwerer abzuändern ist.

Zitat:2. wenn ich Dich(p__) richtig verstanden habe, dann paßt die Argumentation, dass ich mit KU + EU unterhalb der Bedarfkontrollbeitrag liege und damit eine Anpassung denkbar ist. Habt ihr Erfahrung, ob JA oder Richter den Bedarfskontrollbetrag berücksichtigen.

In der schönen Theorie tun sie das, aber wenn du nun (aus Richter und Exensicht) dein Einkommen eigenmächtig nach unten änderst, passiert das nicht. "Jaaa, Herr Tomtom, ich habe hier ihre Atteste liegen, dass sie angeblich nicht mehr Vollzeit arbeiten können, weiss ich jetzt. Aber genau das haben sie doch die letzten Monate getan? Und wenn nicht, haben sie sich denn um einen weniger fordernden Job bemüht? Davon lese ich auch nichts."

Zitat:3. konkrete Frage war auch, ob ich zum Wechselmodell einen formalen Antrag oder ähnliches stellen kann oder soll. Nur auf die Bereitschaft der Mutter zu setzen kann ich vergessen, dann bekomme ich es nicht.

Es gibt nur Einigung mit der Ex oder Gericht! Was machst du, wenn sie auszieht, das Kind mitnimmt? Zerrst du dann das Kind jede ungerade Woche aus der neuen Wohnung?

Zitat:4. Ches konkreter Vorschlag zum Freisetzen der Immo war ja durchaus hilfreich und wenn sich in 4 Wochen abzeichnet, dass ein einvernehmlicher Weg zu nichts führt, dann wird es wohl in die Richtung gehen.

Probiere es. Probiere alles. Meiner EInschätzung nach sind deine Handungsspielräume bereits sehr geschrumpft, mehr als Abarbeiten deiner Restmöglichkeiten in der Reihenfolge ihrer Pluspunktmenge bleibt dir eh nicht.


RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - tomtom - 13-03-2016

Kapital LV wurde 2011 aufgelöst. Geld ist im Haus.
Risiko LV steht aktuell noch, aber ich verstehe gerade den Zusammenhang mit der Scheidung nicht. Ist ne reine RLV ohne Auszahlungsoption, ohne Sparbetrag.
Private BU gibts auch noch. Dachte, die hätte keine Relevanz solange nicht aktiviert. Ebenfalls reine Risikoversicherung.


Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - CheGuevara - 13-03-2016

Die Alte trachtet Dir so lange nach dem Leben und reitet dich immer weiter rein, solange die RIsikoLebensversicherung läuft.

Zur Not sponsert der Next den Hitman!

Morgen gleich mal kündigen ... und es ihr auch mitteilen; du sparst jetzt monatlich ... :-)

Vieles erinnert mich da an den eigenen Case ...

Mittlerweile bei mir vier Jahre Intensiv-Krieg!

Bei mir war das mit der RLV gar nicht so leicht; ich war nur versicherte Person, Ex Versicherungsnehmerin; musste Exe so aushungern, dass sie nicht mehr die Versicherungsprämie bezahlen konnte und dann die Versicherung gekündigt hat ... uff!