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Unterhalt für Ex-Freundin - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Unterhalt für Ex-Freundin (/showthread.php?tid=11645) Seiten:
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RE: Unterhalt für Ex-Freundin - Helmute2000 - 23-02-2018 Hallo Vittel1, bzgl. deiner Sachfrage zu deiner Zukunft, solltest du dir klar machen, dass alle nur dein bestes wollen. Nämlich dein Geld! Dein Kind wird sicher noch Unterhalt bis zur 18 Lebensjahr nur von dir erhalten. Ab 18 gibt es Barunterhalt von beiden Eltern. Wenn die Kindesmutter nichts hat, zahlst du für sie weiter mit... Es kann sein, das dein Kind studiert oder andere Berufsausbildungen einschlägt, welche sehr lange andauern, du wirst in D solange unterstützen müssen, bis die Berufsausbildung abgeschlossen ist. D.h. da kann dein Unterhaltsberechtigtes Kind schon mal 27 Jahre und älter werden. In dieser Zeit wird dir nicht viel bleiben, wenn du an deinem Gehalt nichts mehr großartig verändern kannst. Dies bedeutet für dich unter Umständen die nächsten 25 Jahre an der Armutsgrenze zu leben. So übel wird den Vätern im allgemeinen hier in D mitgespielt. Da bist du kein Einzelfall. Bedeutet für dich als Mann in dieser Gesellschaft, das du beim zweiten Unglücksfall aus deiner Armutsfalle nicht mehr herauskommst. Gehe davon aus, das die Gesetze von Richtern so ausgelegt werden, das du zahlen kannst bis zum Skt. Nimmerleinstag. Deshalb mein Guter Rat: Keine Kinder mehr wenn du nicht in dieser Armutsfalle untergehen willst! Das ist leider bittere Realität in D! Viele Grüße, H. RE: Unterhalt für Ex-Freundin - Vittel1 - 12-06-2018 Hallo Zusammen, ich würde mal wieder eure Unterstützung brauchen. Es ist einige Zeit vergangen und ich habe mich mit meiner Ex darauf geeinigt jedes 2 Wochenende und spontan an Einzeltagen unter der Woche das Kind zu nehmen. (Soll nicht negativ klingen, will einfach nur Sachlich bleiben) Nun ist es so das der Unterhalt Ihr gegenüber und dem Kind unterverändert ist. Hab ich das Recht hier an ein/zwei Schrauben zu drehen um evtl. den Unterhalt Ihr gegenüber zu kürzen? Ist das diese 80/20 Formel? Oder hab ich hier was falsch verstanden. Vielen Dank euch Gruß Vittel1 RE: Unterhalt für Ex-Freundin - p__ - 12-06-2018 Eines der vielen, alten, ungelösten Probleme... nein, das hat leider keine Auswirkungen auf den Kindesunterhalt. RE: Unterhalt für Ex-Freundin - fragender - 17-06-2018 Mittlerweile ist Dir wohl das Kind ans Herz gewachen. Soweit so .... Der Kindesunterhalt wird sich nicht freiwillig nach unten bewegen. Du kannst diesen nicht einmal Steuerlich geldent machen. Und sei Dir sicher, wenn Du auch nur einen Euro gegen die Mutter aufrechnen könntest, dann wird Sie einen Weg finden, das Du Dein Kind nicht oder nur extrem erschwert sehen kannst. |