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P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags (/showthread.php?tid=13065) Seiten:
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RE: P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags - p__ - 08-10-2021 Keine Überziehungen zu dulden hat nichts mit Pfändungen zu tun. RE: P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags - Zahlesel_RUS - 09-10-2021 Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto ab 1.12.2021 https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neuregelungen-pkofog/ Zitat:§ 903 Abs. 2 ZPO regelt die Dauer der ausgestellten Bescheinigungen zur Erhöhung des Sockelbetrages. Dabei sind von den Kreditinstituten unbefristete Bescheinigungen für die Dauer von zwei Jahren zu beachten. Danach kann eine neue Bescheinigung verlangt werden. Zitat:§ 905 ZPO Das Vollstreckungsgericht ist nun auch gezwungen eine Bescheinigung auszustellen, wenn die Schuldner*in glaubhaft macht, dass er diese von einer anderen Stelle (Sozialleistungsträger oder Schuldnerberatungsstelle) nicht erhält. |