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Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat (/showthread.php?tid=13584) Seiten:
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RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - ExistenzImSack - 21-04-2024 Bei der Geschichte: Mach den Dino! Der Frau würde ich keinen Cent geben! RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Alimen T - 21-04-2024 Also eventuell eine Härtefallscheidung einleiten so, dass man nicht mehr der offizielle Vater automatisch bei Geburt ist. Ob Ex-Unterhalt oder 3 Jahre Betreuungsunterhalt ist im Endeffekt sowieso egal. Dann wenn die Ex eine Vaterschaftsanerkennung haben will Soll sie dir erstmal einen Bl***n Wenn sie fertig ist, dann die Vaterschaftsanerkennung trotzdem nicht machen Wenn die Ex so den Mann von der Polizei über die Anzeige durch den Kakao zieht, von wem man ein Kind im Brauch trägt, Braucht harte Grenzen und einen Vaterschaftstest . RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - p__ - 21-04-2024 Ja, es riecht auch etwas nach Borderline, das timing sieht aber mehr nach orchestriertem Ereignisablauf aus. Es passt einfach zu gut. Alles. Beispielsweise die Ehedauer. Ist die Trennung vor Ablauf von 3 Jahren erfolgt, ist kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden. Die Aufenthaltserlaubnis wird dann nicht verlängert. Aber jetzt beides gesichert, auch durch das Kind. Bei Borderlinern, die es geschafft haben, jemand zu heiraten kommt der häufigste Bruchpunkt für die Schwarzschaltung erst nach Geburt. Vaterschaftstest, unbedingt. Härtefallscheidung hat keine wirksame Begründung. RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Jan12345 - 21-04-2024 (21-04-2024, 02:49)MrBean schrieb: Ah sorry, ich habe übersehen, dass sie gearbeitet hat. Dann wird man das Elterngeld in Abzug bringen dürfen. Danke für die Schilderung darüber wie es bei der lief. Klingt so als sollte man sich dem Schicksal einfach hingeben. Ist hart das zu akzeptieren, verwirrt mich umso mehr da jeder irgendetwas anderes zu raten scheint. Ich werde morgen mal berichten zu was meine Anwältin rät... (21-04-2024, 02:55)kay schrieb: Auch wenn das nur ein ganz kleiner Trost ist, weil Schlimmer geht immer. In Spanien waerest Du bei den Vorwuerfen wahrscheinlich zumindest fuer kurze Zeit schon im Knast gelandet. Das bleibt Dir wenigstens in Deutschland erspart. Meiner Meinung nach solltest Du versuchen sich mit dem Zierfisch irgendwie zu einigen. Denen geht es ja meistens nur um Kohle. Ob Du das der Kindesaustraegerin bezahlst oder Awaelten und Gericht ist letzendlich egal. Nur koenntest Du so das ganze abkuerzen und Deine Nerven schonen. Offen gesagt, nie war ich jemand der während der Ehe irgendwelche Fachartikel gelesen hat um irgendein Verhalten zu erklären oder den Partner damit zu konfrontieren. Jetzt nach der Trennung habe ich ein wenig gelesen. Scheint aus meiner Sicht eine gesicherte Diagnose mit dem Borderline, lange habe ich sie beobachten können. Wobei natürlich auch jeder Mensch irgendwie ambivalent ist, war für mich im Leben immer das Wichtigste dies in den Mittelpunkt zu stellen. Egal ob bei Menschen oder Sachverhalten. Danke auch für deine aufmunternden Worte... (21-04-2024, 12:38)ExistenzImSack schrieb: Bei der Geschichte: Mach den Dino! Danke dir, Dino machen heißt? Kann es mir ungefähr vorstellen, so ganz komme ich jedoch nicht drauf. (21-04-2024, 14:45)p__ schrieb: Ja, es riecht auch etwas nach Borderline, das timing sieht aber mehr nach orchestriertem Ereignisablauf aus. Es passt einfach zu gut. Alles. Beispielsweise die Ehedauer. Ist die Trennung vor Ablauf von 3 Jahren erfolgt, ist kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden. Die Aufenthaltserlaubnis wird dann nicht verlängert. Aber jetzt beides gesichert, auch durch das Kind. Bei Borderlinern, die es geschafft haben, jemand zu heiraten kommt der häufigste Bruchpunkt für die Schwarzschaltung erst nach Geburt. Ok, danke auch dir wie immer. Ich bin nun denke ich einigermaßen informiert für das Treffen morgen. Sollte denke ich auch nicht schaden, bei Anwälten habe ich generell immer ein sehr unangenehmes Gefühl. Bin im Leben immer bestens ohne die Einschaltung von Anwälten gefahren, nie bereut. Diesmal leider unerlässlich... RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - expat - 21-04-2024 @Jan12345 Erst einmal herzliches Beileid zu Deiner Geschichte! Sei Dir bewusst, dass es eine erhebliche Stresssitutation ist, wo Du Deine Rolle erst einmal finden musst. Um "den Dino zu machen" oder das Kind abzuschreiben ist es aber etwas früh. Ich würde mich - jaja, noch so ein toller Tipp - auf folgendes konzentrieren: 1. Eigene Situation stabilisieren, sowohl beruflich als auch vom Wohnumfeld. 2. Diese Alkoholgeschichte systematisch angehen. Du brauchst einen dauerhaft nüchternen Blick auf alles. 3. Ausloten, was Deine Handlungsmöglichkeiten und Ziele sind. 4. Diese Ziele dann konsequent und anhaltend verfolgen. Bei mir ist die Madam ähnlich abgedreht, incl. Frauenhaus und 13 Monaten Kontaktsperre zum gemeinsamen Wunschkind. Das war eine sehr harte Zeit. Aber ich habe mich immer darauf konzentriert, was für das Kind gerade das Beste ist und bin dran geblieben. Denn mir war immer klar, dass das Kind meine erste Priorität ist. Inwischen habe ich wieder regelmäßig und sehr engen Kontakt zum Kind. Die Mutter schiesst weiter ihre Giftpfeile in meine Richtung, aber mir soll es egal sein, solange ich das Kind sehen und unterstützen kann. Immer daran denken: Diese Konfliktmütter sind oft vor allem mit sich selbst beschäftigt. Die haben dann gar nicht die Bandbreite sich dauerhaft vernünftig um ein Kind zu kümmern. Da kann es schon mal sein, dass es für sie selbst irgendwann wieder nützlich ist, dass der Papa sich wieder um das Kind kümmert. Und das geht natürlich nur, wenn ein wie auch immer gearteter Kontakt weiter besteht. Garantien gibt es dafür natürlich keine. Bei mir war es vorteilhaft, dass Mutter, Vater und Kind in Dänemark wohnen. Hier ist das Familienrecht etwas väterfreundlicher als in Deutschland. Dennoch hätte die Mutter, wenn sie denn gewollt hätte, den Umgang durchaus noch weiter blockieren können. Das geht auch bei durchsetzbaren Umgangsregelungen durchaus, wenn die Mama das Kind daheim völlig kirre macht. Egal welche Art von Dachschaden deine Ex hat, Du wirst Dich damit arrangieren müssen, wenn Du Kontakt zum Kind willst. Von daher würde ich immer versuchen, das irgendwie zu de-eskalieren. Auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Du machst das nicht für Deine Ex, Du machst das für Dein Kind. Du musst Dich dabei natürlich auch selber schützen, das ist klar. Jeder Fall ist anders, und Du wirst selbst herausfinden müssen was bei Euch möglich ist. Dass Du Geld hast und sie welches braucht ist dabei sicherlich langfristig ein Vorteil. Alles Gute und viel Kraft für das was kommt. RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Alimen T - 21-04-2024 Wichtig ist auch dass du es dir nicht anmerken lässt dass du dich nicht erpressbar machst wenn du das Kind nicht sehen darfst. Das benutzen Frauen gerne als Druckmittel. RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Austriake - 22-04-2024 (21-04-2024, 12:38)ExistenzImSack schrieb: Bei der Geschichte: Mach den Dino! Ich sehe das ähnlich. Du bist maximal im [Unterschreitung des Mindestniveaus], der einzige Hoffnungsschimmer ist das Unternehmen, das du zusammen mit deinem Bruder führst. Zuerst würde ich raten, deine Gesundheit in Ordnung zu bringen. Geh auf Entzug (ich hab langjährige Erfahrung als Co-abhängiges Familienmitglied, gute Erfahrungen mit AlAnon) und rette zunächst mal dich selbst. Verschwinde einfach mal drei bis sechs Monate in Therapie. Das Unternehmen wird dein Bruder weiterführen, zur Not holt euch einen Interims-Manager an Bord (bei XING oder LinkedIn suchen, da gibt es genug). Irgendwann, nach erfolgreichem Entzug, strickst du mit deinem Bruder eine Strategie zur Rückkehr in normale Verhältnisse. Wiedereingliederung in die Firma (das Jobcenter zahlt für so etwas Eingliederungsbeihilfen, da du aber nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, weiß ich nicht ob das in deinem Fall ginge), Teilzeitbeschäftigung nach dem Hamburger Modell für den Anfang usw. Irgendwann, wenn alles vorüber ist, Wiedereinstieg in die alte Tätigkeit. Mach dir weniger einen Kopf darum, alle Forderungen der Exe und der Juristen erfüllen zu können - mach dir vielmehr einen Kopf um dein eigenes Überleben. Denn jetzt wirst du die Erfahrungen machen, die wir alle hier schon hinter uns haben - du bist nur noch als Geldquelle akzeptiert. Deine Menschenrechte sind dir aberkannt. Du bist der letzte [Unterschreitung des Mindestniveaus], egal wie viel und wie lange du zahlst. Und dein Kind wird für die nächsten zehn bis zwanzig Jahre ausschließlich als Werkzeug zu emotionaler Erpressung genutzt werden. Deshalb würde ich da keine Emotionen mehr investieren (und Ähnlichkeiten auf Ultraschallbildern - bitte unterlasse solchen Quatsch, das macht dich noch verletzbarer). Den Damen aus diesem Kulturkreis nötigt man nur Respekt ab durch radikale Konsequenz. Läßt du dich erpressen und ausnehmen, wirst du den Rest deines Lebens erpreßt und ausgenommen. Rammst du jetzt einen Pflock ein und zeigst, daß du nicht alles mit dir machen läßt (und wenn es die Flucht in Krankheit und Erwerbsunfähigkeit und Zahlungsunfähigkeit ist), dann bekommst du damit eine Chance auf relativen Frieden für dein restliches Leben. Auf den geschlossenen Ehevertrag würde ich nicht allzuviel Hoffnungen setzen. Hier eine kleine Auswahl an Argumenten, mit denen Ehefrauen solche Eheverträge im Nachhinein erfolgreich! (gibt hier in der Urteilssammlung entsprechende Urteile, sogar vom Bundesgerichtshof) angefochten haben: - hätte ich den Ehevertrag nicht unterschrieben, hätte er mich nicht geheiratet - als ich den Ehevertrag unterschrieben habe, war ich hormonell verwirrt wegen Eisprung, Zyklus oder Schwangerschaft (Zutreffendes unterstreichen) - ich habe gar nicht verstanden, was ich da unterschreibe (Lieblingsargument von Zierfischen) - der Ehevertrag benachteiligt die Ehefrau und ist daher sittenwidrig und ungültig Wünsche dir alles Gute, du wirst es brauchen. RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Jan12345 - 23-04-2024 [Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten] Zunächst einmal auch dir vielen Dank für deine Hinweise und Tipps. Ich befinde mich hier noch in der Findungsphase was den Umgang angeht. Mal sehen was ich entscheide, aktuell hänge ich diesbezüglich noch in der Luft. In jedem Fall ist meine EX wirklich durchgedreht, habe nun die Aussage. Nachfolgend Update in gesonderter Mail. Mal sehen was ihr meint... RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Jan12345 - 23-04-2024 Hallo zusammen, Gespräch mit der Anwältin gestern war ergiebig. Aussage meiner Frau bei der Polizei war recht kurz, Antragsbegründung einstweilige Verfügung wirklich absolut daneben. Hier wird die Familie durch den Kakao gezogen, man hätte ihr nie zum Geburtstag gratuliert, Sie würde von außen belastet, alle hätten sie ausgelacht. Ich würde sich täglich beleidigigen, Psychoterror ausüben, sie in ein Abhängigkeitverhältnis drängen. Wirklich ein hanebüchener Antrag und schräger Beschluss. Die Anwältin war selbst überrascht über die Härte der Vorgaben in der einstweiligen Verfügung auf Basis dieser Kleinigkeiten. Zählt laut Begründung die fortgeschrittene Schwangerschaft als besonders schutzwürdig... Hauptentscheidungsgrund für die drastische Formulierung war wohl mein Auftritt bei der Polizei. Hier wurde ich von 5 Polizisten einheitlich als aggressiv abgestempelt, ich hätte eine Polizistin Demi.... angeschrien etc. Die stehen stramm nebeneinander, ich bleibe dabei: aus meiner Sicht war ich so ruhig und gelassen wie möglich nachdem man mich direkt abgestempelt und behandelt hat wie einen Schwerverbrecher. Nachfolgend ein paar Auszüge der EX bei Antragsbegründung: Behauptet mein Alkoholproblem war stets ein Problem und erreichte den Höhepunkt nach Scheidung meiner Eltern. Die Schwiegereltern haben immer wieder gebeten die Brüder meines Mannes zu hüten...oft war der Antragsgegner auch über das Wochenende bei seinen Geschwistern...Meine Schwiegermutter hat mich nie gefragt...und gratulierte auch nie zum Geburtstag...hat auf meine Schwangerschaft nie Rücksicht genommen...wollte nur, dass ich ihre Kinder hüte....vom Antragsgegner wurde ich beschuldigt, dass ich gegen seine Familie hetzen würde...zudem sei ich verantwortlich, dass er alkoholsüchtig geworden sei... - Einfach absolut banal - glatt gelogen-, dass so etwas in einem Antrag steht. Was sind denn das für Argumente? Vor allem war es nicht so, völlig verzerrt dargestellt. Meine Frau ist in Bezug auf den Kontakt zu meiner Familie einfach komplett abgedreht, unfassbar abgedreht. Die ersten 3,5 Jahre herrschte mit allen engste Harmonie. Dann schlimmste Beleidigungen nach kleinen Streitigkeiten, Meidung sämtlicher Feste, alles. Hatte mir immer vorgeworfen mich für die Familie und nicht für sie zu entscheiden. Aber egal, was hat sowas in einer Antragsbegründung zu suchen? Weiter gehts: Vorwürfe des Antragsgegners gingen am 24.12.23 so weit, dass ich schließlich in die Klinik musste, da ich massive Bauchschmerzen bekam. Anschließend ging ich zur Polizei und erzählte vom Psychoterror zuhause. Habe von der Anzeige abgesehen, da ich nicht noch mehr Stress haben wollte. Habe den Antragsgegner und auch dessen Eltern davon erzählt...sie lachten mich aus...daraufhin ist das Verhältnis noch schlimmer geworden... - wieder glatt gelogen, Ex zeichnet hier ein Bild, der gemeinsamen Unterdrückung meiner Familie, absolut aberwitzig. Haben alles versucht um Kontakt zu verbessern, waren immer höflich, wurden immer abgewimmelt. Meine Ex spinnt wirklich.... Der Antragsgegner beschimpft und beleidigt mich fast täglich. Nennt mich eine Fot**, ich würde mit meinem Verhalten die Familie beleidigen, ich solle dahin gehen wo ich herkomme. Ich bin nun dringend auf gerichtliche Hilfe angewiesen, da ich aufgrund meiner Schwangerschaft unbedingt Ruhe benötige. Kann mich nicht länger dem Psychoterror aussetzen, wirkt sich negativ auf die Entwicklung des Kindes aus..kann nicht schlafen und bin ständig aufgewühlt....versichere alles Eides Statt. Weiter in der Beschlussbegründung: Versucht eine Abhängigkeit herzustellen, beschimpft die Antragsgegnerin, wurde immer aggressiver...Antragsstellerin suchte bisher ohne Erfolg nach alternativen Unterkunftsmöglichkeiten...sei dem Antragsgegner bekannt...er setze sie damit unter Druck und sage, dass die Antragsstellerin ohne ihn keine Unterkunft habe und das Baby nun weggenommen werde.... Also einfach nur Wahnsinn und aalglatt gelogen. Nichts dergleichen ist vorgekommen oder wurde irgendwie angedeutet. Die regelmäßigen Ausraster meiner Frau, heftigste Beleidigungen und ihre absolute Unfähigkeit einfach selbst eine Wohnung zu finden waren enorm. Komplette Falschdarstellung von allem, absolut ohne Selbstreflektion und erlogen. Das kann ich guten Gewissens sagen. Frau hat alles von mir bekommen, Zeit, Sprachkurse, habe ihr einen Job besorgt, ihrer Familie Geld gesendet, Bewerbungen geschrieben, Titel verlängert. Wie geht man mit einer solchen Frau um? Offen gesagt, sie war immer kompliziert, absolut impulsiv, mal anhänglich, mal komplett zurückgezogen. Regelmäßige 180Grad Wendungen, gewalttätig mehrmals auf das Übelste. Eines ist gut: zumindest hat sie bei der Polizei die Aussage getätigt, dass ich sie niemals körperlich angegangen bin. Hat aber verschwiegen, dass sie es ist die permanent im heftigsten Tonfall redet und ich zurückgezogen lebe und mein Lieblingsschimpfwort Xanthippe war. Nachdem ich etwas zum Thema Borderline gelesen habe...Beschreibung passt wie die Faust aufs Auge in Bezug auf unsere Ehe. Was ich mich frage ist, ob die Ex wirklich glaubt was sie behauptet oder ob es sich hierbei einfach um eine bequeme Masche zur Schaffung von Fakten handelt. Anwältin rät mir in jedem Fall in die mündliche Verhandlung zu gehen, hier insbesondere Recht erwirken Wohnungsumschreibung auf meine Frau zu ermöglichen. Stellungnahme zum Vorfall und Beschuldigungen abgeben, ggf. auch mal einige Glanzstücke Ihrer wirklich niveaulosten Beleidigungen am Rande einwerfen. Dennoch rät Sie Fokussierung auf Scheidung, wie ihr um mich kümmern, Alkoholproblem final besiegen. Möglichst wenig verdienen, keine Sonderzahlungen etc. aus der Firma, geldtechnisch vorbereiten etc... Auszeit laut meiner Anwältin möglich, wenn gut begründet. Cash dann via Mitarbeiter / Bruder könnte helfen... Was meint ihr? RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - p__ - 23-04-2024 Den gesamten Komplex rund um "sie hat plötzlich alles kaputtgemacht und lügt" kannst du komplett abhaken. Nicht dem Richtigstellungsszwang verfallen! Damit bist du schon bei der Polizei voll hereingefallen. Da warst du so blauäugig wie man ist, wenn man noch nie mit Exen und Polizei zu tun hatte. Das ist nicht dein Freund, im Gegenteil, du bist der Mann und damit sowieso das Problem. Zitat:Anwältin rät mir in jedem Fall in die mündliche Verhandlung zu gehen, hier insbesondere Recht erwirken Wohnungsumschreibung auf meine Frau zu ermöglichen. Teilweise richtig. Tatsächlich ist das mit der Wohnung noch alles, bei dem es etwas zu gewinnen bzw. weniger zu verlieren gibt. Stellungnahme ist jedoch witzlos. Schreibe den alten Satz vom fehlenden sachlichen Gehalt und deshalb kein Erwiderung. Sollten offene Fragen bleiben, äusserst du dich in der Verhandlung. RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Austriake - 23-04-2024 (23-04-2024, 15:41)Jan12345 schrieb: Behauptet mein Alkoholproblem war stets ein Problem und erreichte den Höhepunkt nach Scheidung meiner Eltern. Die Schwiegereltern haben immer wieder gebeten die Brüder meines Mannes zu hüten...oft war der Antragsgegner auch über das Wochenende bei seinen Geschwistern...Meine Schwiegermutter hat mich nie gefragt...und gratulierte auch nie zum Geburtstag...hat auf meine Schwangerschaft nie Rücksicht genommen...wollte nur, dass ich ihre Kinder hüte....vom Antragsgegner wurde ich beschuldigt, dass ich gegen seine Familie hetzen würde...zudem sei ich verantwortlich, dass er alkoholsüchtig geworden sei. Super! Das ist DIE Steilvorlage überhaupt. "war stets ein Problem" - damit räumt deine Frau ein, dass der Alkohol "eheprägende Verhältnisse" war. Das ist dein Freifahrtschein, zunächst mal dein Alkoholproblem zu lösen. Kannst ja argumentieren, daß dir nach dem Lesen dieser Antragsbegründung bewußt wurde, was für ein furchtbarer Mensch du durch den Alkohol geworden bist und daß du das jetzt ändern willst und mußt, du hast die Notwendigkeit erkannt. Schlag sie mit ihren Waffen - wenn der Alkohol das größte Problem war, dann machst du dich daran, dieses zu lösen. Denn noch seid ihr verheiratet miteinander, und es ist fester Bestandteil der ehelichen Solidarität, daß dich deine Frau in deinem Bemühen um ein suchtfreies Leben unterstützt! Da du während des Entzugs/während der Therapie kein Einkommen erzielen wirst, meldest du vorsorglich Ansprüche auf Trennungsunterhalt an - deine Frau muß Dir Unterhalt zahlen! Wie sie das macht - ihr Problem. So in etwa würde ich vorgehen. RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - DrNewton - 23-04-2024 Hallo Jan12345, halte Dich an die Tips von "p" und "Nappo". Die haben jahrelange Erfahrungen auf dem Gebiet und glaube nicht, was im TV oder in den assozialen Medien dir in Deiner Situation geraten wird. Ich weiss nicht, wie ich es am besten sagen soll: Mache bloß nicht den Fehler, zu glauben Du kannst den Kampf gewinnen, bei Dir ist es anders, etc. Das haben schon viele zuvor versucht und sind alle gescheitert, am Ende finanziell, mental oder haben den Alkohol als neuen Freund gefunden. Ich meinte, das jetzt nicht arrogant oder überheblich ..... wir haben in der Vergangenheit schon viele krachen gesehen, die meinten es "besser" lösen zu können. Höre am besten auf die Tips und Hilfen aus dem Forum, auch wenn die Antworten manchmal nicht positiv sind, oder so ausfallen, wie Du es Dir gewünscht hättest. Und auch wichtig: bei Fragen, einfach fragen! Vielen hat auch das Forum und die der Austausch untereinander geholfen, die Trennung zu verarbeiten und wieder neu durchzustarten und nicht in ein tiefes Loch zu fallen ... Zitat Nappo: "....aber bei einer gut laufenden GmbH wirst Du das überleben. Die bleibt aber nur gut laufend, wenn Du Dich noch mehr auf Deine Arbeit - auch zur Ablenkung - konzentrierst und das Bier gegen einen Iso-Drink oder Wasser austauschst." Ein sehr wichtiger Tipp, um über die s...... Zeit zu kommen. RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Jan12345 - 23-04-2024 (23-04-2024, 16:24)p__ schrieb: Den gesamten Komplex rund um "sie hat plötzlich alles kaputtgemacht und lügt" kannst du komplett abhaken. Nicht dem Richtigstellungsszwang verfallen! Damit bist du schon bei der Polizei voll hereingefallen. Da warst du so blauäugig wie man ist, wenn man noch nie mit Exen und Polizei zu tun hatte. Das ist nicht dein Freund, im Gegenteil, du bist der Mann und damit sowieso das Problem. Danke dir für deine Einschätzung. Ja, das denke ich auch. Bisher habe ich aber im Grunde gar nichts richtig gestellt. Ich habe mich da nicht zum Sachverhalt geäußert, und auch sonst nirgendwo. Auch nicht beim Jugendamt. Ich habe bei der Polizei im Grunde bei der Polizei nur nach der Rechtsgrundlage gefragt und einen schriftlichen Widerspruch abgegeben. Auf dem Wisch, welcher mir Wohnungsverweis erteilt wurde, stand nur 185 StgB, keine Rechtsgrundlage, einfach nichts. Wollte da am 01.04 mit jemandem sprechen wegen der drastischen Maßnahme, war wohl niemand anwesend der zuständig ist. Die Aussagen meiner Ex enthalten glatte Lügen, nahezu verunglimpfend. Auch meine Familie wurde völlig falsch dargestellt, im Grunde wurde alles verzerrt dargestellt und es wurde erlogen. Rachefeldzug, das auf keinen Fall, aber irgendwie muss man sich doch äußern, oder einfach alles so stehen lassen? Meine Anwältin empfiehlt sich bei der mündlichen Verhandlung zu äußern - das mit der Stellungnahme habe ich missverständlich ausformuliert - gemeint war die Stellungnahme bei mündlicher Verhandlung. Bin wirklich gespannt wie meine Ex bei der Konfrontation mit ihren Ausfällen, welche nachweisbar sind reagiert. Ob Sie wie damals bei der polizeilichen Aussage wieder panisch in Tränen ausbricht und mich als den schlimmen Unterdrücker und sich als "zierliche schwangere Frau die von Geschäftsleuten unterdrückt wird und um die sich die Anwälte reissen". "Es wurden ihr sogar 20.000€ Schmerzensgeld angeboten (nahe Zitat, liegt in Schriftform vor)." (23-04-2024, 17:16)DrNewton schrieb: Hallo Jan12345, Danke dir, das werde ich in jedem Falle tun. Ich denke schlechter als aktuell kann es nicht sein. Zumindest in der mündlichen Verhandlung zu versuchen mich einigermaßen gut zu verkaufen und das mit der Wohnung irgendwie zu regeln scheint aber doch sinnvoll? Trennung und Scheidung ist sowieso klar, ich warte schon auf die Forderungen der Gegenseite...Maximal niedrig zu verdienen scheint auf Dauer denke ich nicht der schlechteste Weg. Durch meine Angestellten aus dem nahen Umfeld kann ich geldtechnisch dennoch gut aufgestellt durch die Welt gehen. Ohne dabei arbeitstechnisch irgendwie den Anschluss zu verlieren oder hier nicht den absoluten Fokus zu setzen. Wer selbst ein Unternehmen großgezogen hat wird mich bestätigen: alles würde man tun, jedoch das Unternehmen lapidar behandeln, niemals. Alkoholproblem hat in jedem Fall oberste Priorität, bin jedoch die letzten 6 Monate überwiegend nüchtern, bis auf einen Ausfall nach dem Vorfall stetig, Medikamente seit einigen Wochen ebenfalls abgesetzt. Fühle mich offen gesagt richtig gut und auch irgendwie deutlich glücklicher als zuvor. Obwohl ich wirklich alles verloren habe. Mein Zuhause, welches ich komplett eingerichtet habe, meine Instrumente, mein Haustier. Wohne im aktuell im Büro und merke wie wenige Dinge man eigentlich wirklich braucht. Auch Kontakt zur Familie der lange gelitten hat ist wieder deutlich besser, der Drahtseilakt der vergangenen 12 Monate hat wirklich an den Nerven gezehrt. Ich bin sehr dankbar an alle, die mir hier echt geholfen haben die Dinge realistisch zu sehen. Ich bin kein Träumer, ich weiß das Ganze wird teuer, langwierig, nervenaufreibend. Aber das Leben geht weiter, vermutlich wirds besser als davor. RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - p__ - 23-04-2024 Das Alkoholargument hören Richter täglich mehrmals. Sowohl von Beschuldigerinnen (dann meistens in Umgangsverfahren als Vorwurf) als auch von Pflichtigen. Das klappt nicht. Arm rechnen nicht und arm saufen auch nicht. Man ist dann zwar wirklich arm, aber eben nicht vor dem Unterhaltsrecht. Das sind Trickversuche, gegen die die schon seit 1871 immunisiert sind. Wenn etwas hilft und auch bewirkt, dann der harte Schnitt (abhauen, hinwerfen, sich an die Methoden anderer "Gruppen" halten die sich wenig ums Recht scheren, aber das trauen sich die meisten Väter nicht zu und die Veränderungen im eigenen Leben sind ihnen zu gross. Auch das weiss die Helferindustrie und nutzt es aus. Man wird versuchen, dich ganz früh zu fesseln. Als Beteiligter an einer Firma erwarte mal ganz andere Kriegsschauplätze. Bei Freiberuflern und Firmeninhabern bekommen gegnerische Juristen (also incl. Richter) sofort einen heftigen Unterhaltsständer. Rechnen können sie alle nicht, aber gerade Dummheit erzeugt den grössten Schaden, das geht nämlich immer zu deinen Lasten. Borderline, möglich ist alles. Es nutzt dir jetzt nichts. Borderliner sind erstklassige Lügner. Es gibt eine winzige Chance, dass sie es überreisst, aber das passiert sicher nicht sofort. Das ist gewöhnlich der einzige Pfad, der das Kind wieder zu dir führt. Wahrscheinlich ist, dass sie auf magische Weise mit einem fetten Unterhaltspolster und dem Kind gesundet und ihre Agenda weiter treibt. Lässt der Unterhalt nach drei bis acht Jahren ab Geburt nach, wird sie wieder heiraten. Einen importierten Landsmann, der kräftig dafür zahlt, damit ebenfalls geschleust zu werden. Der geht dann hier seinen Geschäften nach. Hier lebende Georgier sind neuester offizieller Hellfeldkriminalstatistik zu 44,7% kriminell, dort: https://archive.ph/m64gf . Das war schonlan ge vor 2015 ein Riesenproblem, deren Geschäftsmodell und kam auch in der Presse, es interessiert halt niemand. Wer glaubt, die Damen wäre die ehrliche Unschuld vom Kaukasuslande, lebt nicht auf dem Mond, sondern in einer völlig anderen Galaxie. Das Liebesgefasel mit dem du eingewickelt wurdest ist die Verkaufsshow knallharten Mafiaverhaltens, das dich und das Land zerstört. Zitat:Meine Anwältin empfiehlt sich bei der mündlichen Verhandlung zu äußern - das mit der Stellungnahme habe ich missverständlich ausformuliert - gemeint war die Stellungnahme bei mündlicher Verhandlung. Genau das sagte ich. Und äussern auch nur auf Nachfrage. Unterlasse schriftliche Einlassungen bis auf den oben vorgeschlagenen Satz. Bitte nicht immer alles zitieren. Das bläht den Thread mit Doppelinhalten auf, die sowieso schon da stehen. RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - expat - 24-04-2024 @Jan12345: Dass Du diese Falschbeschuldigungen richtig stellen willst ist nur normal. Es hat für Dich aber nur Nachteile, weil das Ganze völlig bescheuert gehandhabt wird. Du solltest folgendes wissen: 1. Die Mama kann jeden erdenklichen Schwachsinn über Dich erfinden und verbreiten. Sanktionen hierfür hat sie keine zu fürchten. Ein dankbares Publikum für ihre absurden Geschichten wird sie immer finden. 2. Du hast - auch rechtlich - keine Handhabe dagegen. Alles was Du dagegen unternimmst, wird Dir als konfliktverschärfend angelastet. 3. Mit Gewaltvorwürfen wird man Dir den Kontakt zum Kind verwehren. Es interessiert sich aber niemand dafür, ob diese überhaupt stimmen. Und selbst wenn Du das Gegenteil beweisen könntest, bliebe das Kind - zumal in diesem Alter - immer noch bei der Mutter. Du bist also in jedem Fall auf Goodwill von ihr angewiesen um das Kind sehen zu dürfen. Auch dann, wenn Du das - de fakto nicht durchsetzbare - Umgangsrecht hast. Das alles hat mit Recht oder gar Gleichberechtigung überhaupt nichts zu tun. Aber so ist halt die Ausgangslage in der Du die von Deiner Madam geschaffenen Probleme managen darfst. Dass ihr jetzt räumlich getrennt seid ist auf jeden Fall ein Vorteil. Für das Baby weil es die Streitereien zwischen den Eltern nicht mehr mitbekommt. Und für Dich, weil Deine Ex Dich nicht mehr attackieren und kontrollieren kann. Du kannst jetzt jederzeit aus einer Kommunikation aussteigen. Stabilisier' Dich selbst. Steh' zu Dir selbst. Steh' über den Vorwürfen. Lass die Ex toben wie sie will aber versuche in jedem Fall mit ihr und idealerweise ggf. ihrer Famile irgendwie den Kontakt zu halten. Es wird immer wieder Kontaktpunkte geben - beispielsweise wegen der Wohnung - wo ihr etwas zusammen regeln müsst. Da musst Du jetzt konsequent dranbleiben. Immer daran denken, das Kind wird älter und für die Mutter dann auch zu einer Belastung. Mein Kleiner ist nicht einmal 3 Jahre alt, wiegt aber schon ein Drittel seiner zierlichen Mama. Er ist nicht dick, aber kratzt schon an der Metermarke. In der Trotzphase gibt er auch regelmäßig Vollgas wo die Mama nur mit Mühe gegenhalten kann. Da gibt es dann schon zunehmend Gelegenheiten wo der vielgeschmähte Papa dann auf einmal wieder für die Mutter nützlich sein kann. Und damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind wieder den Papa sehen darf. RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - Austriake - 24-04-2024 Solche Verfahren sind Zivilverfahren nach BGB, keine Strafverfahren. Es gibt keine Beweiserhebung wie im Strafprozess. |