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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Druckversion

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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 01-08-2024

(01-08-2024, 13:24)Waschbär schrieb: Inwiefern kann/sollte ich denn Tatsachen schaffen?

Es gibt hier keinen Grundsatz oder Tenor, der Gültigkeit besitzt. Nicht einmal eine ausreichende geschweige denn hinreichende Stetigkeit, die diesen Satz wenigstens minimal unterstreichen könnte. 

Ganz anders natürlich bei Frauen. Es gibt sogar Anwälte, die Frauen raten mit den Kindern in ein Frauenhaus zu gehen... dem Grundsatz nach abzuhauen, den Ehemann und Kindsvater zu verlassen. Das Ziel ist zu gehen, nicht unbedingt das Frauenhaus. 

In deiner Situation könnte es theoretisch ratsam sein einen Anwalt zu konsultieren. Vllt. schafft er es zusammen mit einem guten Familienrichter deine Ex dergestalt zu belehren, dass sie im Ergebnis so eingeschüchtert ist, dass sie zwar auszieht, aber im Umkreis bleibt...bleiben muss, weil ihr der Richter das unter Androhung von Ordnungsgeld auferlegt. Das wäre aber - wenn überhaupt - erst bei einem Sorgerechtsverfahren umsetzbar und theoretisch könnte sie heute Nacht noch abhauen, ergo hat sie dann schon Tatsachen geschaffen. Ob im Vorfeld möglich, weiß ich nicht, daher rate ich zu einem Anwalt. Einem Freund von mir ist es im Sorgerechtsprozess gelungen; seine Ex durfte nur im Umkreis von 20 km umziehen. 

Allerdings wusste seine Ex nicht, und vermutlich er und der Richter auch nicht, dass sie ganz andere Seiten aufziehen hätte können. Mit der richtigen Begründung hätte ihr die Exekutive sogar Geleitschutz angeboten. Also überhaupt kein Problem.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - kay - 01-08-2024

Melde DU das Kind bei der Schule an Deinem Wohnort schon mal an. Damit hast Du zumindest eine kleine Tatsache geschaffen.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 02-08-2024

(01-08-2024, 22:45)kay schrieb: Melde DU das Kind bei der Schule an Deinem Wohnort schon mal an. Damit hast Du zumindest eine kleine Tatsache geschaffen.

Dort ist er bereits seit Monaten angemeldet.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Nintendo - 02-08-2024

Sehr gut. Kümmere dich auch um alles drumherum: Ranzen, Hefte und den Rest der notwendigen Ausstattung. Begleite du das Kind zur Einschulung. Kümmere du dich bis dahin um möglichst viele Verabredungen mit Freunden des Kindes, um zu zeigen, das das Kind am aktuellen Wohnort stark verwurzelt ist und du dich nachweislich um alles kümmern kannst.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 02-08-2024

Und was bringt das, wenn Mutti einfach weggeht und die Mäuse mitnimmt?


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 02-08-2024

(02-08-2024, 20:10)NurErzeuger schrieb: Und was bringt das, wenn Mutti einfach weggeht und die Mäuse mitnimmt?

Ich gehe derzeit davon aus, dass sie es nicht tut. Sie hat noch soviel Respekt vor dem Gesetz.
Die potenziellen Schulen habe ich auch informiert, sie haben bestätigt, dass ohne meine Zustimmung keine Anmeldung erfolgen wird.
Und ich vermute, dass das mit der Wohnung ein Bluff war. Sie hat also wohl doch noch keine.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 03-08-2024

Wenn so eine Mutti Respekt vor dem Gesetz hat, könnte schon ein Trumpf sein. Dann hat die vllt. auch keinen Bock auf Gerichtsverfahren. Noch besser ist, wenn sie auch beruflich mit beiden Haxn im Leben steht und auch etwaige Anwalts- und Gerichtskosten scheut. Da gibt's natürlich noch einige mehr Parameter, die das Ganze entschärfen oder verschärfen können.

I.d.R. kannst du aber davon ausgehen, dass so eine nicht normal ist, wenn ihr die eigene Bagage - Mutter, Schwester, etc. - vorgeht bzw. wichtiger ist als ein Leben mit Kindern und dem Vater ihrer Kinder. 

Ich hoffe, dass bald Bürgergeld und Sozialhilfe abgeschafft werden, dann bekommen viele alleinerziehende Frauen derbe Existenzprobleme. Sanfte Druckmittel in die richtige Richtung sind manchmal nicht verkehrt. Dann wird man sehen, dass Ehen wieder länger halten. Unser Staat hat schon viel kaputt gemacht.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 03-08-2024

(03-08-2024, 10:35)NurErzeuger schrieb: Wenn so eine Mutti Respekt vor dem Gesetz hat, könnte schon ein Trumpf sein. Dann hat die vllt. auch keinen Bock auf Gerichtsverfahren. Noch besser ist, wenn sie auch beruflich mit beiden Haxn im Leben steht und auch etwaige Anwalts- und Gerichtskosten scheut. Da gibt's natürlich noch einige mehr Parameter, die das Ganze entschärfen oder verschärfen können.

I.d.R. kannst du aber davon ausgehen, dass so eine nicht normal ist, wenn ihr die eigene Bagage - Mutter, Schwester, etc. - vorgeht bzw. wichtiger ist als ein Leben mit Kindern und dem Vater ihrer Kinder. 

Ich hoffe, dass bald Bürgergeld und Sozialhilfe abgeschafft werden, dann bekommen viele alleinerziehende Frauen derbe Existenzprobleme. Sanfte Druckmittel in die richtige Richtung sind manchmal nicht verkehrt. Dann wird man sehen, dass Ehen wieder länger halten. Unser Staat hat schon viel kaputt gemacht.

Naja, "Bock" auf Gerichtsverfahren hat sie ja anscheinend. Sie hat schließlich den Antrag beim Familiengericht gestellt und meint nun dort eine schnelle Lösung zu erhalten. Sie hätte ja auch übers JA kostenlos mal versuchen können, das Problem zu lösen. Aber das dauert ihr natürlich viel zu lange. Es soll doch schnell gehen.
Finanziell reitet sie sich ohnehin in Schwierigkeiten rein (der Prozess und das was anschließend kommt). Aber das ist ihr wohl nicht so recht bewusst.

Ja, sie ist eben genau deshalb meiner Meinung nach nicht normal. Alles ist wichtiger als dass die Kinder ihren Vater im Alltag behalten. Das interessiert sie gar nicht und sieht auch nicht, dass sie hier (meiner Meinung nach) etwas auf dem falschen Dampfer unterwegs ist.
Wenn's gut läuft, zeigt sie sich vor Gericht und dem Verfahrensbeistand/Jugendamt völlig bindungsintolerant.

Ich habe dagegen schon beim JA einen persönlichen Termin gehabt und auch nochmal schriftlich nachgelegt, mich dabei klar positioniert, wie wichtig ich es finde, dass die Kinder zukünftig beide Eltern weiterhin behalten (alle 2 Wochen Umgang ist für mich definitiv nicht "beide Eltern behalten", aber vielleicht sehen das andere Leute/Gerichte anders).


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 04-08-2024

Eigentlich kann man ja froh sein, wenn man so eine illoyale Nestbeschmutzerin los wird. Aber ob der Kinder halt immer schrecklich.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 04-08-2024

Mit meinem Anwalt habe ich noch nicht konkret über den vorliegenden Antrag meiner Frau gesprochen. Wir haben auch noch etwas Zeit zu reagieren.
Der Anwalt wurde mir empfohlen von einem Bekannten, der in einer ähnlichen Lage wie ich war, und die Kinder zogen dann eben nicht um.
Die Einigung am Ende war, dass die Kinder weiterhin in dieselbe Schule bzw. Kindergarten gehen.


Meinem momentanen Kenntnisstand zufolge wäre es wahrscheinlich ein großer Fehler, wenn ich nun selbst einen Gegenantrag auf alleiniges ABR stelle.
Folglich sollte ich den Antrag doch einfach nur widersprechen?

Im Antrag behauptet die Frau ja, sie habe hier leider keine Wohnung gefunden. Aber glücklicherweise hat sie dann sofort eine in ihrer Heimat gefunden.
Dass sie hier keine Wohnung findet, ist natürlich ein absolut lächerlicher "Grund" für den weiten Umzug.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 05-08-2024

(04-08-2024, 23:35)Waschbär schrieb: Wir haben auch noch etwas Zeit zu reagieren.

Dein Wort in Gottes Ohr.

(04-08-2024, 23:35)Waschbär schrieb: Mit meinem Anwalt habe ich noch nicht konkret über den vorliegenden Antrag meiner Frau gesprochen. 

Lass dir nicht zu viel Zeit.

(04-08-2024, 23:35)Waschbär schrieb: Die Einigung am Ende war, dass die Kinder weiterhin in dieselbe Schule bzw. Kindergarten gehen.

Einigen kann man sich auf fast alles. Ist mit solchen Frauen meist halt schwierig. Dranhalten ist dann das nächste Level. Und ggf. durchsetzen bzw. Durchsetzbarkeit steht nochmal mal auf einem ganz anderen Level.

Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, wenn sie einfach weggeht bzw. wegzieht, dann hat sie eine Situation geschaffen, die nicht mehr umkehrbar ist. Ummelden der Kinder ist meistens auch kein Problem. Im besten Fall meldet sie die Kinder nicht gleich um und eine etwaige Gerichtsverhandlung findet dann in deiner Nähe statt. Spätestens dann wird ihr der Richter aber empfehlen sich umzumelden, damit das dortige Gericht zuständig wird, weil (warum?) er will ja das Verfahren los werden.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - kay - 05-08-2024

Was man bei Gericht nicht beantragt, kann einem auch nicht gegeben werden und einen Antrag kann man immernoch zurueckziehen.......


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 05-08-2024

(04-08-2024, 23:35)Waschbär schrieb: Im Antrag behauptet die Frau ja, sie habe hier leider keine Wohnung gefunden. Aber glücklicherweise hat sie dann sofort eine in ihrer Heimat gefunden.
Dass sie hier keine Wohnung findet, ist natürlich ein absolut lächerlicher "Grund" für den weiten Umzug.

Sie kann Wohnungen finden oder nicht finden wie sie will. Sie darf auch gerne wegziehen oder einmal rund um den Globus und irgendwelchen anderen Beziehungen hinterher. Ihre Sache.

Konzentriere du dich im Gegenantrag auf das Kind. Die Dame mag ihren Selbstwünschen folgen, aber das Kind soll bleiben, wo es ist, wo es zur Schule angemeldet ist, wo Stabilität, Kontinuität zu Personen incl. einem Elternteil und Räumen herrscht. Dort kann sie dann das Kind gerne besuchen oder mitbetreuen.

Wie schon vielfach geschrieben, beantrage nicht das ABR für dich, sondern Beibehaltung des gemeinsames ABR bei Entscheid über den Aufenthalt am jetzigen Wohnort gem §1628 BGB. Du willst die Mutter nicht entrechten, sondern das Beste fürs Kind per Minimalbeschluss. Positiv formuliert. Sei nicht der Elternteil mit Privatwünschen, der sich als besser und berechtigter darstellt, sondern sei der Elternteil der nachweisbar auf die Bedürfnisse des Kindes fokussiert ist. Und bereite dich geistig darauf vor, trotzdem zu verlieren.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 05-08-2024

Danke an alle für die Antworten.

Im Schreiben des Gerichts ist kein Datum genannt, bis wann ich Stellung beziehen kann. Es steh eben "unverzüglich".
Normal sind aber doch - meines Wissens - schon 2 Wochen angemessen?


@p__:
Danke für die Hinweise. Ich finde es auch absolut logisch, sich auf die Kinder zu konzentrieren.
Meine Frau scheint das für mein Empfinden anders zu sehen. Im Antrag heißt es eben nur, die habe Elternzeit gehabt und deshalb ist es zum Wohle der Kinder, mit ihr dort hin umzuziehen. Für sie gehören Kinder eben zur Mutter.
Meine Hoffnung ist daher, dass sie sich vor Gericht selbst disqualifiziert.

Auch bei der Beratungsstelle wurde ihr gesagt, dass sie mit dem Vorhaben den Kindern den Vater nimmt. Aber sie findet es vollkommen OK, wenn die Kinder mich eben nur mal alle 2 Wochen sehen.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - kay - 06-08-2024

(05-08-2024, 23:33)Waschbär schrieb:  Für sie gehören Kinder eben zur Mutter.
Meine Hoffnung ist daher, dass sie sich vor Gericht selbst disqualifiziert.

Die Hoffnung stirbt immer zum Schluss aber in der Westlichen Welt gehoeren fuer die Helferindustrie und Richter eben die Kinder zur Mutter. Also stell Dich drauf ein dass es nicht in Deinem Sinne verlaeuft.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 06-08-2024

(05-08-2024, 23:33)Waschbär schrieb: Ich finde es auch absolut logisch, sich auf die Kinder zu konzentrieren.

Du musst das auch strategisch richtig kommunizieren. Verschiesse kein Pulver im Gegenantrag. Die Ex kriegt deinen Gegenantrag vor dem Verfahren so wie du ihren und kann sich drauf einstellen. Du zeigst ihr sozusagen in deinem Gegenantrag, wo ihre Fehler sind. Die Anträge sind das Vorspiel, das Geplänkel, im mündlichen Termin wird dann mit dem Richter geredet, dort wird mehr entschieden wie schriftlich vorher. Meist liest der von den Anträgen vorher nur den Anfang.

Halte die Gegenanträge also kurz, schreibe nur kühl wichtige Punkte, aber nicht gegen sie, nicht so formuliert dass sie zu direkt auf ihre Fehler gestossen wird. Der Hauptfehler ist, mehl als eine A4 Seite zu begründen, alles zu erklären, ein offenes Buch für die Mutter auf das sie sich bestmöglich vorbereiten kann. Präge dir die argumentativen Gedankengänge ein und halte sie bei der mündlichen Verhandlung parat.

Im besten Fall hat man einen Berater vor Ort, der einem beim Vorbereiten hilft. Kein Anwalt, sondern erfahrene Väter wie Franzjörg Krieg oder Nappo. Ja, das gibts selten und es ist als Glücksfall zu betrachten, wenn man einen findet.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 06-08-2024

(05-08-2024, 23:33)Waschbär schrieb: Meine Hoffnung ist daher, dass sie sich vor Gericht selbst disqualifiziert.

Das sind 0815-Verfahren, in denen man gar nicht so viel Zeit hat, um sich disqualifizieren zu können. Das passiert schon lange Zeit vorher über die Geschlechterrolle.

Ich war mit Anwalt. Der kam gar nicht zum Reden, weil der Richter schon seinen Plan hatte. Das geht so schnell. Du kannst als Vater noch so lieb, toll, einfühlsam, intelligent, bindungstolerant und kinderlieb sein, es bringt dir vor Gericht nichts. 

Versetze dich in die Situation eines kleinen Amts-Richters. Er kann nicht einfach entscheiden, was er will sondern muss sich an die jeweilige Rechtsprechung halten. Und jetzt frag einen guten örtlichen Anwalt, wie die dortige und allgemeine Rechtsprechung ist. Dann bekommst du in etwa ein Gefühl dafür, wie es ausgehen kann.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 07-08-2024

Offiziell wird zumindest nach Kindeswohl entschieden.
Aber welches Argument kann meine Frau denn vorbringen, außer dass sie eben 2x 3 Jahre in Elternzeit war?
(Ja, mir ist schon klar, dass das leider oft das Totschlagargument ist.)

@ NurErzeuger:
Wie lange ging deine Verhandlung denn?
War die Ausgangslage ähnlich wie bei mir? (kurz: ABR und weiter Umzug)

Bei meinem Bekannten dauerte die Verhandlung tatsächlich 2 Stunden.


@ P__:
Genau diese Gedanken hatte ich auch schon von Anfang an. Ich muss schauen, dass ich der Gegenseite nicht gleich alles auf dem Silbertablett serviere, damit diese sich vorab Gedanken machen kann, wie sie meine Punkte entkräften können.


@ kay:
In den meisten Fällen ist es leider so. Wirft man alles in einen Topfs ist die Erfolgsquote dann halt gering. Aber die ganzen Fälle sind ja trotzdem individuell. Diese Fälle müsste man doch ein Stück weit gruppieren. Ich nehme an bzw. hoffe, dass es also schon klare Konstellationen gibt, wo man als Vater immer den Kürzeren zieht. Aber es wird auch Konstellationen geben, wo der Vater eher bessere Chancen hat.
Es gibt Fälle, bei denen leben die Kinder schon mehrere Jahre bei der Mutter. Dann stellt nach ein paar Jahren die Mutter den Antrag aufs ABR, weil sie umziehen will und wird es dann wohl auch bekommen.
Aber wir leben noch gemeinsam in einer Wohnung. Status quo ist also, Kinder haben aktuell beide Eltern in ähnlichem Umfang.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 07-08-2024

(07-08-2024, 00:13)Waschbär schrieb: Aber welches Argument kann meine Frau denn vorbringen, außer dass sie eben 2x 3 Jahre in Elternzeit war?

Wieso nur Elternzeit? Sie kann nach nachweisen, dass sie bis heute die Hauptbetreuungsperson war. Wer war mehr im Beruf, du oder sie? Gemäss Kontinutitätsprinzip ist es im deutschen Recht das Beste, wenn sie das auch weiterhin bleibt.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 08-08-2024

(07-08-2024, 13:18)p__ schrieb:
(07-08-2024, 00:13)Waschbär schrieb: Aber welches Argument kann meine Frau denn vorbringen, außer dass sie eben 2x 3 Jahre in Elternzeit war?

Wieso nur Elternzeit? Sie kann nach nachweisen, dass sie bis heute die Hauptbetreuungsperson war. Wer war mehr im Beruf, du oder sie? Gemäss Kontinutitätsprinzip ist es im deutschen Recht das Beste, wenn sie das auch weiterhin bleibt.

Ich hoffe eben, es geht anders aus. Die Richterin ist Jahrgang 1980 und relativ jung, also ggf. nicht in dem Modus "Kind immer zur Frau".

Kleines Update:
Mein Sohn sagte heute zu einem Kind auf dem Spielplatz, er geht "in die Schule in ....." (dort, wo wir wohnen). Dann meinte er gleich: "Äh, ich meine dort, wo meine Oma wohnt" (= dort, wo meine Frau nun hinziehen will). Ich kann mir diese Äußerung nur dadurch erklären, dass meine Frau auf ihn eingeredet hat, er würde bald umziehen (ohne, dass sie es überhaupt dürfte). Ich gehe sehr davon aus, dass sie unseren Sohn bereits stark manipuliert hat, dass er sich später "pro Umzug mit Mama" äußert.

Was kann/sollte ich da denn dagegen machen? Ich denke, die Frau macht sich hier nicht gerade beliebt beim Richter, Jugendamt und Verfahrensbeistand. Zum Wohle eines Kindes sollte man doch hoffentlich nach dem Status quo (derzeitiger Wohnort) handeln.
Ich kann auch belegen, dass sie in letzter Zeit ziemlich bewusst die Kinder nicht mehr am Sport am jetzigen Wohnort hat teilnehmen zu lassen.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 08-08-2024

(08-08-2024, 02:20)Waschbär schrieb: Was kann/sollte ich da denn dagegen machen? Ich denke, die Frau macht sich hier nicht gerade beliebt beim Richter, Jugendamt und Verfahrensbeistand. Zum Wohle eines Kindes sollte man doch hoffentlich nach dem Status quo (derzeitiger Wohnort) handeln.

Gegen Manipulationen beim Kind kannst du überhaupt nichts machen. Sei vorsichtig, davon etwas beim Richter zu erzählen. Wie gut das kommt und wann es angebracht ist, musst du im Saal entscheiden. Geht es schief, bist am Ende du der,jenigeder deswegen damit als übergriffig bezeichnet wird und dem Konflikte auf der Paarebene vorgeworfen werden.

Das Verfahren ist kein Beliebtheitswettbewerb. Eltern können auch unsympathisch sein und trotzdem kommt wieder das Nullargument vom Kindeswohl, das natürlich entgegen aller Forschungen und eindeutigen Erkenntnissen immer das ist, was für den Richter am einfachsten ist. Kind bei der Mutter, damit kann man nichts falsch machen, so die Grundströmung.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 10-08-2024

Thema Arbeitszeitreduktion


Ich werde nächste Woche zum Antrag meiner Frau mit dem Anwalt Stellung beziehen und ihr widersprechen.
Mein Ziel wie gesagt ist: Kinder bleiben hier, sollen Vater und Mutter in großem Umfang behalten, was durch ein Wechselmodell gelingen kann.


Um meine Aussichten auf dieses Ziel zu erhöhen, meint ihr, es wäre sinnvoll, jetzt schon bei meinem Arbeitgeber was in Richtung Arbeitszeitreduzierung zu machen? Aktuell arbeite ich zwar 100% mit viel Homeoffice und äußerst flexiblen Zeiten. Betreuung wäre somit für mich definitiv möglich.

Ich stelle mir nur eben die Frage, ob ich bessere Karten habe, wenn ich vorab nun schon Reduzieren würde auf z. B. 60%.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Nintendo - 10-08-2024

Ich glaube Arbeitszeit vorab reduzieren ist immer schwierig, da man dich sonst in eine Unterhaltspreller Ecke stellen kann. Dann entgleitet dir der Termin.

Vielleicht ist es sinnvoller, wenn dir dein Arbeitgeber bescheinigt, dass du weiterhin umfangreich HomeOffice machen kannst und du die Möglichkeit hast, zur
Kinderbetreeung deine Stunden dynamisch anzupassen. Dein Arbeitgeber betont schriftlich besonders familienfreundlich ist und er untersützt dich voll und ganz. Sehr freie Arbeitszeiteinteilung z.B. wäre wichtig (so das Gegenteil zur Anwesenheitspflicht ab 7:00 Uhr). Wenn es jetzt kein Konzern ist und du einen guten Kontakt zum Chef hast kannst da jedes x-beliebige Schreiben bekommen.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 15-08-2024

Hallo zusammen,

aufgrund der Ferienzeit kam nun heraus, dass der festgelegte Gerichtstermin wohl verlegt werden muss.
Das ist schon mal gut, damit sage ich mal die Kinder erst mal hier weiter ihre Wurzeln schlagen können.

Mein Anwalt war nicht beeindruckt vom Antrag meiner Frau. Er sieht das schon recht positiv. Er ist über 60, ich denke ein Stück weit kann man ihm bzw. seiner Erfahrung vertrauen.


Bei mir hat sich übrigens der Verfahrensbeistand gemeldet.
Die Verfahrensbeiständin meinte, dass sie mit mir sprechen wolle per Telefon. Ich meinte, dass sie doch ohnehin wegen den Kindern kommen wird, und ich auch gerne vor Ort sprechen würde. Das war dann auch in Ordnung für sie.

Sie fragte mich zudem nach Personen, die ich vorschlagen kann, mit denen sie sprechen sollte.
z. B. fiel mir die Erzieherin (Kindergarten) unserer Tochter ein, meine Eltern, ggf. ein guter Nachbar.

Habt ihr mir Tipps, wie ich/man sich verhalten (oder eben nicht verhalten) sollte, wenn der Verfahrensbeistand dann kommt?


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 15-08-2024

Die alte Frage... erstmal kommen die meisten Verfahrensbeistände mit vorgefertigen Prioritäten. Es kommt oft vor, dass man sich gut mit ihnen unterhält, sie sich lächelnd das Kinderzimmer ansehen, den Schwachsinn beim Termin mit der Mutter blenden sie dann komplett aus und vor Gericht heisst es dann, beide Eltern seien tolle Eltern und gleichermassen blablabla, aber wegen der langjährigen Priorität der Mutter in der Erziehung sei hier der Verbleib bei der Mutter bei gleichzeitigem grosszügigen Umgang für den Vater zu raten. Verfahrensbeistände, ein völlig überflüssige erneute Erweiterung der Helferindustrie.

Ansonsten: Kein Theater vorführen. Wohnung sauber aber nicht ganz aufgeräumt. Kindgerecht. Kleines Beispiel: Keine Putzmittel im Klo in Kinderreichweite im nicht abgeschlossenen Schränkchen. Quatsch sie nicht voll, frag sie was sie wissen und sehen will. Was sie in Wirklichkeit will, ist schnell zu den Kollegen in den Sozialraum, um Kaffee zu trinken und zu klatschen. Sei nicht die Mutter, sei der Vater, der weiss was Kinder und ihre Bedürfnisse bedeuten.