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Wie an das Schulzeugnis kommen? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Wie an das Schulzeugnis kommen? (/showthread.php?tid=13925) Seiten:
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RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - zwangszahler - 22-09-2025 https://trennungsfaq.com/forum/editpost.php?pid=222197 RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - datrainer - 24-09-2025 Moin, Hab das Zeugnis bei der Schule bekommen. 10 Cent für die Kopie. RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - Lullaby - 24-09-2025 Muss die Schule eine Zeugniskopie an einen Sorgebrechtigten herausgeben? Gibt es dafür eine Regelung bzw. Gesetz/Beschluss? RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - p__ - 24-09-2025 Das ist wie schon erwähnt Landesrecht. In NRW z.B §120 Schulgesetz. Absatz 9: "Nur Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler sind berechtigt, Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen zu nehmen und Auskunft über die sie betreffenden Daten und die Stellen zu erhalten, an die Daten übermittelt worden sind. Das Recht auf Einsichtnahme umfasst auch das Recht zur Anfertigung oder Aushändigung von Kopien." Das ist aber nicht so wirklich eindeutig und kann auch anders ausgelegt werden. Man sieht es schon an den "Eltern". Das steht im Widerspruch. Nichtsorgeberechtigte Eltern kriegen es nämlich trotzdem nicht. RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - Lullaby - 24-09-2025 In RLP gilt: Abschnitt 5 Mitwirkung der Eltern: § 37 Grundsatz (1) Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken. (2) Eltern im Sinne dieses Gesetzes sind die für die Person des Kindes Sorgeberechtigten. Fällt darunter auch das Anfordern von Zeugniskopien durch die Schule an Sorgeberechtigte? RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - PeterPP - 25-09-2025 (24-09-2025, 11:55)p__ schrieb: Das ist wie schon erwähnt Landesrecht. In NRW z.B §120 Schulgesetz. Absatz 9: Ich ergänze: Schulgesetz NRW § 123 Zitat:(1) Die Rechte und Pflichten der Eltern nach diesem Gesetz nehmen wahr RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - p__ - 25-09-2025 Ich weiss. Man lügt sich einfach eine eigene Definition herbei (jawohl, das ist eine verfluchte Lüge, denn Eltern sind eben nicht Sorgeberechtigte, sondern die Elternteile Mutter und Vater), damit man das schönere Wort "Eltern" verwenden kann statt die Wahrheit, nämlich den Begriff "Sorgeberechtigte". Denn "Sorgeberechtigte" schliesst Eltern sogar aus, etwa die nichtsorgeberechtigten Vater, der es wagte nicht zu heiraten. |