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The Ride Begins! - Druckversion

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RE: The Ride Begins! - Siegfried - 16-10-2026

Weiter, die vorladung vom Gericht ist gekommen. Es teilt sich in zwei Themen auf, so wie ich es verstehe.
Pnkt 1 im Antrag haben wir geschrieben dass die Folgesachen einvernehmlich geklärt werden sollen. Meine Nochfrau hat ein Stellungnahme abgegeben dass die Unterhalts und Umgangsdinge nicht geklärt sind und sie der daher nicht zustimmt. Das ist aber der Sinn der SAche, oder? Ich trenne doch die Folgesachen gerade deshalb ab, damit die Scheidung gemacht werden kann.

Punkt 2 Außerdem gibt es die Frage des Trennungsjahrs. Wir haben da noch ein Konto zusammen gehabt und auch noch teilweise einen gemeinsamen Haushalt geführt. Frau hat daher auch widersprochen.

Ich soll eine Stellungnahme abgeben. Ich ignoriere Alles zu Punkt 1 und erkläre nur Dinge zum Trennungsjahr, oder?

Viele Grüße Siegfried.


RE: The Ride Begins! - Blan - 16-10-2026

Man kann die Folgesachen abtrennen oder gemeinsam mit der Scheidung machen. Das kann ganz verschiedene Auswirkungen haben, geht schon bei den Gebühren los. Zwei Verfahren mit Streitwert 50.000€ sind teurer als ein Verfahren mit Streitwert 100.000€, mal ganz grob gesagt. Bis zur Scheidung kann Trennungsunterhalt fällig sein, die Hürde für nachehelichen Unterhalt ist höher. Wenn deine Ex vor der Scheidung ein Kind bekommt, bist du der Vater. Usw. usf. Wenn Aussicht besteht, sich absehbar einig zu werden würde ich das im Verbund machen. Wenn überhaupt keine Aussicht auf Einigung besteht und du das gerichtlich geklärt haben willst, kannst du vermutlich auch selbst aktiv werden und ne Folgesache anhängig machen oder das Gericht zur Terminierung der Scheidung auffordern, damit deine Ex mit ner Folgesache aktiv werden muss. Wenn keine Eile besteht und sie ne größere Summe aus dem Zugewinnausgleich erhalten wird, kannst du dich auch zurücklehnen und gar nichts machen und jeden Monat Zinsen einstreichen, weil das Geld bis dahin auf dem Tagesgeldkonto liegt. Kann man so pauschal nicht beantworten.
Wenn ihr einen gemeinsamen Haushalt geführt habt und ein gemeinsames Konto hattet, hat sie da gute Argumente.
Die Gerichte sehen es gern, wenn zunächst außergerichtlich alles versucht wird, das kann dir besonders in einem Umgangsverfahren auf die Füße fallen.


RE: The Ride Begins! - p__ - 16-10-2026

im Zivil- und Familienrecht spricht man von einer "Ladung", persönliches erscheinen und keine Vorladung. Eine Vorladung ist eine offizielle Aufforderung einer Strafverfolgungsbehörde (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht), zu einem bestimmten Termin zu erscheinen, oder hast du auch ein Strafverfahren laufen?

Umgangsdinge nicht geklärt? Was ist da strittig, was gibts da zu klären bei 14 und 17jährigen? Stelle beim Umgang ein Rechtsschutzbedürfnis in Frage.


RE: The Ride Begins! - Siegfried - 16-10-2026

Ladung, ja. Nicht Vorladung. Ich kannte den Unterschied nicht.

Also ich bin nicht sicher ob ich es richtig erklärt habe. Meine Frau stimmt der Scheidung aus zwei Gründen nicht zu:
-Trennungsjahr sei nicht korrekt gewesen (Zeit passt aber Lebensumstände nicht);
-Folgesachen seien nicht geklärt.
Ich habe aber nur Versorgungsausgleich beantragt und in den Antrag geschrieben, dass alle Folgesachen später einvernehmlich geregelt werden sollen.


RE: The Ride Begins! - p__ - 16-10-2026

Ja, wie Blan schon geschrieben hat, 1. Da hast du schwache Karten und 2. Folgesachen kann Vor- oder Nachteil sein, auf jeden Fall würde ich es in der Antwort ablehnen, Umgang überhaupt als fraglich, strittig oder sonstwas mit in irgendein Verfahren zu nehmen. Je weniger Bereiche Verfahrensgegenstand sind, desto billiger. Keine Sorge, es bleibt noch genug zum streiten übrig :-)


RE: The Ride Begins! - Siegfried - 16-10-2026

Aber kann sie Sachen in die Scheidungsverhandlung reinziehen die ich gar nicht beantragt habe?


RE: The Ride Begins! - p__ - 16-10-2026

Sicher, sie kann ihrerseits beantragen, was sie will.


RE: The Ride Begins! - Siegfried - 28-10-2026

Wir haben den Antrag zurückgezogen. Da das Trennungsjahr nicht passt hätte ich auf eigene Kosten verloren. Im nächsten Jahr dann neu...

Frau besteht auf Unterhalt nach der Berechnung IHRES Anwalts. Das geht wohl ebenfalls nicht ohne Gericht ab so wie es aussieht. Wieviel soll ich ihr überweisen...? Habe ich später bessere Karten wenn ich Kompromissvorschläge gemacht habe, freiwillige Zahlungen geleistet habe? Oder einfach stur den Betrag den mein Anwalt berechnet hat.


RE: The Ride Begins! - Alimen T - 28-10-2026

Am besten wäre der Betrag den dein Anwalt ausgerechnet hat .
Hinter kann es heißen, dass der Unterhalt schon verbraucht ist, falls dein Anwalt recht hat.


RE: The Ride Begins! - Nintendo - 28-10-2026

Den unstrittigen Anteil zu überweisen kann helfen kosten zu senken, evtl. sogar ein Verfahren verhindern weil die Gegenseite weiß, dass du Recht hast und aktuell einfachso mehr fordert, weil genügend Unwissende solche Forderungen akzeptieren.


RE: The Ride Begins! - Siegfried - 28-10-2026

Ja das mach ich auf jeden Fall. Ich habe gelesen das der Streitwert aber trotzdem der ganze Betrag ist und nicht die Differenz. Arxchlöcher


RE: The Ride Begins! - Siegfried - 01-11-2026

Nochmal zum Verständnis: Also wenn ich den neuen Scheindungsantrag einreiche. Nur mit Versorgungsausgleich, keine Folgesachen. Frau gibt Stellungnahme ab und will Zugewinn, Unterhalt etc. mit geregelt haben. Wird das dann alles in diesem einen Termin gemacht?


RE: The Ride Begins! - p__ - 01-11-2026

Blosse Wünsche oder eine reine Stellungnahme deiner Frau reichen rechtlich nicht unbedingt aus, um Folgesachen in den Verbund einzubeziehen. Was das Gericht daraufhin macht, ist offen. Das Gericht kann die Scheidung und den Versorgungsausgleich ausnahmsweise vorab entscheiden und die streitigen Folgesachen (Zugewinn und Unterhalt bei dir) abtrennen, wenn sich das Verfahren durch die neuen Anträge außergewöhnlich verzögern würde und eine Abtrennung unter Berücksichtigung der Umstände angemessen ist (§ 140 FamFG). Die Machen dann erst Scheidung, dann Folgesachen.

Handle kostenminimierend. Durch die neuen Folgesachen (Zugewinn und Unterhalt) erhöht sich der Streitwert des Verfahrens massiv. Das bedeutet höhere Gerichtsgebühren und höhere Anwaltsgebühren. Du musst dem Familiengericht darlegen, warum eine gemeinsame Entscheidung im Verbund zwingend erforderlich ist. Die Argumentation kennt dein Anwalt sehr gut, wenn er halbwegs was taugt. Stichworte Koppelungsprinzip, Mitwirkung und Verfahrensschnelligkeit beweisen, wirtschaftliche Nachteile oder unbillige Härten aufzeigen. Es wundert mich etwas, dass dein Anwalt bisher nichts dazu gesagt hat. Das ist Kerngeschäft im Familienrecht.


RE: The Ride Begins! - Siegfried - 01-11-2026

Ich versteh das nicht. Eine möglichst schnelle Scheidung wäre doch gut wegen laufendem Versorgungsausgleich (Rente und geforderter Trennungsunterhalt). Wenn die Folgesachen abgetrennt sind wäre auch der Streitwert nicht so hoch.

Wenn das im Verbund entschieden wird dauert es doch viel länger und der Steitwert ist höher. Das ist doch für mich nachteilig, oder?


RE: The Ride Begins! - p__ - 01-11-2026

Ich kenne die Beweggründe deiner Nochfrau nicht. Ihre Stellungnahme muss nichts mit Logik oder Kostensenkung zu tun haben, sie kann auch ganz andere Gründe haben, warum sie das probiert. Ich habe auch keine Zahlen über eure Situation, die konkreten Streitwerte die in eurem Fall letztlich gelten. Dein Anwalt sollte das haben. Die Beurteilung von daraus folgenden Vor- und Nachteilen ist ohne all das unmöglich.


RE: The Ride Begins! - Nintendo - 02-11-2026

(01-11-2026, 22:17)Siegfried schrieb: Eine möglichst schnelle Scheidung wäre doch gut wegen laufendem Versorgungsausgleich (Rente und geforderter Trennungsunterhalt). 
Zumindest der Versorgungsausgleich endet mit Zustellung des Scheidungsantrags. Ebenso die Dauer der Ehe endet mit diesem Tag. Meines Wissens nach wird auch beim nachehelichen Unterhalt berücksichtigt, dass die Ex schon viele Jahre Trennungsunterhalt bekommen hat. 
Zumindest von dieser Seite aus ist es neutral, wenn sich das Verfahren Jahre zieht, auch wenn man es natürlich so schnell wie möglich geklärt haben will. Für andere Details mag es anders aussehen.