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Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung - Druckversion

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RE: Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung - Georg777 - 26-10-2026

(26-10-2026, 15:06)p__ schrieb: Ob es sein kann oder nicht: Es wird so behauptet und kannst die Behauptung nicht ändern, musst also entlang dieser Behauptung handeln. 
Ja, ich habe die unterschriebene Vereinbarung gerade ans Jugendamt geschickt. Die Sachbearbeiterin hatte mich auch gebeten, das Schreiben vom Gerichtsvollzieher mitzuschicken. Sie will sich dann selbst mit ihm in Verbindung setzen.


RE: Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung - p__ - 26-10-2026

Schön. Aber nicht drauf verlassen. Trotzdem nachfragen.


RE: Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung - Georg777 - 26-10-2026

(26-10-2026, 16:40)p__ schrieb: Schön. Aber nicht drauf verlassen. Trotzdem nachfragen.
Ja, ich habe ihr per Mail geschrieben und gefragt, wie es jetzt weitergeht. Sie hat mir darauf geantwortet:
„Ich habe den Gerichtsvollzieher per E-Mail kontaktiert und ihn gebeten, die Zwangsvollstreckung ruhen zu lassen, da wir eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben.
Die unterschriebene Stundungsvereinbarung muss ich nicht zusätzlich per Post schicken.“


RE: Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung - netlover - 27-10-2026

ist doch toll,,,, dann zahl halt die 100 eur pro monat...wenns geht auch ein paar cent mehr, dann hast gute karten, wenn du mal aussetzen mußt...

bb
netlover


RE: Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung - Alimen T - 27-10-2026

(26-10-2026, 11:23)p__ schrieb: Es sind immer wieder dieselben "Schlupflöcher", die gefunden, vorgeschlagen und bis zum erbrechen in Werbebuden wie Youtube verkündet werden. Also wieder das Niessbrauchsrecht.

Erstmal muss der Vertrag im Interesse des Kindes liegen. Davor steht eine familienrechtliche Genehmigung. Das reisst https://www.haufe.de/id/beitrag/11-der-minderjaehrige-in-der-nachfolgegestaltung-ii-erfordernis-einer-familiengerichtlichen-genehmigung-HI16981389.html an. Der unentgeltliche Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum durch einen Minderjährigen bedarf nach § 1850 Nr. 4 BGB grundsätzlich der familiengerichtlichen Genehmigung! Diese Regelung gilt seit 2023. Der vorbehaltene Niessbrauch beseitigt dieses Erfordernis nicht.

Dann die Vertretung des Kindes. Der schenkende Elternteil kann das Kind bei diesem Rechtsgeschäft nicht selbst vertreten, weil ein Interessenkonflikt besteht. Bei einem Vertrag, durch den das Kind Eigentümer wird und der Elternteil zugleich einen umfassenden Niessbrauch erhält, muss deshalb geprüft werden, ob ein Vertretungsausschluss nach § 1629 Abs. 2 in Verbindung mit § 1824 BGB greift und ein Ergänzungspfleger erforderlich ist.

Der wirtschaftliche Nutzungsvorteil schlägt als Wohnvorteil zu Buche. Und die Übertragung blockiert nicht eine Gläubigeranfechtung. Der Gläubiger kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Schenkung anfechten und die Vollstreckung in die Immobilie ermöglichen. Das geht, wenn die Schenkung innerhalb der letzten vier Jahre vor der Anfechtung vorgenommen wurde.

Geht davon aus, dass diese Schlupflöcher seit 150 Jahren verfüllt sind. Und wer meint, schlauer zu sein wie die Generationen vorher und stärker als die geballte Macht der Juristen, sollte wirklich gut Bescheid wissen. Ich garantiere, dass die Tips der Youtube-Universität dafür nicht ausreichen.


Der Sohn wäre volljährig

Mich wundert nebenbei, warum das Jugendamt ein Schuldeingeständnis fordert.
Sowas höre ich zum ersten Mal .


RE: Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung - Nintendo - 27-10-2026

Genau, den volljährigen Sohn meine ich. Wenn der mehrere Autos hat, dann wird der nicht bettelarm sein. Oder er nimmt einen Kredit auf. 20.000€ ist eine willkürliche Zahl, weil du sagtest, die Wohnung sei mehr wert.
Anstatt des Sohnes geht ja auch jeder andere volljährig Freund.

Die Grundidee, die Wohnung zu verkaufen um Schulden zu tilgen, mit gleichzeitigen lebenslangen Wohnrecht finde ich jetzt nicht als die vielzitierten Schlupflochsuche. Das wichtigste Ziel war doch dort weiter wohnen zu können.


RE: Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung - Georg777 - 27-10-2026

(27-10-2026, 20:55)Nintendo schrieb: Die Grundidee, die Wohnung zu verkaufen um Schulden zu tilgen, mit gleichzeitigen lebenslangen Wohnrecht finde ich jetzt nicht als die vielzitierten Schlupflochsuche. Das wichtigste Ziel war doch dort weiter wohnen zu können.

Ich habe die Vereinbarung inzwischen ans Jugendamt geschickt. Sie haben mir mitgeteilt, dass sie sich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung gesetzt haben. Die ersten 100 Euro werde ich in den nächsten Tagen überweisen.
Einerseits bin ich jetzt etwas beruhigter. Aber das kann ja nicht ewig so weitergehen. Jetzt macht mir meine Wohnung Kopfzerbrechen. Wenn ich sie einfach im Grundbuch auf jemand anderen überschreiben lasse, werden die Gläubiger das im Handumdrehen anfechten.
Ich hatte immer davon geträumt, die Wohnung irgendwann zu verkaufen und aus Ostdeutschland in einen anderen Teil Deutschlands zu ziehen. Und jetzt habe ich jeden Tag Angst, sie zu verlieren. Confused
Schon verrückt, wie sehr Unterhalt das ganze Leben verändern kann.
Manchmal beneide ich sogar einen Freund von mir aus Russland. Er zahlt einfach keinen Unterhalt. Ich frage ih Wie geht das denn? Und er sagt, dass das bei ihnen alles viel einfacher ist. Die Mutter bekommt wohl Geld vom Staat, und niemand macht ihm deswegen Probleme. Alle sind glücklich.


RE: Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung - Nintendo - 27-10-2026

Du sollst die Wohnung nicht verschenken, sondern verkaufen, um die Gläubiger zu bezahlen... dann hast du doch Ruhe.


RE: Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung - Alimen T - 28-10-2026

Also ich sehe hier auch den einzigen Weg, dem Sohn die Wohnung zu verkaufen.
Dein Sohn könnte die Wohnung dann noch mit 2% AFA in der Steuererklärung abschreiben .
Um so höher er die Wohnung abkauft um so mehr drückt er seine Steuerlast nach unten .

Am besten wäre ein Kaufpreis wo sich die Miete mit mit der Rate einpendelt und er merkt die Wohnung noch nicht einmal so gesehen .


RE: Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung - Nintendo - 28-10-2026

Richtig. Und für alle anderen Rechtsprobleme ist es ebenso besser wenn man hat keinen fiktiven Wohnviertel mehr hat, sondern man kann Miete xxx nachweisen, anstatt Ratenzahlung yyy.


RE: Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung - Georg777 - 28-10-2026


Denkt bitte nicht, dass ich so gut Deutsch kann, nur weil ich hier so schreibe. Ich benutze dafür KI. Solche Sätze könnte ich selbst nie schreiben. Ich bin ethnischer Deutscher, aber nicht hier geboren. Ich bin als Jugendlicher nach Deutschland gekommen.
Ich bin selbstständig und mache meine Buchhaltung und meine Steuererklärungen selbst. Aber bei rechtlichen Dingen verstehe ich vieles einfach nicht.
Dass die Wohnung irgendwann meinen Kindern gehören soll, ist doch klar. Wenn ich sie bis dahin überhaupt noch habe.
Im Moment denke ich einfach so: Wenn ich die Wohnung an einen Fremden verkaufe, wird das Jugendamt natürlich sein Geld verlangen. Aber wenn der Käufer bezahlt hat und alles ordentlich über einen Notar gelaufen ist, dann kann der Käufer doch nichts dafür. Und ich könnte behaupten, dass das Geld weg ist oder ich es verloren habe.
Wenn ich die Wohnung aber meinem Sohn verkaufe, wird das Jugendamt doch sofort versuchen, den Verkauf anzufechten. Die werden sagen: „Was habt ihr euch denn gedacht? Wolltet ihr uns verarschen? So einfach geht das nicht.“ Und wahrscheinlich lachen die noch darüber.
Am Ende muss mein Sohn die Wohnung zurückgeben und ich muss trotzdem die ganzen Unterhaltsschulden bezahlen.


RE: Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung - Alimen T - 28-10-2026

Das Jugendamt ist nicht der Gesetzgeber .

Die können einem gar nichts.

Sie sind nur der kostenlose Anwalt der Kinder und auch die müssen sich an Gesetze halten .
Wenn ein Vater 24 Vaterschafftsanerkenungen unterschreibt, können die so lange nichts machen,
Bis sich die Gesetze dementsprechend ändern .


RE: Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung - Nintendo - 28-10-2026

Kopiere die Antworten in die KI und lasse es dir erklären. 

Es ist einfach: Weiter in der Wohnung wohnen -> Schulden bezahlen. Lösungen wurden vorgeschlagen.


RE: Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung - p__ - 28-10-2026

(28-10-2026, 10:40)Georg777 schrieb: Aber bei rechtlichen Dingen verstehe ich vieles einfach nicht.

Das ist keine Schande und völlig normal. Wir kommen im Forum halt leicht in diese rechtlichen Begriffe hinein, benutzen sie aber auch oft inkonsistent, was dann nicht einfach ist für jemand der fragt.

Geh nochmal die Antworten durch, gute Ratschläge wurden schon gegeben.