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Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - Druckversion

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RE: Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - Nero - 25-08-2009

Erstmal Danke für das Urteil.


Aber......die Dame bekommt trotzdem Recht vor dem BVG und dann PKH. Unter anderem wird ausgeführt, dass die Vorabprüfung der Erfolgsaussichten zu weit in das eigentliche Verfahren eingegriffen haben.

Insoweit ist das Urteil sehr interessant

Grüsse Nero
Noch ein Nachschlag an P:

Wie Du zitiert hast: Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit verlangt keine völlige Gleichstellung; der Unbemittelte muss vielmehr nur dem Bemittelten gleich gestellt werden, der seine ******Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt****

Und genau das macht der Beistand nicht! Der Beistand wägt seine Prozessaussichten und sein Kostenrisiko nicht vernünftig ab, da es :

1.) nicht sein Geld ist
2.) Der Beistand keinerlei Risiko trägt

Somit ist eine Seite des Verfahrens "risikofrei" gestellt und die andere, der Minderbemittelte, trägt das ganze Risiko.


Vielleicht sollte man darauf die Verfassungsbeschwerde aufbauen???


gut, gut, gut, .....es wird.....

Grüsse

Nero


RE: Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - p__ - 25-08-2009

(25-08-2009, 16:36)Nero schrieb: Somit ist eine Seite des Verfahrens "risikofrei" gestellt und die andere, der Minderbemittelte, trägt das ganze Risiko.

Vielleicht sollte man darauf die Verfassungsbeschwerde aufbauen???

Sag ich doch die ganze Zeit :-)


RE: Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - quinch - 12-09-2014

(25-08-2009, 16:51)p schrieb:
(25-08-2009, 16:36)Nero schrieb: Somit ist eine Seite des Verfahrens "risikofrei" gestellt und die andere, der Minderbemittelte, trägt das ganze Risiko.

Vielleicht sollte man darauf die Verfassungsbeschwerde aufbauen???

Sag ich doch die ganze Zeit :-)

Hallo,
Ich habe seid gestern genau dieses hier diskutierte Problem!
Daher würde ich gerne wissen, auch wenn der Thrade schon etwas älter ist, wie der aktuelle Stand der Dinge ist.
Könntet ihr mir das bitte sagen. Oder alternativ, was kann ich tun?

Über antworten würde ich mich sehr freuen. Es kann doch nicht sein das ich schon verliere nur weil ich es mir nicht leisten kann!!!

Danke und Gruß an euch!


RE: Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - p__ - 12-09-2014

Das Recht hat sich seither nicht geändert. Der Thread spricht Dinge aus, die genau so eingetreten sind.


RE: Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - quinch - 12-09-2014

Und nun?
...ich gebe nicht einfach so auf....

Das hat doch nichts mit Recht zu tun!!


RE: Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - p__ - 12-09-2014

Leider kann dieser Thread die Rechtslage nicht für dich ändern. Vielleicht schilderst du mal in deinem Thread http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=8309 , wie es bei dir weiterging, was die aktuellen Probleme sind, wo du Hilfe brauchst. Die Frage "was kann ich tun?" ist vollkommen sinnlos, solange nicht einmal andeutungsweise bekannt ist, um was es überhaupt geht.


RE: Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - quinch - 12-09-2014

Okay, da hast du soweit recht. Wenn ich nachher zu Hause bin und die Jungs im Bett sind werde ich (hoffentlich) etwas Zeit finden in meiner "Geschichte" weiter zu schreiben.
Danke erst einmal für die schnelle Antwort!