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RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - andy99000 - 31-08-2010 Jungs, so kommt ihr nicht weiter. Wenn einer was falsch gemacht hat, war es die Mutter die Umgangsboykott angekündigt und dann vollzogen hat, mich nicht hat mit meinem Sohn fertig telefonieren lassen und sich als Mensch mit aufgelegtem Hörer und verschlossenen Türen unmöglich gemacht hat. Der Umgang hat bisher 2 Jahre geklappt. Immer gezahlt. Ich lasse mich, meiner Rechte nicht berauben. Lasse mich nicht einschüchtern und erst Recht nicht unser Kind mißbrauchen. Wenn eine Frau 6 Jahre lang nur Gift und Galle spuckt, Zwangsgelder ignoriert, sollte man das nicht einfach so hinnehmen. Angst vor einer Anzeige muss nur der Unwissende haben. Es liegt kein Hausfriedensbruch vor, statt dessen muss Sie nun zittern wegen Konsequenzen bei Verstoß gegen §§ 185ff StGB (Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung). Der der kneift und glaubt diese Frauen ändern sich der irrt. Der betroffene Borderliner ist der letzte der sich in Behandlung begibt und sein Leben ändert. Warten, in ein bis zwei Jahren nochmal versuchen? Das ist nicht Dein Ernst. Dann hast Du vermutlich den Kontakt zum Kind schon verloren. Wer A sagt darf sich nicht zu feige sein B zu sagen. Stellungnahme und Einstellungsbegründung für Polizei fertig. Habe Mietwohnung Mutter nicht betreten oder angefasst. Öffentliches Interesse von Staatsanwaltschaft liegt nicht vor. Zu 99% Einstellung. Sie müsste dann auf eigenes Kostenrisiko Privat klagen statt sich als Nebenklägerin an den Staatsanwalt zu hängen. Damit würde Sie nur Zeit gewinnen, nicht aber den Makel der fehlenden Bindungstoleranz bzw. Zweifel an ihrer Erziehungseignung loswerden, der nun erst Recht nachweisbar ist. RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - fadder - 01-09-2010 Hallo, (30-08-2010, 19:49)andy99000 schrieb: Nur gut das mein Junge seit 2 Jahren gefestigten regelmäßigen Umgang hatte und mich liebt und mich nicht vergisst. Er hat sich mit 6 Jahren sogar zwischen die Tür und die Mama gestellt damit Sie diese nicht schließen konnte Du sagst selbst, dass der Umgang seit zwei Jahren läuft. Und jetzt, wo du das GSR willst, gibt es neuen Zoff - auch über´s Kind. Die Mutter wird nicht so doof sein, und auch noch in einem Verfahren einen Nachweis nach dem anderen bringen, dass sie wohl doch nicht erziehungsfähig ist. Dann kommen die üblichen Familienrichter-Argumentationen, die Betroffene nur als pervers bezeichnen können, und schon bist du raus, denn grundsätzlich geht es dem Kind bei der Mutter ja gut und wegen der Kontinuität, bla bla bla... Und außerdem hast du das Kind mit deinem Auftauchen so dermaßen verunsichert... Nicht gut für´s Kindeswohl... Wäre dein Kind ein paar Jahre älter und würde immer wieder ernsthaft äußern, dass es lieber bei dir leben möchte, dann würde ich schon eher zu einem Antrag raten. Aber es sind deine Zeit, Geld und Emotionen. Ich drücke dir die Daumen, aber dran glauben kann ich nicht. Ich lasse mich natürlich gerne eines Besseren belehren. @ Bluter Es geht hiern nicht um GSR sondern Entzug des ASR. Anders wird Andy nicht zu helfen sein. Was für Verlustängste meinst du? Gruß RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - Skipper - 01-09-2010 (31-08-2010, 23:04)andy99000 schrieb: Jungs, so kommt ihr nicht weiter. ...Ich würde mal sagen, Andy, so kommst DU nicht weiter. Strafanzeige mit Verwarnung, nun die nächste... Das wird nix, weder mit der geS noch mit aeS für Dich. Vergiß das mal gaaanz schnell. Nochmals: Du solltest froh sein, wenn Du Dein Kind weiterhin sehen darfst. Es gibt Mütter, die in weit unproblematischer Situation, bei weit weniger Streß mit dem Vater kurzen Prozeß machen... und der Vater sieht für die nächsten 12 Monate das Kind nicht mehr. Du spielst mit dem Feuer! Bist drauf und dran Dich und die Beziehung zum Kind zu zerstören und damit auch das Kind schwer zu beschädigen. Ich meinte das durchaus enst: Entschuldige Dich bei der Mutter für Dein Fehlverhalten. Sie ist die Spinne im Netz, die über Dein Leben und Deinen 'Tod' entscheidet, sie mußt Du zufriedenstellen. Gemeinsames Sorgerecht gibt es auch nach der neues Rechtslage praktisch nur zu Bedingungen, als stimmte die Kindesmutter der geS aus freien Stücken zu. Auch die zu erwartende Refom des 1626a wird daran wohl nicht viel ändern. Sobald ein Gericht Streit zw den Eltern erkennt, wird es weder bei der geS bleiben, schon gar nicht wird ein Wechsel zur geS infrage kommen. Meo-Micaela Hahne vom BGH wird einsern darüber wachen! Soviel steht fest. Blumen für die Mutter (auch und gerade weil diese zickt), aber die ganze Härte und Wucht gegen Politik und Recht, für die Väter weiterhin unerwünscht sind. Nimm einfach das Wenige, was Dir als Vater bleibt, kämpfe nicht mit der Mutter, sondern setze Dich eher für rechtspolitische Veränderungen ein. Da kannst Du Dich austoben. Hoffentlich erkennst Du rechtzeitig die Gefahren für den Umgang, zeigst Dich nicht völlig beratungsresistent. Hm? Profiler RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - wackelpudding - 01-09-2010 Hallo andy99000, versuche die Situation zu deeskalieren, d. h. keine Strafanträge etc.. Und das mit der Entschuldigung an die Mutter würde ich auch versuchen. Begründe das doch einfach damit, daß Du natürlich Angst hast, Deinen Sohn nicht mehr zu sehen regelmäßig zu sehen und daß gerade die Regelmäßigkeit das ist, was Deinem Sohn Sicherheit gibt. Ich würde auch anfragen, ob nicht ein gemeinsames Gespräch -unter Umständen moderiert- im Interesse Eures Kindes möglich ist. Mach das schriftlich (!) damit Du Deine Deeskalationsbemühungen nachweisen kannst. Wenn die Mutter borderline ist, kann es klappen oder auch nicht - das ist nicht vorhersehbar. Nicht empfehlen würde ich Dir, noch 1 bis 2 Jahre zu warten... ob es dann im Verhältnis zur Mutter Entspannung gibt, ist absolut nicht vorhersehbar. Meine Situation ähnelt Deiner insoweit, als bei mir noch Mitte dieses Monats der JA-Termin und Mitte Oktober der FG-Termin wg. gS ansteht. Es hat -nach meinem Empfinden- nach der Antragstellung zwei Versuche der KM gegeben, Steit zu provozieren: Ich habe die Vorderhufe ganz ruhig gehalten, bzw. bin im anderen Fall schlicht auf sie eingegangen - ich will das gS und jetzt gibt es auch einen aktuellen Fall, daß Mutter und Vater sich schriftlich zum Kindeswohl geeinigt haben. Ja und das Kindeswohl: Ich halte das für ganz wichtig, daß Du Dich über die rechtlichen und psychologischen Kriterien informierst. Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, daß das gS immer im Kindeswohl ist, sonst wäre es ja auch nicht der Regelfall. Und weshalb ein Kind, dessen Eltern nicht geheiratet haben, ein anderes Kindeswohl haben sollte, als ein Kind dessen Eltern geheiratet haben, wird m. E. nicht ohne implizite Kindesdiskriminierung zu beantworten sein. O. K., ich kann verlieren: Aber ich muß mich später nicht von meinem Kind fragen lassen, warum ich nicht um es gekämpft habe, als es möglich wurde. Gruß wackelpudding RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - andy99000 - 01-09-2010 Ich habe noch nie in Erwägung gezogen der Mutter eins Reinzuwürgen. Unrecht mit Unrecht zu vergelten bedeutet, Sumpf, Niveaulosigkeit, zurück zu den Primaten. Es ist aber auch hart immer wieder aufzustehen. Solche uneinsichtigen Mütter sehen Ihr Unrecht nicht und fühlen sich durch stillhalten, duggen im Recht und werden das nächste Mal dreister. Es ist Unreife wenn jemand keinen Charakter hat, als Erwachsener Mensch sich hinstellt und vor aller Welt lügt das sich die Balken biegen. Und sie hatten nichts bis zum 3.8.2010 zu befürchten. Schamgefühle kennen diese Mütter nicht. Ich schon. Ich schäme mich für die Mutter meines Sohnes, weil Sie es so weit getrieben hat. Fairniss, Respekt und Achtung sollte man doch demgegenüber aufbringen der die Aufgabe Elternsein mit einem bezwingen will oder muss. Wenn allerdings die Seele der Kinder in Gefahr ist, muss man eingreifen. Nicht wegschauen, weil man Probleme bekommen könnte. Verfahren eingestellt wegen Nichtigkeit, reicht mir, mehr will ich nicht. Wer einen Berg erklimmen will muss viele Stufen gehen. Das ist eine davon. Durch meinen Antrag beim JA habe ich mich zu erkennen gegeben, ich möchte mit Ihr Verantwortung gemeinsam tragen. An all die, die jetzt meinen nach den ersten Fallen, Provokationen und Widerständen Ruhe einkehren zu lassen, sage ich: Macht endlich die Augen auf und hört auf zu träumen, wenn die Mutter zur Geburt nicht wollte, jetzt nicht will, dann wird sie auch in Zukunft nicht wollen. Was aber jetzt passiert ---> Da wo Ihr Stille haltet, wird Sie Fakten schaffen die Ihr nicht mehr korrigieren könnt. Ihr wollt der Königin die Krone wegnehmen, sie wird sich darauf vorbereiten! Je schneller und bestvorbereitet man die Sache durchzieht, je eher habt Ihr Erfolg. RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - Skipper - 01-09-2010 Hi Andy, Du sprichst von 'Borderliner'. Ist das ärztlich gesichert oder Deine Privatansicht? Sollte tatsächlich eine solche Störung vorliegen, dann müßte noch anders vorgegangen werden. Mit Menschen mit dieser Störung muß speziell umgegangen werden, die ticken völlig anders. Der Kontakt müßte dann anders organisiert werden. Du wirst das evtl. nicht verstehen können. U.U. kann es sinnvoll sein, ausdrücklich auf das Sorgerecht zu verzichten und sich ansonsten von der Mutter absolut fern zu halten und nur noch den exakt vorgesehenen Umgang wahrzunehmen. Entscheidend ist stets die zwischenmenschliche Konponente, die mit rechtlichen Mitteln kaum zu ordnen ist; Grund- und Menschenrechte hin und her. Du hast Dich auf diese Frau eingelassen und trägst damit auch Deinen Teil der Verantwortung für die Folgen. Ich kann Dich ansonsten gut verstehen. Profiler RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - wackelpudding - 01-09-2010 Ein Kind bei einem borderliner lassen (zu müssen), bedeutet es in der Unberechenbarkeit zu lassen. Häufig ist borderline grenzwertig und rechtfertigt keinen SR-/ABR-Eingriff. Mit dem gS eröffnen sich aber u. U.. notwendige niederschwellige Interventionsmöglichkeiten (Kindergarten,Schule, Ärzte, JA...). Ich würde zum Schutze des Kindes da nicht für einen Verzicht auf das gS plädieren wollen. Gruß wackelpudding RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - beppo - 01-09-2010 (01-09-2010, 15:21)wackelpudding schrieb: Ich würde zum Schutze des Kindes da nicht für einen Verzicht auf das gS plädieren wollen. Braucht man auch nicht. Das passiert von ganz alleine. http://blog.beck.de/2010/08/31/borderline-bordell-und-bindungstoleranz RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - wackelpudding - 01-09-2010 (01-09-2010, 15:31)beppo schrieb: Braucht man auch nicht. Das passiert von ganz alleine. Ja, ich halte das für sehr gefährlich, damit zu argumentieren. Gruß wackelpudding RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - Skipper - 01-09-2010 (01-09-2010, 15:21)wackelpudding schrieb: Ein Kind bei einem borderliner lassen (zu müssen), bedeutet es in der Unberechenbarkeit zu lassen. Häufig ist borderline grenzwertig und rechtfertigt keinen SR-/ABR-Eingriff. Mit dem gS eröffnen sich aber u. U.. notwendige niederschwellige Interventionsmöglichkeiten (Kindergarten,Schule, Ärzte, JA...).Das ist mit Blick auf das Kind sicher nicht falsch, von der Borderline-Dynamik her ist das eine Illusion. Da wird nix niederschwelliges zugelassen, eher wird dem Vater hochschwellig der Kopf abgerissen. Allein ein gemeinsames Kind mit einem verhaßten Menschen zu haben, ist schon ein schwer die Abwehr destabilisierender Faktor. Wenn dann noch die aeS bedroht ist oder die geS angestrebt wird, dann kann es 'blutig' werden. Wenn einem das eigene und das Leben des Kindes lieb ist, dann sollte Mann bei solchen Müttern solche Experimente tunlichst unterlassen. Eine solche Mutter -immer gesetzt den Fall, sie ist 'Borderlinerin'- besser stabilisieren und dafür sorgen, daß das Kind im Umgang gut versorgt und gestützt wird. Sorgerecht ist da m.E. völlig nebensächlich. Praktisch wird die Eingriffsschwelle eh beim 1666 sein, für einen Vater ohnehin. Zudem nimmt man einer ohnehin belasteten Mutter nicht auch noch das Kind weg. Aber im Ernst, das wird wohl kaum ein psychiatrischer Gutachter befürworten. Da müßte das kind schon halb tod sein, um es der Mutter zu nehmen. Man darf auch nie die herausragenden Fähigkeiten solchermaßen gestörter Menschen unterschätzen. Wenn dann der Faktor Mutter hinzukommt... Ich kann mir nichts aggressiveres vorstellen, wenn es da eng werden sollte. Für Normalos keine Chance. Immer vorausgesetzt, die Diagnose 'Borderline' trifft zu. Sollte die Diagnose zutreffen, dann sollte sich Andy dringend einer Angehörigengruppe anschließen. Wie gesagt, für diese Patienten gelten andere Gesetze - so oder so. Profiler RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - fadder - 01-09-2010 Liebe Leute, es ist, wie es immer ist in dt. Familiengerichten. Man macht, was man will. Und argumentieren können Juristen bekanntlich trefflich. Zum Thema Borderline: Das kann der Totschläger für den Vater oder auch die Mutter sein. Es gibt Verfahren, wo man den Eindruck hat, die Diagnose bei der Mutter reichte schon zur Ergreifung von (1666er-)Maßnahmen. Das kann aber auch ganz anders laufen. Und noch was zum Borderliner. Mitnichten ist das ein Mensch, der alles am liebsten blutig löst. Ich bleibe auch dabei, dass ich mich bei dieser Mutter mit Sicherheit nicht entschuldigen würde. Allenfalls meinem Kind ein paar Worte sagen zur Beruhigung. Einen Antrag auf ASR würde ich tatsächlich nur dann stellen, wenn die Mutter entweder völlig bindungsintolerant ist oder das Kind halbtot überm Zaun hängt. So hart das ist, aber, Andy, Schlachtrufe und Motivationsgeschrei machen es nicht besser, sondern sprechen eher für Blindheit in der Sache. Und vielleicht sollte man nicht jedes Recht verfolgen, nur weil es gerade besteht. Vielleicht kommt mir der Novellierung auch ein besserer Rechtschutz, den man aber dann vielleicht nicht mehr in Anspruch nehmen kann, weil man schon ein Verfahren nach altem (Übergangs-)Recht führt bzw. Ausschlusstatbestände bei bereits abgelehnten Verfahren eingeführt werden. Wissen wir alles nicht. Und solange würde ich eben nicht in offene Messer rennen, mag mein Kampfgeschrei für mich auch noch so überzeugend klingen. Gruß RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - HUNTER - 01-09-2010 Ich schließe mich als Betroffener aus eigener Erfahrung dem letzten Beitrag von Profiler an. Am besten den Begriff Borderline ganz rauslassen. Bei mir war es 2006 so, dass die Therapeutin gegenüber dem JA (sie war dazu aufgefordert worden, da ich auch Strafanzeige wg. Körperverletzung gegen die KM nach einem Amoklauf gegen mich und meinen Sohn gestellt hatte) das Thema Verhaltensstörung der KM heruntergespielt und verharmlost hat. In ihrem Bericht kam der Begriff BL nicht vor und ich stand vor dem JA als Lügner da. Die Therapeutin hat ihren Bericht an's JA mit der KM abgestimmt (ich war zufällig Ohrenzeuge aufgrund bes. Umstände damals). Daran wird deutlich, wie Frauen gegen Männer zusammenhalten und dabei nicht einmal vor Lügen und Rechtsbruch zurückschrecken. Das Kindeswohl hat dabei weder die KM noch die sog. Therapeutin je interessiert, das JA natürlich auch nicht. Dort dreht sich ja alles nur um die Mütter.... Selbsthilfegruppe für BL- Angehörige ist gut und hilft, das eigene Erleben im Vergleich zu anderen zu relativieren. Ist heftig, was da besonders zw. Eltern von BL und den BL selbst abgeht. Man fühlt sich verstanden und bekommt wieder einen klaren Blick. HUNTER RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - wackelpudding - 01-09-2010 (01-09-2010, 16:40)fadder schrieb: Und noch was zum Borderliner. Mitnichten ist das ein Mensch, der alles am liebsten blutig löst.D´accord! Und deshalb vorsorgen, daß man etwas tun kann, wenn es was zu tun gibt. Zitat:Ich bleibe auch dabei, dass ich mich bei dieser Mutter mit Sicherheit nicht entschuldigen würde.Wenn ich dadurch wieder mit der KM in´s Gespräch käme, würde mir da kein Zacken aus der Krone brechen. Zitat:Einen Antrag auf ASR würde ich tatsächlich nur dann stellen, wenn die Mutter entweder völlig bindungsintolerant ist oder das Kind halbtot überm Zaun hängt.!!!!!!!!!! Zitat:Vielleicht kommt mir der Novellierung auch ein besserer RechtschutzFür Altfälle? Halte ich eher für sehr optimistisch. Gruß wackelpudding RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - fadder - 01-09-2010 @ wackelpudding was die Altfälle angeht, da könnte es sogar sein, dass es die sog. Widerspruchslösung auch für diese Väter gibt. Wie auch immer die Darlegungs- und Beweislastregeln dann auch weiter aussehen. Woher ich das habe? Stephan Thomae (MdB) im Spiegel. Hab jetzt nur keinen Link da. Gruß RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - wackelpudding - 01-09-2010 (01-09-2010, 19:18)fadder schrieb: Woher ich das habe? Stephan Thomae (MdB) im Spiegel. Hab jetzt nur keinen Link da. Macht nix, habe ich auch irgendwo gelesen. Tja, FDP ... wär schön, wenn die das durchsetzen. Bis dahin habe ich es etwas mehr mit Faust, 1. Akt., 1. Szene: Die Botschaft hör` ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Gruß wackelpudding RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - fadder - 01-09-2010 (01-09-2010, 20:30)wackelpudding schrieb: [quote='fadder' pid='38279' dateline='1283361493']Die Botschaft hör` ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Mir auch...! RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - andy99000 - 02-09-2010 Also ich bleibe friedlich aber geradlinig. Ich weiß das ich im Recht bin und für meinen Sohn sorgen will. Das heißt auch, ihn zu verteidigen und für seine Rechte einzuschreiten. Gerade weil die Befürchtung besteht das eine psychische Fehlentwicklung sich verfestigt. Borderline ist meine Annahme, weil alle Anzeichen vorhanden bis auf körperliche Verletzungen, die ich nicht prüfen kann. zur Info: OLG Köln, 4 UF 8/06 http://www.streifler.de/index2.php?artikel=1771&searchquery=zerstrittenheit&PHPSESSID= "Sorgerecht: Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei Zerstrittenheit der Eltern" Dabei sei unerheblich, ob das Fehlverhalten auf einer (unverschuldeten) psychischen Erkrankung beruhe. RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - wackelpudding - 02-09-2010 Hallo andy99000, wenn ich das hier http://www.ra-kotz.de/sorgerechtuebertragung.htm richtig lese, begann dieses Verfahren in 2003 am fg Bonn, die eltern hatten gemeinsame Sorge und das Kind lebte bereits bein Vater. Es gab davor wohl auch schon eine Umgangsaussetzung für die Mutter. Der Verlust der gS für die Mutter war wohl das Ende einer Kette. Wenn die Mutter Deines Kindes nicht in therapeutischer Behandlung war oder ist und Du das nachweisen kannst, bleibt da nur die Vermutung eines Laien. Das Risiko, damit auf die Nase zu fallen, ist (s.o.) ziemlich groß. So aus der Entfernung und ohne eigenes Betroffenseins meine ich, Du brauchst erst einmal die gS um dran bleiben zu können. Gruß wackelpudding RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - beppo - 02-09-2010 (02-09-2010, 13:17)andy99000 schrieb: Borderline ist meine Annahme, weil alle Anzeichen vorhanden bis auf körperliche Verletzungen, die ich nicht prüfen kann. Zu unsubstantierten Behauptungen über Borderline: http://blog.beck.de/2010/08/31/borderline-bordell-und-bindungstoleranz Der Borderlineverdacht führt, genauso wie der PAS Vorwurf praktisch umgehend zum ASR der Mutter. Ein Vater, der sowas behauptet, muss umgehend entfernt werden, da Mutter und Kind sonst nie zur Ruhe kommen können! RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - Skipper - 02-09-2010 Ich halte es für völlig illusorisch, das System 'Borderline-Mutter mit aeS und Kind in ihrem Besitz' knacken zu können, solange das Kind nicht nachweislich schwerst gefährdet ist. 'Borderline' weicht das System nicht auf, sondern wird einen noch größeren Schutzreflex der Entscheider hervorrufen. Ich halte es überhaupt für aussichtslos, das System dadurch knacken zu wollen, indem man die Mutter bekämpft. Wenn es überhaupt eine Chance zur Mitwirkung geben soll, dann geht das nur wenn a) die Mutter aktiv vom Vater unterstützt wird b) über Positivnachweis, daß die Mitsorge dem Kind dient b) das Kind schwer gefährdet ist. Immer nur Umstände des Kindes beschreiben, eigene Sorgen, Ängste usw.! Bewertungen, Betrachtungen der Mutter, 'Beweise', daß sie versagt hat oder erziehungsunfähig und krank sei, sowas sollte niemals vom Vater kommen!!! Das zu ermitteln und festzustellen darf (im Sinne von zweckmäßig im Verfahren) nur von Dritten kommen, also von Ärzten, Gutachtern, Eindruck des Gerichtes usw. Als Vater sollte man Begriffe wie PAS oder 'Borderline' unter keinen Umständen verwenden - nicht einmal denken, weil sie einen selbst vergiften. Profiler RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - fadder - 02-09-2010 Mensch Andy, lass dir von einem, der dieses miese Spiel mit Gericht und Gutachten schon hinter sich hat, sagen, VERGISS ES! Weißt du was das Gericht ohne tatsächliche Anhaltspunkte für schon aktuell bestehende Schäden tut? Es holt (wenn überhaupt) ein Gutachten von einem für das Ziel des Gerichts bestens bekannten Gutachter ein, in dem der tatsächliche psychische Zustand der Mutter nicht die geringste Rolle spielt oder herunter gespielt wird. Dann wird man im Gegenzug auch deine Erziehungsfähigkeit unter die Lupe nehmen. Und soll ich dir was sagen? Du kommst hier schon leicht verbohrt rüber. Im Gutachten ist das dein Ende. Spar dir und möglicherweise deinem Kind das, bis du wirklich etwas in der Hand hast. Und das sage jetzt ich, dem dieser letzte Satz eigentlich niemals über die Lippen kommen sollte, denn deine Angst verstehe ich 100%ig. Aber du rennst in eine Falle namens Familiengericht. Ich würde diesem Richter- und Gutachterpack am liebsten ... Gruß RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - Skipper - 02-09-2010 ...und es geht noch schlimmer: In meinem Fall sprach sich der Gutachter für den Wechsel des Kindes samt Sorgrecht zu mir aus. Alle dafür, JA nicht ernsthaft dagegen, außer Muttern und ihre Kampfanwältin. Das interssierte weder das FG noch das OLG, auch das BVerfG später nicht. Alleinsorge zur Mutter. "Mann könne einer Mutter nicht das Kind wegnehmen." hieß es in der Begründung vom FG. Heute besucht mich ein gestörtes, man kann schon sagen ein behindertes Kind. Ich weiß genau, wo im System die größten Querulanten, Verbrecher und Kinderschänder sitzen bzw. frei rumlaufen... Profiler RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - andy99000 - 02-09-2010 Ich lasse mich gerne belehren wenn ich dadurch mein Kind nicht verliere. Vielleicht ist es wirklich besser abzuwarten bis die gesetzliche Regelung kommt. Mir scheint tatsächlich dieser "gesetzlose Übergangszustand" ist zu riskant, weil das Unrecht welches in den letzten 12 Jahren zur Gewohnheit geworden ist, nicht von heute auf morgen aus den Köpfen rauszubringen ist. Es bedarf auch mutiger Richter die nach dem Kindeswohl entscheiden und die anderen "ewig Gestrigen" mit ihren Urteilen peinlich in der Ecke stehen lassen. Kriterien des Kindeswohls (Eberhard Kempf, Diplom Psychologe): Wenn in Konfliktfällen Entscheidungen darüber erforderlich werden, bei welchem Elternteil ein Kind (oder die Kinder) nach einer Trennung der Eltern leben sollte(n), muss aus psychologischer Sicht immer der Grundsatz gelten: bei dem Elternteil, der ein positives Bild des anderen Elternteils bei den Kindern am besten gewährleistet und den Erhalt ihrer Kontakte zum anderen Elternteil am ehesten garantiert. RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - fadder - 02-09-2010 Hallo, was Kempf da sagt, ist gut und richtig. Leider interessiert es im Familiengericht nicht. Es gibt Urteile, die besagen ausdrücklich, dass die Mutter völlig versagt hat und das Kind beim Vater besser dran wäre, aber das wird dann natürlich nicht beschlossen, weil das Kind durch den Wechsel noch mehr geschädigt würde... Das ist pervers und krank. Gruß RE: Sorgerecht - klagen oder warten? - beppo - 02-09-2010 Genau, schließlich gibt es genügend Andere, wie z.B. Ludwig Salgo, die sagen, dass Umgang absolut entbehrlich ist. Eine solche Meinung ist natürlich deutlich nahrhafter und erlaubt den Zugang in das Restaurant der geförderten Kochtöpfe. |