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Hat die Ex irgendwas in der Hand ? - Druckversion

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RE: Hat die Ex irgendwas in der Hand ? - Weia - 09-02-2011

Laut der Praxis unseres Psychologen braucht die Praxis das schriftlich... Die sagten mir, dass sie ohne die schriftliche Einverständniserklärung meines Ex gar nichts machen dürfen. Da würde ich an Deiner Stelle mal aufschlagen und nachfragen. Weißt Du welcher Doc das ist? Und bei uns gab es übrigens auch ein Familiengespräch, zu dem mein Ex auch bestellt wurde. Um eben alle Beteiligten mal kennen zu lernen und ihre Eindrücke zu hören.


RE: Hat die Ex irgendwas in der Hand ? - Schwerter - 09-02-2011

(09-02-2011, 10:30)Freaky schrieb: Laut der Praxis unseres Psychologen braucht die Praxis das schriftlich... Die sagten mir, dass sie ohne die schriftliche Einverständniserklärung meines Ex gar nichts machen dürfen. Da würde ich an Deiner Stelle mal aufschlagen und nachfragen. Weißt Du welcher Doc das ist? Und bei uns gab es übrigens auch ein Familiengespräch, zu dem mein Ex auch bestellt wurde. Um eben alle Beteiligten mal kennen zu lernen und ihre Eindrücke zu hören.

Gab´s bei mir alles nicht !
Ich wurde übrigens auch nicht zur Einschulung gefragt, obwohl wir geinsames Sorgerecht haben. Wenn Mutti nicht will, muss sie dies in diesem Lande auch nicht. So isses !!!




RE: Hat die Ex irgendwas in der Hand ? - Terbeck - 09-02-2011

@Schwerter
Angerufen ??? Hat sie da deutlich gesagt, worum es geht, oder vielleicht doch nur "um den heißen Brei" geredet ?
Mir wäre von einer von mir abgegebenen Einverständniserklärung garantiert NICHTS bekannt.
Und die Frage, ob sie dem Facharzt meine schriftl. Einverständniserklärung vorgelegt hat, würde ich genau so stellen wie auch um die Adresse des Facharztes bitten, der dann gefälligst Auskunft zu geben hat, und zwar über die erteilte Genehmigung, ob er diese geprüft hat und bitte auch um Ergebnisangaben.
So lässt sich manches Problem ganz einfach lösen.


RE: Hat die Ex irgendwas in der Hand ? - Weia - 09-02-2011

Also das habe ich noch nicht erlebt. Wirklich nicht. Auch als wir noch zusammengelebt haben mussten wir BEIDE die Schulanmeldungsunterlagen unterschreiben. Manche Sachen gehen auch ohne Papa, da liegt es dann an mir, ob er erfährt wann was los ist.

Wenn mir irgendeine Stelle sagt, dass EIGENTLICH auch Papa unterschreiben muss, dann ruf ich Papa an, er kommt vorbei, fragt nach, ich erkläre und Papa unterschreibt. Das eigentlich klingt zwar imme nach Hintertürchen, aber ich habe es nie drauf angelegt, das eigentlich auszuloten. Es sind auch seine Kinder, er hat ein Recht darauf informiert zu sein und zu sagen wenn ihm was nicht passt.

Ich würde an Deiner Stelle nachfragen. Frage Deine Ex zu welchem Psychologen sie mit dem Kind geht, falls Du das nicht schon weißt. Wenn sie es Dir nicht sagt, dann kündige an, dass Du alle Praxen abklappern wirst, vielleicht spuckt sie es dann aus. Wenn nicht, dann würde ich mich auf die Socken machen und selbst herausfinden welche Praxis das ist. Sei freundlich aber bestimmt.

Wie mich sowas ärgert. Weil ein paar Frauen echt blöd sind haben wir einen schlechten Ruf. Naja, gilt für Männer wohl auch.


RE: Hat die Ex irgendwas in der Hand ? - blue - 09-02-2011

(09-02-2011, 10:42)Schwerter schrieb: Wenn Mutti nicht will, muss sie dies in diesem Lande auch nicht. So isses !!!
Das stimmt nur bedingt. Wie ich oben schon schrieb, kommt es auf die Verantwortlichen der Schulen, Psychos etc... an, ob ihnen bewußt ist, dass da noch ein mitsorgeberechtigter Vater sein könnte, dessen Zustimmung sie brauchen. Da sich aber die Ein-Eltern Familie in Deutschland immer weiter durchsetzt und auch durch die Politik ge-puscht wird, gerät sowas wie gS immer mehr in den Hintergrund.

Und falls Du wegen einer Zustimmung gefragt wirst, und verweigerst diese (aus irgendwelchen fundierten Gründen), klagt Muddi eben bei Gericht um dir diesen Teil des Sorgerechts (Zustimmung) weg zu nehmen. Und meist kommt sie damit durch!



RE: Hat die Ex irgendwas in der Hand ? - p__ - 09-02-2011

Die Schulanmeldung geht defintiv mit einer Unterschrift. Urteil dazu steht in der faq. Ist auch in der tatsächlichen Praxis so, selbst erlebt. Bei Ärzten, eingeschlossen Psychologen klappt das genau so. Wenn der Arzt nachfragt und eine zweite Unterschrift will, dann aus eigenem Antrieb, aber nicht weil es so sein muss. Der Arzt darf von einer grundsätzlichen Zustimmung ausgehen, wenn er nichts Gegenteiliges hört.

- Die Alleinsorge dient zur Abwehr der Elternverantwortung eines Elternteils.
- Gemeinsame Sorge stellt noch keine gemeinsame Elternverantwortung her, sondern ist einer von vielen Schritten, die sie erst ermöglicht.


RE: Hat die Ex irgendwas in der Hand ? - blue - 09-02-2011

(09-02-2011, 11:23)p schrieb: Ist auch in der tatsächlichen Praxis so, selbst erlebt.
Ich nicht. "Meine" Schule hat Kind ohne meine Unterschrift aufgenommen!




RE: Hat die Ex irgendwas in der Hand ? - p__ - 09-02-2011

Sag ich doch: Es geht mit einer Unterschrift. Zwei Unterschriften sind nicht nötig.


RE: Hat die Ex irgendwas in der Hand ? - blue - 09-02-2011

Tschuldigung, falsch verstanden. Wo wir gerade dabei sind, gilt das auch für weiterführende Schulen? Also z.B. nach der Grundschule?


RE: Hat die Ex irgendwas in der Hand ? - Schwerter - 09-02-2011

(09-02-2011, 11:04)Freaky schrieb: Wenn sie es Dir nicht sagt, dann kündige an, dass Du alle Praxen abklappern wirst, vielleicht spuckt sie es dann aus. Wenn nicht, dann würde ich mich auf die Socken machen und selbst herausfinden welche Praxis das ist. Sei freundlich aber bestimmt.

Na ja,....... so 600 km weit entfernt ist das nicht so einfach. Ich bin ja schon froh, wenn es der Dame genehm ist, das ich ihn ein paar Tage im Jahr sehen darf und auch dann kommt immer wieder mal was "unvorgesehenes" dazwischen.




RE: Hat die Ex irgendwas in der Hand ? - neuleben - 09-02-2011

(09-02-2011, 11:43)blue schrieb: Tschuldigung, falsch verstanden. Wo wir gerade dabei sind, gilt das auch für weiterführende Schulen? Also z.B. nach der Grundschule?

Für das Gymnasium wurde bei mir damals jedenfalls keine Unterschrift eingeholt.
Ab Volljährigkeit werden sie alles selbst unterschreiben.
Nur ein einziges mal wurde für meine Kinder eine Unterschrift gebraucht.
Das war bei einem als er sich einen Perso machen hat lassen.
War das wegen der Führerscheinanmeldung vor dem 18ten ?
Ich weiß leider die Zusammenhänge nicht mehr.
Für den Jüngsten wiederum wurde bei mir nie eine Unterschrift abgeholt.


RE: Hat die Ex irgendwas in der Hand ? - Weia - 09-02-2011

Also ich finde das einfach doof. Wenn auf einem Formular Unterschrift DER Erziehungsberechtigten steht, dann ruf ich meinen Ex an und wir unterschreiben beide. Wenn da steht Unterschrift EINES Erziehungsberechtigten, dann unterschreibe ich, gebe den Wisch mit und wenn es was Wichtiges ist sag ich Papa kurz was ich da unterschrieben habe.

Für die Perso-Beantragung mussten wir nichts unterschreiben. Wenn Junior ihn vor seinem 16. Geburtstag abgeholt hätte, dann hätten entweder beide Elternteile mitkommen müssen oder ihm beide Persos mitgeben. Zum Beantragen reichte mein Perso um Sohnemann im Melderegister zu finden.

Und wir mussten übrigens auch beide den Wisch für die Anmeldung an der weiterführenden Grundschule unterschreiben. Schon seltsam. Sind die bei uns alle pingelig oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?