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Gerichtsakte an Gutachten-Beauftragten - Druckversion

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RE: Gerichtsakte an Gutachten-Beauftragten - Dzombo - 01-01-2011

@blue...

Das dachte ich mir schon. Ist aber nicht schlimm. Geht wohl allen so.

Es gibt keine Ausnahmeregelung für irgendeine Einrichtung und Behörde. Es gibt nur einen Datenschutz, der im Grunde für alle gleich gilt bzw. gelten sollte. Denke Dir deinen Teil darüber, wie es um den Datenschutz bestellt ist. Alles ist Auslegungssache.

Und was deine Frage betrifft. Steht in der Akte deines Bekannten was väterverräterisches drin, also was das Gutachten negativ Belastendes? Um diese mögliche Befürchtung ging es doch wohl, oder?
@blue...

ist Dir übrigens auch aufgefallen, dass uns momentan die meisten Gäste beiwohnen?


RE: Gerichtsakte an Gutachten-Beauftragten - blue - 01-01-2011

(01-01-2011, 19:40)thegripp schrieb: Und was deine Frage betrifft. Steht in der Akte deines Bekannten was väterverräterisches drin, also was das Gutachten negativ Belastendes? Um diese mögliche Befürchtung ging es doch wohl, oder?
Nein, mir persönlich geht es darum, dass international, innerhalb der EU, unterschiedlich verfahren wird.

Es geht doch meist darum, dass diese "Einigkeit" zumindest aus diesem Lande so hoch geschworen wird.

Ich persönlich erkenne jedoch, dass andere Länder, gerade in Familienstreitigkeiten, völlig andere Ansichten vertritt, als Asurdistan!

Und das ist gut so. Smile



RE: Gerichtsakte an Gutachten-Beauftragten - Dzombo - 01-01-2011

Natürlich ist das gut, da stimme ich vollends zu.

Wir leben aber nunmal in diesem Land hier. Mich persönlich betreffend habe ich hier ein Kind, das ich grundsätzlich versorgen will und dann erst muss. Mir bringen also weder Hasstriaden, noch bescheurte Gutachten etwas. An beidem kann, will und werde ich mich nicht beteiligen.

Hochmut kommt noch immer vor dem Fall. Und derjenige, der meint, ein Gutachten würde die Lösung bringen, der ist entweder naiv, oder hat zuviel Geld locker sitzen. Er macht nichts weiter, als zu pokern.

Derjenige Elternteil, der aus welchen Gründen auch immer, bei Gericht einen Antrag auf Alleinsorge stellt, der und nur der sorgt für die Tatsache, dass er das Schicksal seines Kindes oder seiner Kinder aus der Hand gibt. Er hofft, dass sich Andere, also Dritte, seinem Wunsch annehmen und diesen durchzusetzen helfen.

Bin ich also ein Rabenvater, weil ich nein zum Gutachten sage, oder bezeuge ich damit meine Liebe zu meinem Kind, weil ich ihm zuliebe auf diese Psychoqual verzichte, die ich im Übrigen weitaus besser verkraften würde als mein Kind.

Wenn ich also von Gerechtigkeit reden will und tatsächlich das Wohl meines Kindes im Blickwinkel haben sollte, dann muss ein mögliches Gutachten mit mindestens zwei Verlierern verhindert werden.

In diesem Sinne hoffe ich, dass auch die "Gäste" zugehört haben und ihre möglichen "Kindswohlhausaufgaben" erledigen gehen...