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BVerfG kippt Dreiteilung beim EU - Druckversion

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RE: BVerfG kippt Dreiteilung beim EU - blue - 16-02-2011

(16-02-2011, 17:28)borni schrieb: Eine nicht zu unterschätzende Unterstützungsgruppe für die Anliegen der Väter.
Beim EGMR, laut @p aber leider aussen vor wenn es um Penuntzen geht! Tongue



RE: BVerfG kippt Dreiteilung beim EU - Skipper - 17-02-2011

blue,
was hast Du bloß immer mit Deinem EGMR?


RE: BVerfG kippt Dreiteilung beim EU - beppo - 17-02-2011

(16-02-2011, 14:46)Camper1955 schrieb: Nun für die Umgangskosten gibt es ja lt. Rechtssprechung das hälftige Kindergeld angerechnet. Übersteigt es den Betrag, dann nachweisen.
Das war schon Unsinn, als es noch so war, denn die Mutter bekommt ja die andere Hälfte.
Das ist also auch kein Grund, nur ihn bezahlen zu lassen.
Heute bekommt er aber noch nicht mal mehr diese Hälfte, wenn er Mangelfall oder EU-pflichtig ist.



Es geht einzig um die vollständige Abschaffung von Rechtssicherheit - Gast1 - 17-02-2011

(11-02-2011, 22:08)p schrieb: Das BVerfG klingt -nicht zum ersten Mal- genervt von schlechter Gesetzgebung. Mir erscheint das nur vordergründig eine Rüge des BGHs zu sein, in Wirklichkeit ist es die Aussagen "seht endlich zu, dass ihr eure Gesetze so eindeutig und klar hinbekommt, dass die Gerichte nicht endlos rumraten und ruminterpretieren müssen".

(11-02-2011, 22:27)beppo schrieb: Ich denke, es ist beides.
1. Gesetzgeber, schreibe, was du willst.
2. BGH, höre auf, deinen eigenen Willen durchzusetzen.

Was das BVerfG schreibt, ist doch irrelevant.

Man muss sich mal klarmachen, was da vonstatten geht:
Es wird da ein Bauerntheater aufgeführt, wobei der Schwarze Peter zwischen Legislative und Judikative hin- und hergeschoben wird mit dem Effekt, dass der betroffene Bürger (unterhaltspflichtige Zahlesel) rechtlos gestellt wird.

Es ist wie die Geschichte mit dem Hasen und dem Igel. Es ist egal, an wen sich der Bürger wendet, ob an den Gesetzgeber oder an die Justiz. Beide schieben sich die Verantwortung gegenseitig zu. An dem Zustand will niemand etwas ändern, weil der für den Staat ideal ist: Der Bürger ist so der Willkür des Staates schutzlos ausgeliefert. Warum sollte der Staat also an dem (Un)Rechtssystem etwas ändern wollen?!?? Cool

(11-02-2011, 22:34)blue schrieb: Genau! Mit der damaligen 0/8/15 Regelung wegen Eu/BU war zumindest ein Mindestmaß an Rechtssicherheit gewährleistet.

Es geht um die Abschaffung des letzten Quentchens Rechtssicherheit.
Man muss nur verstehen, welches Spielchen da gespielt wird.

Natürlich muss man es nach was anderem aussehen lassen, nach mehr "Gerechtigkeit", nach mehr "Sicherheit" für die berechtigte Frau, nach etwas "Entlastung" für den pflichtigen Mann, aber es geht nur um die totale staatliche Willkür.

(12-02-2011, 15:45)p schrieb: Typisch für die heutige Rechtssprechung ist, dass sich die Urteile vor allem nur noch im Mangelfalluniversum bewegen und dass es dort bloss darum geht, wie die Knochen des Gerippes der längst geschlachteten und aufgefressenen Sau verteilt werden.

So ist es. Die unterhaltsberechtigten Frauen kämpfen um die Fleischstücke des erlegten unterhaltspflichtig gemachten Mannes. Big Grin

(12-02-2011, 15:45)p schrieb: Inhaltlich frage ich mich, worum eigentlich gestritten wird.

Ich habe es gerade erklärt. Cool