Folgende Warnungen sind aufgetreten: | |||||||||||||||
Warning [2] Undefined property: MyLanguage::$archive_pages - Line: 2 - File: printthread.php(287) : eval()'d code PHP 8.3.22 (Linux)
|
![]() |
Auskunft über Lebensverhältnisse vom Kind - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Auskunft über Lebensverhältnisse vom Kind (/showthread.php?tid=4444) Seiten:
1
2
|
RE: Auskunft über Lebensverhältnisse vom Kind - blue - 06-07-2011 (06-07-2011, 10:50)Onkel schrieb: Hat jemand erfahrung damit wie lange es dauern würde bis sich die Ämter melden, (Drohbriefe vom JA - Gericht usw.) wegen nichtzahlung des KU?Spätestens am 5.1 des Monats. Mach ich ab und an ganz gerne. ![]() RE: Auskunft über Lebensverhältnisse vom Kind - p__ - 06-07-2011 (06-07-2011, 10:50)Onkel schrieb: Habe die KM auch über eine Community gefunden, wo ich Sie bereits noch 2x zusätzlich wegen der Auskunftspflicht hingewiesen habe. Das bringt doch nichts. So etwas macht man schriftlich auf Papier. Danach Klage oder eben sein lassen. RE: Auskunft über Lebensverhältnisse vom Kind - Skipper - 07-07-2011 Ich verstehe nicht, warum nicht ALLE Mittel eingesetzt werden, einen vernünftigen Kontakt zum Kind herzustellen. Dazu gehören mE auch Ansprüche gegen den 'Wächter' über Familie und Elternrecht, das Jugendamt. So einfach würde ich die nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Anspruchsgrundlage ist u.a. 18 SGB VIII. Es gibt auch verantwortungsvoll arbeitende Ämter. Es bedarf nicht viel, um die Ansprüche gegen die KM vor das Familiengericht und die gegen das JA vor das Verwaltungsgericht zu tragen. Hätte ich keinen Umgang, dann würde ich von den ersten Anfragen keine drei Wochen vergehen lassen, bis das bei Schwierigkeiten bei den Gerichten wäre. Wird das alles als zu belastend empfunden, dann gibt es Anwälte. Verfahren zu Umgang und Auskünften sind für die keine groß Sache, das Kostenrisiko insofern überschaubar. Abbrechen kann man jederzeit, wenn es einem zu heiß wird. Besteht kein Sorgerecht, dann kann das gem. neuer Rechtslage bei der Gelegenheit auch gleich noch mit beantragt werden. Es gibt übrigens kaum eine Gelegenheit, mehr über sein Kind zu erfahren, als in Sorgerechtsverfahren. ![]() |