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Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - Druckversion

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RE: Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - beppo - 21-07-2011

(21-07-2011, 10:16)c schrieb: Wenn ich aber woanders richtig gelesen habe, sind das dann Mal 100€, oder so??
Also ich finde 100,- € wesentlich besser als die oft zitierten 25.000,- € denn da besteht zumindest die Chance, dass sie auch mal eingetrieben werden.

Eine Drohung mit 25.000,-€ ist dagegen völlig witzlos, weil jeder weiß, dass die sowieso nie beigetrieben werden.


RE: Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - Ibykus - 21-07-2011

es waren in meinem Fall 250 € verbunden mit dem Hinweis, dass es nur so billig ist, weil es das erste Mal sei!
Anschliessend habe ich mir von meiner Tochter angehört (damals um die sechs Jahre alt) dass ihre Mutter ihr nun deswegen nichts mehr kaufen könne...., was meine Tochter aber schon zu dieser Zeit nicht ernst genommen hat.

Der Umgang funktionierte dann jedenfalls eine zeitlang.

Bis dann wieder der Drang nach Alleinherrschaft über meine Tochter durch brach.

Ich bin heute (ziemlich abschließend) der Meinung, dass es damals besser gewesen wäre, wenn ich mit aller Härte gegen sie vorgegangen wäre und ihr "ein-für-allemal" verdeutlicht hätte, welche Alternativen sie hat: Krieg oder Frieden - und was diese Alternativen für sie bedeuten.

Stattdessen habe ich immer nur "angemessen" reagiert auf Verhalten, die man auf diese Weise eben nicht abstellen kann. Jedenfalls nicht mit unserer Justiz, den JÄern und der mütterfreundlichen Helferindustrie.



RE: Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - 'c' - 22-07-2011

Komischerweise im selben Buch später:

Zitat aus Hammer, Stephan "Elternvereinbarungen im Sorge- und Umgangsrecht", 2004, S. 117 ganz unten bis 118

"Die Richtlinien der deutschen Mediationsverbände sehen ferne vor, dass eine Mediationsvereinbarung erst nach einer anwaltlichen Beratung geschlossen wird. Dies dient in erster Linie als Sicherheit für die Eltern, dass sie in der Mediation nicht "über den Tisch gezogen werden". ... Sie ist im Übrigen auch Grund dafür, dass Mediationsvereinbarungen in Deutschland grundsätzlich rechtsverbindlich sind, ..."


RE: Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - p__ - 22-07-2011

Wäre ja auch noch schöner, wenn ausser Richtern, Anwälten und Staatsanwälten noch Andere jemand über den Tisch ziehen dürften. Deren Über-den-Tisch-zieh-Monopol darf um Gottes Willen nicht gebrochen werden....


RE: Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - Ibykus - 22-07-2011

(22-07-2011, 16:33)p schrieb: Wäre ja auch noch schöner, wenn ausser Richtern, Anwälten und Staatsanwälten noch Andere jemand über den Tisch ziehen dürften. Deren Über-den-Tisch-zieh-Monopol darf um Gottes Willen nicht gebrochen werden....
das JA?
die geeigneten Träger der Kinder- u. Jugendhilfe?

Offensichtlich hat die o. zitierte Mediationsrichtlinie den Zweck, dass RA vorher auch noch einmal abkassieren dürfen....

Man "kennt sich" eben!

Deswegen wird dieses Bollwerk auch zu recht eine "parasitäre Helfermafia" genannt.

Dieses Bollwerk durchbrechen wir nicht mit frommen Gebeten (um weitere Provokationen zu vermeiden, verzichte lieber darauf, die anderen hier erwähnten "Waffen" zu nennen).

Ich bin nach wie vor der Meinung:
Das Übel muss vermehrt und intensiver bekämpft, anstatt geschont werden.

Und das Hauptübel sind Mütter, die uns entrechten, entsorgen und die uns unsere Kinder wegnehmen wollen.