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Antwaltszwang in Unterhaltssachen - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Antwaltszwang in Unterhaltssachen (/showthread.php?tid=5045) Seiten:
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RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - sorglos - 15-09-2011 (15-09-2011, 12:18)Camper1955 schrieb: Ein Beschluss ist ja kein Urteil.Äh, du könntest mal deinen Enthusiasmus bei Gelegenehit mal mit Wissen ergänzen. ![]() Seit dem neuen FamFG, gültig seit 1.9.2009 heißen Urteile immer Beschluss. RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - Zahlemann - 15-09-2011 Beschwerde zum Beschluss ist heute raus gegangen. Ich gehe davon aus, dass Richterlein dieser nicht abhelfen wird und diese dann an das OLG weiter leitet. Das OLG wird Richterlein am AG darauf hinweisen, dass dieses Verfahren unter einem Verfahrensfehler leidet und wird ihn die ganze Geschichte mit Anwaltszwang neu aufrollen lassen. Möglicherweise schon mit ein paar Hinweisen, in welche Richtung durch das AG zu entscheiden ist. Ich halte Euch auf dem Laufenden. Die Möglichkeit sich ohne Gerichte zu einigen habe ich schon mehrfach versucht. Hilft nur leider nicht viel, da die KM sich an Abmachungen nicht hält und lieber klagt. Kostet sie ja nichts.... Gruß RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - Camper1955 - 15-09-2011 @Sorglos Zitat:Äh, du könntest mal deinen Enthusiasmus bei Gelegenehit mal mit Wissen ergänzen. Unter anderem deshalb bin ich ja hier. Danke für Deine Auskunft. lg Camper RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - Zahlemann - 15-09-2011 (14-09-2011, 14:56)Zahlemann schrieb: ... einer Tochter die nun mittlerweile fast 13 Jahre alt ist. Die braucht keinen Kindersitz mehr... ![]() ![]() Weit über 700,- € ??????? Naja, vielleicht muss das Kind in Luxus leben, der Vater dagegen in Armut... Kopfschüttel... Soviel hat mein Stiefsohn selbst mit 16 nicht gebraucht! RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - Zahlemann - 15-09-2011 Luxus ist alles das, was über die Grundbedürfnisse (Bspw. essen, trinken, schlafen, wohnen und Bildung) hinaus geht. Ein Kleinkind ist in dieser Hinsicht sicher anspruchsvoller als ein Jugendlicher, das ist aber Ansichtssache. Außerdem schweifen wir hier ein wenig weit vom Thema ab. Gruß RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - seeelig - 15-09-2011 @zahlemann der Beitrag von Papa beträgt in meinem Fall 0,00... Ja, der Arme leidet wie ein Hund ![]() Und da Zwergi unter 3 ist, kostet die Betreuung nunmal allein 440. Da hätten wir noch 260 für den Rest. Luxus geht anders ![]() Aber ja, geht langsam am Thema vorbei. Hilft aber vielleicht zu sehen, dass KU kein Spassprogramm ist... RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - Zahlemann - 15-09-2011 Da hast Du recht, Spassprogramm ist KU keinesfalls. Wenn Du natürlich noch Betreuung brauchst, dann kommst Du schon schnell auf die Summe. lg RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - Zahlemann - 15-09-2011 Siehe Beitrag 23. RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - Gemsbock - 17-09-2011 (15-09-2011, 12:54)seeelig schrieb: Spontan fällt mir ein:Die Kosten hat ein "WE"-Vater aber auch. Übrigens durfte ich bei meiner Mutter immer gratis wohnen, sie kam nie auf die Idee sich die Wohnkosten von meinem Vater erstatten zu lassen. RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - Ausgeblutet - 18-09-2011 (15-09-2011, 13:57)seeelig schrieb: der Beitrag von Papa beträgt in meinem Fall 0,00... Soll das bedeuten, dass der Vater deines Kindes keinen KU zahlt? Falls ja, warum nicht? Wie ist seine Version der Geschichte? Und nein, auch von mir kommt nichts auf den Deckel. Bin ja nur neugierig. ![]() RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - seeelig - 19-09-2011 @Ausgeblutet: aktuell ist er im Ausland, vorher hat er studiert. RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - Ausgeblutet - 19-09-2011 @seeelig Danke für die Antwort. Er zahlte also nicht weil er als Studi kein Geld hatte, na gut. Und jetzt zahlt er nicht weil er im Ausland lebt? Es gibt aber einige Väter, die auch aus dem Ausland KU überweisen. Nicht alle sind "Rebellen". Also, eine Auswanderung in sich ist m. E. noch keinen Grund fürs Nichtzahlen. Keine weitere Gründe? RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - seeelig - 23-09-2011 @ausgeblutet: Er zahlt nicht und hat auch nicht vor das zu ändern. Ich bin in der komfortablen Lage, nicht auf ihn angewiesen zu sein und muss daran auch nichts ändern. Gründe? Ich bin mir ganz sicher, dass er selbst überzeugt ist, gute Gründe dafür zu haben. Das auszudiskutieren würde eh nur zu weiteren Spannungen führen. Wenn der Kleene später mal fragt, müssen die das untereinander klären. Und dass er sich nun auch umgangsmässig vom Acker gemacht hat (er hatte ne Umgangsvereinbarung nach der sich einige hier die Finger lecken würden...) empfinde ich langfristig als schlimmeres Defizit für den Kleenen... Ich für meinen Teil halte dieses intensive Geldgestreite für weggeschmissene Zeit und viel zu oft EgoGeschlönze. Aber das kann ich natürlich auch nur so sehen, weil es mir gelingt, mit dem was ich verdiene zurecht zu kommen. |