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Offiziell: Haager Kinderschutzübereinkommen. Tatsächlich: Neue Behörde für Unterhalt - Druckversion

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RE: Offiziell: Haager Kinderschutzübereinkommen. Tatsächlich: Neue Behörde für Unterhalt - Gualterius - 19-07-2015

Ich werde durch den Link auf den ersten Blick nicht schlau. Da steht nichts zum Unterhalt. Kann jetzt Belgien in Deutschland vollstrecken, oder was?


RE: Offiziell: Haager Kinderschutzübereinkommen. Tatsächlich: Neue Behörde Unterhalt - p__ - 19-07-2015

Vollstreckung im EU-Ausland oder aus dem EU-Ausland in die Wege zu leiten ist fast genauso einfach wie Vollstreckung innerhalb Deutschlands, das ist die Essenz der Entwicklung.

Deine Einlassung verstehe ich wie so oft nicht. Belgien ist ein Staat, soll es jetzt um Deutsche gehen, die Schuldner des belgischen Staats sind? Ja, die können auch gepfändet werden. Der belgische Staat kann eine Vollstreckung einleiten.


RE: Offiziell: Haager Kinderschutzübereinkommen. Tatsächlich: Neue Behörde für Unterhalt - Gualterius - 19-07-2015

Ja, es sollte um Belgierinnen (oder Frauen aus irgendeinem anderen Staat) gehen, die einen Deutschen in Deutschland von Belgien aus nach belgischem Recht pfänden lassen wollen.